Sitzung: 09.02.2022 Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0091/2022
Beschluss:
Dem vorgelegten Integrations- und Arbeitsmarktprogramm 2022 mit seinen geschäftspolitischen Schwerpunkten wird zugestimmt.
Das Integrations- und Arbeitsmarktprogramm beschreibt im Rahmen des
gesetzlichen Auftrags und den hierzu entwickelten Bundeszielen die
geschäftspolitischen Ziele des Jobcenters Friesland für das Jahr 2022 und legt
gleichzeitig fest, mit welchen Aktivitäten diese Ziele erreicht werden sollen.
Es stellt Transparenz über die Aktivitäten des Jobcenters her und ist
zugleich Grundlage für die Zusammenarbeit mit allen Akteuren des lokalen
Arbeitsmarktes, indem es diese Informationen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
des Jobcenters, den Kooperations- und Netzwerkpartnern als auch der
interessierten Öffentlichkeit zugänglich macht.
Ein kooperatives Miteinander sowie der Ausbau und die Weiterentwicklung
funktionierender und ineinander greifender Netzwerke soll mit der Umsetzung
gemeinsamer Projekte zur Erreichung der Ziele beitragen.
Als Einflussfaktoren wurden im Integrations- und Arbeitsmarktprogramm
die voraussichtliche Entwicklung des Arbeitsmarktes, die aktuelle
Kundenstruktur im Jobcenter, die Ziele für 2022 sowie die personellen und
finanziellen Ressourcen berücksichtigt.
Es bildet den Rahmen für die Entwicklung von Maßnahmen, ist jedoch keine
detaillierte Maßnahmenplanung.
Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen stellt die Beschlussvorlage vor und bitte
Frau Burkhardt um ihren Bericht.
Frau Burkhardt erläutert die Vorlage anhand einer Präsentation.
Frau Burkhardt erklärt, dass das Integrations-
und Arbeitsmarktprogramm die geschäftspolitischen Ziele und die
arbeitsmarktpolitische Ausrichtung des Jobcenters Friesland beschreibe. Die
Arbeit des Jobcenters werde durch die bundespolitische Ausrichtung und im
Besonderen durch das Budget, welches seitens des Bundes zur Verfügung gestellt
werde, beeinflusst.
Frau Burkhardt nennt die Einflussfaktoren des Integrations-
und Arbeitsmarktprogrammes beginnend mit den personellen und finanziellen
Ressourcen. Für die Planungen im kommenden Jahr stünden im Vergleich zum
Vorjahr insgesamt ca. 600.000 € weniger zur Verfügung.
Zum Wirtschafts- und Arbeitsmarkt erläutert
Frau Burkhardt, dass dieser sich stabil zeige. Es stehen aktuell die höchsten
Stellenangebote im Bestand zur Verfügung, welche je im Jobcenter zu verzeichnen
waren.
In der Qualifizierungsplanung sei vorgesehen,
mehr zu qualifizieren und insbesondere mehr abschlussorientiert zu
qualifizieren.
Bei den Zielen und Handlungsfeldern verweist
Frau Burkhardt auf ihren vorangegangenen Bericht zur Zielerreichung.
Die Kundenstruktur fließe in das Integrations-
und Arbeitsmarktprogramm ein. Hier schaue man beispielsweise, welche Kunden
betreut würden, wie sei der Anteil von Männern und Frauen und wie sei die
Altersstruktur. Dieses seien Faktoren, welche in das Integrations- und
Arbeitsmarktprogramm einflössen.
Zu den Integrationsstrategien erläutert Frau
Burkhardt, dass jeder Leistungsbeziehende ein individuelles Angebot sowie eine
individuelle Integrationsstrategie erhalte. Jedem Leistungsbeziehendem werde
eine für ihn zuständige Integrationsfachkraft zur Seite gestellt, welche ihn
intensiv begleite.
Frau Burkhardt geht auf die Zielgruppen ein,
welche im kommenden Jahr im Fokus stünden. Hier nennt Frau Burkhardt im
Besonderen die alleinerziehenden Frauen ebenso alleinerziehende Frauen unter
25, welche bisher keinen Berufsabschluss haben absolvieren können. Frauen mit Migrationshintergrund würden auch
im kommenden Jahr intensiv betreut werden. Des Weiteren nennt Frau Burkhardt
die Langzeitbeziehenden, die Geringqualifizierten sowie Jugendliche und junge
Erwachsene, ebenso die Gruppe der ausländischen Leistungsbeziehenden.
KTA Busch stellt die Frage, auf welchem
Qualifikationsniveau die Stellenangebote sich befänden und aus welchen Branchen
diese seien.
Frau Burkhardt antwortet, dass sich ca. 80 %
aller Stellen im Bereich der Fachkräfte befänden, etwa 18 – 20 % seien
Helferstellen.
KTA Wilken erkundigt sich, ob das Projekt
„Recovery“ weitergeführt würde.
Frau Burkhardt antwortet, dass dies nicht der
Fall sei und das Projekt aufgrund fehlender Mittel im Eingliederungsbereich zum
31.03.2022 ausliefe. Allerdings sei ein Folgeprojekt ähnlichen Charakters in
Planung, welches aus ESF-Fördermitteln finanziert werden könne.
Landrat Ambrosy erkundigt sich, wann dieses Folgeprojekt beginnen könne.
Frau Burkhardt antwortet, dass dieses Projekt
frühestens zum 01.07.2022 beginnen könne. Es seien indes dennoch Angebote
verfügbar. Es gäbe beispielsweise
Überbrückungsmöglichkeiten in Form von Coachings.
Abstimmungsergebnis:
Das Gremium hat dem Bericht einstimmig zugestimmt.