Sitzung: 09.03.2021 Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 1140/2021
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Die
Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hatte Ende September 2020 einen
Zwischenbericht vorgestellt und dabei 90 Regionen in Deutschland benannt, die
aus geologischen Gründen für ein Atommüll-Endlager geeignet sein könnten –
darunter mit den Salzstöcken Jever-Behrdum und Wangerooge Ost. Dem
Zwischenbericht liegen ausschließlich geologische Kriterien zugrunde.
Raumplanerische Aspekte wie zum Beispiel der Abstand zur Wohnbebauung oder
Nähe zu Naturschutzgebieten spielen beim Zwischenbericht bislang keine Rolle.
Nach dem Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für
hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz - StandAG) sind nach §22
Ausschlusskriterien und nach § 23 Mindestanforderungen für den möglichen
Endlagerstandort definiert.
Geowissenschaftliche oder planungswissenschaftliche Abwägungskriterien
nach §§ 24 und 25 können für einen Vergleich zwischen zwei Gebieten
herangezogen werden, die unter Sicherheitsaspekten als gleichwertig zu
betrachten sind. Die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien werden in
einem Abwägungsprozess in drei Gewichtungsgruppen unterteilt, von denen die
Gewichtungsgruppe 1 am stärksten, die Gewichtungsgruppe 2 am zweitstärksten und
die Gewichtungsgruppe 3 mit der geringsten Gewichtung zu werten ist. Eine
Abwägung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien mit den
geowissenschaftlichen Abwägungskriterien erfolgt nicht (siehe Abbildung 1).
Auch ist denkbar, dass die oberirdischen Erschließungsanlagen 2 oder 4 km vom
Gesteinsträger entfernt sind und bspw. eine unterirdische Erschließung des
Tongesteins oder des Salzstockes erfolgt. Raumansprüche wie Siedlungsbebauung
oder Naturpark sind daher nicht zu den Ausschlusskriterien sondern zu den
planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien zu zählen.
Im nächsten Schritt werden die theoretisch denkbaren Räume erst
überirdisch und anschließend unter Tage erkundet, sodass nach und nach die
einzelnen Flächenoptionen ausscheiden und bis 2031 der bestmögliche Ort zur
Endlagerung gefunden sein soll. Unklar ist ob es einen großen Standort oder
beispielsweise mehrere kleinere Standorte geben wird. Bei Standorten, die in
die engere Wahl kommen, wird die BGE mit Regionalkonferenzen den Dialog vor Ort
suchen.
Quelle: BGE, 2021
Mitte Februar 2021 hat das Niedersächsische Landesamt für Bergbau,
Energie und Geologie (LBEG) in seiner Funktion als Geologischer Dienst im
Auftrag des niedersächsischen Umweltministeriums eine erste Bewertung des von
der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) vorgelegten "Zwischenberichts
Teilgebiete" vorgenommen (siehe Anlage 1). Mit dieser Bewertung wurde die
geowissenschaftliche Expertise des Landes kritisch konstruktiv in den Prozess
des Standortauswahlverfahrens eingebracht.
Das Begleitforum des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie
und Klimaschutz hat folgende Seite eingerichtet: https://www.begleitforum-endlagersuche.de/
Weiterreichende Informationen:
Die interaktive
Einführung zur Erstellung des Zwischenberichts und zu allen Kriterien und
Anforderungen finden Sie hier: https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/storymap-vollbild/
Ihre Fragen und
unsere Antworten finden Sie hier: https://www.bge.de/de/endlagersuche/fragen-und-antworten/
Den Zwischenbericht
Teilgebiete mit allen Unterlagen und Anlagen finden Sie hier: https://www.bge.de/de/endlagersuche/wesentliche-unterlagen/zwischenbericht-teilgebiete/
Eine eigene Seite
zu jedem Teilgebiet finden Sie hier: https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/liste-aller-teilgebiete/
Eine interaktive
Karte mit allen Teilgebieten und identifizierten Gebieten sowie den
ausgeschlossenen Gebieten finden Sie hier: https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/
Der Umweltausschuss zeigt sich besorgt, auch wenn heute noch nicht absehbar ist, wie sich die Endlagersuche entwickeln wird. Die Verwaltung sichert zu, dass sie im Dialog die Festlegungen der gültigen regionalen Raumordnung stets in den Fokus stellen wird.