Sitzung: 09.02.2022 Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0092/2022
Beschluss:
Der Sachstandsbericht zur Jugendberufsagentur Friesland wird zur Kenntnis genommen.
Jugendberufsagenturen unterstützen als Zusammenschluss der
Kooperationspartner Arbeitsagenturen, Jobcenter und den örtlichen Trägern der
öffentlichen Jugendhilfe junge Menschen am Übergang von der Schule in den
Beruf. Ihre gebündelte Beratungskompetenz erhöht die Integrationschancen von
jungen Menschen in die Berufswelt sowie in die Gesellschaft.
Die jeweiligen Kooperationspartner beraten und begleiten mit
unterschiedlichen Schwerpunkten und gesetzlichen Zielen junge Menschen beim
Übergang von der Schule in den Beruf. Ihre Angebote sind vielfältig und sollen
jungen Menschen barrierefrei zur Verfügung stehen.
Vor diesem Hintergrund stellen die Jugendberufsagenturen ein gebündeltes
und für den Jugendlichen transparentes Beratungs- und Dienstleistungsangebot
der drei beteiligten Institutionen zur Verfügung. Junge Menschen werden über
die Jugendberufsagenturen „aus einer Hand“ unterstützt.
Am 17.10.2016 wurde die Kooperationsvereinbarung zwischen der Agentur
für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven und dem Landkreis Friesland für die
Umsetzung einer Jugendberufsagentur im Landkreis Friesland geschlossen.
Die Bündelung und Verzahnung der Leistungen nach dem Zweiten, dem
Dritten und dem Achten Sozialgesetzbuch sowie Schaffung einer transparenten
Angebots- und Dienstleistungsstruktur stellen das primäre Ziel der
Jugendberufsagentur Friesland dar.
Das Angebot der Jugendberufsagentur Friesland ist vorrangig auf
förderungsbedürftige junge Menschen ausgerichtet, die eine intensive
Unterstützung auf dem Weg in das Berufsleben benötigen.
Über eine gemeinsame Anlaufstelle und rechtskreisübergreifende
Sprechstunden für junge Menschen wird eine Beratungs- und
Dienstleistungsangebot der Jugendberufsagentur Friesland aufgebaut.
Zur Umsetzung der
Arbeit der Jugendberufsagentur im Landkreis Friesland und der Inanspruchnahme
des Angebotes wird mündlich berichtet.
Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen stellt die
Beschlussvorlage vor und bittet Frau Burkhardt um ihren Bericht.
Zu Beginn ihrer Ausführungen begrüßt Frau
Burkhardt Frau Ehbrecht als Vertreterin der Bundesagentur für Arbeit für die
Jugendberufsagentur.
Frau Burkhardt erläutert die Vorlage anhand einer Präsentation.
Frau Burkhardt erläutert die Historie der
Jugendberufsagenturen und berichtet über die Entstehungsgeschichte der
Jugendberufsagentur im Landkreis Friesland. Sie berichtet ferner über die
konzeptionelle Ausrichtung und die aktuell vorgehaltenen Beratungsangebote.
KTA Busch erkundigt sich nach dem Stand des von
Frau Burkhardt erwähnten Aufbaues einer Homepage.
Frau Burkhardt teilt mit, dass man sich in
Absprachen befände und man noch dabei sei, die Finanzierung zu klären.
KTA Wilken erkundigt sich nach der Anzahl der
durchgeführten Beratungen.
Frau Burkhardt teilt mit, dass für die
gemeinsamen Fallbesprechungen aktuell keine Zahlen zur Verfügung stünden.
KTA Willken erkundigt sich ferner, ob die
erwähnte Telefonhotline aktiv sei.
Frau Burkhardt antwortet, dass die Hotline
aktiv sei und man die Nummer aktiv über Flyer bewerbe, welche auch an Schulen,
Messen und Ausbildungsbörsen ausgegeben werde. Frau Burkhardt sagt zu, die
Flyer der Niederschrift als Anlage beizufügen.
KTA Sudholz bedankt sich für den ausführlichen
und informativen Bericht zur Jugendberufsagentur. Sie erkundigt sich nach dem Abstimmungsverhalten
der beteiligten Akteure der Jugendberufsagentur und stellt ferner die Frage,
wie man das Projekt noch weiter unterstützen könne.
Frau Burkhardt teilt mit, die Abstimmung
zwischen den Trägern laufe gut und man arbeite insgesamt vertrauensvoll und gut
zusammen. Unterschiede ergäben sich aus den verschiedenen originären Aufgaben
der Träger heraus.
Auf die Frage, was die Politik tun könne, um
das Projekt zu fördern, antwortet Frau Burkhardt, dass man zurzeit das Projekt
aus eigenen Mitteln finanziere und es wünschenswert sei, eine bessere
finanzielle Ausstattung aus Bundesmitteln zu erhalten.
Abstimmungsergebnis:
Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.