Sitzung: 18.02.2021 Ausschuss für Bauen, Feuerschutz u. Mobilität
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1120/2021
Beschlussvorschlag:
Den Auslobungsunterlagen Teil A wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Wettbewerbsverfahrens beauftragt.
Am 02.03.2020 wurde die Vorlage zur Klärung der Standortfrage für die
Errichtung eines Neubaus für die Heinz-Neukäter-Förderschule in Varel dem
Ausschuss für Bauen, Feuerschutz und Mobilität vorgestellt. Der Kreisausschuss
und der Kreistag des Landkreises Friesland haben jeweils am 11.03.2020 und am
18.03.2020 beschlossen den Neubau der Förderschule am Standort an der
Sportanlage Arngaster Str. in Varel zu errichten.
Sachstand Planung:
Zur weiteren Planung und Umsetzung des Schulneubaus an der „Sportanlage
Arngaster Str.“ wird für die Bebauung des o.g. Grundstücks das Verfahren einer
Bauleitplanung durchgeführt. Aktuell wird der Bebauungsplan bei der Stadt Varel
öffentlich ausgelegt (Offenlage i. S. d. §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB). Anschließend
werden die Abwägungsvorschläge aufgearbeitet, sodass der Verwaltungsausschuss
der Stadt Varel wahrscheinlich zum 15. April den Bebauungsplan beschließen kann
und spätestens mit Verabschiedung durch den Rat der Stadt Varel am 16. Juni der
Bebauungsplan rechtskräftig wird.
Auch für das Raumprogramm wurde die Planung weiterbetrieben.
Zwischenzeitlich fanden mehrere Abstimmungsgespräche mit Vertretern der Schule
und des außerschulischen Lernortes statt. Die Schulleitung und auch die
Verantwortlichen des außerschulischen Lernortes unterstützen den Vorschlag der
Verwaltung, den außerschulischen Lernort am „Schulcampus Arngaster Str.“ in
Varel anzusiedeln, diesen jedoch aus pädagogischen Gründen räumlich von der
eigentlichen Schule zu trennen. Daraufhin hat die Verwaltung das Raumkonzept
überarbeitet und schlägt folgende Lösung vor:
- Entfall des außerschulischen Lernortes
innerhalb des Neubaus (Ersparnis 356.000 €).
- Entfall der notwendigen
Sporthallenerweiterung (Ersparnis 737.500 €).
Mit der geplanten Erweiterung wäre eine
Spiel- bzw. Hallenfläche von ca. 12m * 24m (288 qm) verbunden und somit nicht
der Standard einer Einfeld-Sporthalle mit einer Fläche von 15m * 27m (405 qm)
erreicht.
Der Entfall der o.g. Flächen wird durch folgende Maßnahmen kompensiert:
Zu 1: Integration des außerschulischen Lernortes
in das vorhandene Gymnastik-Gebäude inkl. der Hausmeisterwohnung auf dem
Gelände (Bestandsoptimierung statt Neubau).
Zu 2: Im Rahmen der Gesamtplanung soll anstelle
einer Erweiterung an die vorhandene Gymnastikhalle eine Einfeld-Sporthalle mit
der Fläche von 15m * 27m angebaut werden. Die Umkleidekabinen der ehemaligen Gymnastikhalle
können von der Sporthalle genutzt werden.
Durch die Umorganisation bzw. Anpassung des Raumprogramms entstehen
keine weiteren Mehrkosten.
In der Vorlage 0895/2020 wurde auf die Herrichtung der Sportanlage auf
der hinteren Grundstücksfläche hingewiesen. Im Rahmen der Planungen für den
Neubau soll die Gestaltung der Sportanlage in die Gesamtgestaltung der
Außenanlagen mit integriert werden. Auf der Sportanlage sollen die Sportarten
nach den Kerncurricula des Landes Niedersachsen sowie ein Fußballplatz nach den
Mindestgrößen des DFB hergerichtet werden. Für die Umsetzung dieser Maßnahme in
Höhe von ca. 812.000 € sind Finanzmittel für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
einzustellen.
Planungswettbewerb
Um eine ökonomische wie auch funktionale, städtebauliche und
gestalterische optimale Lösung zu finden, welche zugleich den pädagogischen
Ansprüchen der Förderschule Schule gerecht wird, schlägt die Verwaltung ein
Planungswettbewerb vor.
Rechtliche Grundlage
Aufgrund der zu erwartenden Überschreitung des Honorarwertes von 214.000
€ ist die Vergabeverordnung (VgV) anzuwenden. Hier sind die besonderen
Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen im § 73
festgelegt. Im Unterabschnitt 2 Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen
§ 78 VgV werden die Grundsätze und die Anwendungsbereiche für
Planungswettbewerbe beschrieben. Zur Umsetzung der Verordnung ist die
Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) heranzuziehen, in der die Regeln
zur Durchführung eines Planungswettbewerbs definiert werden. Die Durchführung
eines Planungs-wettbewerbs ist somit vom Gesetzgeber als Regel-Vergabeverfahren
für die Baumaßnahmen in diesem Umfang vorgesehen und bietet zugleich den
Vorteil, bei gleichem Honorar aus mehreren Lösungen den optimalen Entwurf zu
ermitteln.
Vorstellung / Präsentation Teil A der
Auslobung
Für die Vorbereitung eines Planungswettbewerbs wurde das Planungsbüro
Drees & Huesmann beauftragt. In Zusammenarbeit mit der Verwaltung hat das
Büro Teil A der Auslobungsunterlagen vorbereitet (s. Anlage).
Das weitere Verfahren sieht vor, die Auslobung des Wettbewerbsverfahrens
zu veröffentlichen. Hierzu ist es notwendig, die Teilnehmer des Preisgerichtes
zu bestimmen. In der Anlage ist als Vorschlag die Besetzung des Preisgerichtes
angefügt. Die RPW sieht hier eine mehrheitliche Besetzung auch mit
stimmberechtigten Fachpreisrichtern vor, die um stellvertretende Fach- sowie
Sachpreisrichter ergänzt werden. Für die Besetzung des Preisgerichtes ist
insbesondere bei den stimmberechtigten Preisrichter(inne)n eine ausgewogene
Beteiligung der politischen Gremien von Stadt und Landkreis vorgesehen. Das
Fachbüro schlägt ein Preisgericht von insgesamt neun stimmberechtigten
Preisrichtern vor, wobei eine Mehrheit der Fachpreisrichter vorgeschrieben ist.
Sowohl vom Stadtrat als auch vom Kreistag sind für die Besetzung des
Preisgerichtes jeweils noch Sachpreisrichter und stellvertretende
Sachpreisrichter zu benennen. Hinzugezogen können auch die jeweiligen Nutzer
der Gebäude, in diesem Fall die Schulleitungen, der Kreissportbund und die
Landesschulbehörde. Entsprechend wird vorgeschlagen, das Preisgericht wie folgt
zu besetzen:
Stimmberechtigtes Preisgericht:
Sachpreisrichter
- Holger Ulfers, Ausschussvorsitzender Bauen,
Feuerschutz und Mobilität, Landkreis Friesland
- Anne Bödecker, Ausschussvorsitzende Schule,
Sport und Kultur, Landkreis Friesland
- Gerd-Christian Wagner, Bürgermeister Stadt
Varel
- Georg Ralle, Ausschussvorsitzender Bauen,
Liegenschaften, Straßen und Verkehr, Stadt Varel
Fachpreisrichter
- Ünal Alpaslan, Architekt, Fachbereich Planung,
Bauordnung und
Gebäudemanagement,
Landkreis Friesland
- Dr. Martin Dehrendorf, Dezernent Planung und
Infrastruktur, Landkreis Friesland
- N.N., Architekt/in
- N.N., Architekt/in
- N.N., Landschaftsarchitekt/in
Stellvertretendes Preisgericht
Sachpreisrichter
10.
Silke Vogelbusch, Erste Kreisrätin, Landkreis Friesland
11.
Rolf Neuhaus, Leiter Fachbereich Planung, Bauordnung und
Gebäudemanagement,
Landkreis Friesland
12.
Susanne Skarsik, Fachbereich Planung, Bauordnung und
Gebäudemanagement,
Landkreis Friesland
13.
Roland Ernst, Fachbereich Jugend, Familie, Schule und Kultur,
Landkreis
Friesland
14.
Friedhelm Michaelis, Ausschussmitglied Bauen, Feuerschutz und
Mobilität, Landkreis Friesland
15.
Fred Gburreck, Ausschussmitglied Schule, Sport und Kultur,
Landkreis Friesland
16.
Olaf Freitag, Bauamtsleiter Stadt Varel
17.
Raimund Recksiedler, stellv. Ausschussvorsitzender Bauen,
Liegenschaften, Straßen und Verkehr, Stadt
Varel
Fachpreisrichter
18.
N.N., Architekt/in
19.
N.N., Architekt/in
20.
N.N., Landschaftsarchitekt/in
Sachverständige Berater/innen ohne Stimmrecht
21.
Dr. Sandra Heidenreich, Rektorin Heinz-Neukäter-Schule
22.
Holger Behnken, Konrektor Heinz-Neukäter-Schule
23.
N.N., Kreissportbund Friesland e.V.
24.
N.N., Landesschulbehörde
Nach aktueller Terminplanung kann das Preisgericht bereits am 09.09.2021
entscheiden.
Als weitere Voraussetzung für die Veröffentlichung der Auslobung des Wettbewerbs
ist es erforderlich, die gesetzten Wettbewerbsteilnehmer zu bestimmen. Der
Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem
Bewerbungs-verfahren ausgelobt. Der Landkreis Friesland strebt eine
Teilnehmerzahl von 25 Büros an, davon sollen 6 Büros gesetzt und 19 Teilnehmer
durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt werden. Eine Liste der gesetzten
Büros ist im Teil A der Auslobung dargestellt.
Der Teil A ist erforderlich für das Bewerbungsverfahren, das bis zum
08.04.2021 begonnen werden soll. Hier werden noch keine inhaltlichen Vorgaben
benötigt, sondern es ist ähnlich einem Interessensbekundungsverfahren und dient
lediglich dazu, die Teilnehmer für das Losverfahren zu ermitteln.
Der Teil B der
Auslobungsunterlagen bildet die tatsächlichen inhaltlichen An-forderungen an
den Bau hinsichtlich der Umgebung, Baumassen, erforderlichen Flächen und den
funktionalen Zusammenhängen sowie dem Raumprogramm. Diese Unterlagen werden
dann auch nur an die Büros versendet, die auch für die Teilnahme gesetzt bzw.
gelost worden sind. Dieser Teil der Ausschreibung soll dann im Kreisausschuss
am 17.03.2021 beraten werden.
Der Ausschussvorsitzende Herr
Ulfers leitet die Beratung in den Tagesordnungspunkt ein. Er begrüßt Frau Maria
Chudzian von Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB aus Bielefeld, die der
Sitzung online zugeschaltet ist, und erteilt Herrn Alpaslan das Wort.
Herr Alpaslan erläutert die
Vorlage und übergibt die Moderation an Frau Chudzian sowie Herrn Geppert des
Planungsbüros Drees & Huesmann PartGmbB. Herr Geppert und Frau Chudzian
stellen die Wettbewerbsauslobung Teil A sowie das Raumprogramm zum Neubau der
Förderschule (s. Anlagen) dar.
Im Anschluss an die Präsentation
möchte KTAe Esser wissen, wie der Kreistagsbeschluss zum Klimaschutz in den
Wettbewerb mit eingebunden werde. Herr Alpaslan erklärt, dass im Anschluss an
den Wettbewerb und nach Vorlage der entsprechenden Kosten zu den einzelnen
energetischen Ausbaustandards abgewogen werden müsse.
Dr. Dehrendorf fügt hinzu, dass
bei dem Neubau am Schlosserplatz 3 gegen die Variante Passiv-Standart-Haus
entschieden wurde. Nach sorgfältiger Abwägung wurde festgestellt, dass z. B.
der Aufwand zur Erreichung des Passivhausstandards in Relation zu den geringfügigen
Einsparungen bei der CO2-Bilanz keine größeren Einsparungen erzielt werden
konnten. Zudem ist ein nicht unerheblicher Mehraufwand an Material und aktiver
Technik erforderlich, der in der Herstellung wiederum CO2-Emissionen auslöst.
Aufgrund dessen wurde auf eine Passivhaus-Zertifizierung verzichtet und hat in
Anlehnung an das Passivhaus-Standard gebaut, d. h. es wurden einzelne
Komponenten des Passivhauses verbaut, z. B. die Anlagentechnik.
KTAe Bödecker spricht ihren Dank
dem Gebäudemanagement, Herrn Alpaslan, Dr. Dehrendorf und Team für das sehr
überzeugende Planungsverfahren aus. Auch für das Voranschreiten der Planungen
in dieser Zeit bedankt sie sich im Namen der Kinder, die es nicht so leicht
haben, da Lehrkräfte und Kinder in der Förderschule unter erschwerten
Bedingungen und Belastungen arbeiten.
Der Vorsitzende Herr Ulfers liest den Beschlussvorschlag und lässt abstimmen.
Anlagen:
Wettbewerbsauslobung
Teil A
Raumprogramm zum Neubau Förderschule
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |