Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Dem vorgelegten Integrations- und Arbeitsmarktprogramm 2022 mit seinen geschäftspolitischen Schwerpunkten wird zugestimmt.


Das Integrations- und Arbeitsmarktprogramm beschreibt im Rahmen des gesetzlichen Auftrags und den hierzu entwickelten Bundeszielen die geschäftspolitischen Ziele des Jobcenters Friesland für das Jahr 2022 und legt gleichzeitig fest, mit welchen Aktivitäten diese Ziele erreicht werden sollen.

 

Es stellt Transparenz über die Aktivitäten des Jobcenters her und ist zugleich Grundlage für die Zusammenarbeit mit allen Akteuren des lokalen Arbeitsmarktes, indem es diese Informationen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters, den Kooperations- und Netzwerkpartnern als auch der interessierten Öffentlichkeit zugänglich macht.

 

Ein kooperatives Miteinander sowie der Ausbau und die Weiterentwicklung funktionierender und ineinander greifender Netzwerke soll mit der Umsetzung gemeinsamer Projekte zur Erreichung der Ziele beitragen.

 

Als Einflussfaktoren wurden im Integrations- und Arbeitsmarktprogramm die voraussichtliche Entwicklung des Arbeitsmarktes, die aktuelle Kundenstruktur im Jobcenter, die Ziele für 2022 sowie die personellen und finanziellen Ressourcen berücksichtigt.  Es bildet den Rahmen für die Entwicklung von Maßnahmen, ist jedoch keine detaillierte Maßnahmenplanung.

 

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen stellt die Beschlussvorlage vor und bitte Frau Burkhardt um ihren Bericht.

 

Frau Burkhardt erläutert die Vorlage anhand einer Präsentation.

 

Frau Burkhardt erklärt, dass das Integrations- und Arbeitsmarktprogramm die geschäftspolitischen Ziele und die arbeitsmarktpolitische Ausrichtung des Jobcenters Friesland beschreibe. Die Arbeit des Jobcenters werde durch die bundespolitische Ausrichtung und im Besonderen durch das Budget, welches seitens des Bundes zur Verfügung gestellt werde, beeinflusst.

 

Frau Burkhardt nennt die Einflussfaktoren des Integrations- und Arbeitsmarktprogrammes beginnend mit den personellen und finanziellen Ressourcen. Für die Planungen im kommenden Jahr stünden im Vergleich zum Vorjahr insgesamt ca. 600.000 € weniger zur Verfügung.

 

Zum Wirtschafts- und Arbeitsmarkt erläutert Frau Burkhardt, dass dieser sich stabil zeige. Es stehen aktuell die höchsten Stellenangebote im Bestand zur Verfügung, welche je im Jobcenter zu verzeichnen waren.

 

In der Qualifizierungsplanung sei vorgesehen, mehr zu qualifizieren und insbesondere mehr abschlussorientiert zu qualifizieren.

 

Bei den Zielen und Handlungsfeldern verweist Frau Burkhardt auf ihren vorangegangenen Bericht zur Zielerreichung.

 

Die Kundenstruktur fließe in das Integrations- und Arbeitsmarktprogramm ein. Hier schaue man beispielsweise, welche Kunden betreut würden, wie sei der Anteil von Männern und Frauen und wie sei die Altersstruktur. Dieses seien Faktoren, welche in das Integrations- und Arbeitsmarktprogramm einflössen.

 

Zu den Integrationsstrategien erläutert Frau Burkhardt, dass jeder Leistungsbeziehende ein individuelles Angebot sowie eine individuelle Integrationsstrategie erhalte. Jedem Leistungsbeziehendem werde eine für ihn zuständige Integrationsfachkraft zur Seite gestellt, welche ihn intensiv begleite.

 

Frau Burkhardt geht auf die Zielgruppen ein, welche im kommenden Jahr im Fokus stünden. Hier nennt Frau Burkhardt im Besonderen die alleinerziehenden Frauen ebenso alleinerziehende Frauen unter 25, welche bisher keinen Berufsabschluss haben absolvieren können.  Frauen mit Migrationshintergrund würden auch im kommenden Jahr intensiv betreut werden. Des Weiteren nennt Frau Burkhardt die Langzeitbeziehenden, die Geringqualifizierten sowie Jugendliche und junge Erwachsene, ebenso die Gruppe der ausländischen Leistungsbeziehenden.

 

KTA Busch stellt die Frage, auf welchem Qualifikationsniveau die Stellenangebote sich befänden und aus welchen Branchen diese seien.

 

Frau Burkhardt antwortet, dass sich ca. 80 % aller Stellen im Bereich der Fachkräfte befänden, etwa 18 – 20 % seien Helferstellen.

 

KTA Wilken erkundigt sich, ob das Projekt „Recovery“ weitergeführt würde.

 

Frau Burkhardt antwortet, dass dies nicht der Fall sei und das Projekt aufgrund fehlender Mittel im Eingliederungsbereich zum 31.03.2022 ausliefe. Allerdings sei ein Folgeprojekt ähnlichen Charakters in Planung, welches aus ESF-Fördermitteln finanziert werden könne.

 

Landrat Ambrosy erkundigt sich, wann dieses Folgeprojekt beginnen könne.

 

Frau Burkhardt antwortet, dass dieses Projekt frühestens zum 01.07.2022 beginnen könne. Es seien indes dennoch Angebote verfügbar.  Es gäbe beispielsweise Überbrückungsmöglichkeiten in Form von Coachings.

 


Abstimmungsergebnis:

Das Gremium hat dem Bericht einstimmig zugestimmt.