Sitzung: 08.12.2021 Ausschuss für Finanzen und Digitalisierung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0059/2021
Beschluss:
Begründung:
Die Verwaltung legt unter Bezug auf den
Kreistagsbeschluss vom 23.6.2021 (Vorlage 1237/2021) den Entwurf der
Vereinbarung nebst den Finanzierungserläuterungen der Kämmerei vor. Der Beschluss des Kreistages wird in dieser Vereinbarung
umgesetzt. Der Landrat erläutert, dass die Vereinbarung mit den Städten und
Gemeinden einvernehmlich verhandelt worden ist. Die 3 Hauptforderungen der
Gemeinden seien eingearbeitet worden: Die Kündigungsmöglichkeit, die jährliche
Evaluation und die Einbeziehung der Fachlichkeit bei bestimmten
Konsultationsprozessen.
Eine Änderung ergibt
sich dadurch, dass die Gemeinde
Wangerooge derzeit keine Trägerin von Kindertagesstätten ist. Aus diesem Grund
besteht zum Kreistagsbeschluss vom 23.6.2021 eine Differenz von 78.740 €. Erste
Kreisrätin Vogelbusch stellt klar, dass mit der Gemeinde Wangerooge ein
analoges Beteiligungsmodell vereinbart werden soll.
Inhaltliche Eckpunkte sind neben der Kostenverteilung die Vereinbarungen
in § 5 zur Qualitätsentwicklung und
–sicherung, die gemeinsame, inhaltliche Abstimmung der
Kindertagesstättenbedarfsplanung gem. § 8 sowie die gemeinsamen Abstimmungen
zur Fachberatung gem. § 6.
Kreistagsabgeordneter Just fragt nach der Bedeutung
des Begriffs „Äquivalenzmodell“. Er bittet auch darum, die Berechnung der lt.
Vereinbarung berücksichtigungsfähigen Kosten der Gemeinden der Niederschrift
beizufügen. Er bemängelt, dass mit dem Äquivalenzmodell eine Nivellierung
einher gehe und der einzelnen Gemeinde eben nicht 50% der Gesamtkosten
erstattet würden.
Landrat Ambrosy betont, dass dies der Wunsch der
Gemeinden gewesen sei: Der Landkreis Friesland habe eine 50:50-Beteiligung
angeboten, die Ausgestaltung der Verteilung sei Sache der Gemeinden gewesen.
Kreistagsabgeordnete Esser betont, dass die
Vereinbarung ein Kompromiss sei und sich nicht jede Kommune zu 100%
wiederfinden könne. Erste Kreisrätin Vogelbusch betont, dass der Kreis sich nur
an den gesetzlich geforderten Aufwendungen beteiligen könne, nicht jedoch an
von einzelnen Gemeinden darüber hinaus angebotenen Leistungen.
Anlagen:
Entwurf Kita-Vertrag
Anlage zum Kita-Vertrag (nicht öffentlich)
Gesamtkostendarstellung Gemeinden (nicht öffentlich)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen.
Ja: |
11 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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