Gemäß § 60 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wird das stimmberechtigte hinzugewählte  Mitglied, Herr Michael Voss, von Frau Vogelbusch verpflichtet, seine  Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Ferner erfolgt gemäß § 43 NKomVG die Pflichtenbelehrung auf die nach den §§ 40 – 42 NKomVG einzuhaltenden Pflichten:

 

- Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)

- Mitwirkungsverbot (§ 41 NKomVG)

- Vertretungsverbot (§ 42) NKomVG.

 

Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht und von Herrn Voss unterschrieben. Das NKomVG wird Herrn Voss auszugsweise ausgehändigt.

 

Für die Nutzung des elektronischen Kreistagsinformationssystems enthält die Verpflichtung ergänzende Erklärungen zur Geheimhaltung und zum Datenschutz. Es wird im Rahmen der Verpflichtung ein Ausdruck des § 5 Nds. Datenschutzgesetz zur Kenntnis beigefügt.

Frau Vogelbusch verpflichtet Herrn Voss mit einer persönlichen Geste.