Nachtrag: 02.10.2008 Nummer 2

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Auf das beigefügte bzw. im Kreistagsinformationssystem abrufbare Schreiben der BfB-Fraktion wird verwiesen.


Kreistagsabgeordneter Just führte aus, Landkreis und Kommunen hätten eine Stellungnahme der EWE-Anwälte zur Bedeutung des OLG-Urteils vom 5. September 2008 für die Verträge der Kommunen mit der EWE erhalten. Die Anwälte stellten darin fest, dass das OLG-Urteil für diese Verträge keine Bedeutung habe. Diese Aussage sei nach Auffassung der BfB-Fraktion grob irreführend und müsse durch Kreis und Kommunen dringend überprüft werden.


Das im Internet abrufbare Urteil des Oberlandesgerichts umfasse knapp 40 Seiten. Teil 1 enthalte die in der Presse erwähnte Aussage, dass die Verträge der EWE mit den Privatkunden keine Bestimmung enthielten, dass die EWE zu Preisveränderungen berechtigt sei.


In Teil 2 (ab Seite 24 des Urteils) laute die Aussage: Wenn die EWE tatsächlich zu einseitigen Preisveränderungen - so ihre Rechtsauffassung - berechtigt sei, so sei entscheidend, ob in den Verträgen eine transparente Preisanpassungsklausel enthalten sei. Im Ergebnis seiner Prüfung stelle das OLG fest, dass die von der EWE verwendeten Bestimmungen unwirksam seien, weil sie die Anforderungen der Rechtsprechung an eine transparente Preisanpassungsklausel nicht erfüllten.


Der zweite Teil des Urteils sei für den Landkreis und alle Kommunen, in deren Verträgen Preisanpassungsklauseln enthalten seien, von eminenter Bedeutung. Es müsse daher auch geprüft werden, ob eine transparente Preisanpassungsklausel in ihren Verträgen mit der EWE bestehe.


Eine der juristischen Anforderungen an "Transparenz" laute: "Aus der Klausel muss ersichtlich sein, unter welchen Voraussetzungen, zu welchen Zeitpunkten und in welchem Umfang Preise erhöht werden dürfen oder auch wieder gesenkt werden müssen."


Preiserhöhungen müssten demnach in Ursache und Umfang nachrechenbar sein. Umgekehrt müsse auch ermittelbar sein, wann die EWE AG zu Preissenkungen verpflichtet sei.


Niemals habe die Verwaltung in den vergangenen Jahren Preiserhöhungen der EWE nachvollziehbar von Höhe und Ursache her erklären können. Begründete Zahlen seien nicht vorgelegt worden.


Die Kreisverwaltung sollte dem Kreistag daher den Wortlaut der bestehenden Preisanpassungsklausel zur Kenntnis geben und sie überprüfen bzw. überprüfen lassen.


Falls sich ergebe, dass die Klausel dem Transparenzgebot nicht entspreche, sollten der Landkreis und die ihm angehörigen Kommunen den letzten beiden Gaspreiserhöhungen vom April und August 2008 widersprechen. Im Privatbereich gehe es um Erhöhungen von 1,55 Cent/Kwh = 24 % des heutigen Gaspreises. Bei den Kommunen werde diese Größenordnung etwa gleich sein.


Ein Widerspruch sei möglich, solange die Jahresrechnung nicht eingegangen und bezahlt worden sei. Falls in diesen Tagen bereits Einzelrechnungen für verschiedene Einrichtungen des Kreises eingingen, sollte vorsorglich Widerspruch eingelegt werden, bis die eigene Überprüfung der Transparenzklausel abgeschlossen sei.


Kreistagsvorsitzender Funke stellte fest, lt. Kreisausschuss-Beschluss vom 3. September 2008 finde demnächst das erbetene Gespräch mit Herrn Dr. Brinker, EWE AG, statt. Der EWE obliege es, die eingeforderte Transparenz der Gaspreisanpassungen darzulegen.


Erster Kreisrat Wehnemann teilte mit, die Kreisverwaltung habe noch keine Endabrechnung für Gasverbräuche erhalten; ein Zeitdruck bestehe nicht. Die von den Klägern eigentlich gewollte Überprüfung der Angemessenheit der Gaspreise sei nicht erfolgt. Das Oberlandesgericht habe sich auf die Feststellung beschränkt, dass die Preisanpassungsklausel unwirksam sei. Die EWE AG habe gegen dieses Urteil Revision eingelegt; ein Ergebnis werde naturgemäß länger auf sich warten lassen.


Die Verwaltung werde, wie beantragt, die juristische Bewertung der EWE AG überprüfen und ggf. den Gremien entsprechende Handlungsvorschläge unterbreiten.


Kreistagsvorsitzender Funke ergänzte, am 16. Oktober 2008 werde erstmalig eine gerichtliche Stellungnahme erfolgen; ob im Ergebnis ein Urteil gefällt werde, sei ungewiss.


Kreistagsabgeordneter Husemann stellte fest, nach Aussage der Verwaltung werde keine Widerspruchsfrist versäumt. Insofern sei heute kein Handlungsbedarf gegeben. Im Übrigen biete der Gesprächstermin mit Herrn Dr. Brinker noch weitere Informationsmöglichkeiten.