Geänderter Beschluss

 

1.    Die berücksichtigungsfähigen Kita-Kosten werden auf 19.158.224 Euro (das entspricht 4.999,55 Euro pro Kita-/Krippen-Platz) festgesetzt. Dieser Zuschussbedarf der Städte und Gemeinden wird alle zwei Jahre anhand der durch die Kämmerer festgelegten Kriterien neu berechnet; erstmals mit Stichtag 1.8. zum Kita-Jahr 2023/24.

 

2.    Die Beteiligungsquote des Landkreises Friesland wird auf 50% festgesetzt; mithin auf 9.579.112 Euro. Diese Summe soll in drei Jahresschritten erreicht werden.

 

3.    Die Bezugsgröße zur Berechnung des Zuschusses an die Städte und Gemeinden wird – analog zum sogenannten Wittmunder Modell - auf der Basis von 51 Kreisumlage-Punkten festgesetzt, um auch die Vorleistungen der schon vor 2021 erfolgten Kreisumlagesenkungen, die auch wegen der gestiegenen Betreuungskosten der Städte und Gemeinden erfolgte, angemessen zu berücksichtigen.

 

4.    Von der Bezugsgröße von 51 KU-Punkten ausgehend gerechnet, beträgt der Zuschuss des Landkreises Friesland an die Städte und Gemeinden im Jahr 2021 unter Berücksichtigung seiner derzeit durch die Coronapandemie geminderten Leistungsfähigkeit auf 7.819.000 Euro. Diese Summe setzt sich neben dem 51. Kreisumlagepunkt (=1,117 Mio. Euro) zusammen aus den schon in 2021 erfolgten Kreisumlagesenkung in Höhe von 4 Punkten (= 4.468 Mio Euro, nämlich den 2,7 Mio. Euro Kita-Zuschuss aus den Jahren vor 2021 plus 1,768 Mio. Euro Netto-Entlastung) sowie eines noch in 2021 zu zahlenden weiteren Zuschusses in Höhe von 2.233.642 Euro. Dieser Betrag wird außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. (Änderung letzter Satz:)

Die Auszahlung der vom Landkreis Friesland zugesagten Zuschüsse erfolgt anteilig nach einem einheitlichen Verteilschlüssel über den sich die Städte und Gemeinden einvernehmlich geeinigt haben. Die Auszahlung erfolgt  innerhalb von 3 Wochen nachdem die letzte Vertretung der beteiligten Partner entsprechend beschlossen hat.

 

5.       Auf Wunsch der Bürgermeister soll der Zuschuss zu den Kita-Kosten nicht durch eine Verrechnung in Kreisumlagepunkte geleistet werden, sondern als direkter Zuschuss. Das führt dazu, dass die Kreisumlage ab dem Jahr 2022 von 46 Punkten auf die festgelegte Bezugsgröße von 51 Punkten steigt. Gleichzeitig wird den Städten und Gemeinden ein Zuschuss an den Kita-Kosten

a)        in 2022 in Höhe von 8.699.056 Euro (ein Plus 880.056 Euro) und

b)        in 2023 in Höhe von 9.579.112 Euro (ein weiteres Plus von 880.056 Euro) gezahlt.

 

6.       Aufgrund der erfolgten Grundsatzbeschlüsse im Kreistag und in den Räten erarbeiten die Partner gemeinsam eine neue Vereinbarung über die Kindertagesstätten mit den oben genannten Punkten zwischen dem Landkreis und den Städten und Gemeinden, die die bisherige Vereinbarung von 1994 (in der Fassung von 2007) ersetzt, und legen den Entwurf den Gremien zur Beschlussfassung noch in 2021 vor. Dabei werden in der Vereinbarung insbesondere die demographische Entwicklung und der zwischen Landkreis und Städten und Gemeinden abgestimmte Kindertagesstättenbedarfsplan berücksichtigt.

 

(Ergänzung der Empfehlung:)

7.       Es wird eine Empfehlung ausgesprochen, dass sich der Verteilschlüssel des 50 % Zuschusses nach dem Zuschussbedarf der Städte und Gemeinden richtet, welcher in die Berechnung eingeflossen ist.

 

Bei  Punkt 7 handelt es sich ausdrücklich nur um eine Empfehlung.

 

 

 

 


Herr Vorsitzender Pauluschke erläutert zu der Vorlage, dass bereits im Wirtschaftsausschuss und im Kreisausschuss eine Änderung des Beschlussvorschlages vorgenommen worden sei, sodass der letzte Satz des 4. Punktes einvernehmlich gestrichen wurde. Zudem liege ein Antrag von Herrn Just vom 08.06.2021 vor, den er am 13.06.2021 als Änderungsantrag in modifizierter Form noch einmal eingereicht habe.

 

Frau KTA Schlieper stellt das Ergebnis aus der Zusammenarbeit der Bürgermeister mit dem Landrat positiv dar und zeigt sich erfreut über die Entwicklungen. Das vorgelegte Zahlenwerk und die Offenlegung der Zuschussbedarfe der Städte und Gemeinden sowie die Leistungsfähigkeiten der Kommunen und des Landkreises bereite aufgrund der Transparenz aller Daten und Fakten eine gute Arbeitsgrundlage. Unter Beachtung der Belastungsgrenze des Landkreises ließe sich mit diesen Ist-Zahlen eine gerechte Lösung für alle Kommunen erarbeiten. Es sei jedoch ihres Erachtens für eine gerechte Verteilung des 50-Prozent-Zuschusses erforderlich, die Verteilung nach Kita-Plätzen zu überdenken bzw. die Verteilung nicht derart vorzugeben. Eine Steuerung der Verteilung solle hierbei durch den Landkreis unterlassen werden, da sich die Verteilung nach den Entscheidungen und Beschlüssen der Stadt- und Gemeinderäte richten müsse. Danach wäre eine schnelle Umsetzung der Einigung erforderlich, um den 50-Prozent-Zuschuss schnellstmöglich auszahlen zu können, so Frau Schlieper. Sie stellt folgende Anträge:

 

2 Anträge der Gruppe SPD/GRÜNE/FDP auf

 

1.  Änderung des Beschlussvorschlages (wie WTKF 08.06. und KA 09.06.) durch Streichung des letzten Satzes zu Punkt 4:

(Entfällt:) „Die Auszahlung erfolgt anteilig nach der Zahl der durch die Kämmerer ermittelten KiTa-Plätze innerhalb von 3 Wochen nachdem die letzte Vertretung der beteiligten Partner entsprechend beschlossen hat.“

 

2.  Hinzufügung folgender Empfehlung:

Es wird eine Empfehlung ausgesprochen, dass sich der Verteilschlüssel des 50 % Zuschusses nach dem Zuschussbedarf der Städte und Gemeinden richtet, welcher in die Berechnung eingeflossen ist.

 

Den Vorschlag von Herrn Landrat Ambrosy, den er den KTA am 18.06.2021 per E-Mail habe zukommen lassen, möchte Frau Schlieper somit unterstützen. Wie auch der Landrat bereits festgestellt habe, liege der Vorteil der vorgeschlagenen Lösung darin, dass die Städte und Gemeinden zeitnah Sicherheit bezüglich der finanziellen Regelungen erhalten. Da die Zuständigkeit der Kindertagesstätten bei den Städten und Gemeinden liege, solle hier auch die Entscheidung über den genauen Verteilungsschlüssel des festgelegten 50%-Zuschusses liegen.

 

Sie formuliert den letzten Satz zu Punkt 4 neu:

 

„Die Auszahlung der vom Landkreis Friesland zugesagten Zuschüsse erfolgt anteilig nach einem einheitlichen Verteilschlüssel über den sich die Städte und Gemeinden einvernehmlich geeinigt haben. Die Auszahlung erfolgt  innerhalb von 3 Wochen nachdem die letzte Vertretung der beteiligten Partner entsprechend beschlossen hat.“

 

Herr KTA Zillmer teilt mit, dass die CDU-Fraktion aufgrund der umfangreichen Zahlenwerke und Änderungsbedarfe, die erst wenige Wochen zur Beratung vorgelegen haben, heute noch keine Beschlussfähigkeit sehe und keine fundierte Entscheidung treffen könne. Deshalb stelle er den folgenden Antrag:

Antrag CDU-Fraktion auf Zurückweisung der Vorlage in die Fraktionen und Gruppen zur Beratung.

 

Herr KTA Just schließt sich in Teilen den Ausführungen von Frau Schlieper an, jedoch halte er an seinem Antrag fest. Es handle sich bei dem Vorschlag von Frau Schlieper und dem Landrat um 1 von 4 Modellen. Der Vorschlag seines 1. Antrages im WTKF habe ebenfalls die Verteilung nach tatsächlichen Zuschussbedarfen vorgesehen, da Kommunen mit vielen Ganztagsplätzen eine Benachteiligung gegenüber Kommunen mit weniger Ganztagsplätzen erfahren hätten. In der Sitzung habe er die Verteilung nach Betreuungsstunden vorgeschlagen und seinen Antrag dahingehend abgeändert.

 

Beide Modelle führen seines Erachtens zu einer einigermaßen gleichmäßigen Verteilung, so dass sich eine größere Benachteiligung einzelner Kommunen dadurch vermeiden ließe. Herr Just könne deshalb dem Vorschlag von Frau Schlieper zustimmen, so dass die 50 % des Landkreiszuschusses nach den Zuschussbedarfen der Kommunen verteilt würden. Er fügt hierbei hinzu, dass nach seiner Berechnung der Zuschussbedarf jährlich, durch einen Anstieg der Personalkosten und des Betreuungsaufwandes, ansteigen würde. Hierfür solle seines Erachtens ein Hochrechnungsfaktor gefunden werden. Die Steigerungen seien alle 2 Jahre zu ermitteln, so dass sich beispielsweise ein Hochrechnungsfaktor von 2 % ergeben würde. Als Rechenbeispiel führt er die Stadt Schortens hierfür an, sodass der Zuschussbedarf im Jahr 2019 bei 5,5 Mio. Euro gelegen habe und im Jahr 2020 bereits auf 6 Mio. Euro angestiegen sei. Dies würde er auch bei den anderen Kommunen vermuten. Die Kostensteigerung von 500.000 Euro (Schortens) würde dazu führen, dass der Stadt Schortens 250.000 Euro zu wenig ausgezahlt werden würde. Er stellt seinen Antrag wie folgt:

Antrag KTA Just: Entsprechend der Antragstellung der Mehrheitsgruppe sei dem Zuschussbedarf ein Hochrechnungsfaktor hinzuzufügen.

 

Herr KTV Pauluschke weist daraufhin, dass die Verteilung nach Zuschussbedarf oder nach Betreuungsstunden keineswegs gleich zu werten sei, da die Kommunen nach Betreuungsstunden (mit Ausnahme von Schortens und Jever) jeweils mind. 100.000 Euro weniger erhalten würden, als nach den Zuschussbedarfen.

 

Herr KTA Neugebauer schließt sich grundsätzlich dem Vorschlag von Frau Schlieper an und möchte diesen unterstützen, jedoch sehe er es ähnlich wie Herr KTA Zillmer, da auch aus seiner Sicht noch Beratungsbedarf bestünde. Er schließt sich dem Antrag der CDU-Fraktion an.

 

Herr KTA Chmielewski äußert die Bitte den Beschluss heute ohne weitere Beratung in den Fraktionen zu fassen, damit die Städte und Gemeinden die Möglichkeit erhalten würden, hierüber zu diskutieren und über die Verteilung des 50%-Zuschusses eine Einigung zu erzielen.

 

Frau KTA Esser macht deutlich, dass ein Ausbleiben einer Einigung über eine neue Vereinbarung (siehe Punkt 6) schon die Einigung über die Verteilung obsolet werden lasse. Sie plädiert dafür, den Beschluss zu fassen, um den Städten und Gemeinden im nächsten Schritt die Möglichkeit zu einer einvernehmlichen Einigung über die Verteilung zu geben.

 

Herr KTA Ratzel weist daraufhin, dass eine Zurückweisung zur Beratung des Beschlusses in die Fraktionen und Gruppen zur Folge hätte, dass die Entscheidung des Kreistages dann erst am

6. Oktober 2021 möglich wäre, was seines Erachtens viel zu spät sei.

 

Herr Landrat Ambrosy fasst den Werdegang dieser Beschlussvorlage noch einmal zusammen und macht dabei deutlich, dass die Einigung der Hauptverwaltungsbeamten auf der gemeinsamen Berechnungsgrundlage der vorliegenden Ist-Zahlen, statt bisher auf Soll-Zahlen beruhend, eine deutliche Verbesserung der Diskussion bedeute. Aufgrund der erheblichen Kostensteigerungen, die coronabedingt angefallen seien, wurde die Leistungsfähigkeit des Landkreises massiv eingeschränkt. Dabei müsse beachtet werden, dass der Kreishaushalt nach den Haushaltsgrundsätzen innerhalb von drei Jahren auszugleichen sei (Berechnungsgrundlage der Jahre 2021, 2022 und 2023). Wenn Forderungen auf Nachverhandlungen gestellt würden, um bspw. eine Erhöhung des 50%-Zuschusses des Landkreises zu erreichen, dann sei nicht auszuschließen, dass diese Überschreitung der genannten Belastungsgrenze, die Anhebung der Kreisumlage für die Städte und Gemeinden zur Folge hätte, weil der Haushalt des Landkreises weitere höhere Kosten nicht kompensieren könne.

 

Herr KTA Zillmer erläutert zu seinem Antrag, dass es der CDU-Fraktion bei der Vertagung der Entscheidung nicht darum gehen würde, Nachverhandlungen für die Kommunen zu erreichen. Es gehe vielmehr darum, dass die Tragweite dieser Entscheidung, sowohl für den Landkreis als auch für die Städte und Gemeinden, zum Erhalt des friedlichen Miteinanders gut bedacht und beraten sein solle.

 

Herr KTV Pauluschke fasst die Anträge noch einmal zusammen und lässt zunächst über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen:

 

1. Antrag der CDU-Fraktion auf Zurückweisung der Vorlage in die Fraktionen und Gruppen zur Beratung:

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

 

Ja:

15

Nein:

22

Enthaltung:

2

 

 

2. 2 Anträge der Gruppe SPD/GRÜNE/FDP auf Änderung des Beschlussvorschlages:

 

2.1 Änderung des letzten Satzes zu Punkt 4:

Die Auszahlung der vom Landkreis Friesland zugesagten Zuschüsse erfolgt anteilig nach einem einheitlichen Verteilschlüssel über den sich die Städte und Gemeinden einvernehmlich geeinigt haben. Die Auszahlung erfolgt  innerhalb von 3 Wochen nachdem die letzte Vertretung der beteiligten Partner entsprechend beschlossen hat.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt bei 12 Enthaltungen

 

Ja:

27

Nein:

-

Enthaltung:

12

 

 

2.2 Hinzufügung einer Empfehlung als Punkt 7:

Es wird eine Empfehlung ausgesprochen, dass sich der Verteilschlüssel des 50 % Zuschusses nach dem Zuschussbedarf der Städte und Gemeinden richtet, welcher in die Berechnung eingeflossen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt

 

Ja:

27

Nein:

1

Enthaltung:

11

 

 

3. Antrag von KTA Just auf Ergänzung der Anträge der Mehrheitsgruppe um einen Hochrechnungsfaktor:

 

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

 

Ja:

5

Nein:

23

Enthaltung:

11

 

 

Nach der Abstimmung verlassen Herr KTA Just und Frau KTA Herfel die Sitzung (37 Kreistagsmitglieder verbleiben).

 


Abstimmungsergebnis zum Antrag SPD/Grüne/FDP - Änderung von Punkt 4, letzter Satz:

Mehrheitlich zugestimmt bei 12 Enthaltungen

 

Ja:

27

Nein:

-

Enthaltung:

12

 

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag SPD/Grüne/FDP - Ergänzung der Empfehlung (Punkt 7):

Mehrheitlich zugestimmt bei 11 Enthaltungen

 

Ja:

27

Nein:

1

Enthaltung:

11