Sitzung: 03.11.2021 Kreistag des Landkreises Friesland
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 1306/2021
Beschluss:
a) Dem
Jugendhilfeausschuss gehören für die Dauer der laufenden Wahlperiode 10
stimmberechtigte Mitglieder an.
b) Zu weiteren stimmberechtigen Mitgliedern des Jugendhilfe-ausschusses werden folgende Personen als Vertreterinnen und Vertreter der im Bereich des Landkreises Friesland wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe einschließlich deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt:
|
Mitglieder |
Stellvertreterin/ Stellvertreter |
Funktion |
1. |
Hilke Schwarting-Boer (war bereits Mitglied) |
Wilma Fiedler-Hahn (war bereits Mitglied) |
Wohlfahrtsverband |
2. |
Anne-Dominique Leroy (neuer Vorschlag) |
N.N. |
Wohlfahrtsverband (DRK-Kreisverband Jeverland) |
3. |
Sandro Zenker-Wandschneider |
Grete Gilliam-Hill |
Verein der Pflege,- und Adoptiveltern Friesland e.V. |
4. |
N.N. |
N.N. |
|
c) Als beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden folgende Personen bestimmt und sind von der Verwaltung zu bestellen:
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Mitglieder |
Stellvertreterin/ Stellvertreter |
Funktion |
1. |
Birgit Renken (war bereits
Mitglied) |
Ronald Ernst (war bereits
Mitglied) |
Leitung des Fachbereich Familie, Jugend, Schule und
Kultur |
2. |
Antonia Herzog (war bereits
Mitglied) |
N.N. |
Kreisjugendpflegerin |
3. |
Herko Zobel (war bereits
Mitglied) |
N.N. |
Vertreter der ev. Kirche |
4. |
Sonja Lücke (war bereits Mitglied) |
N.N. |
Vertreter der kath. Kirche |
5. |
Michael Neugebauer (neuer Vorschlag) |
N.N. |
Lehrkraft |
6. |
Inke Brumme (neuer
Vorschlag) |
N.N. |
Erzieherin aus einer Tageseinrichtung für Kinder |
7. |
Elke Rohlfs-Jacob (war bereits Mitglied) |
Bettina Körk (war bereits
Mitglied) |
Kom. Gleichstellungsbeauftragte |
8. |
Petra Tute (war bereits Mitglied) |
Alexander Witton (neuer Vorschlag) |
Vertreter/ Vertreterin der Interessen ausländ.
Kinder und Jugendlicher |
9. |
Marion Kromminga-Wiebe (war
bereits Mitglied) |
Susanne Vogdt-Stephan (neuer Vorschlag) |
Richterin |
10. |
Estelle Haartje (war bereits Mitglied) |
N.N. |
Berufsberaterin |
Begründung:
Für die Bildung des Jugendhilfeausschusses gelten die folgenden
gesetzlichen Bestimmungen:
-
§ 71
Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Kinder und Jugendhilfe
(SGB VIII)
- §§ 2, 3 und 4 des Nds. Gesetzes zur
Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs
(Nds. AG SGB VIII)
- Satzung für das Jugendamt des Landkreises
Friesland vom 18.10.2018
Unter diesen Voraussetzungen erfolgt die Neubildung des
Jugendhilfeausschusses nach folgendem Verfahren:
A. Stimmberechtigte
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
Der Kreistag legt für die Dauer der Wahlperiode durch Beschluss fest, ob
dem Jugendhilfeausschuss 10 oder 15 stimmberechtigte Mitglieder angehören
sollen.
Dem Kreistag wird empfohlen, die Zahl der stimmberechtigen Mitglieder
wie bisher auf 10 festzulegen. Daraus ergibt sich folgende Aufteilung:
- 6 Mitglieder des Kreistages oder von ihm gewählte Frauen
und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind und
- 4 Mitglieder, die auf Vorschlag der im Bereich des
Landkreises Friesland wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
vom Kreistag zu wählen sind.
Vorschlagsberechtigt für die o.g. vier stimmberechtigten Mitglieder und
deren Stellvertreterinnen/ Stellvertreter sind neben den auf Kreisebene
zusammengeschlossenen Jugendverbänden sowie den freien Wohlfahrtsverbänden oder
deren Kreisarbeitsgemeinschaft seit dem Inkrafttreten des SGB VIII am
01.01.1991 auch alle anerkannten und im Bereich des öffentlichen Trägers
wirkenden Träger der Freien Jugendhilfe.
Die Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind gemäß
§ 71 Absatz 1 Nr. 2 SGB VIII angemessen zu berücksichtigen. Gemäß § 3 Absatz 3
Nds. AG SGB VIII müssen stimmberechtigte Mitglieder die nicht dem Kreistag
angehören, ihre Hauptwohnung im Landkreis Friesland und das 18. Lebensjahr
vollendet haben. Gemäß § 3 Absatz 2 Nds. AG SGB VIII sollen die Hälfte der
stimmberechtigten Mitglieder sowie ihrer Stellvertreterinnen/ Stellvertreter
Frauen sein.
Es sind folgende
Vorschläge benannt worden:
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Mitglieder |
Stellvertreterin/ Stellvertreter |
Funktion |
1. |
Hilke Schwarting-Boer (war bereits Mitglied) |
Wilma Fiedler-Hahn (war bereits Mitglied) |
Wohlfahrtsverband |
2. |
Anne-Dominique Leroy (neuer Vorschlag) |
N.N. |
Wohlfahrtsverband (DRK-Kreisverband Jeverland) |
3. |
Sandro Zenker-Wandschneider |
Grete Gilliam-Hill |
Verein der Pflege,- und Adoptiveltern Friesland e.V. |
4. |
N.N. |
N.N. |
|
Die Vertreter der Jugendverbände können derzeit noch nicht benannt
werden. Nach der konstituierenden Sitzung des neuen Kreisjugendrings werden die
Vorschläge nachgemeldet.
Die Vertreter des Kreissportbundes können derzeit noch nicht benannt
werden. Nach der konstituierenden Sitzung im November werden die Vorschläge
nachgemeldet.
Die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände im Landkreis
Friesland hat Frau Schwarting-Boer und Frau Anne-Dominique Leroy (neuer
Vorschlag) als Mitglied und Frau Fiedler-Hahn als Stellvertreterin
vorgeschlagen. Ein weiterer
Stellvertretervorschlag kann nicht berücksichtigt werden, da die benannte Person nicht unter der angegebenen Adresse gemeldet
ist.
Die paritätische Besetzung kann aus den eingegangen Vorschlägen nicht
realisiert werden. Die Verwaltung bittet daher um Zustimmung zu einer
Abweichung von der paritätischen Besetzung (Soll-Vorschrift).
B. Beratende Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses
Gemäß § 4 Nds. AG SGB VIII § 2 der Satzung für das Jugendamt des
Landkreises Friesland gehören dem Jugendhilfeausschuss weitere Mitglieder mit
beratender Stimme an, deren Zahl die der stimmberechtigten Mitglieder nicht
überschreiten soll. Die nachfolgend unter laufender Nummer 1 bis 8 aufgeführten
Personen gehören kraft Gesetzes, die unter 9 bis 10 aufgeführten Personen
aufgrund der Satzung für das Jugendamt des Landkreises Friesland dem
Jugendhilfeausschuss an:
Gemäß § 4 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII
sollen die Hälfte der beratenden Mitglieder Frauen sein.
|
Mitglieder |
Stellvertreterin/ Stellvertreter |
Funktion |
1. |
Birgit Renken (war bereits
Mitglied) |
Ronald Ernst (war bereits
Mitglied) |
Leitung des Fachbereich Familie, Jugend, Schule und
Kultur |
2. |
Antonia Herzog (war bereits
Mitglied) |
N.N. |
Kreisjugendpflegerin |
3. |
Herko Zobel (war bereits
Mitglied) |
N.N. |
Vertreter der ev. Kirche |
4. |
Sonja Lücke (war bereits Mitglied) |
N.N. |
Vertreter der kath. Kirche |
5. |
Michael Neugebauer (neuer Vorschlag) |
N.N. |
Lehrkraft |
6. |
Inke Brumme (neuer Vorschlag) |
N.N. |
Erzieherin aus einer Tageseinrichtung für Kinder |
7. |
Elke Rohlfs-Jacob (war bereits Mitglied) |
Bettina Körk (war bereits
Mitglied) |
Kom. Gleichstellungsbeauftragte |
8. |
Petra Tute (war bereits Mitglied) |
Alexander Witton (neuer Vorschlag) |
Vertreter/ Vertreterin der Interessen ausländ. Kinder
und Jugendlicher |
9. |
Marion Kromminga-Wiebe (war
bereits Mitglied) |
Susanne Vogdt-Stephan (neuer Vorschlag) |
Richterin |
10. |
Estelle Haartje (war bereits Mitglied) |
N.N. |
Berufsberaterin |
Das Landgericht Oldenburg hat Frau Kromminga-Wiebe als beratendes
Mitglied und Frau Vogdt-Stephan als stellv. beratendes Mitglied benannt.
Eine paritätische Besetzung der beratenden Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses wird unter Berücksichtigung der eingegangen Benennungen
zu den Ziffern 3 bis 10 nicht erreicht. Die Verwaltung bittet daher um
Zustimmung zu einer Abweichung von der paritätischen Besetzung
(Soll-Vorschrift).
Die Vertreterinnen/ die Vertreter des Jugendparlamentes werden in einer
gesonderten Vorlage, zentral für alle Fachausschüsse des Landkreises Friesland
vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja: |
39 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |