Der Bundestag hat das neue Kinder- und Jugend-Stärkungsgesetz bereits verabschiedet und dem Bundesrat zur Genehmigung übergeben. Das neue Gesetz beinhaltet Veränderungen in verschiedenen Bereichen, die bis 2028 umgesetzt werden sollen. Beispielsweise würde es eine Änderung im Kinder- und Jugendschutzgesetz in Richtung mehr Medienschutz geben. Zudem wird die Beteiligung jungen Menschen hervorgehoben. Ein großer Baustein wird sein, dass die seelisch und körperlich behinderten jungen Menschen unter einem Dach betreut werden. Es gibt bereits Kooperationsgespräche mit dem Sozialamt. Wie sich später eine inklusive Jugendhilfe im Bereich der Eingliederungshilfe ausgestaltet und ob es zu der sogenannten „großen Lösung“ (alles unter einem Dach) kommen wird, muss bis 2028 geregelt sein.

 

Grundsätzlich ergeht mit dem neuen Kinder- und Jugend-Stärkungsgesetz eine Reform des SGB VIII. Auf Nachfrage bestätigt Frau Renken, dass für die passgenaue Ausgestaltung dessen im Landkreis Friesland, der  Jugendhilfeausschuss beteiligt wird. Frau Renken versichert, das Gremium fortlaufend zu informieren.

 

Frau Vogelbusch ergänzt, dass die Veränderungen auch die Eingliederungshilfe betreffen und damit neben dem Jugendhilfeausschuss der Ausschuss für Arbeit und Soziales beteiligt wird.

 

Frau Sudholz übergibt den Vorsitz an Frau Bastrop. Sie bedankt sich bei allen Anwesenden und verabschiedet sich.