Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss (aus dem KA vom 15.12.2021):

1.  Nach § 179 Abs. 1 Ziff. 1 NKomVG wird von der Aufstellung konsolidierter Gesamtabschlüsse für die Jahre 2012 bis 2020 abgesehen.

2.  Nach § 179 Abs. 1 Ziff. 2 NKomVG wird von der Beifügung einer Kapitalflussrechnung zum Konsoldierungsbericht für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2021 verzichtet.

3.  Der Landkreis Friesland beschließt, den ersten konsolidierten Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2021 aufzustellen.

4.  Der Konsoldierungskreis wird wie in der Vorlage vorgeschlagen festgelegt.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen              

Ja:

40

Nein:

0

Enthaltung:

0