Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

Der vorgelegte Eingliederungsbericht des Jobcenters Friesland für das Jahr 2020 wird zur Kenntnis genommen.


Der Landkreis Friesland hat mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in 2013 eine Verwaltungsvereinbarung über die vom Bund zu tragenden Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende abgeschlossen. Gegenstand der Verwaltungsvereinbarung ist unter anderem, dass der Landkreis Friesland dem BMAS jährlich einen Eingliederungsbericht übermittelt.

 

In dem Eingliederungsbericht wird dargestellt, welche Strategien bei den Bemühungen um Eingliederung und um Überwindung der Hilfebedürftigkeit von Leistungsempfängern angewandt wurden und wie die im Vorjahr erzielten Ergebnisse aus Sicht des Landkreises bewertet werden.

 

Die Eingliederungsberichte aller zugelassenen kommunalen Träger werden unter www.sgb2.info veröffentlicht.

 

Anlage(n):

Eingliederungsbericht 2020

 

 

Frau Burkhardt führt die Vorlage aus.

 

Frau Burkhardt stellt fest, dass die bereits in 2019 für 2020 erfolgte strategische Maßnahmeplanung  trotz des Einflusses der Pandemie im größten Teil umgesetzt werden konnte. Dieses zeige sich auch in den Gesamtausgaben der Eingliederungsmittel. Hier seien 4 Mio. € aufgewandt, welches einer Auslastung von 98 % entspräche.

 

Frau Burkhardt teilt weiter mit, dass mit Beginn des ersten Lockdowns im März gewisse Unsicherheiten auf Seiten der Maßnahmeträger sowie auf Seiten der Kundinnen und Kunden bestanden hätten. Ab April/Mai seien aber die Träger soweit aufgestellt gewesen, Maßnahmen in alternativen Durchführungsformen anzubieten zu können, beispielsweise Hybridlösungen oder Kleingruppendurchführung u. ä.

 

Frau Burkhardt erläutert, dass die Eingliederungsmaßnahmen kundenseitig sehr gut angenommen worden seien, insbesondere individuelle Coachingmaßnahmen seien stark nachgefragt.

 

Weiter teilt Frau Burkhardt mit, dass der größte Anteil neben den Coachingmaßnahmen  der Bereich der beschäftigungsschaffenden Maßnahmen nach dem Teilhabechancengesetz sei. Hier wurden in 2020 weitere 15 geförderte Beschäftigungen begründet. Insgesamt standen 117 Personen in 2020 in dieser geförderten Beschäftigung. Auch wurden Arbeitsgelegenheiten in diesem Beriech während der Pandemie fortgeführt. 

 

KTA Wilken fragt im Anschluss, wie viele Personen einen Hauptschulabschluss erreichen konnten.

 

Frau Burkhardt antwortet, dass 5 Personen ihren Hauptschulabschluss erreicht haben.

 

KTA Wilken erkundigt sich weiter nach den Überlegungen hinsichtlich der Jugendwerkstatt Süd.

 

Frau Burkhardt antwortet, dass eine Förderung zurzeit nicht beantragt werden könne, da nach den Förderkriterien nur ein Standort zugelassen sei; in diesem Fall sei dies Schortens. Es gäbe allerdings nun ein Modelprojekt, welches anlog zu dem der Jugendwerkstatt aufgebaut sei und welches zum 01. April dieses Jahres gestartet sei. Im nächsten Jahr solle dann ein Antrag hinsichtlich der Jugendwerkstatt Süd gestellt werden.

 

KTA Wilken erkundigt sich, wo in Varel das Projekt verortet sei.

 

Erste Kreisrätin Vogelbusch antwortet, dass es sich im Haus des Handwerks befinde.

 

KTA Wilken fragt, wie die Versorgung mit Ausbildungsplätzen grundsätzlich gegeben sei.

 

Frau Burkhardt antwortet, dass es eine positive Entwickelung gäbe und dass etwa 100 Jugendliche letztes Jahr in Ausbildung vermittelt werden konnten. Es seien viele Angebote durch Arbeitgeber hinzugekommen.

 

Herr Bruns ergänzt, man müsse jetzt schauen, wie sich die Situation in diesem Jahr darstelle. Durch den relativ langen Lockdown seit November sei die Rückspiegelung aus der Wirtschaft so, dass die Situation mit der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes und sämtlicher Maßnahmen, die getroffen wurden, wohl nicht mehr lange aufrechterhalten werden könne.  Man müsse jetzt beobachten, wie sich die Unternehmen positionieren.

 

KTA Janssen erkundigt sich, ob sich im Logistikbereich für Leistungsbezieher ohne Berufsabschluss auch Ausbildungsmöglichkeiten ergäben.

 

Frau Burkhardt erläutert, dass es auch dort Möglichkeiten gäbe, sich zu qualifizieren. Der Arbeitsmarkt Lagerlogistik sei stark nachgefragt und man könne sich bei Interesse mit vielen Maßnahmen fortbilden, auch Abschlüsse in Betrieben seien zu erreichen.

 

KTA Sudholz fragt, ob es Diskrepanzen gäbe zwischen den Qualifikationen der jeweiligen Arbeitsuchenden und dem was die Betriebe suchten.

 

Herr Bruns antwortet, dass es diese Diskrepanzen auch in jedem Berufszweig gäbe. Die Unternehmen gingen hinsichtlich der Arbeitskräfteakquirierung immer mehr dazu über, ungelernte Kräfte einzustellen, um erst einmal den Kräftebedarf zu decken und dann direkt am Arbeitsplatz zu qualifizieren. Bei den Personen, die beim Jobcenter im Leistungsbezug stünden, werde versucht, die Stärken und Potentiale durch Beratungsgespräche zu ermitteln, um dem Arbeitgeber möglichst schon eine kompetente Arbeitskraft zur Seite zu stellen. Die tatsächliche fachliche Qualifizierung, so wie der Arbeitgeber sie benötige, werde in der Regel im Betrieb nach erfolgter Einstellung vorgenommen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zur Kenntnis genommen.