Sitzung: 15.02.2022 Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft
Eine Bürgerin
aus Varel fragt, ob das Schlagen von Gehölzen in Nähe der Bundesstraße 437 kurz
vor der Kreisgrenze zur Wesermarsch der Verwaltung bekannt sei und ob diese
Maßnahme seine Richtigkeit habe?
Antwort der
Verwaltung:
Die Maßnahme ist
nicht bekannt und wird von der Verwaltung recherchiert. Die Bürgerin erhält dazu eine entsprechende
Antwort..
Nachträgliche
Ergänzung zum Protokoll:
Im Nachgang zur
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft war die
Untere Naturschutzbehörde am 17.02.2022 vor Ort und hat die Gegebenheiten
dokumentiert. Es wurden einige (wenige) eher jüngere Gehölze festgestellt, die
offensichtlich im Rahmen der Gewässerunterhaltung geschlagen und auf den
landwirtschaftlichen Flächen (temporär) abgelegt wurden. Weitaus auffälliger
waren die Materialmengen, die offenbar im Rahmen der Gewässerunterhaltung aus
dem Graben ausgehoben wurden und noch in Gewässernähe lagerten. Diesbezüglich
folgt noch eine weitergehende wasserrechtliche Würdigung des vorgefundenen
Gewässerausbaus.
Die Gehölze, auf
die die Frage explizit Bezug nimmt, wurden innerhalb des
Landschaftsschutzgebietes LSG 126 „Marschen am Jadebusen-West“ entfernt. Bei
dem Schutzgebiet handelt es sich um ein europäisches Vogelschutzgebiet von internationaler
Bedeutung. In dem Gebiet soll der typische Charakter der gehölzarmen Marsch
erhalten werden. Das Landschaftsschutzgebiet soll insbesondere einen
störungsarmen Lebensraum für Wiesen- und Rastvögel bieten, wobei freie
Sichtverhältnisse, ein hoher Anteil an Grün- und Weideländern sowie ein fast
völlig fehlender Gehölzbestand im Sinne des Schutzzweckes erstrebenswert sind.
Gehölze sollten lediglich in Form kleiner Hofgehölze und Baum- oder
Gebüschreihen vorzufinden sein. Ziel ist dabei der Schutz vor Beutegreifern
durch Reduzierung der Prädatorendichte. Prädatoren könnten andernfalls in
Gehölzstrukturen Unterschlupf finden und den schützenswerten Vogelarten,
insbesondere während der Brutphase, auflauern.
Vor diesem
Hintergrund sind in dem Schutzgebiet z. B. Aufforstungen oder Gehölzpflanzungen
verboten. Grundsätzlich sind alle Handlungen verboten, die den Gebietscharakter
oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen.
Es wird bereits
deutlich, dass die Gehölzentfernungen im Bereich Rhynschloot – innerhalb der
offenen Landschaft – dem Schutzzweck nicht zuwiderlaufen.
Des Weiteren ist
die ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung im Schutzgebiet freigestellt. Die
Entfernung von Gehölzen ist in der Schutzgebietsverordnung außerdem nicht
explizit genannt, stellt also keinen unmittelbaren Verbotstatbestand dar und
unterliegt lediglich der standardisierten Bewertung gemäß
Bundesnaturschutzgesetz.
Vor dem Hintergrund
des Schutzzweckes hätte die Untere Naturschutzbehörde der Entfernung der
aufgeschlagenen Gehölze vermutlich zugestimmt, hätte der Verursacher die Untere
Naturschutzbehörde vorab um Abstimmung gebeten. Die Belange des Artenschutzes
sind bei solchen Eingriffen immer zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall sind
artenschutzrechtliche Konflikte sehr unwahrscheinlich, da es sich um eher
wenige und jüngere Gehölze gehandelt hat, die außerhalb der Brut- und Setzzeit
entnommen wurden.
Nichtsdestotrotz
handelt es sich um ein sehr schützenswertes Gebiet von internationaler
Bedeutung, in dem ein schonender und rücksichtsvoller Umgang mit Natur und
Landschaft stattzufinden hat. Dementsprechend ist es erforderlich, wenn
Eingriffe dieser Art vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt
werden. Dieses ist hier nicht erfolgt. Die Untere Naturschutzbehörde wird deswegen
noch Kontakt zum Verursacher aufnehmen. Solche Abstimmungen sind auch im Sinne
einer gemeinsamen Umsetzung des Niedersächsischen Wegs von besonderem
Interesse.
Ein Mitglied der Agendagruppe Klimaschutz und
Alleenpate FRI/WHV fragt wie folgt:
Wie ist der augenblickliche Stand
bei der Bestellung eines/r neuen Klimaschutzbeauftragten?
Antwort der Verwaltung: Ein neuer
Klimaschutzmanager wurde eingestellt und wird sich zeitnah auch der
Öffentlichkeit vorstellen.
Wie ist der augenblickliche Stand
bei der Planung einer PV-Freiflächenanlage auf der Alt-Deponie Varel
Hohenberge?
Antwort der Verwaltung: Derzeit
werden mehrere Optionen geprüft. Die Kreisverwaltung kann zum gegenwärtigen
Zeitpunkt zum Stand des Projektfortschritts noch keine näheren Angaben machen.
Es ist jedoch Ziel der Kreisverwaltung die vorhandenen Potentiale auf der
Deponie für die Belegung mit einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu nutzen.
Wie ist der augenblickliche Stand
der Planung von PV-Anlagen auf den Lk-Liegenschaften auf Vareler Gebiet: OS
Arngaster Str., OS Obenstrohe, LMG, Dienstleistungszentrum (BBS hat PV, wie ich
höre)?
Antwort der Verwaltung: Die Frage
wird zur direkten Beantwortung an den zuständigen Fachbereich Planung, Bauen
und Gebäudemanagement weitergeleitet.
Kreisstraßen-Alleen:
Die Kreisstraßen-Alleen sind in
einem mehr oder weniger schlechten Zustand. Könnte das Kreisstraßen
Alleen-Gutachten im Landkreis Diepholz Vorbild sein (Anlage 3.1)?
Antwort der Verwaltung: Die
Verwaltung schaut sich das beigefügte Gutachten an und wird seine
Übertragbarkeit auf den Landkreis Friesland prüfen.
Könnte die Verwaltung mit den
Antragsvorschlägen der Alleepaten Heinze (Anlagen 3.2 und 3.3) sofort loslegen?
Antwort der Verwaltung: Um das
Vorhandensein und die Wertigkeit von Alleen und Baumreihen im Landkreis
beurteilen zu können, ist eine Kartierung unumgänglich.
Zur Umsetzung des Nds. Weges ist
eine Biotoptypenkartierung zur Ermittlung von schutzwürdigen
Landschaftselementen und Biotopen in den kommenden drei Jahren vorgesehen.
In diesem Zusammenhang ist auch eine
detaillierte Erfassung und Bewertung von Gehölzreihen und Alleen geplant.
Die sich aus den Ergebnissen der
Biotoptypenkartierung ergebenden, schutzwürdigen Baumreihen werden durch
entsprechende Schutzverordnungen sichergestellt.
In den Schutzverordnungen sind dann
auch entsprechende Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen aufzunehmen.
Da es sich
bei den Unterschutzstellungsverfahren um öffentliche Verfahren
handelt, ist die Erarbeitung und
Benennung von entsprechenden
Maßnahmen ausdrücklich erwünscht.
Geplant ist die Einrichtung einer
Arbeitsgruppe aus dem „Runden Tisch
Naturschutz“ heraus.