Sitzung: 02.12.2021 Ausschuss für Schule, Sport und Kultur
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0056/2021
Das Gremium nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Begründung:
Aktionsprogramm des Bundes „Aufholen nach Corona für Kinder und
Jugendliche“
Während der Pandemiezeit waren Kinder und Jugendliche in besonders hohem
Maß von Einschränkungen betroffen. Homeschooling und zeitweise
Schulschließungen führten zu Lernrückständen. Aber auch im außerschulischen
Bereich gab es viele Einschnitte, mit denen Kindern und Jugendliche
konfrontiert waren, wie beispielsweise im Hinblick auf Sport- und
Bewegungsangebote, Treffen mit Gleichaltrigen, etc.
Um den Herausforderungen und Bedürfnissen gerecht zu werden, hat der
Bund das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ ins
Leben gerufen. Jeweils eine Milliarde Euro stehen für den Abbau von
Lernrückständen einerseits und die Förderung frühkindlicher Bildung, für
Freizeit-, Ferien- und Sportaktivitäten sowie für die Begleitung von Kindern
und Jugendlichen im Alltag und in der Schule in den Jahren 2021/2022 zur
Verfügung.
Das Aktionsprogramm gründet sich auf vier unterschiedlichen Säulen:
1. Abbau von Lernrückständen
Durch dieses Programm sollen mit Hilfe von zusätzlichen Förderangeboten
Lernrückstände aufgeholt werden.
2. Förderung der
frühkindlichen Bildung
Die Förderung dient der Vermeidung von langfristigen Folgen durch eine
fehlende frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung und soll verhindern,
dass sich Ungleichheiten verfestigen. Um dieses Ziel zu erreichen werden
Sprach-Kitas und die Bundesstiftung Frühe Hilfen finanziell gefördert.
3. Ferienfreizeiten und
außerschulische Angebote
Mit diesem Programm sollen Familien die notwendige Unterstützung und
Angebote bekommen, um sich von der belastenden Zeit der Corona-Pandemie zu
erholen. Dies geschieht zum einen durch eine Aufstockung des Kinder- und
Jugendplans des Bundes, eine Aufstockung des Budgets für Kinder- und
Jugendfreizeiten in den Ländern und der finanziellen Förderung von Familien für
eine Auszeit in Familienferienstätten. Zum anderen werden die Deutsche Stiftung
für Engagement und Ehrenamt und die Mehrgenerationshäuser finanziell gefördert.
Außerdem gibt es einen Kinderfreizeitbonus und eine vereinfachte Lernförderung
ohne gesonderten Antrag.
4. „Aktion Zukunft“
Mit dem Programm „Aktion Zukunft“ sollen Kinder und Jugendliche im
Alltag und in der Schule durch Mentorinnen und Mentoren, Schulsozialarbeiterinnen
und Schulsozialarbeiter, Studierende, Hochschulabsolventinnen und
Hochschulabsolventen und Freiwilligendienstleistende begleitet und unterstützt
werden. Zur Erreichung dieses Ziels wird die Deutsche Kinder- und
Jugendstiftung finanziell unterstützt und durch ein stark vereinfachtes
Zulassungsverfahren können einfacher und schneller
Bundesfreiwilligendienstleistende in Schulen oder Einrichtungen eingesetzt
werden. Um auch individuelle Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche
zu realisieren, sollen mit Hilfe der kommunalen und freien Träger der Schul-
und Jugendsozialarbeit sowie Freiwilligendienstleistenden weitergehende
Angebote ins Leben gerufen werden.
Niedersächsisches Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“
Während das Programm auf Bundesebene den Schwerpunkt auf das Aufholen
von Schulstoff und eine aktive Freizeitgestaltung legt, nimmt das Programm
“Startklar in die Zukunft” des Landes Niedersachsen explizit Kinder,
Jugendliche und deren Familien in den Blick.
Im Schulbereich sollen nicht allein Lernrückstände behoben, sondern
insbesondere auch das soziale Lernen von Kindern und Jugendlichen gestärkt
werden. Zu diesem Zweck werden die Schulen mit einem Sonderbudget ausgestattet,
welches neben der Initiierung unterschiedlicher Projekte (z. B. Sprach-,
Bewegungs- oder Kulturprojekte), dem Ausbau von Unterstützungsangeboten und der
Anschaffung von Fördermaterialien auch diverse personelle Maßnahmen in den
Schulen selbst berücksichtigt.
Im außerschulischen Bereich werden bis Ende 2022 Fördermittel für
folgende elf unterschiedliche Bausteine zur Verfügung gestellt:
1. Kinder- und
Jugendfeste in Kommunen
2. Aufwertung und
Schaffung von Jugendplätzen
3. Sprach-Camps
4. Schwimmkurse in
Bädern und mobile Angebote zum Thema „Spaß im Wasser“
5. Sport- und
Bewegungscamps
6. Kunst, Kultur und
Kreativität
7. Digitalisierung der
Kinder- und Jugendarbeit
8. Innovationswettbewerb
9. Unterstützung des
Ehrenamtes
10. Internationale
Jugendarbeit/ Jugendbegegnung
11. Unterstützung von
Familien
Für die Mehrheit der Bausteine liegen aktuell bereits Förderrichtlinien
vor, auf deren Basis Anträge entweder im Niedersächsischen Landesjugendamt oder
bei kooperierenden Partnerinnen und Partnern (wie z. B. der DLRG, dem
Landessportbund und dem Landesjugendring) beantragt werden können.
Weitere Details zu den einzelnen Programmen werden mündlich vorgestellt.
Frau Renken nimmt Bezug auf das Aktionsprogramm des Bundes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zum Abbau von Lernrückständen und zur Förderung der frühkindlichen Bildung. Die Mittel seien für die Verwendung in den Sommerferien für Sommercamps und Lernwerkstätten sowie mit Beginn des neuen Schuljahres für unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den Kernfächern bereitgestellt. Die Förderung der frühkindlichen Bildung kommt den Sprach-Kitas zugute. Einerseits werden zusätzlich Fachkräfte für sprachliche Bildung in Kitas gefördert und außerdem besteht die Möglichkeit einen Zuschuss für Lernmaterialien und zusätzliche pädagogische Angebote zu beantragen.
An zwei Oberschulen seien beispielsweise Ferienschulen installiert worden und an drei Kitas habe es ein zusätzliches Angebot im Bereich Sprache gegeben weiß Frau Renken.
Weiterhin berichtet sie von einem „Kinderfreizeitbonus“ in Verbindung mit dem Kinderzuschlag, Wohngeld oder der Sozialhilfe.
Das zweite Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ sei mehr mit dem Blick auf die Kinder, Jugendlichen und deren Familien zu sehen. Zu diesem Zweck gibt es mehrere Bausteine im außerschulischen Bereich, beispielsweise den Bau oder der Aufwertung von Jugendplätzen oder Sprachcamps. Für die Mehrheit der Bausteine liegen aktuell bereits Förderrichtlinien vor, auf deren Basis bereits Anträge beim Landkreis Friesland als öffentlicher Träger der Jugendhilfe gestellt werden können.
Auf Nachfrage versichert Frau Renken die Einbeziehung der Jugendzentren in den Städten und Gemeinden. Frau Herzog als Kreisjugendpflegerin ist im engen Austausch mit den Jugendpflegen. Eine finanzielle Unterstützung bei Festen oder im Bereich der Digitalisierung sei im Rahmen der verschieden Programmbausteine denkbar.