Nachtrag: 27.10.2021 Nummer 1
Sitzung: 03.11.2021 Kreistag des Landkreises Friesland
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 0010/2021
Beschluss:
Der Verabschiedung der beigefügten Neufassung der Geschäftsordnung wird – vorbehaltlich der Zustimmung zur Neustrukturierung der Fachausschüsse unter TOP 12 ff. – zugestimmt.
Begründung:
Die
Geschäftsordnung des Kreistages Friesland wurde letztmalig im Oktober 2020
(Vorlage 0990/2020) textlich angepasst.
Im Rahmen der Konstituierung des Kreistages Friesland stehen folgende
Korrekturen/Aktualisierungen an:
1.)
§ 21 Abs. 2 GO (Besetzung des Kreisausschusses) enthält folgende Regelung:
„Die/der 1. Kreisrätin / 1. Kreisrat und die Dezernentinnen / Dezernenten der Kreisverwaltung nehmen*mit beratender Stimme teil.“
Gemäß § 78 Abs. 1 S. 2 NKomVG können nur Beamtinnen und Beamte auf Zeit dem Kreisausschuss mit beratender Stimme angehören. Betroffen sind von dieser Regelung nur Erste Kreisrätin Vogelbusch und Kreisrat Niebuhr; Ltd. Baudirektor Dr. Dehrendorf ist kein Beamter auf Zeit.
Die Verwaltung schlägt daher folgende Korrektur des § 21 Absatz 2 der GO vor:
„Die/der 1. Kreisrätin/1. Kreisrat und der/die weitere Beamtin/Beamte auf Zeit nehmen mit beratender Stimme teil.“
2.)
In § 25 GO sind die „Fachausschüsse und ihre Zusammensetzung“ definiert.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung zu TOP 12 ff. der konstituierenden Kreistagssitzung – es ist beabsichtigt, die künftige Gliederung/Bezeichnung der Fachausschüsse zu ändern – wird folgende Änderung vorgeschlagen:
„§ 25 Fachausschüsse
und ihre Zusammensetzung
Es werden folgende beratende Ausschüsse des Kreistages gebildet:
- Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
mit 11 Sitzen,
- Ausschuss für
Schule, Sport und Kultur
mit 11 Sitzen,
- Ausschuss für
Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft
mit 11 Sitzen,
- Ausschuss für
Finanzen und Digitalisierung
mit 11 Sitzen,
- Ausschuss für
Wirtschaft und Tourismus
mit 11 Sitzen,
- Ausschuss für
Klimaschutz, Planung und Kreisentwicklung
mit 11 Sitzen,
- Ausschuss für
Bauen und Mobilität, Katastrophen- und Feuerschutz
mit 11 Sitzen,
- Ausschuss für Jugendhilfe (Pflichtausschuss nach §§ 70, 71 SGB VIII)
mit 6 Sitzen
Anm.:
Der
„Ausschuss für Grundstücksverwaltung Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch“ wird auf
Grundlage der Eigenbetriebsverordnung gebildet und hat damit eine andere
rechtliche Basis als die o. a. Fachausschüsse. Seine namentliche Besetzung ist
personenidentisch dem Ausschuss für Finanzen und Digitalisierung.
Eine überarbeitete Fassung der Geschäftsordnung ist
beigefügt. Der Kreistag wird um
Verabschiedung der GO gebeten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja: |
34 |
Nein: |
1 |
Enthaltung: |
4 |