Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den Verwendungsnachweis der pro familia
Beratungsstelle Wilhelmshaven mit Außenstelle Varel über die Umsetzung des
Verhütungsmittelfonds des Landkreises Friesland für den Zeitraum 01.07.2020 bis
31.12.2020 zur Kenntnis.
Begründung:
Auf Grundlage des Kreistags-Beschlusses vom 14.12.2016 (Vorlage 009 /
2016) ist der pro familia Beratungsstelle Wilhelmshaven mit Außenstelle Varel
zur Umsetzung des Verhütungsmittelfonds des Landkreises Friesland für den
Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 ein Budget in Höhe von 5.000,00 € zur
Verfügung gestellt worden.
Das Angebot des Verhütungsmittelfonds richtet sich an Frauen ab dem 22.
Lebensjahr mit Erstwohnsitz im Landkreis Friesland, die Leistungen nach dem SGB
II oder SGB XII, Berufsausbildungsbeihilfe, Wohngeld, BAföG, Kinderzuschlag
oder Leistungen nach dem AsylLG beziehen.
Ziel ist, den anspruchsberechtigten Frauen einen Zugang zu einer
individuell passenden, gut verträglichen und alltagstauglichen
Verhütungsmethode zu ermöglichen und dadurch eine selbstbestimmte
Familienplanung zu fördern.
Dafür hat die pro familia Beratungsstelle Wilhelmshaven mit Außenstelle
Varel eine Erweiterung der Sprechstundenzeiten vorgenommen, in denen sich die
anspruchsberechtigten Frauen beraten lassen und anschließend die
Kostenübernahme der ausgewählten Verhütungsmittel beantragen können. Die
Abrechnung der Kosten für die Verhütungsmittel erfolgt direkt zwischen der pro
familia Beratungsstelle Wilhelmshaven mit Außenstelle Varel und den Apotheken
bzw. Arztpraxen.
Dem Landkreis Friesland liegt inzwischen der Verwendungsnachweis für das
Jahr 2020 vor (Anlage). Trotz der pandemischen Lage ist das Angebot von den
anspruchsberechtigten Frauen gut angenommen worden. Von dem bewilligten Budget
in Höhe von 5.000,00 € sind 4.398,13 € verausgabt worden, so dass ein
Restbetrag in Höhe von 601,87 € verbleibt.
Auf Grund der guten Zusammenarbeit mit der pro familia Beratungsstelle
mit Außenstelle Varel soll die Umsetzung des Verhütungsmittelfonds des
Landkreises Friesland auch im Jahr 2021 über pro familia erfolgen, so dass
bereits eine Bewilligung über ein Budget in Höhe von 10.000,00 € für den
Zeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021 erfolgt ist; davon müssen mindestens
7.900,00 € auf die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln entfallen.
Der aus dem Jahr 2020
verbleibende Restbetrag in Höhe von 601,87 € ist der pro familia
Beratungsstelle zusätzlich zur Verwendung im Jahr 2021 zur Verfügung gestellt
worden; die Verwendung darf ausschließlich für die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln
erfolgen.
Anlage:
Anlage 1: Verwendungsnachweis
für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020
Frau Renken stellt die Vorlage vor und führt ergänzend dazu aus:
Nach dem Auslaufen des dreijährigen durch das Land geförderten Projektes (BIKO), wurde seitens des Landkreises Friesland der Beschluss aus 2016 wieder aufgenommen und im 2. Halbjahr 2020 erstmalig eine Finanzierung umgesetzt.
Sie berichtet von der guten Arbeit der pro familia. Trotz Corona haben viele Frauen sich an die Beratungsstelle gewandt um Unterstützung zu erhalten. Erfreulich sei die unkomplizierte Abrechnung zwischen den Apotheken und der pro familia. Die Frauen müssen nicht in Vorleistung gehen. Die Restmittel wurden in das nächste Haushaltsjahr übertragen. Auf Nachfrage, ob der Verhütungssmittelfond bekannt genug sei erklärt Frau Vogelbusch, wie bedürftige Frauen davon erfahren. Der Landkreis Friesland ist mit dem Verband der Frauenärzte im Gespräch. Bei der Verschreibung von Langzeitverhütungsmitteln für bedürftige Patientinnen verweisen die Ärzte darauf.
Frau Rohlfs-Jacob lobt die Einrichtung eines Verhütungsmittelfonds im Landkreis Friesland im vollen Umfang. Sie freut sich über die reibungslose Abwicklung sowie, erkennbar aus der Inanspruchnahme, den verantwortungsvollen Umgang mit Verhütung. Wenn durch gesundheitliche und finanzielle Bedingungen eine besondere Form der Verhütung notwendig wird, greift der Verhütungsmittelfond. Dies sei aus der Berichterstattung deutlich geworden. Frau Rohlfs-Jacob ist überzeugt von der Bekanntmachung des Fonds durch persönliche Gespräche zwischen den Frauen oder in Beratungsstellen. Zudem würde dies unter den Gleichstellungsbeauftragten kommuniziert und weiter verbreitet.
Auf Nachfrage erklärt Frau Renken, dass eine Sterilisation nicht übernommen wird.
Bislang haben nur wenige ausländische Mitbürgerinnen von diesem Fond profitiert. Dies könne sie nicht konkret beantworten, sagt Frau Renken. Sowohl der ASD als auch die Familienhebammen und die Kolleginnen von den Frühen Hilfen geben die Informationen unabhängig von der Staatsbürgerschaft weiter.
Frau Vogelbusch gibt darüber einen Hinweis an den Migrationsbeauftragten.