Sitzung: 03.11.2021 Kreistag des Landkreises Friesland
Beschluss:
Der Kreistag bildet folgende beratende Ausschüsse bzw. folgenden Ausschuss nach besonderer Rechtsvorschrift (Ausschuss für Jugendhilfe):
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
- mit 11 Sitzen,
- Ausschuss für Schule, Sport und Kultur
mit 11 Sitzen,
- Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft
mit 11 Sitzen,
- Ausschuss für Finanzen und Digitalisierung
mit 11 Sitzen,
- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
mit 11 Sitzen,
- Ausschuss für Klimaschutz, Klimafolgenanpassung, Planung und Kreisentwicklung
mit 11 Sitzen,
- Ausschuss für Bauen und Mobilität, Katastrophen- und Feuerschutz
mit 11 Sitzen,
- Ausschuss für Jugendhilfe (Pflichtausschuss nach §§ 70, 71 SGB VIII)
mit 6 Sitzen
Gemäß § 71 Abs. 1 NKomVG kann die Vertretung aus
der Mitte der Abgeordneten beratende Ausschüsse bilden.
Die Vertretung – so § 71 Abs. 2 NKomVG – legt
die Zahl der Sitze in den Ausschüssen fest
Die Sitzverteilung erfolgt aufgrund der Änderung des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes zum 1. November 2021 nach dem d’Hondtschen
Höchstzahlenverfahren. Demnach werden die Sitze eines jeden Ausschusses auf die
Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteil. die sich
durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1,2, 3 usw.
ergeben. Über die Zuteilung übrig bleibender Sitze entscheidet bei gleichen
Höchstzahlen das Los, das ggf. die/der Vorsitzender Vertretung zieht. Die
Fraktionen und Gruppen benennen die Mitglieder der Ausschüsse.
Gemäß § 71 Abs. 4 NKomVG sind Fraktionen und
Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung nach den Absätzen 2 und 3 in einem
Ausschuss kein Sitz entfallen ist, berechtigt, in den Ausschuss ein
zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden (Grundmandat).
Zu beachten ist auch § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG:
Abgeordnete, die keiner Fraktion oder Gruppe
angehören, können verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied
zu werden, wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses
sind. Diese Regelung betrifft Herrn KTA Just.
Nach § 71 Abs. 5 NKomVG stellt die Vertretung die
sich … ergebende Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung durch Beschluss
fest.
Der Verwaltung liegt ein Vorschlag vor – sh.
auch unter TOP 9 / Vorlage 0010/2021
betr. Geschäftsordnung-, die künftige Anzahl und Struktur der Fachausschüsse
wie folgt zu ändern:
- Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
mit 11 Sitzen,
- Ausschuss für Schule, Sport und Kultur
mit 11
Sitzen,
- Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und
Abfallwirtschaft
mit 11
Sitzen,
- Ausschuss für Finanzen und Digitalisierung
mit 11
Sitzen,
- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
mit 11
Sitzen,
- Ausschuss für Klimaschutz, Planung und
Kreisentwicklung
mit 11
Sitzen,
- Ausschuss für Bauen und Mobilität,
Katastrophen- und Feuerschutz
mit 11
Sitzen,
- Ausschuss für Jugendhilfe (Pflichtausschuss nach §§ 70, 71 SGB VIII)
mit 6
Sitzen
Die Sitzverteilung nach dem d’Hondtschen
Höchstzahlenverfahren ergibt sich wie folgt:
11er-Ausschüsse:
Gruppe SPD/GRÜNE/FDP 7 Sitze
Gruppe CDU/ZV/UWG/WPW 4 Sitze
Die linke FRAKTION (Die Linke/Die Partei) Grundmandat
AfD-Fraktion Grundmandat
6er-Ausschuss
Gruppe SPD/GRÜNE/FDP 4 Sitze
Gruppe CDU/ZV/UWG/WPW 2 Sitze
Die linke FRAKTION (Die Linke/Die Partei) Grundmandat
AfD-Fraktion Grundmandat
Herr KTA Zillmer hinterfragt, warum die Ausschüsse so auseinander
gesplittet werden sollen.
Herr KTA Mandel erklärt, dass der WTKF sehr viele Themenfelder beinhalte
und eine Entzerrung hier produktiveres Arbeiten möglich machen könne.
Herr KTA Homfeldt ist in Sorge, dass das Ziel Entzerrung vielleicht nicht erreicht werde
und eine Aufteilung von Anträgen ggf. schwieriger sei. Auch wäre eine
Abstimmung im Vorfeld gewünscht gewesen.
Herr KTA Zillmer beantragt den Begriff Klimafolgenanpassung zu ergänzen
beim Ausschuss für Klimaschutz, Planung und Kreisentwicklung.
Dem wird gefolgt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen.
Ja: |
37 |
Nein: |
2 |
Enthaltung: |
0 |