Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 


Begründung:

Sachstandsbericht Niedersächsischer Weg

Was hat der LK in diesem Bereich bislang umsetzen können, was nicht und warum

 

a)      Allgemein:

Derzeit fehlen noch konkrete Umsetzungsvorgaben des Landes Niedersachsen. Dies wirkt sich vor allem auf die e) genannten Punkte Ökologische Station und Kooperationen aus. Die von hier bereits im Sommer 2021 getroffenen Weichenstellungen und darauf basierende Konzepte stehen derzeit beim Umweltministerium zur Prüfung an. Derzeit ist unklar, wie über die hier beschlossenen Konzepte entschieden wird. Auch fehlt es an einer klaren Erlasslage in anderen Aufgabenbereichen des Niedersächsischen Wegs. Neben den naturschutzfachlichen Aufgaben betrifft die fehlende Erlasslage auch den Gewässerschutz.

 

b)      Schutz von „neuen Biotopen:

o   Mit der Grünlandkartierung wurde in kleinem Rahmen und nur partiell mit eigenen Mitteln begonnen. Zur rechtlich erforderlichen Neukartierung der geschützten Biotope ist eine befristete Stelle für 2022 – 2024 als Ersatz für eine externe Vergabe beantragt; Die ersten Ergebnisse beziehen sich vor allem auf degradiertes Grünland ohne Schutzstatus.

 

c)       Schutz von „Landschaftselementen“:

o   Eine Alleenverordnung für den LK ist geplant aber dafür ist ebenfalls eine umfassende Alleenkartierung notwendig (Ressourcenbedarf wie bei Aufgabe b + ebenfalls geplante Ergänzungsstelle Verwaltung); Verordnungsverfahren sind wegen des hohen formalen Anspruchs (z.B. komplexe Öffentlichkeitsbeteiligung) und des sehr hohen Kommunikationsbedarf (z.B. Interessenkonflikte Anwohner, Straßenverkehr, Naturschutzverbände) sehr aufwendig. Erfahrungsgemäß bedeuten diese Anforderungen einen mehrjährigen Prozess.






o   Wallhecken: Aktuell wird ergänzend zur Allgemeinen Kartierung an einer Kooperation mit Ehrenamtlichen zur weitergehenden Wallheckenkartierung gearbeitet; Das landkreiseigene Wallheckenprogramm soll künftig noch mehr Landwirte erreichen, wobei die weitergehende Finanzierung noch zu klären ist.

 

d)      Biotopverbund

o   Wie unter b) beschrieben ist die Neukartierung geschützter Biotope nötig. Sie bildet die Grundlage für die weiteren Planungen und Projektumsetzungen.

o   Die unter c) beschriebenen Alleen und Wallhecken sind als Verbundelemente Gegenstand der weiteren Planungen

o   Zudem ist die Kartierung der nicht gewidmeten Deiche (z.B. 2. Deichlinie) als Verbundkorridore im Grünland geplant

o   Die Zusammenarbeit mit dem Grünlandzentrum wird derzeit intensiviert („Biotopverbund Grasland“)

o   „Blühendes Friesland“ zum Schutz von Wegrändern und –Säumen soll ausgebaut werden. So laufen bereits Gespräche für Kooperation mit Kleingärtnern, Bauhöfen, Straßenmeistereien, Gewerbetreibenden

o   Konkret geplant ist auch die Erarbeitung eines Wegekonzepts in Anlehnung an WIN-Projekten[1].

 

e)      Ökologische Station

o   Die Einrichtung und der Betrieb einer Ökologischen Station wurde von der Naturschutzstiftung FRI, WTM, WHV für die zugehörigen Gebietskörperschaften in Kooperation mit dem Landkreis Wesermarsch im Dezember 2021 beim Land Niedersachsen beantragt. Die Bewilligung wird im Verlaufe des Jahres 2022 erwartet.

o   Die Management-Planung für das Vogelschutzgebiet V64 „Marschen am Jadebusen“ wurde im November 2021 in Kooperation mit dem Landkreis Wesermarsch beim Land Niedersachsen beantragt.

 

f)       Ökologische Beratung der Landwirte ausbauen:

o   Bereits begonnen, hat die konkrete Abstimmung von Maßnahmen mit den landwirtschaftlichen Betrieben und die zugehörende Beratung zu Fördermöglichkeiten aus NiB-AUM[2] und der Leistung von Erschwernisausgleichen im Rahmen von ELER-Maßnahmen.

 

g)      Dialog Naturschutz-Landwirtschaft

o   Der Runde Tisch Naturschutz soll gestärkt werden, der nächste Runde Tisch ist im Frühjahr 2022 geplant

o   Die Pachtverträge auf den Kompensationsflächen werden derzeit überarbeitet und werden angepasst, dies erfolgt im Dialog mit den Landwirten vor Ort und den Kommunen



h)      Aktionsprogramm Insektenvielfalt

o   Mitarbeit beim Monitoring von Insekten der Agrarlandschaft (MonViA)

o   Partner des Projekts „Blühendes Friesland“ zum Schutz von Wegrändern und Säumen. Die Ausweitung des Projekts befindet sich derzeit in der Umsetzung, dabei liegt die Konzentration vor allem auf der Kooperation mit Kleingärtnern, Bauhöfen, Straßenmeistereien und Gewerbetreibenden (vgl. auch d)

 

i)     Rote Liste

o   Mitbetreuung von Datensammelportalen (Naturkieker; Biodiversitätsatlas)

o   Mitarbeit beim Monitoring von Insekten der Agrarlandschaft (MonViA)

 

KTA Eilers und Jensen verweisen darauf, dass die Umsetzung des Niedersächsischen Wegs eine vom Land übertragene Aufgabe sei. Es sei daher nicht hinzunehmen, dass die Landkreise zur Bewältigung der Aufgabe erforderliches Fachpersonal selbst finanzieren müssten. Die zugewiesenen Landesmittel reichten bei weitem nicht aus, um die bei den Landkreisen entstehenden Kosten zu decken. Es sei daher erforderlich dass der Landkreis sich beim Land für eine Refinanzierung der entstehenden Aufwendungen einsetzt.

 

Auf den Vortrag der Verwaltung, dass das Land Niedersachsen in ausgewählten Modellregionen Beratungsleistungen der Landwirtschaftskammer gegenüber Landwirten anbiete stellt KTA Beckmann die Frage, um welche Regionen es sich konkret handelt.

Die Verwaltung antwortet: Die Pilotregionen sind die Landkreise Emsland, Lüchow-Dannenberg und die Region Peine – Wolfenbüttel. Der Landkreis Friesland wird sich um eine von fünf weiteren Pilotregionen bewerben.

 

KTA Beckmann fragt, man am Kreishaus noch mehr Blühflächen anlegen könne?

Die Verwaltung antwortet: ja, es sind noch weitere Maßnahmen geplant allerdings sind dabei auch vorhandene Pflegeeinschränkungen zu berücksichtigen.

 

KTA Beckmann erkundigt sich nach dem diesjährigen Blühflächenprogramm. Vor allem fragt sie, wo und wie interessierte Bürger an Saatmischungen gelangen können?

Die Verwaltung antwortet: Naturschutzstiftung Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven hat den Auftrag Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität u.a. für den Landkreis Friesland durchzuführen. Hierfür er hält sie vom Landkreis Friesland jährliche Zuweisungen. Einen Teil dieser wird auch für die Verteilung von Saatmischung an interessierte Bürger verwendet. Hierfür müssen die Bürger bei der Naturschutzstiftung einen Antrag stellen. Damit die Wege auch für Bürger aus dem Südkreis kurz bleiben, prüft die Verwaltung ob das Saatgut auch in Ortsnähe zu den Abnehmern ausgegeben werden kann.

 



[1] WiN = Wege in Niedersachsen – ein Projekt des Niedersächsischen Heimatbund e.V. gefördert von

der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung

[2] NiB-AUM = Niedersächsische und Bremer Agrarumweltmaßnahmen

(weitergehende Informationen unter: www.ml.niedersachsen.de Suchwort: NiB-AUM)