Sitzung: 23.11.2021 Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 0038/2021
Beschluss:
Herr
Peter Bünting, Herr Stefan Cibis, Herr Fooke Claaßen, Frau Theda Eilers, Frau
Ilse Endjer, Herr Amir Hajikhodaverdikhan, Herr Hans-Dieter Hohlen, Herr Karl
Ihnken, Herr Joachim Janssen, Herr Manfred Köhler, Herr Renke Oltmanns, Herr Rudolf
Pfabe, Herr Reinhard Postma, Herr Ulrich Schulz, Herr Hubert Sölch, Herr Harald
Wilken
werden als Hautflügler-Berater bestätigt.
Nach § 35 des Niedersächsischen
Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz können die unteren
Naturschutzbehörden aus geeigneten Personen eine Beratergruppe zum Schutz von
Hautflüglern (bspw. Hornissen, Bienen, Wespen, Hummeln) bilden.
Im Januar 2001 wurde eine
Hautflügler-Beratergruppe mit 8 Personen gegründet.
Neben den
besonders geschützten Hornissen unterliegen auch verschiedene Wespenarten und
Nester dem Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz.
Die
Ehrenamtlichen beraten Beteiligte über den Umgang mit den Insekten und führen
ggf. auch Umsiedlungen durch. Eine Beseitigung darf nur durch eine Fachfirma
mit Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde erfolgen. Die Berater haben
häufig Vorerfahrungen als Imker und wurden in der Praxis und der Theorie
ausreichend geschult.
Die
Beratergruppe wurde im Januar 2008 auf 16 Personen aufgestockt.
Es gibt
folgende Betreuungsbereiche:
Wangerland:
Bereich
nördl. von Oldorf: Herr Renke
Oltmanns
Bereich
süd. Oldorf: Herr
Karl Ihnken und Herr Reinhard Postma
Jever: Herr
Karl Ihnken, Herr Hans-Dieter Hohlen und
Herr Reinhard Postma
Schortens: Herr
Ulrich Schulz und Herr Harald Wilken
Sande: Herr Fooke
Claaßen, Herr Peter Bünting und
Herr Joachim Janssen
Zetel: Herr
Rudolf Pfabe und Frau Theda Eilers
Bockhorn: Herr
Hubert Sölch
Varel: Herr
Manfred Köhler, Herr Stefan Cibis, Frau Ilse Endjer und Herr Amir
Hajikodaverdikhan
Die
Mitglieder der Hautflügler-Beratergruppe erhalten gemäß der Satzung des
Landkreises Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrtkostenvergütung für
Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige von März bis Oktober jeden Jahres
eine Aufwandsentschädigung von monatlich € 40,00 sowie eine Kilometerpauschale in Höhe von €
0,30.
Die
notwendigen Finanzmittel sind im Budget des Fachbereichs 67 -Umwelt- vorhanden.
Abstimmungsergebnis:
-einstimmig-
Ja: |
10 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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