Herr Ambrosy begrüßt an dieser Stelle besonders die hinzugewählten und beratenden Mitglieder des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur.

 

Gemäß § 60 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 110 des Nds. Schulgesetztes werden

 

·         die stimmberechtigten Mitglieder Frau Jutta Stuhm, Herr Jörn Kickler

·         das stellvertretende Mitglied Frau Brigitte Lutz-Willrodt

 

von Herrn Ambrosy verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Ferner erfolgt gemäß § 43 NKomVG die Pflichtenbelehrung auf die nach den §§ 40 – 42 NKomVG einzuhaltenden Pflichten

 

- Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)

- Mitwirkungsverbot (§ 41 NKomVG)

- Vertretungsverbot (§ 42) NKomVG

 

für die oben genannten Personen, sowie für die Teilnehmer per Videokonferenz:

 

·         das stimmberechtigte Mitglied Herr Thomas Bruns

·         das stellvertretende stimmberechtigte Mitglied Frau Karola Ehrich-Bulow

·         das beratende Mitglied Herr Kai Langer

·         die Teilnehmerin Frau Luca Mißmahl

               

 

Herr Ambrosy verpflichtet die genannten anwesenden Personen mit einer persönlichen Geste. Für die Teilnehmer per Videokonferenz wird dies zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

 

 

Nach Unterzeichnung wird die Verpflichtung aktenkundig gemacht. Die §§ 40-42 NKomVG sowie ein Auszug aus den Niedersächsischen Datenschutzgesetz werden als Druckfassung ausgehändigt bzw. übersandt.