Beschluss:

Der Kreistag bildet folgende beratende Ausschüsse bzw. folgenden Ausschuss nach besonderer Rechtsvorschrift (Ausschuss für Jugendhilfe):

 

Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 - mit 11 Sitzen,

 

- Ausschuss für Schule, Sport und Kultur

  mit 11 Sitzen,

 

- Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft

  mit 11 Sitzen,

 

- Ausschuss für Finanzen und Digitalisierung

  mit 11 Sitzen,

 

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

   mit 11 Sitzen,

 

- Ausschuss für Klimaschutz, Klimafolgenanpassung, Planung und Kreisentwicklung

   mit 11 Sitzen,

 

- Ausschuss für Bauen und Mobilität, Katastrophen- und Feuerschutz

  mit 11 Sitzen,

 

- Ausschuss für Jugendhilfe (Pflichtausschuss nach §§ 70, 71 SGB VIII)

  mit 6 Sitzen

 


Gemäß § 71 Abs. 1 NKomVG kann die Vertretung aus der Mitte der Abgeordneten beratende Ausschüsse bilden.

 

Die Vertretung – so § 71 Abs. 2 NKomVG – legt die Zahl der Sitze in den Ausschüssen fest  Die Sitzverteilung erfolgt aufgrund der Änderung des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes zum 1. November 2021 nach dem d’Hondtschen Höchstzahlenverfahren. Demnach werden die Sitze eines jeden Ausschusses auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteil. die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1,2, 3 usw. ergeben. Über die Zuteilung übrig bleibender Sitze entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das Los, das ggf. die/der Vorsitzender Vertretung zieht. Die Fraktionen und Gruppen benennen die Mitglieder der Ausschüsse.

 

Gemäß § 71 Abs. 4 NKomVG sind Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung nach den Absätzen 2 und 3 in einem Ausschuss kein Sitz entfallen ist, berechtigt, in den Ausschuss ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden (Grundmandat).

 

Zu beachten ist auch § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG:

Abgeordnete, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, können verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind. Diese Regelung betrifft Herrn KTA Just.

 

Nach § 71 Abs. 5 NKomVG stellt die Vertretung die sich … ergebende Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest.

 

Der Verwaltung liegt ein Vorschlag vor – sh. auch unter  TOP 9 / Vorlage 0010/2021 betr. Geschäftsordnung-, die künftige Anzahl und Struktur der Fachausschüsse wie folgt zu ändern:

 

- Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales

  mit 11 Sitzen,

 

- Ausschuss für Schule, Sport und Kultur

  mit 11 Sitzen,

 

- Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft

  mit 11 Sitzen,

 

- Ausschuss für Finanzen und Digitalisierung

  mit 11 Sitzen,

 

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

   mit 11 Sitzen,

 

- Ausschuss für Klimaschutz, Planung und Kreisentwicklung

   mit 11 Sitzen,

 

- Ausschuss für Bauen und Mobilität, Katastrophen- und Feuerschutz

  mit 11 Sitzen,

 

- Ausschuss für Jugendhilfe (Pflichtausschuss nach §§ 70, 71 SGB VIII)

  mit 6 Sitzen

 

Die Sitzverteilung nach dem d’Hondtschen Höchstzahlenverfahren ergibt sich wie folgt:

 

11er-Ausschüsse:

Gruppe SPD/GRÜNE/FDP                                                          7 Sitze

Gruppe CDU/ZV/UWG/WPW                                   4 Sitze

Die linke FRAKTION (Die Linke/Die Partei)          Grundmandat

AfD-Fraktion                                                                                    Grundmandat

 

6er-Ausschuss

Gruppe SPD/GRÜNE/FDP                                                          4 Sitze

Gruppe CDU/ZV/UWG/WPW                                   2 Sitze

Die linke FRAKTION (Die Linke/Die Partei)          Grundmandat

AfD-Fraktion                                                                                    Grundmandat

 

Herr KTA Zillmer hinterfragt, warum die Ausschüsse so auseinander gesplittet werden sollen.

Herr KTA Mandel erklärt, dass der WTKF sehr viele Themenfelder beinhalte und eine Entzerrung hier produktiveres Arbeiten möglich machen könne.

Herr KTA Homfeldt ist in Sorge, dass das Ziel  Entzerrung vielleicht nicht erreicht werde und eine Aufteilung von Anträgen ggf. schwieriger sei. Auch wäre eine Abstimmung im Vorfeld gewünscht gewesen.

 

Herr KTA Zillmer beantragt den Begriff Klimafolgenanpassung zu ergänzen beim Ausschuss für Klimaschutz, Planung und Kreisentwicklung.

Dem wird gefolgt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen.

Ja:

37

Nein:

2

Enthaltung:

0