Gemäß § 60 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wird das beratende Mitglied, Frau Leonie Huth verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

Ferner erfolgt gemäß § 43 NKomVG die Pflichtenbelehrung auf die nach den §§ 40 – 42 NKomVG einzuhaltenden Pflichten:

- Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)

- Mitwirkungsverbot (§ 41 NKomVG)

- Vertretungsverbot (§ 42) NKomVG.

Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht und von Frau Huth unterschrieben. Entsprechende Gesetzesauszüge des  NKomVG werden Frau Huth  ausgehändigt.

Für die Nutzung des elektronischen Kreistagsinformationssystems enthält die Verpflichtung ergänzende Erklärungen zur Geheimhaltung und zum Datenschutz. Es wird im Rahmen der Verpflichtung ein Auszug des § 36  Nds. Datenschutzgesetz beigefügt.

 

Herr Ambrosy heißt Frau Leonie Huth vom Jugendparlament Friesland als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss herzlich willkommen.

Die Belehrung und Pflichtenbelehrung nach  §§ 60, 43, 40 – 42 NKomVG fasst er

verständlich zusammen in zwei maßgelbliche Grundregeln für die Mitwirkung in diesem Gremium. Erstens dürfen Informationen der besprochenen Themen im öffentlichen Teil durchaus der Öffentlichkeit weitergegeben werden. Die zweite Grundregel wirkt hinsichtlich der Verschwiegenheit über die Inhalte des nicht öffentlichen Teils der Sitzung, entsprechend  § 40 NKomVG. Weiterhin beschreibt Herr Ambrosy das Mitwirkungsverbot unmittelbarer Vor- und Nachteile gemäß § 41 NKomVG. Darüber hinaus ermutigt er Frau Huth und damit alle Jugendparlamentarier sich bei Fragen immer gerne an den Landkreis Friesland zu wenden. Um sich in die Arbeit der Fachausschüsse  einzubringen und Informationen einzuholen, seien Fragen auch in den Sitzungen  ausdrücklich erwünscht.

Frau Vogelbusch verpflichtet Frau Huth mit einer persönlichen Geste.