Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Es werden Mittel in Höhe von 1.300.000,- € außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2021 bereitgestellt.

 

 

 


Begründung:

Für das Impfzentrum wurden für das Jahr 2020 außerplanmäßige Haushaltsmittel (1.000.000,- EUR) bereitgestellt. Insbesondere die laufenden Kosten fallen im Jahr 2021 an, so dass auch hier außerplanmäßige Mittel bereitgestellt werden müssten.

 

Auf den Beschluss des Kreisausschusses vom 25.11.2020 wird verwiesen. Hierdurch wurden für das Jahr 2020 außerplanmäßige Haushaltsmittel i.H.v. 1.000.000,- EUR bereitgestellt.

 

Da wir uns im Jahr 2021 befinden und insbesondere die laufenden Kosten für das Impfzentrum noch bis mindestens zum 30.09.2021 anfallen, wurde seitens der Kämmerei angeregt, außerplanmäßige Haushaltsmittel auch für das Jahr 2021 bereitstellen zu lassen.

 

Zum Sachverhalt wie folgt:

 

Zur Bekämpfung der weltweiten Corona-Pandemie sind bundesweit Impfzentren zur Impfung gegen COVID-19 errichtet worden. Die COVID-19 Impfung in Niedersachsen erfolgt insbesondere über die regionalen Impfzentren.


Um weiterhin vertragliche Verpflichtungen bezogen auf die Liegenschaft für das Impfzentrum eingehen zu können, insbesondere das eingesetzte Personal des DRK zu zahlen ist eine Bereitstellung von außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 1.300.000,- € für das Haushaltsjahr 2021 erforderlich. Diese Mittel werden zum Teil auch für konsumtive als auch für investive Ausgaben benötigt, welche für die Bewirtschaftung des Impfzentrums erforderlich sind.

 

Die erste Abrechnung für den Zeitraum 12/20 bis einschließlich 04/21 wurde aktuell beim Land eingereicht (rd. 530.000,- EUR). Aufgrund der umfangreichen Prüfungen sämtlicher Abrechnungen der Impfzentren ist jedoch nicht mit einer kurzfristigen Zahlung zu rechnen.

 

Durch die aktuelle Auslastung des Impfzentrums ist bereits bekannt, dass sich insbesondere die Personalkosten des DRK für die Monate März und April insgesamt rd. 430.000,- EUR betragen. Diese Abrechnungen wurden erst im Mai gezahlt und sind somit noch nicht in der oben genannten Abrechnung mit dem Land enthalten.

 

Daher ist eine Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln von 1.300.000,- EUR erforderlich.

 

Eine nachträgliche Erstattung der Aufwendungen durch das Land Niedersachsen ist vorgesehen. 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt

 

Ja:

35

Nein:

2

Enthaltung:

-