Nachtrag: 27.10.2021 Nummer 1

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Verabschiedung der beigefügten Neufassung der Geschäftsordnung wird – vorbehaltlich der Zustimmung zur Neustrukturierung der Fachausschüsse unter TOP 12 ff. – zugestimmt.

 

 

 


Begründung:

Die Geschäftsordnung des Kreistages Friesland wurde letztmalig im Oktober 2020 (Vorlage 0990/2020)  textlich angepasst. Im Rahmen der Konstituierung des Kreistages Friesland stehen folgende Korrekturen/Aktualisierungen an:

 

1.)

§ 21 Abs. 2 GO (Besetzung des Kreisausschusses) enthält folgende Regelung:

 

„Die/der 1. Kreisrätin /  1. Kreisrat und die Dezernentinnen / Dezernenten der Kreisverwaltung nehmen*mit beratender Stimme teil.“

 

Gemäß § 78 Abs. 1 S. 2 NKomVG können nur Beamtinnen und Beamte auf Zeit dem Kreisausschuss mit beratender Stimme angehören. Betroffen sind von dieser Regelung nur Erste Kreisrätin Vogelbusch und Kreisrat Niebuhr; Ltd. Baudirektor Dr. Dehrendorf ist kein Beamter auf Zeit.

 

Die Verwaltung schlägt daher folgende Korrektur des § 21 Absatz 2 der GO vor:

 

„Die/der 1. Kreisrätin/1. Kreisrat und der/die weitere Beamtin/Beamte auf Zeit nehmen mit beratender Stimme teil.“

 

2.)

In § 25 GO sind die „Fachausschüsse und ihre Zusammensetzung“ definiert.

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung zu TOP 12 ff. der konstituierenden Kreistagssitzung – es ist beabsichtigt, die künftige Gliederung/Bezeichnung der Fachausschüsse zu ändern – wird folgende Änderung vorgeschlagen:

 

„§ 25 Fachausschüsse und ihre Zusammensetzung

 

Es werden folgende beratende Ausschüsse des Kreistages gebildet:

 

- Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales

  mit 11 Sitzen,

 

- Ausschuss für Schule, Sport und Kultur

  mit 11 Sitzen,

 

- Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft

  mit 11 Sitzen,

 

- Ausschuss für Finanzen und Digitalisierung

  mit 11 Sitzen,

 

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus

   mit 11 Sitzen,

 

- Ausschuss für Klimaschutz, Planung und Kreisentwicklung

   mit 11 Sitzen,

 

- Ausschuss für Bauen und Mobilität, Katastrophen- und Feuerschutz

  mit 11 Sitzen,

 

- Ausschuss für Jugendhilfe (Pflichtausschuss nach §§ 70, 71 SGB VIII)

  mit 6 Sitzen

 

Anm.:

Der „Ausschuss für Grundstücksverwaltung Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch“ wird auf Grundlage der Eigenbetriebsverordnung gebildet und hat damit eine andere rechtliche Basis als die o. a. Fachausschüsse. Seine namentliche Besetzung ist personenidentisch dem Ausschuss für Finanzen und Digitalisierung.

 

Eine überarbeitete Fassung der Geschäftsordnung ist beigefügt. Der Kreistag wird um Verabschiedung der GO gebeten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen

Ja:

34

Nein:

1

Enthaltung:

4