Sitzung: 23.11.2021 Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 0040/2021
Beschluss:
Herr Dr. Friedrich-Wilhelm Düwel, Frau Silva Finkenstaedt, Herr Dirk
Gerdes, Herr Simon Haschen, Herr Wolfgang Hegerfeld, Herr Torsten Helmerichs,
Frau Yvonne Hermsdorf, Herr Karl Ihnken, Herr Horst Janßen,Herr Wolfgang
Köhler, Herr Michael Pehker, Herr Reinhard Postma, Frau Gabriele Rosta,
Frau Marina Schmidt,
Herr Jens Schröder, Herr Hans-Gerd Stallkamp,
werden als Landschaftswarte für die Überwachung von geschützten Teilen von Natur und Landschaft und den Artenschutz bestellt.
Nach § 35 des Niedersächsischen
Ausführungsgesetzes zum Bundesnatur-schutzgesetz können die unteren
Naturschutzbehörden aus geeigneten Personen eine Landschaftswacht bilden, die
geschützte Teile von Natur und Landschaft überwacht und für den Artenschutz sorgt.
Der Landkreis Friesland hat 1987 die Aufstellung einer Landschaftswacht
beschlossen. Die Landschaftswarte haben keine Vollzugsgewalt. Sie sollen
Personen, die gegen Schutzbestimmungen verstoßen oder durch ihr Verhalten zu
erkennen geben, dass sie Verbote und Beschränkungen nicht beachten, über die
Schutzbestimmungen informieren und durch entsprechende Belehrungen von ihrem
Vorhaben abbringen.
Wesentlich
geprägt durch die Schutzgebietsausweisungen der letzten Jahre hat die
Aufgabenfülle deutlich zugenommen. Beispielhaft seien folgende Schutzgebiete
genannt: Teichfledermausgewässer, Vogelschutzgebiete (V02 und V64), das
Neuenburger Holz und der Forst Upjever (zum Naturschutzgebiet hochgestuft).
Der
Artenschutz hat durch die 2010 im Bundesnaturschutzgesetz aufgenommenen §§ 44
ff stark an Bedeutung zugenommen. Auch der im Januar 2021 beschlossene
Niedersächsische Weg fordert von den Naturschutzbehörden eine Ausweitung der
geschützten Landschaftsbestandteile und deren Erhaltung und Entwicklung (Baumalleen,
Heckenstrukturen, Obstbaumwiesen und Biotopverbundelemente).
Zudem ist
die Erfassung und Bestimmung von Rote Liste Arten nun gesetzlich festgelegt.
Auch diese Bestände sind nach ihrer Erfassung zusätzlich zu kontrollieren.
Diese
zusätzlichen Aufgaben sind durch die untere Naturschutzbehörde nicht zu
leisten, deswegen ist die Unterstützung durch die Mitglieder der
Landschaftswacht unverzichtbar. Die Präsenz in den Schutzgebieten bspw. ist
aber erforderlich, insbesondere um über Sinn und Zweck des Schutzes des
jeweiligen Schutzgebietes sowie des Artenschutzes zu informieren und Personen
davon abzuhalten, gegen Schutzbestimmungen zu verstoßen. Ebenso unterstützen
die Landschaftswarte die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde bei der
Aufdeckung von Missständen und Entwicklungen in den Schutzgebieten und tragen
damit durch ihre Arbeit zum Bestand und zur weiteren Entwicklung der
Naturschutzobjekte bei. Zudem bringt sich die Landschaftsacht aktiv in den
Artenschutz ein z. B. bei der Erfassung von Wiesenbrütern und Rastvögeln.
Von 23
Landschaftswarten im Jahr 2002, die durch Kreistagsbeschluss vom 29.04.2002
beschlossen sind, werden derzeit noch folgende Personen gelistet:
Herr Frank
Meyer ist für die Schutzobjekte und –bereiche in der Stadt Jever tätig.
Herr Hermann
Reents ist für die Schutzobjekte und – bereiche in der Gemeinde Wangerland
tätig.
Herr Thomas
Coldewey ist für die Schutzobjekte und –bereiche in der Gemeinde Zetel tätig.
Frau Johanna
Hinrichs-Thran ist für die Schutzobjekte und –bereiche in der Gemeinde Sande
tätig.
Herr Volker
K. Prüter, ist für die Schutzobjekte und – bereiche in der Gemeinde Wangerland
tätig.
Herr Bernd
Pannbacker ist für den Fledermaus-Artenschutz im Landkreis Friesland tätig.
Herr Thomas
Wehling, 26160 Bad Zwischenahn ist für den Ameisen-Artenschutz im Landkreis
Friesland tätig.
Eine
Zustimmung des Ausschusses für Umwelt, Abfall und Landwirtschaft über die
Einstellung neuer Landschaftswarte ist am 01.06.2021 erfolgt. Der Kreisausschuss
hat am 09.06.2021 zugestimmt.
Die
vollständige Besetzung der Landschaftswacht gestaltete sich in den letzten
Jahren schwierig, so dass im Januar 2021 ein öffentlicher Aufruf in den
Tageszeitungen und sozialen Medien erfolgte.
Es gingen 50
Bewerbungen von Interessierten ein. Bei der Auswahl der 16 neuen
Landschaftswarte wurde auf die besonderen Kenntnisse und die Örtlichkeiten der
Schutzgebiete und Schutzobjekte geachtet.
Die
Mitglieder der Landschaftswacht erhalten gemäß der Satzung des Landkreises
Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrtkostenvergütung für
Ehren-beamte und sonstige ehrenamtlich Tätige eine Aufwandsentschädigung von
monatlich 40,00 €.
Für die
Landschaftswacht mit 23 Mitgliedern belaufen sich die jährlichen Kosten auf 11.040,00
€. Die notwendigen Finanzmittel sind im Budget des Fachbereichs 67 -Umwelt-
vorhanden.
Nach
Auswertung der eingegangenen Bewerbungen schlägt die Kreisverwaltung folgende
Landschaftswacht vor:
Schutzgebiete und die -objekte in der Gemeinde
Wangerland
insbesondere
Artenschutz (Vogelschutzgebiet V 02): Volker Prüter
insbesondere
Geschützte Landschaftsbestandteile, Hofbüsche: Hermann Reents
insbesondere
Gewässerschutz: Karl Ihnken
insbesondere
Grünland: Wolfgang Hegerfeld
Schutzgebiete und die –objekte der Stadt Jever
Frank Meyer
insbesondere
Wald (Forst Upjever): Silva Finkenstaedt
insbesondere
Gewässer und Wallhecken: Karl Ihnken
insbesondere
Grünland (Moorland, Sietwendung): Wolfgang Hegerfeld
insbesondere
Artenschutz/Gewässer: Reinhard Postma
Schutzgebiete und –objekte Stadt Schortens
insbesondere
Wald (Barkeler Busch): Silva Finkenstaedt
insbesondere
Gewässer und Wallhecken: Karl Ihnken
insbesondere
Grün- und Moorland: Wolfgang Hegerfeld
insbesondere
Klosterpark Oestringfelde: Horst Janßen
insbesondere
Artenschutz/Gewässer: Reinhard Postma
Schutzgebiete und –objekte in der Gemeinde Sande:
Artenschutz
(Saatkrähen), Gewässer (Spülteiche Neustadtgödens), Gut Sanderbusch
Johanna
Thran-Hinrichs und Hans-Gerd Stallkamp
Insbesondere
Gewässer-Artenschutz: Reinhard Postma
Schutzgebiete und –objekte in der Gemeinde Zetel:
Wald
(Neuenburger Holz): Thomas Coldewey, Dirk Gerdes
insbesondere
Zetelermarsch (Poolflächen) und Moore: Torsten Helmerichs
Abbaugewässer, Amphibienschutz,
(Sandgrube Bohlenbergerfeld): Michael Pehker
Schutzgebiete und –objekte in der Gemeinde Bockhorn:
insbesondere
Wald (Neuenburger Holz): Thomas Coldewey, Dirk Gerdes
insbesondere
Moore (Bockhorner Moor): Torsten Helmerichs
Schutzgebiete und –objekte bei der Stadt Varel:
Wald
(Vareler Wald): Thomas Coldewey, Dirk Gerdes
insbesondere
Gewässer und Amphibien (Krötenzäune): Frau Marina Schmidt
insbesondere Wallhecken: Gabriele Rosta
Spezialisten
die für alle Gemeinden und Städte
aufgrund ihrer speziellen Kenntnisse eingesetzt werden können:
Ameisenschutz:
Thomas Wehling
Artenschutz
und invasive Arten: Dr. Friedrich-Wilhelm Düwel
Fledermausschutz:
Bernd Pannbacker, Yvonne Hermsdorf
Vogelschutz,
insbesondere Ellenserdammer Tief: Wolfgang
Köhler
Vogelschutz, insbesondere V 64 (Marschen am
Jadebusen): Jens Schröder und Simon Haschen
Wald- und
Greifvögel: Silva Finkenstaedt
Wallhecken:
Gabriele Rosta
Die
Kreisverwaltung bittet die Entscheidungsgremien die ergänzenden
Landschaftswarte gemäß Entscheidungsvorschlag zu bestellen.
Auf Nachfrage teilt die Verwaltung mit, dass dann ab dem 01.01.2022 wieder 23
Landschaftswarte aktiv sind.
Abstimmungsergebnis:
-einstimmig-
Ja: |
10 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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