Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Müller verwies auf die Ausführungen des Landrats, die ersten Prozesse habe die EWE gewonnen. - Es gebe nur zwei Prozesse vor Amtsgerichten; einer davon beinhaltete einen Formfehler. Alle weiteren noch anhängigen Prozesse befänden sich vor dem Oberlandesgericht; es gebe noch keine rechtskräftigen Urteile.


Landrat Ambrosy erklärte, tatsächlich liege eine Rechtskraft der Urteile noch nicht vor. Gemeint sei, dass in den bisherigen Verfahrensabschlüssen die EWE obsiegt habe. Auf der nächsten Ebene stehe eine Entscheidung noch aus.


Auf Nachfrage von Herrn Müller erklärte der Landrat, er sei Mitglied der Zweckverbandsversammlung und Mitglied im Verwaltungsrat des Zweckverbandes EWE. Der Zweckverband halte zwei GmbH. Diese beiden GmbH hielten die Aktien der EWE AG. Diese komplizierte Struktur sei Ausschlag gebend dafür, dass die Landkreise als Zweckverband nicht direkt bis zur EWE AG durchgreifen könnten.


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Herr Müller kritisierte, Fragesteller der Einwohnerfragestunde müssten sich diskreditiert fühlen, da Sitzungsteilnehmer sich abwendeten und mit einem Lächeln zurück zögen. - Kreistagsvorsitzender Lahl erklärte, im Sitzungsverlauf habe es keinerlei Anlass gegeben, Teilnehmer für ihr Verhalten zu rügen. Unabhängig davon bleibe es jedem überlassen, ob und wie intensiv er/sie dem Verlauf der Beratung folge.