Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 


Problemabfälle aus dem Libanon

 

Mit Schreiben vom 24.02.2021 bat die Bürgerinitiative Lebenswertes Jever e.V. darum, dass sich der Ausschuss für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft am 09.03.2021 mit dem Thema Problemabfälle aus dem Libanon befassen möge (vgl. Anlage 1).

 

Eine Antwort zu den gestellten Fragen erhielt die Bürgerinitiative von der Kreisverwaltung am 03.03.2021 (vgl. Anlage 2 zur Vorlage). Dieses Schreiben dient gleichzeitig als Diskussionsgrundlage.

KTA Neugebauer fragt, ob es eine Mengenbegrenzung für den Umschlag von Gefahrstoffen auf dem Gelände der Firma Nielsen Nehlsen AWG in Wiefels gibt?

 

Die vom Gewebeaufsichtsamt festgelegte Maximalmenge beträgt 10.000 to/a. Das Gewerbeaufsichtsamt ist als Genehmigungbehörde auch zuständig für die Überwachung der Tätigkeiten der Firma Nehlsen AWG in Wiefels. Die Auslastung beträgt nach Aussage der Firma Nehlsen 8.000 t jährlich also 80% (Hintergrund die Jahresmenge FRI,WTM und WHV Sonderabfälle nur aus privaten Haushalten ist mehr als die Hälfte der 500 t aus Beirut)

 

Seitens der Bürgerinitiative Lebenswertes Jever e.V. werden folgende ergänzenden Fragen an den Ausschuss gestellt:

 

  1. Wer ist Eigentümer des Grundstücks der Firma Nehlsen in Wiefels?

Antwort der Verwaltung: Nehlsen AG, Bremen

 

  1. Was regelt der gültige Bebauungsplan?

Antwort der Verwaltung: Der Standort verfügt über verschiedene B-Pläne, der Bereich Sonderabfallzwischenlager 95/8 (sowie der Rest 95/5 und 110/3) ist als Industrie- und Gewerbegebiet mit der tatsächlichen Nutzung Entsorgungsanlage, Abfallbeseitigung genehmigt.
Der Bereich südlich der Fuhrlieger Allee (Brosda, Stena und Nehlsen) ist als Sondergebiet Industrie- und Gewerbefläche mit gleicher tatsächlicher Nutzung wie 95/8 ausgewiesen.

 

  1. Gibt es Potenzial für eine Anlagenerweiterung der Firma Nehlsen?

Antwort der Verwaltung: Grundsätzlich ist ein Anlagenerweiterung möglich. Die Entscheidung darüber trifft zunächst die Firma für sich selbst. Für die Umsetzung einer solchen Maßnahme benötigt die Firma eine Genehmigung des zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes.