Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein Zuschussprogramm zur Einführung eines Mehrwegsystems für die Abgabe zubereiteter Speisen und Getränken im „Außer Haus Verkauf“ zu entwickeln.

 

2.    Die finanziellen Mittel für das neue Zuschussprogramm in Höhe von 250.000 € werden im Haushalt 2022 bereitgestellt.

 

 

 

 


Begründung:

Die Mehrheitsgruppe im Kreistag hat mit Schreiben vom 29.07.2021 die Entwicklung eines Zuschussprogrammes zur Einführung eines Mehrwegsystems für die Abgabe zubereiteter Speisen und Getränke im „Außer Haus Verkauf“ beantragt. Im Rahmen der KA-Sitzung am 04.08.2021 wurde der Antrag zur Beratung in den WTKF verwiesen.

 

Seitens des Bundes wurde eine Novelle des Verpackungsgesetzes beschlossen, wonach u. a. Restaurants die Essen oder Getränke zum Mitnehmen verkaufen, ab 2023 auch Mehrwegverpackungen anbieten müssen. Der Antrag der Mehrheitsgruppe ist als Vorgriff auf die in 2023 anstehende gesetzliche Verpflichtung zu sehen.

 

Die Verwaltung schlägt folgende Eckpunkte als Gegenstand der Zuschussrichtlinie vor:

 

-       Das RUZ (welches die Begleitung übernehmen kann) berät die interessierten Unternehmen hinsichtlich eines möglichst einheitlichen Mehrwegverpackungssystems. Grds. erhält jeder Betrieb, der Mehrwegverpackungen anbietet, auf Antrag eine Förderung.

-       Die Mehrwegverpackungen sollen unter Verwendung … Materialien .… und in hergestellt sein.

-       Betriebe, die schon Mehrwegverpackungen wie z. B. wiederverwendbare Coffée-To-Go-Becher angeschafft haben können nur bei Neuanschaffungen im Rahmen der Richtlinie gefördert werden. Frühere Anschaffungen werden nicht berücksichtigt.

 

Der Begriff „Gastronomie“ wird hier nicht verwendet, da dies den Kreis der Anspruchsberechtigten zu sehr einschränkt. Gewerbebetriebe, die Essen und Getränke zum Mitnehmen abgeben werden berücksichtigt. Es gibt gewerbliche Bereiche, die nicht auf dem ersten Blick dem Bereich „Gastronomie“ zuzuordnen sind, wie z. B. Backwarenverkaufsshops, Tankstellen mit Brötchen- und Kafféeverkauf, Fleischwarenfachverkäufe mit Mittagstisch, Caterer, Wochenmarktbeschicker, die z. B. warme Grillwürste zum Mitnehmen anbieten, Verkaufsstände von Berlinern zum Mitnehmen, Lebensmittelmärkte mit kalten Salaten und warmer Mittagsküche.

Insofern wird dem Gedanken  der Müllvermeidung in dem Rahmen dieser Gewerbebetriebe entsprochen.

 

Anlage(n):

-       Entwurf Richtlinie über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen im Landkreis Friesland zur Einführung eines Mehrwegpfandsystems

 

 

Frau Vogelbusch erklärt, dass es noch einige Unklarheiten bzgl. der Umsetzung gäbe, insbesondere zu Art der Herstellung und Wahl der Materialien. Am Montag, den 20.09. gibt es im Rahmen der Plastikaktionswochen eine Online-Infoveranstaltung vom RUZ bezüglich der Thematik „Mehrwegpfandsystem“. Auch die Dehoga habe Überlegungen, dass sich alle Mitglieder auf ein System einigen, in dem evtl. auch Produkte zum Leihen oder Leasen für die Firmen angeboten werden sollen. Teilnehmende Unternehmen könnten evtl. mit einer Plakette wie „Besonders klimafreundliches Unternehmen“ ausgestattet werden.

 

Die CDU Fraktion spricht sich gegen die Vorlage aus, da die Sinnhaftigkeit nicht erkennbar sei. Gerade Unternehmen mit „To-Go“ Waren hätten während der Corona-Krise Profit gemacht und sollten nun nicht von Steuergeldern unterstützt werden. Damit würde man eine Branche fördern, die dies nicht nötig hätte. Außerdem gebe der Haushalt des Landkreises eine solche Förderung auch nicht her. Schließlich seien Verpackungspreise bei den Essenspreisen mit einkalkuliert, hier eine zusätzliche Förderung zukommen lassen, würde bedeuten, dass der Steuerzahler doppelt zahle.

 

Herr Homfeld fragt nach dem Defizit im Haushaltsentwurf 2022. Dieses lag im Ergebnishaushalt bei etwa 12 Mio € Minus.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen

Ja:

6

Nein:

2

Enthaltung:

0