Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Sachstandsbericht zur Jugendberufsagentur Friesland wird zur Kenntnis genommen.


Jugendberufsagenturen unterstützen als Zusammenschluss der Kooperationspartner Arbeitsagenturen, Jobcenter und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe junge Menschen am Übergang von der Schule in den Beruf. Ihre gebündelte Beratungskompetenz erhöht die Integrationschancen von jungen Menschen in die Berufswelt sowie in die Gesellschaft. 

Die jeweiligen Kooperationspartner beraten und begleiten mit unterschiedlichen Schwerpunkten und gesetzlichen Zielen junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Ihre Angebote sind vielfältig und sollen jungen Menschen barrierefrei zur Verfügung stehen.

Vor diesem Hintergrund stellen die Jugendberufsagenturen ein gebündeltes und für den Jugendlichen transparentes Beratungs- und Dienstleistungsangebot der drei beteiligten Institutionen zur Verfügung. Junge Menschen werden über die Jugendberufsagenturen „aus einer Hand“ unterstützt.

 

Am 17.10.2016 wurde die Kooperationsvereinbarung zwischen der Agentur für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven und dem Landkreis Friesland für die Umsetzung einer Jugendberufsagentur im Landkreis Friesland geschlossen.

Die Bündelung und Verzahnung der Leistungen nach dem Zweiten, dem Dritten und dem Achten Sozialgesetzbuch sowie Schaffung einer transparenten Angebots- und Dienstleistungsstruktur stellen das primäre Ziel der Jugendberufsagentur Friesland dar.

Das Angebot der Jugendberufsagentur Friesland ist vorrangig auf förderungsbedürftige junge Menschen ausgerichtet, die eine intensive Unterstützung auf dem Weg in das Berufsleben benötigen.

Über eine gemeinsame Anlaufstelle und rechtskreisübergreifende Sprechstunden für junge Menschen wird eine Beratungs- und Dienstleistungsangebot der Jugendberufsagentur Friesland aufgebaut.

 

Zur Umsetzung der Arbeit der Jugendberufsagentur im Landkreis Friesland und der Inanspruchnahme des Angebotes wird mündlich berichtet.

 

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen stellt die Beschlussvorlage vor und bittet Frau Burkhardt um ihren Bericht.

 

Zu Beginn ihrer Ausführungen begrüßt Frau Burkhardt Frau Ehbrecht als Vertreterin der Bundesagentur für Arbeit für die Jugendberufsagentur.

 

Frau Burkhardt erläutert die Vorlage anhand einer Präsentation.

 

Frau Burkhardt erläutert die Historie der Jugendberufsagenturen und berichtet über die Entstehungsgeschichte der Jugendberufsagentur im Landkreis Friesland. Sie berichtet ferner über die konzeptionelle Ausrichtung und die aktuell vorgehaltenen Beratungsangebote.

 

KTA Busch erkundigt sich nach dem Stand des von Frau Burkhardt erwähnten Aufbaues einer Homepage.

 

Frau Burkhardt teilt mit, dass man sich in Absprachen befände und man noch dabei sei, die Finanzierung zu klären.

 

KTA Wilken erkundigt sich nach der Anzahl der durchgeführten Beratungen.

 

Frau Burkhardt teilt mit, dass für die gemeinsamen Fallbesprechungen aktuell keine Zahlen zur Verfügung stünden.

 

KTA Willken erkundigt sich ferner, ob die erwähnte Telefonhotline aktiv sei.

 

Frau Burkhardt antwortet, dass die Hotline aktiv sei und man die Nummer aktiv über Flyer bewerbe, welche auch an Schulen, Messen und Ausbildungsbörsen ausgegeben werde. Frau Burkhardt sagt zu, die Flyer der Niederschrift als Anlage beizufügen.

 

KTA Sudholz bedankt sich für den ausführlichen und informativen Bericht zur Jugendberufsagentur. Sie erkundigt sich nach dem Abstimmungsverhalten der beteiligten Akteure der Jugendberufsagentur und stellt ferner die Frage, wie man das Projekt noch weiter unterstützen könne.

 

Frau Burkhardt teilt mit, die Abstimmung zwischen den Trägern laufe gut und man arbeite insgesamt vertrauensvoll und gut zusammen. Unterschiede ergäben sich aus den verschiedenen originären Aufgaben der Träger heraus.

 

Auf die Frage, was die Politik tun könne, um das Projekt zu fördern, antwortet Frau Burkhardt, dass man zurzeit das Projekt aus eigenen Mitteln finanziere und es wünschenswert sei, eine bessere finanzielle Ausstattung aus Bundesmitteln zu erhalten.     

 


Abstimmungsergebnis:

Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.