Beschluss: zur Kenntnis genommen

Das Gremium nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

 


Begründung:

Aktionsprogramm des Bundes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“

Während der Pandemiezeit waren Kinder und Jugendliche in besonders hohem Maß von Einschränkungen betroffen. Homeschooling und zeitweise Schulschließungen führten zu Lernrückständen. Aber auch im außerschulischen Bereich gab es viele Einschnitte, mit denen Kindern und Jugendliche konfrontiert waren, wie beispielsweise im Hinblick auf Sport- und Bewegungsangebote, Treffen mit Gleichaltrigen, etc.

Um den Herausforderungen und Bedürfnissen gerecht zu werden, hat der Bund das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ ins Leben gerufen. Jeweils eine Milliarde Euro stehen für den Abbau von Lernrückständen einerseits und die Förderung frühkindlicher Bildung, für Freizeit-, Ferien- und Sportaktivitäten sowie für die Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Alltag und in der Schule in den Jahren 2021/2022 zur Verfügung.

Das Aktionsprogramm gründet sich auf vier unterschiedlichen Säulen:

1.            Abbau von Lernrückständen

Durch dieses Programm sollen mit Hilfe von zusätzlichen Förderangeboten Lernrückstände aufgeholt werden.

 

2.            Förderung der frühkindlichen Bildung

Die Förderung dient der Vermeidung von langfristigen Folgen durch eine fehlende frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung und soll verhindern, dass sich Ungleichheiten verfestigen. Um dieses Ziel zu erreichen werden Sprach-Kitas und die Bundesstiftung Frühe Hilfen finanziell gefördert.

 

3.            Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote

Mit diesem Programm sollen Familien die notwendige Unterstützung und Angebote bekommen, um sich von der belastenden Zeit der Corona-Pandemie zu erholen. Dies geschieht zum einen durch eine Aufstockung des Kinder- und Jugendplans des Bundes, eine Aufstockung des Budgets für Kinder- und Jugendfreizeiten in den Ländern und der finanziellen Förderung von Familien für eine Auszeit in Familienferienstätten. Zum anderen werden die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt und die Mehrgenerationshäuser finanziell gefördert. Außerdem gibt es einen Kinderfreizeitbonus und eine vereinfachte Lernförderung ohne gesonderten Antrag.

 

4.            „Aktion Zukunft“

Mit dem Programm „Aktion Zukunft“ sollen Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule durch Mentorinnen und Mentoren, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Studierende, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen und Freiwilligendienstleistende begleitet und unterstützt werden. Zur Erreichung dieses Ziels wird die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung finanziell unterstützt und durch ein stark vereinfachtes Zulassungsverfahren können einfacher und schneller Bundesfreiwilligendienstleistende in Schulen oder Einrichtungen eingesetzt werden. Um auch individuelle Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche zu realisieren, sollen mit Hilfe der kommunalen und freien Träger der Schul- und Jugendsozialarbeit sowie Freiwilligendienstleistenden weitergehende Angebote ins Leben gerufen werden.

 

Niedersächsisches Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“

Während das Programm auf Bundesebene den Schwerpunkt auf das Aufholen von Schulstoff und eine aktive Freizeitgestaltung legt, nimmt das Programm “Startklar in die Zukunft” des Landes Niedersachsen explizit Kinder, Jugendliche und deren Familien in den Blick.

Im Schulbereich sollen nicht allein Lernrückstände behoben, sondern insbesondere auch das soziale Lernen von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden. Zu diesem Zweck werden die Schulen mit einem Sonderbudget ausgestattet, welches neben der Initiierung unterschiedlicher Projekte (z. B. Sprach-, Bewegungs- oder Kulturprojekte), dem Ausbau von Unterstützungsangeboten und der Anschaffung von Fördermaterialien auch diverse personelle Maßnahmen in den Schulen selbst berücksichtigt.

 

Im außerschulischen Bereich werden bis Ende 2022 Fördermittel für folgende elf unterschiedliche Bausteine zur Verfügung gestellt:

 

1.            Kinder- und Jugendfeste in Kommunen

2.            Aufwertung und Schaffung von Jugendplätzen

3.            Sprach-Camps

4.            Schwimmkurse in Bädern und mobile Angebote zum Thema „Spaß im Wasser“

5.            Sport- und Bewegungscamps

6.            Kunst, Kultur und Kreativität

7.            Digitalisierung der Kinder- und Jugendarbeit

8.            Innovationswettbewerb

9.            Unterstützung des Ehrenamtes

10.          Internationale Jugendarbeit/ Jugendbegegnung

11.          Unterstützung von Familien

Für die Mehrheit der Bausteine liegen aktuell bereits Förderrichtlinien vor, auf deren Basis Anträge entweder im Niedersächsischen Landesjugendamt oder bei kooperierenden Partnerinnen und Partnern (wie z. B. der DLRG, dem Landessportbund und dem Landesjugendring) beantragt werden können.

 

Weitere Details zu den einzelnen Programmen werden mündlich vorgestellt.

 

Frau Renken nimmt Bezug auf das Aktionsprogramm des Bundes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zum Abbau von Lernrückständen und zur Förderung der frühkindlichen Bildung. Die Mittel seien für die Verwendung in den Sommerferien für Sommercamps und Lernwerkstätten sowie mit Beginn des neuen Schuljahres für unterrichtsbegleitende Fördermaßnahmen in den Kernfächern bereitgestellt. Die Förderung der frühkindlichen Bildung kommt den Sprach-Kitas zugute. Einerseits werden zusätzlich Fachkräfte für sprachliche Bildung in Kitas gefördert und außerdem besteht die Möglichkeit einen Zuschuss für Lernmaterialien und zusätzliche pädagogische Angebote zu beantragen.

An zwei Oberschulen seien beispielsweise Ferienschulen installiert worden und an drei Kitas habe es ein zusätzliches Angebot im Bereich Sprache gegeben weiß Frau Renken.

Weiterhin berichtet sie von einem „Kinderfreizeitbonus“ in Verbindung mit dem Kinderzuschlag, Wohngeld oder der Sozialhilfe.

Das zweite Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ sei mehr mit dem Blick auf die Kinder, Jugendlichen und deren Familien zu sehen. Zu diesem Zweck gibt es mehrere Bausteine im außerschulischen Bereich, beispielsweise den Bau oder der Aufwertung von Jugendplätzen oder Sprachcamps. Für die Mehrheit der Bausteine liegen aktuell bereits Förderrichtlinien vor, auf deren Basis bereits Anträge beim Landkreis Friesland als öffentlicher Träger der Jugendhilfe gestellt werden können.

Auf Nachfrage versichert Frau Renken die Einbeziehung der Jugendzentren in den Städten und Gemeinden. Frau Herzog als Kreisjugendpflegerin ist im engen Austausch mit den Jugendpflegen. Eine finanzielle Unterstützung bei Festen oder im Bereich der Digitalisierung sei im Rahmen der verschieden Programmbausteine denkbar.