Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) ist am 10.6.2021 in Kraft getreten. Frau Renken erläutert zusammenfassend die Schwerpunkte der Reform des SGB VIII:

 

1. Kinder- und Jugendschutz

- die Zusammenarbeit an den Schnittstellen

- weitere Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis

- im Zuge von Auslandsmaßnahmen muss das belegende Jugendamt vor Unterbringung die Einrichtung vor Ort prüfen; die Hilfefortschreibung soll vor Ort durchgeführt werden. Weiterhin gilt das Konsultationsverfahren/ Einverständniserklärung des Unterbringungsstaates.

 

2. Pflegefamilien und Heimeinrichtungen

- Verbesserung der Hilfeplanung; Neuregelungen in § 36 SGB VIII und neuer   Paragraph § 37c

- Schutzkonzepte in der Pflegekinderhilfe; ein Konzept nach § 33 SGB VIII sei in Arbeit

- Dauerverbleibensanordnung

- Verbesserungen für junge Volljährige und Careleaver

 

3. Hilfen aus einer Hand

Drei-Stufen-Modell zur Vorbereitung auf die Zusammenführung der Eingliederungshilfe unter einem Dach ab 2028:

 

- Die erste Stufe sei die Stärkung der inklusiven Haltung und Handlung in den Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sofort umzusetzen.

 

- Mit einer zweiten Stufe würden ab 2024 Verfahrenslotsen eingesetzt. Diese lotsen den jungen Menschen und ihre Familien durch das Hilfeplanverfahren und unterstützen gleichzeitig den öffentlichen Träger bei der Zusammenführung der Zuständigkeiten.

- Ab 2028 soll die sachliche Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohender) seelischen Behinderung und Menschen mit  körperlicher oder geistiger Behinderung vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe unter einem Dach zusammengeführt werden.

 

4. Prävention vor Ort

Stärkung des niederschwelligen Zugangs zu Hilfen nach dem SGB VIII

 

 

Die Angebotsstrukturen in den Städten und Gemeinden sollen ausgebaut werden.

- Es sollen wohnortnahe und sozialraumorientierte Angebote zur Abwendung von sozia-len Problemlagen in den Familien geschaffen werden.

 

5. Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien

- Stärkung von Selbstbestimmung junger Menschen

- Stärkung junger Menschen und ihrer Familien bei der Inanspruchnahme von Hilfen und bei der Hilfeplanung

- Stärkung von Beschwerdemöglichkeiten und Selbstvertretungen

 

Ein Überblick über das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz liegt dem Protokoll an.

 

Frau Vogelbusch erklärt, dass die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung bisher im Fachbereich Soziales und Senioren angesiedelt sei. Die Zusammenlegung mit der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit seelischer Behinderung unter dem Dach des Jugendamtes bedürfe im Interesse aller Beteiligten einer guten Beratung miteinander.

 

Auf Nachfrage deutet Frau Renken im Hinblick auf die Umsetzung des neuen Kinder- und Jugendstärkungs-gesetzes  auf einen höheren Personalbedarf hin. Allein die für die Jugendhilfe neue aktive Begleitung von Jungen Volljährigen nach Beendigung der Hilfe wird ohne zusätzliches Personal nicht zu schaffen sein. Hinzu kommen noch die anderen o.g. Änderungen. Sie betont an dieser Stelle die Wichtigkeit einer guten Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ASD. Eine passgenaue Vermittlung in die richtige Hilfe benötigt Zeit und ist auch eine Kostenersparnis für den Landkreis.

 

Zur Aufrechterhaltung der Qualität in der Pflegekinderhilfe finden regelmäßig Gespräche zwischen dem Verein für Pflege- und Adoptiveltern e.V. und dem Jugendamt statt.