Eine Bürgerin aus Varel fragt, ob das Schlagen von Gehölzen in Nähe der Bundesstraße 437 kurz vor der Kreisgrenze zur Wesermarsch der Verwaltung bekannt sei und ob diese Maßnahme seine Richtigkeit habe?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Maßnahme ist nicht bekannt und wird von der Verwaltung recherchiert.  Die Bürgerin erhält dazu eine entsprechende Antwort..

 

Nachträgliche Ergänzung zum Protokoll:

Im Nachgang zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft war die Untere Naturschutzbehörde am 17.02.2022 vor Ort und hat die Gegebenheiten dokumentiert. Es wurden einige (wenige) eher jüngere Gehölze festgestellt, die offensichtlich im Rahmen der Gewässerunterhaltung geschlagen und auf den landwirtschaftlichen Flächen (temporär) abgelegt wurden. Weitaus auffälliger waren die Materialmengen, die offenbar im Rahmen der Gewässerunterhaltung aus dem Graben ausgehoben wurden und noch in Gewässernähe lagerten. Diesbezüglich folgt noch eine weitergehende wasserrechtliche Würdigung des vorgefundenen Gewässerausbaus.

 

Die Gehölze, auf die die Frage explizit Bezug nimmt, wurden innerhalb des Landschaftsschutzgebietes LSG 126 „Marschen am Jadebusen-West“ entfernt. Bei dem Schutzgebiet handelt es sich um ein europäisches Vogelschutzgebiet von internationaler Bedeutung. In dem Gebiet soll der typische Charakter der gehölzarmen Marsch erhalten werden. Das Landschaftsschutzgebiet soll insbesondere einen störungsarmen Lebensraum für Wiesen- und Rastvögel bieten, wobei freie Sichtverhältnisse, ein hoher Anteil an Grün- und Weideländern sowie ein fast völlig fehlender Gehölzbestand im Sinne des Schutzzweckes erstrebenswert sind. Gehölze sollten lediglich in Form kleiner Hofgehölze und Baum- oder Gebüschreihen vorzufinden sein. Ziel ist dabei der Schutz vor Beutegreifern durch Reduzierung der Prädatorendichte. Prädatoren könnten andernfalls in Gehölzstrukturen Unterschlupf finden und den schützenswerten Vogelarten, insbesondere während der Brutphase, auflauern.

 

Vor diesem Hintergrund sind in dem Schutzgebiet z. B. Aufforstungen oder Gehölzpflanzungen verboten. Grundsätzlich sind alle Handlungen verboten, die den Gebietscharakter oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen.

 

Es wird bereits deutlich, dass die Gehölzentfernungen im Bereich Rhynschloot – innerhalb der offenen Landschaft – dem Schutzzweck nicht zuwiderlaufen.

 

Des Weiteren ist die ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung im Schutzgebiet freigestellt. Die Entfernung von Gehölzen ist in der Schutzgebietsverordnung außerdem nicht explizit genannt, stellt also keinen unmittelbaren Verbotstatbestand dar und unterliegt lediglich der standardisierten Bewertung gemäß Bundesnaturschutzgesetz.

 

Vor dem Hintergrund des Schutzzweckes hätte die Untere Naturschutzbehörde der Entfernung der aufgeschlagenen Gehölze vermutlich zugestimmt, hätte der Verursacher die Untere Naturschutzbehörde vorab um Abstimmung gebeten. Die Belange des Artenschutzes sind bei solchen Eingriffen immer zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall sind artenschutzrechtliche Konflikte sehr unwahrscheinlich, da es sich um eher wenige und jüngere Gehölze gehandelt hat, die außerhalb der Brut- und Setzzeit entnommen wurden.

 

Nichtsdestotrotz handelt es sich um ein sehr schützenswertes Gebiet von internationaler Bedeutung, in dem ein schonender und rücksichtsvoller Umgang mit Natur und Landschaft stattzufinden hat. Dementsprechend ist es erforderlich, wenn Eingriffe dieser Art vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Dieses ist hier nicht erfolgt. Die Untere Naturschutzbehörde wird deswegen noch Kontakt zum Verursacher aufnehmen. Solche Abstimmungen sind auch im Sinne einer gemeinsamen Umsetzung des Niedersächsischen Wegs von besonderem Interesse.

Ein Mitglied der Agendagruppe Klimaschutz und Alleenpate FRI/WHV fragt wie folgt:

 

Wie ist der augenblickliche Stand bei der Bestellung eines/r neuen Klimaschutzbeauftragten?

Antwort der Verwaltung: Ein neuer Klimaschutzmanager wurde eingestellt und wird sich zeitnah auch der Öffentlichkeit vorstellen.

 

Wie ist der augenblickliche Stand bei der Planung einer PV-Freiflächenanlage auf der Alt-Deponie Varel Hohenberge?

Antwort der Verwaltung: Derzeit werden mehrere Optionen geprüft. Die Kreisverwaltung kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt zum Stand des Projektfortschritts noch keine näheren Angaben machen. Es ist jedoch Ziel der Kreisverwaltung die vorhandenen Potentiale auf der Deponie für die Belegung mit einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu nutzen.

 

Wie ist der augenblickliche Stand der Planung von PV-Anlagen auf den Lk-Liegenschaften auf Vareler Gebiet: OS Arngaster Str., OS Obenstrohe, LMG, Dienstleistungszentrum (BBS hat PV, wie ich höre)?

Antwort der Verwaltung: Die Frage wird zur direkten Beantwortung an den zuständigen Fachbereich Planung, Bauen und Gebäudemanagement weitergeleitet.

 

Kreisstraßen-Alleen:

Die Kreisstraßen-Alleen sind in einem mehr oder weniger schlechten Zustand. Könnte das Kreisstraßen Alleen-Gutachten im Landkreis Diepholz Vorbild sein (Anlage 3.1)?

Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung schaut sich das beigefügte Gutachten an und wird seine Übertragbarkeit auf den Landkreis Friesland prüfen.

 

Könnte die Verwaltung mit den Antragsvorschlägen der Alleepaten Heinze (Anlagen 3.2 und 3.3) sofort loslegen?

Antwort der Verwaltung: Um das Vorhandensein und die Wertigkeit von Alleen und Baumreihen im Landkreis beurteilen zu können, ist eine Kartierung unumgänglich.

Zur Umsetzung des Nds. Weges ist eine Biotoptypenkartierung zur Ermittlung von schutzwürdigen Landschaftselementen und Biotopen in den kommenden drei Jahren vorgesehen.

In diesem Zusammenhang ist auch eine detaillierte Erfassung und Bewertung von Gehölzreihen und Alleen geplant.

Die sich aus den Ergebnissen der Biotoptypenkartierung ergebenden, schutzwürdigen Baumreihen werden durch entsprechende Schutzverordnungen sichergestellt.

In den Schutzverordnungen sind dann auch entsprechende Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen aufzunehmen.

 

     Da es sich bei den Unterschutzstellungsverfahren um öffentliche Verfahren 
     handelt, ist die Erarbeitung und Benennung von entsprechenden
     Maßnahmen ausdrücklich erwünscht. Geplant ist die Einrichtung einer
     Arbeitsgruppe aus dem „Runden Tisch Naturschutz“ heraus.