Eine Bürgerin fragt, ob Bohrungen von z.B. Mineralölfirmen in die Betrachtung eingeflossen sind.

 

Herr Hellberg antwortet, dass jede entsprechende Bohrung in der BRD eine Erlaubnis benötigt. Die aus jeder Bohrung resultierenden Daten müssen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe zur Verfügung gestellt werden. Die Daten fließen in ein gesamtheitliches Kataster ein.

 

Eine andere Bürgerin fragt nach den Ausschlusskriterien der Endlagersuche. Weiterhin verweist sie auf Untersuchungen anderer Kommunen, z.B. des Landkreises Leer. Sie möchte wissen, ob diese Untersuchungen in die vorliegende Betrachtung eingeflossen sind.

 

Herr Hellberg weist darauf hin, dass es sechs Ausschlusskriterien gibt, bei deren Vorliegen ein Gebiet nicht als Standort für ein Endlager infrage kommt. Er geht als Beispiel auf seismische Aktivitäten ein und erläutert, wann und unter welchen Umständen eine Förderung von Rohstoffen in einem Gebiet abgebrochen wird. Dieser Punkt ist allerdings in Deutschland eher zu vernachlässigen.

 

Frau Tammen ergänzt, dass sich die Landkreise Friesland und Wittmund mit den Nachbarkommunen aus dem Bereich Weser-Ems zu dieser Thematik in einem Austausch befinden. Das Gutachten aus dem Landkreis Leer liegt beiden Landkreisen vor.