Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

Die Informationen zur Trassenplanung im Landkreis und zum NEP und BBPIG werden zur Kenntnis genommen.

 

 


Begründung:

Info-Vorlage für WTKF am 03.05.21 zum Thema

Aktuelle Situation Trassenplanung: Netzentwicklungsplan und BBPlG 2021

Am 29.01.2021 haben die Übertragungsnetzbetreiber den 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2035, Version 2021 (NEP 2035) vorgelegt. Der Landkreis Friesland hat bis zum 05.03.21 (verlängerte Frist) Zeit eine Stellungnahme abzugeben. Grundlage für den NEP 2035 ist der Szenariorahmen.

Netzausbau in fünf wesentlichen Schritten

Der Szenariorahmen (1) umfasst mindestens drei Szenarien (A, B, C) über die Entwicklung von Stromverbrauch- und Erzeugung in Deutschland in den nächsten 10 bis 15 Jahre. Auf Grundlage des Szenariorahmens bestimmen die Übertragungsnetzbetreiber gemeinsam den notwendigen Netzausbaubedarf und fassen die Ergebnisse im Netzentwicklungsplan (2) zusammen. Der Bundesbedarfsplan (3) enthält eine Liste mit den Anfangs- und Endpunkten künftiger Hoch- und Höchstspannungsleitungen, für die mit dem Erlass des Bundesbedarfplangesetzes (BBPlG) der Bedarf verbindlich festgestellt wird. Anschließend erfolgt als Bundesfachplanung (4) ein Vorschlag der Übertragungsnetzbetreiber zu einem Trassenkorridor inkl. Alternativen. Dabei sind technische, ökonomische, ökologische, landschaftsbildliche und gesundheitliche Belange berücksichtigt. Letztendlich findet die Planfeststellung (5) statt. Es erfolgt hierbei eine detaillierte Überprüfung der Auswirkungen des geplanten Bauvorhabens durch die Behörde auf Basis des vollständigen Planfeststellungsantrages.

Das BBPlG entwickelt sich zeitverzögert zur jeweiligen NEP-Aufstellung, sodass die Novelle vom BBPlG sich aktuell auf den NEP 2019 – 2030 (NEP 2030) bezieht; der NEP 2035 bezieht sich auf einen neuen Szenariorahmen und muss zunächst noch in den Bundesbedarfsplan bzw. ein neues BBPlG einfließen und umgesetzt werden.

Im NEP 2035 sind unter 1. und 2. gelistete zusätzliche Projekte enthalten, die noch nicht Gegenstand des Netzentwicklungsplans 2030, der Bestätigung der Bundesnetzagentur vom 20.12.2019 sowie der auf dieser Grundlage erfolgten Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes vom Januar 2021 waren.  Zudem wurde am 12.02.21 das Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Höchstspannungsstromleitungen vom Bundesrat verabschiedet (siehe auch www.bundesrat.de/bv.html?id=0085-21).

Es nimmt unter anderem 35 neue Netzausbauvorhaben in verschiedenen Bundesländern in die Bedarfsplanung auf und ändert acht bisherige Projekte. Für diese stellt es gesetzlich die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf fest. Damit können Vorhaben schneller realisiert werden - unter anderem durch erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Klagen gegen die behördlichen Genehmigungen. Das Gesetz enthält zudem Regelungen für Ausschreibung und Förderung von Batteriespeicheranlagen - sie sollen unter anderem dem Aufbau von so genannten Netzbooster-Pilotanlagen dienen. In der Novellierung des Bundesbedarfsplangesetzes ist das Projekt Wilhelmshaven II – Conneforde (Vorhaben 73 BBPlG und P175 NEP) nicht als Erdkabel-Option mit aufgenommen worden.

Betroffenheit aus dem BBPlG (bezieht sich auf NEP 2019 – 2030):

Folgender Stand im BBPlG betrifft den Landkreis Friesland/ grenzt an:

-          Vorhaben 54: Höchstspannungsleitung Conneforde – Unterweser

-          Vorhaben 70: Höchstspannungsleitung Fedderwarden – Vereinigtes Königreich (Neuconnect)

-          Vorhaben 73: Höchstspannungsleitung Wilhelmshaven / Landkreis Friesland – Fedderwarden – Conneforde (P175 im NEP 2019)

o   „ das Vorhaben dient der Erhöhung der Übertragungskapazität in Niedersachsen. Das Vorhaben umfasst die Einzelmaßnahmen:

1.    Wilhelmshaven / Landkreis Friesland – Fedderwarden

2.    Wilhelmshaven / Landkreis Friesland – Conneforde

3.    Das Umspannwerk in der Stadt Wilhelmshaven oder im Landkreis Friesland ist neu zu errichten.“ Quelle BMWI


Betroffenheit aus dem NEP 2035:

Neu Bestätigt wurde, neben der energiewirtschaftlich notwendigen Kapazitätserweiterung des SuedOstLinks von zwei auf vier Gigawatt, auch ein neues Gleichstromprojekt in der Region: der sogenannte „Korridor B“. Dieses Projekt besteht aus zwei Verbindungen mit Kapazitäten von jeweils zwei Gigawatt zwischen Heide / West –Polsum und Wilhelmshaven II – Hamm-Uentrop (DC 21 bzw. DC 25 NEP 2030), die TenneT gemeinsam mit Amprion bis 2030 realisieren wird.

 

1. Netzanbindung von Offshore-Windparks NEP 2035

Die Offshore-Anbindungsleitungen wurden in der Vergangenheit als Höchst-spannungsgleichstromleitung in Erdkabeltechnik realisiert. Es ist davon auszugehen, dass auch für die neuen Projekte eine vollständige Erdverkabelung erfolgt.

In Rastede ist der Bau einer neue 380-kV-Schaltanlage, von Konvertern und perspektivisch einer Multiterminalanbindung / DC-Hub vorgesehen (Netzver-knüpfungspunkt (NVP Rastede)). Es kann bei Ausdehnung des NVP Rastede auf einen Suchraum Rastede sein, dass auch der Landkreis Friesland betroffen ist.

2. Netzausbau an Land NEP 2035

In Kapitel 6.2 „Zubaunetz Netzentwicklungsplan 2035“ wird in Tabelle 31 „Erforderliche Projekte und Maßnahmen in den Szenarien A 2035, B 2035 und C 2035 gemäß Kapitel 5.3.6“ ein neues Projekt gelistet:

- DC34, Maßnahme DC34 „Rastede – Bürstadt“ für das Szenario C2035, Errichtung einer Leitung: Neubau in neuer Trasse mit anvisierte Inbetriebnahme in 2035. Geplant ist somit eine Gleichstromleitung (HGÜ / DC), die, wie andere Leitungen dieser Art, mit hoher Wahrscheinlichkeit als Erdkabel realisiert werden wird.

Beim Projekt P119, M90, das bisher (NEP 2030) mit „Conneforde nach Elsfleth / West“ bezeichnet war, wird jetzt der Punkt „Rastede“ und der „Abzweig Huntorf“ zusätzlich genannt („Conneforde – Rastede – Elsfleth / West mit Abzweig Huntorf“).

In Rastede ist der Bau einer neue 380-kV-Schaltanlage, von Konvertern und perspektivisch einer Multiterminalanbindung / DC-Hub vorgesehen.

Es kann bei Ausdehnung des NEP Rastede auf einen Suchraum Rastede, dass auch der Landkreis Friesland betroffen ist.

Darüber hinaus sind die bereits im NEP 2030 bestehenden Trassen NOR-9-1, NOR-9-2, NOR-10-1, NOR-X-1, NOR-X-5, NOR-12-2 bzw. NOR-13-1 in Verbindung mit NOR-13-1 bzw. NOR-12-2 (für DC 21 und DC 25 relevant) weiter im NEP 2035 enthalten bzw. liegen z.T. mit neuem Netzverknüpfungspunkt (NVP) vor. Die HGÜ-Verbindung NOR-9-2 (BalWin3) soll zudem an dem NVP Wilhelmshaven 2 bzw. dem neu zu errichtenden Umspannwerkstandort angebunden werden. NOR-9-1 (BalWin 1) und NOR-10-1 (BalWin 2) sollen am NVP Unterweser angebunden werden. Das heißt, dass bei jeder dieser HGÜ-Leitungen eine zusätzliche unterirdische Trasse den Landkreis Friesland quert bzw. anzunehmen ist, dass eine solche Trassenoption geprüft wird.

Daher wurde zum NEP 2035 eine Stellungnahme an die Bundesnetzagentur abgegeben, die auf die Vorbelastungen im Landkreis Friesland und Querbeziehungen zu den anderen Planungsstufen Netzausbau darstellt.

Abbildungen:

-          Abbildung zu 1. Netzanbindung von Offshore-Windparks NEP 2035

-          Maßnahmen des Zubau-Offshorenetzes des Nordsee in B 2040

-          Abbildung Offshore-Anbindungen Weser-Ems (Amt für regionale Landes-entwicklung Weser-Ems, 2021)

-          Abbildung: Änderungen BBPlG 2021 Weser-Ems (Amt für regionale Landes-entwicklung Weser-Ems, 2021)

Abbildung zu 1. Netzanbindung von Offshore-Windparks

Maßnahmen des Zubau-Offshorenetzes in der Nordsee (Tabelle 14, S. 65 des NEP-Entwurfs)

Projekt

M-Nr.

Bezeichnung der Maßnahme

Netzverknüpfungspunkt

Trassenlänge in km

Übertragungs-leistung

Szenario NEP 2035[1] (Beginn Umsetzung/ geplante Fertigstellung)

NOR-9-1

M234

HGÜ-Verbindung NOR-9-1 (BalWin1)

Unterweser (Tennet)

270

2.000

A 2035: 2024/2029 Q3
B 2035: 2024/2029 Q3

C 2035: 2024/2029 Q3

B 2040: 2024/2029 Q3

NOR-9-2

M236

HGÜ-Verbindung NOR-9-2 (BalWin3)

Wilhelmshaven 2 (Tennet)

250

2.000

A 2035: 2025/2030 Q3
B 2035: 2025/2030 Q3

C 2035: 2025/2030 Q3

B 2040: 2025/2030 Q3

NOR-10-1

 

M231

HGÜ-Verbindung NOR-10-1 (BalWin2)

Unterweser (Tennet)

270

2.000

A 2035: 2025/2030 Q3
B 2035: 2025/2030 Q3

C 2035: 2025/2030 Q3

B 2040: 2025/2030 Q3

NOR-X-1

 

M284

HGÜ-Verbindung NOR-X-1 (Zone 4)

Rastede (Tennet)

310

2.000

C 2035: 2030/2035
B 2040: 2031/2036

NOR-X-5

 

M250

HGÜ-Verbindung NOR-X-5 (Zone 4)

Rastede (Tennet)

350

2.000

B 2040: 2035/2040

NOR-12-2 bzw. NOR-13-1

 

M233

HGÜ-Verbindung NOR-12-2 (LanWin2)

Rastede (Tennet)

275

2.000

A 2035: 2029/2034
B 2035: 2029/2034

C 2035: 2029/2034

B 2040: 2029/2034

NOR-13-1

Bzw. NOR-12-2 (für DC 21 relevant)

M43

HGÜ-Verbindung NOR-12-2 (LanWin5)

Heide/West (Tennet)

295

2.000

B 2035: 2027 bzw. 2028/2032 bzw. 2033

C 2035: 2027 bzw. 2028/2032 bzw. 2033

B 2040: 2027 bzw. 2028/2032 bzw. 2033

 

 

 

 



Abbildung Offshore-Anbindungen Weser-Ems (Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, 2021)

Abbildung: Änderungen BBPlG 2021 Weser-Ems (Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, 2021)

 

Anlage:

Stellungnahme Landkreis Friesland NEP 2035

 

 

Auf Nachfrage von Herrn Ratzel, warum im Gesetz eine Änderung auf Freileitungen (oberirdisch) an den Stellen vorgenommen wurde, wo bereits Erdkabel verlegt worden seien, erläutert Frau Tammen hierzu die Begründung des Bundes. Das Bundesbedarfsplangesetzes (BBPIG) habe das Voranbringen der Energiewende in Deutschland zur Zielsetzung. Niedersachsen habe bereits einen Großteil an Zuschlägen für Erdkabel-Vorhaben erhalten, weshalb die Befindlichkeiten einzelner Kommunen zugunsten des großen Ganzen zurückgestellt worden seien.

 

Herr Landrat Ambrosy schlägt vor, die Novellierung des BBPIG nicht einfach hinzunehmen, sondern sich politisch zu positionieren. Das RROP sei seit ein paar Wochen vom Land genehmigt worden und gelte somit auch für TenneT. Das darin enthaltene Trassenkonzept ist verbindlich und sichere die eigenen Hoheitsrechte der Städte und Gemeinden; insbesondere Sande, Zetel und Bockhorn seien hiervon betroffen. Durch die Gesetzeslage würde die Trassen-Planungshoheit der Städte und Gemeinden so weit eingeschränkt, dass ab dem Jahr 2035 keine Planungshoheit mehr bestehen würde. Dies sei nicht hinnehmbar, so der Landrat. Das Land habe zugesichert, dass die Projekte als Ganzes betrachtet und die Verfahren gebündelt werden. Der Kreistag könne seine Forderung deutlich machen und in Form einer politischen Stellungnahme einbringen.

 

Herr Ratzel ergänzt hierzu, dass die Erdverkabelung schon allein zum Schutze der Bevölkerung beschlossen worden sei. Er fordert schon deswegen, dass alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, um zu erreichen, dass weiterhin dort Erdkabel verlegt werden, wo bereits Erdverkabelung vorhanden ist.

 

Herr Ramke spricht sich ebenfalls dafür aus, ein politisches Zeichen zu setzen.

 

Hierfür soll eine politische Stellungnahme vom Kreistag am 23.06.2021 beschlossen werden.

 

 

Ergänzungen zur Präsentation von Frau Tammen, FB 61:

 

-          Anlässlich der erfolgreichen Klimaklage in Deutschland findet nun eine Nachbesserung des Klimaschutzgesetzes statt: Dies betrifft insbesondere die Ausbauziele Offshore im Netzentwicklungsplan und deren Zeitplan. Dieser wurde im 2. Entwurf gestrafft, sodass bis 2030 rund 20 GW und bis 2040 rund 40 GW an Erneuerbaren Energien ausgebaut werden. Das heißt wiederum, dass mit 10 x 2 GW Anschlüssen und entsprechend vielen Projekten in die Planung gegangen wird. Wie konkret sich der Netzausbau gestaltet sehen Sie in der Vorlagen-Beschreibung unter „Netzausbau in 5 Schritten“.

 

-          Änderung 2. Entwurf NEP 2021 – 2035 – Anpassung der Vorlage an die Präsentationsfolien: der Suchraum Rastede aus der Vorlage heißt nun „Suchraum Ovelgönne, Rastede, Westerstede, Wiefelstede“.

 

 

 



[1] Der am 26.062020 von der BNetzA genehmigte Szenariorahmen sieht für den NEP 2035 im Szenario A 2035 einen Ausbau der Windenergie auf See in Höhe von 28 GW, im Szenario B 2035 in Höhe von 30 GW und in C 2035 in Höhe von 32 GW vor. Unter Berücksichtigung des Anschlusses von 2 GW Offshore-Windparks aus einer ausländischen ausschließlichen Wirtschaftszone in Deutschland ergibt sich für das Szenario C 2035 ein Ausbau in Höhe von 34 GW. Darüber hinaus wird im Szenario B 2040 von einem Ausbau von 40 GW ausgegangen (vgl. auch Ausbauziel im WindSeeG).


Abstimmungsergebnis:

Kenntnisnahme