Sitzung: 18.11.2021 Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft
Eine
Bürgerin fragt, ob Bohrungen von z.B. Mineralölfirmen in die Betrachtung
eingeflossen sind.
Herr
Hellberg antwortet, dass jede entsprechende Bohrung in der BRD eine Erlaubnis
benötigt. Die aus jeder Bohrung resultierenden Daten müssen der Bundesanstalt
für Geowissenschaften und Rohstoffe zur Verfügung gestellt werden. Die Daten
fließen in ein gesamtheitliches Kataster ein.
Eine
andere Bürgerin fragt nach den Ausschlusskriterien der Endlagersuche. Weiterhin
verweist sie auf Untersuchungen anderer Kommunen, z.B. des Landkreises Leer.
Sie möchte wissen, ob diese Untersuchungen in die vorliegende Betrachtung
eingeflossen sind.
Herr
Hellberg weist darauf hin, dass es sechs Ausschlusskriterien gibt, bei deren
Vorliegen ein Gebiet nicht als Standort für ein Endlager infrage kommt. Er geht
als Beispiel auf seismische Aktivitäten ein und erläutert, wann und unter
welchen Umständen eine Förderung von Rohstoffen in einem Gebiet abgebrochen
wird. Dieser Punkt ist allerdings in Deutschland eher zu vernachlässigen.
Frau
Tammen ergänzt, dass sich die Landkreise Friesland und Wittmund mit den
Nachbarkommunen aus dem Bereich Weser-Ems zu dieser Thematik in einem Austausch
befinden. Das Gutachten aus dem Landkreis Leer liegt beiden Landkreisen vor.