Sitzung: 15.02.2022 Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0112/2022
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Herr
Marcus Grünwald, Fachgebietsleiter Wasserstraßen im Wasserstraßen- und
Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee trägt vor zum Sachstand der
Küstenschutzmaßnahmen des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts
Weser-Jade-Nordsee auf der Insel Wangerooge.
Die Präsentation liegt dem Protokoll als Anlage bei.
KTA Osterloh führt zum Hauptstrand im
Norden der Insel aus: jährlich werde von der Gemeinde Sand wieder aufgefahren,
der jeweils in der Sturmflutsaison verloren gegangen ist. Dies koste der
Gemeinde durchschnittlich 300.000€ pro Jahr. Durch diese Maßnahme der Gemeinde
werde auch sichergestellt, dass der Fuß der Strandmauer stets die für den
Küstenschutz erforderliche Überdeckung erhält. Dadurch müssten durch den
Unterhaltungspflichtigen des Küstenschutzwerks keine Maßnahmen zur Sicherung
der Strandmauerfußes durchgeführt werden. Diese Erleichterungen bedeuten für
den WSV konkrete Kosteneinsparungen. Dies wurde jedoch in der Vergangenheit
durch den WSV nicht anerkannt. KTA Osterloh bitte daher den WSV um ein Umdenken
in dieser Sache.
Herr Grünwald vom
WSV kann dazu leider keine Auskunft geben, dies wäre über das zuständige
Ministerium abzuklären.
Landrat Ambrosy
erinnert an seinen Vorschlag eines Strandfonds, in den jeweils Land, Bund und
Landkreis jährlich 100.000 € einzahlen. Aktuell zahlt nur der Landkreis
Friesland in diesen Fond ein. Bund und Land sehen den Strand nicht als Teil des
Küstenschutzes. Dem widerspricht Landrat Ambrosy, da der Strand quasi als
„Opferanode“ die Schutzmauer am Badestrand schützt. Daher sollen Bund und Land
die ersparten Aufwendungen für Unterhaltung und Reparaturen in den Fond
einzahlen.
Herr Menke fragt:
in dem sehr interessanten Vortrag sei ja auch auf die Ausweitung des
Strombauwerks Minsener Oog zur Insel in den Jahren 1978 - 1980 hingewiesen
worden. Die erfolgte seines Wissens im sog. Klappspülverfahren, d. h. das
bei den Unterhaltungsbaggerungen für das Jadefahrwasser anfallende
Material wurde in einer eigens geschaffenen Klappstelle bei Minsener Oog
verklappt und dort von einem Bagger wieder aufgenommen und auf die Insel
gespült.
Wäre ein solches
Verfahren nicht auch für die Strandaufspülung auf Wangerooge denkbar? Dann
würden die Sandtransporte vom Osten der Insel mittels Muldenkipper-Lkw
überflüssig.
Herr Grünwald antwortet
dazu:
Prinzipiell ist
ein Aufspülen des Strandes natürlich möglich.
Der Badestrand
Wangerooge wurde im Jahr 1990 und 1994 auch schon aufgespült. Der Sand wurde
aus dem Bereich „Blaue Balje“ (Seegat zwischen Wangerooge und Minener Oog)
entnommen. Der Transport erfolgte mit Spülleitung auf dem Strand vom Ostende
Wangerooge bis zum Badestrand.
Im Jahr 2009/10
wurde auch der Vorstrand der Nordostdünen mit dem Baggergut aus der
Fahrwasserunterhaltung aufgespült.
Aus diesen
Aufspülmaßnahmen und dem nachlaufenden Monitoring sowie der Auswertung der
Ergebnisse, lassen sich diese Schlussfolgerungen ziehen:
- Bei
dem Baggergut aus der Fahrwasserunterhaltung ist davon auszugehen, dass
alle 2 Jahre eine Strandaufspülung erforderlich wäre, da innerhalb von 2
Jahren die aufgespülten Sandmassen wieder abgetragen wurden. Die im Jahr
2009/10 durchgeführte Aufspülung hatte außerdem gezeigt, dass nur
bestimmte maximale Neigungen möglich sind. Aufgrund der Morphologie müsste
die Strandaufspülung wie beim Strand vor den Nordostdünen erfolgen, d.
h. es wäre nördlich von Wangerooge eine Übergabestation und
Dükerleitung von der Übergabestation bis zum Strand erforderlich.
- Ab
Windstärke 6 Bft aus nördlichen Richtungen ist ein Spülbetrieb aufgrund
der Brandung im Bereich der Übergabestation nicht möglich. Hieraus
resultieren erhebliche Ausfallzeiten in der ersten Jahreshälfte. Ein
Badestrand bis Pfingsten eines jeden Jahres kann nicht garantiert werden.
Anhand der Erfahrungen mit der Aufspülung im Jahr 2009/10 (vertragliche Fertigstellung
12.10.2009, tatsächliche Fertigstellung: 08.02.2010) ist es durchaus
möglich, dass der Badestrand erst zum Ende der Hauptsaison fertig wäre.
- Während
der Aufspülarbeiten kann der Badestrand von Privatpersonen nicht genutzt
werden (Lebensgefahr innerhalb des Spülfeldes).
- Das
Baggergut aus der Fahrwasserunterhaltung ist nicht Kampfmittelfrei.
Auch beim Einsatz eines Munitionsrostes ist davon auszugehen, dass
„Kleinmunition“ im Baggergut enthalten ist. Nach der Aufspülung ist mit
wenig Zeitaufwand nur eine oberflächennahe Sondierung bis 0,50 m unter OK
Gelände möglich. Für eine tiefergehende Sondierung müsste ein erheblicher
Zeit- und Kostenaufwand einkalkuliert werden. Wer das Risiko von möglichen
Munitionsfunden an einem hochwasserfreien Burgen- und Badestrand, auf dem
Kinder im Sand spielen (und der eventuelle Munitionsfund ließe sich dann
nicht mit den täglichen Tideeinflüssen begründen),tragen möchte, wäre mit
den entsprechenden Stellen abzuklären.
- Im
Jahr 2009/10 wurden, in dem mit dem Badestrand vergleichbaren Bereich, von
Buhne Q bis T (700 m Länge) rd. 240.000 m³ Baggergut (Profilaufmaß)
aufgespült. Bei dieser Menge würde der m³-Preis heute etwa bei 20,00 €
(brutto) liegen, dass wären rd. 4,8 Mio. € für eine Aufspülung. Bei einer
2-jährlichen Wiederholung wären das 2,4 Mio. € je Jahr.
Zum Vergleich: Lt. Presseinformation beziffert der BGM, Herr Fangohr,
die jährlichen Kosten für das Sandauffahren mit 300.000 € bis 400.000 € je
Jahr.
Aus diesen zuvor
dargestellten Gründen erachten wir eine Strandaufspülung weder aus
wirtschaftlichen noch aus touristischen Gründen für sinnvoll.