Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hatte Ende September 2020 einen Zwischenbericht vorgestellt und dabei 90 Regionen in Deutschland benannt, die aus geologischen Gründen für ein Atommüll-Endlager geeignet sein könnten – darunter mit den Salzstöcken Jever-Behrdum und Wangerooge Ost. Dem Zwischenbericht liegen ausschließlich geologische Kriterien zugrunde. Raumplanerische Aspekte wie zum Beispiel der Abstand zur Wohnbebauung oder Nähe zu Naturschutzgebieten spielen beim Zwischenbericht bislang keine Rolle. Nach dem Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz - StandAG) sind nach §22 Ausschlusskriterien und nach § 23 Mindestanforderungen für den möglichen Endlagerstandort definiert.

 

Geowissenschaftliche oder planungswissenschaftliche Abwägungskriterien nach §§ 24 und 25 können für einen Vergleich zwischen zwei Gebieten herangezogen werden, die unter Sicherheitsaspekten als gleichwertig zu betrachten sind. Die planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien werden in einem Abwägungsprozess in drei Gewichtungsgruppen unterteilt, von denen die Gewichtungsgruppe 1 am stärksten, die Gewichtungsgruppe 2 am zweitstärksten und die Gewichtungsgruppe 3 mit der geringsten Gewichtung zu werten ist. Eine Abwägung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien mit den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien erfolgt nicht (siehe Abbildung 1). Auch ist denkbar, dass die oberirdischen Erschließungsanlagen 2 oder 4 km vom Gesteinsträger entfernt sind und bspw. eine unterirdische Erschließung des Tongesteins oder des Salzstockes erfolgt. Raumansprüche wie Siedlungsbebauung oder Naturpark sind daher nicht zu den Ausschlusskriterien sondern zu den planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien zu zählen.

 

Im nächsten Schritt werden die theoretisch denkbaren Räume erst überirdisch und anschließend unter Tage erkundet, sodass nach und nach die einzelnen Flächenoptionen ausscheiden und bis 2031 der bestmögliche Ort zur Endlagerung gefunden sein soll. Unklar ist ob es einen großen Standort oder beispielsweise mehrere kleinere Standorte geben wird. Bei Standorten, die in die engere Wahl kommen, wird die BGE mit Regionalkonferenzen den Dialog vor Ort suchen.

 

Quelle: BGE, 2021

 

Mitte Februar 2021 hat das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in seiner Funktion als Geologischer Dienst im Auftrag des niedersächsischen Umweltministeriums eine erste Bewertung des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) vorgelegten "Zwischenberichts Teilgebiete" vorgenommen (siehe Anlage 1). Mit dieser Bewertung wurde die geowissenschaftliche Expertise des Landes kritisch konstruktiv in den Prozess des Standortauswahlverfahrens eingebracht.

 

Das Begleitforum des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat folgende Seite eingerichtet: https://www.begleitforum-endlagersuche.de/ 

 

 

 

Weiterreichende Informationen:

Die interaktive Einführung zur Erstellung des Zwischenberichts und zu allen Kriterien und Anforderungen finden Sie hier: https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/storymap-vollbild/

 

Ihre Fragen und unsere Antworten finden Sie hier: https://www.bge.de/de/endlagersuche/fragen-und-antworten/

 

Den Zwischenbericht Teilgebiete mit allen Unterlagen und Anlagen finden Sie hier: https://www.bge.de/de/endlagersuche/wesentliche-unterlagen/zwischenbericht-teilgebiete/

 

Eine eigene Seite zu jedem Teilgebiet finden Sie hier: https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/liste-aller-teilgebiete/

 

Eine interaktive Karte mit allen Teilgebieten und identifizierten Gebieten sowie den ausgeschlossenen Gebieten finden Sie hier: https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/ 

 

Der Umweltausschuss zeigt sich besorgt, auch wenn heute noch nicht absehbar ist, wie sich die Endlagersuche entwickeln wird. Die Verwaltung sichert zu, dass sie im Dialog die Festlegungen der gültigen regionalen Raumordnung stets in den Fokus  stellen wird.