Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 


Herr Marcus Grünwald, Fachgebietsleiter Wasserstraßen im Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee trägt vor zum Sachstand der Küstenschutzmaßnahmen des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Weser-Jade-Nordsee auf der Insel Wangerooge.

 

Die Präsentation liegt dem Protokoll als Anlage bei.

KTA Osterloh führt zum Hauptstrand im Norden der Insel aus: jährlich werde von der Gemeinde Sand wieder aufgefahren, der jeweils in der Sturmflutsaison verloren gegangen ist. Dies koste der Gemeinde durchschnittlich 300.000€ pro Jahr. Durch diese Maßnahme der Gemeinde werde auch sichergestellt, dass der Fuß der Strandmauer stets die für den Küstenschutz erforderliche Überdeckung erhält. Dadurch müssten durch den Unterhaltungspflichtigen des Küstenschutzwerks keine Maßnahmen zur Sicherung der Strandmauerfußes durchgeführt werden. Diese Erleichterungen bedeuten für den WSV konkrete Kosteneinsparungen. Dies wurde jedoch in der Vergangenheit durch den WSV nicht anerkannt. KTA Osterloh bitte daher den WSV um ein Umdenken in dieser Sache.

 

Herr Grünwald vom WSV kann dazu leider keine Auskunft geben, dies wäre über das zuständige Ministerium abzuklären.

 

Landrat Ambrosy erinnert an seinen Vorschlag eines Strandfonds, in den jeweils Land, Bund und Landkreis jährlich 100.000 € einzahlen. Aktuell zahlt nur der Landkreis Friesland in diesen Fond ein. Bund und Land sehen den Strand nicht als Teil des Küstenschutzes. Dem widerspricht Landrat Ambrosy, da der Strand quasi als „Opferanode“ die Schutzmauer am Badestrand schützt. Daher sollen Bund und Land die ersparten Aufwendungen für Unterhaltung und Reparaturen in den Fond einzahlen.

 

Herr Menke fragt: in dem sehr interessanten Vortrag sei ja auch auf die Ausweitung des Strombauwerks Minsener Oog zur Insel in den Jahren 1978 - 1980 hingewiesen worden. Die erfolgte seines Wissens im sog. Klappspülverfahren, d. h. das bei den Unterhaltungsbaggerungen für das Jadefahrwasser anfallende Material wurde in einer eigens geschaffenen Klappstelle bei Minsener Oog verklappt und  dort von einem Bagger wieder aufgenommen und auf die Insel gespült.

Wäre ein solches Verfahren nicht auch für die Strandaufspülung auf Wangerooge denkbar? Dann würden die Sandtransporte vom Osten der Insel mittels Muldenkipper-Lkw überflüssig.

 

Herr Grünwald antwortet dazu:

Prinzipiell ist ein Aufspülen des Strandes natürlich möglich.

Der Badestrand Wangerooge wurde im Jahr 1990 und 1994 auch schon aufgespült. Der Sand wurde aus dem Bereich „Blaue Balje“ (Seegat zwischen Wangerooge und Minener Oog) entnommen. Der Transport erfolgte mit Spülleitung auf dem Strand vom Ostende Wangerooge bis zum Badestrand.

Im Jahr 2009/10 wurde auch der Vorstrand der Nordostdünen mit dem Baggergut aus der Fahrwasserunterhaltung aufgespült.

 

Aus diesen Aufspülmaßnahmen und dem nachlaufenden Monitoring sowie der Auswertung der Ergebnisse, lassen sich diese Schlussfolgerungen ziehen:

 

  • Bei dem Baggergut aus der Fahrwasserunterhaltung ist davon auszugehen, dass alle 2 Jahre eine Strandaufspülung erforderlich wäre, da innerhalb von 2 Jahren die aufgespülten Sandmassen wieder abgetragen wurden. Die im Jahr 2009/10 durchgeführte Aufspülung hatte außerdem gezeigt, dass nur bestimmte maximale Neigungen möglich sind. Aufgrund der Morphologie müsste die Strandaufspülung wie beim Strand vor den Nordostdünen erfolgen, d. h.  es wäre nördlich von Wangerooge eine Übergabestation und Dükerleitung von der Übergabestation bis zum Strand erforderlich.

 

  • Ab Windstärke 6 Bft aus nördlichen Richtungen ist ein Spülbetrieb aufgrund der Brandung im Bereich der Übergabestation nicht möglich. Hieraus resultieren erhebliche Ausfallzeiten in der ersten Jahreshälfte. Ein Badestrand bis Pfingsten eines jeden Jahres kann nicht garantiert werden. Anhand der Erfahrungen mit der Aufspülung im Jahr 2009/10 (vertragliche Fertigstellung 12.10.2009, tatsächliche Fertigstellung: 08.02.2010) ist es durchaus möglich, dass der Badestrand erst zum Ende der Hauptsaison fertig wäre.

 

  • Während der Aufspülarbeiten kann der Badestrand von Privatpersonen nicht genutzt werden (Lebensgefahr innerhalb des Spülfeldes). 

 

  • Das Baggergut aus der Fahrwasserunterhaltung ist nicht Kampfmittelfrei. Auch beim Einsatz eines Munitionsrostes ist davon auszugehen, dass „Kleinmunition“ im Baggergut enthalten ist. Nach der Aufspülung ist mit wenig Zeitaufwand nur eine oberflächennahe Sondierung bis 0,50 m unter OK Gelände möglich. Für eine tiefergehende Sondierung müsste ein erheblicher Zeit- und Kostenaufwand einkalkuliert werden. Wer das Risiko von möglichen Munitionsfunden an einem hochwasserfreien Burgen- und Badestrand, auf dem Kinder im Sand spielen (und der eventuelle Munitionsfund ließe sich dann nicht mit den täglichen Tideeinflüssen begründen),tragen möchte, wäre mit den entsprechenden Stellen abzuklären.

 

  • Im Jahr 2009/10 wurden, in dem mit dem Badestrand vergleichbaren Bereich, von Buhne Q bis T (700 m Länge) rd. 240.000 m³ Baggergut (Profilaufmaß) aufgespült. Bei dieser Menge würde der m³-Preis heute etwa bei 20,00 € (brutto) liegen, dass wären rd. 4,8 Mio. € für eine Aufspülung. Bei einer 2-jährlichen Wiederholung wären das 2,4 Mio. € je Jahr.

Zum Vergleich: Lt. Presseinformation beziffert der BGM, Herr Fangohr, die jährlichen Kosten für das Sandauffahren mit 300.000 € bis 400.000 € je Jahr.

 

Aus diesen zuvor dargestellten Gründen erachten wir eine Strandaufspülung weder aus wirtschaftlichen noch aus touristischen Gründen für sinnvoll.