Sitzung: 15.02.2022 Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0114/2022
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Sachstandsbericht
Niedersächsischer Weg
Was hat der LK in diesem
Bereich bislang umsetzen können, was nicht und warum
a)
Allgemein:
Derzeit fehlen noch
konkrete Umsetzungsvorgaben des Landes Niedersachsen. Dies wirkt sich vor allem
auf die e) genannten Punkte Ökologische Station und Kooperationen aus. Die von
hier bereits im Sommer 2021 getroffenen Weichenstellungen und darauf basierende
Konzepte stehen derzeit beim Umweltministerium zur Prüfung an. Derzeit ist
unklar, wie über die hier beschlossenen Konzepte entschieden wird. Auch fehlt
es an einer klaren Erlasslage in anderen Aufgabenbereichen des
Niedersächsischen Wegs. Neben den naturschutzfachlichen Aufgaben betrifft die
fehlende Erlasslage auch den Gewässerschutz.
b)
Schutz von „neuen
Biotopen:
o Mit der
Grünlandkartierung wurde in kleinem Rahmen und nur partiell mit eigenen Mitteln
begonnen. Zur rechtlich erforderlichen Neukartierung der geschützten Biotope
ist eine befristete Stelle für 2022 – 2024 als Ersatz für eine externe Vergabe
beantragt; Die ersten Ergebnisse beziehen sich vor allem auf degradiertes
Grünland ohne Schutzstatus.
c)
Schutz von
„Landschaftselementen“:
o Eine Alleenverordnung
für den LK ist geplant aber dafür ist ebenfalls eine umfassende
Alleenkartierung notwendig (Ressourcenbedarf wie bei Aufgabe b + ebenfalls
geplante Ergänzungsstelle Verwaltung); Verordnungsverfahren sind wegen des
hohen formalen Anspruchs (z.B. komplexe Öffentlichkeitsbeteiligung) und des
sehr hohen Kommunikationsbedarf (z.B. Interessenkonflikte Anwohner,
Straßenverkehr, Naturschutzverbände) sehr aufwendig. Erfahrungsgemäß bedeuten
diese Anforderungen einen mehrjährigen Prozess.
o Wallhecken: Aktuell
wird ergänzend zur Allgemeinen Kartierung an einer Kooperation mit
Ehrenamtlichen zur weitergehenden Wallheckenkartierung gearbeitet; Das
landkreiseigene Wallheckenprogramm soll künftig noch mehr Landwirte erreichen,
wobei die weitergehende Finanzierung noch zu klären ist.
d)
Biotopverbund
o Wie unter b)
beschrieben ist die Neukartierung geschützter Biotope nötig. Sie bildet die
Grundlage für die weiteren Planungen und Projektumsetzungen.
o Die unter c)
beschriebenen Alleen und Wallhecken sind als Verbundelemente Gegenstand der
weiteren Planungen
o Zudem ist die
Kartierung der nicht gewidmeten Deiche (z.B. 2. Deichlinie) als
Verbundkorridore im Grünland geplant
o Die Zusammenarbeit
mit dem Grünlandzentrum wird derzeit intensiviert („Biotopverbund Grasland“)
o „Blühendes Friesland“
zum Schutz von Wegrändern und –Säumen soll ausgebaut werden. So laufen bereits
Gespräche für Kooperation mit Kleingärtnern, Bauhöfen, Straßenmeistereien,
Gewerbetreibenden
o Konkret geplant ist
auch die Erarbeitung eines Wegekonzepts in Anlehnung an WIN-Projekten[1].
e)
Ökologische Station
o Die Einrichtung und
der Betrieb einer Ökologischen Station wurde von der Naturschutzstiftung FRI,
WTM, WHV für die zugehörigen Gebietskörperschaften in Kooperation mit dem
Landkreis Wesermarsch im Dezember 2021 beim Land Niedersachsen beantragt. Die
Bewilligung wird im Verlaufe des Jahres 2022 erwartet.
o Die Management-Planung
für das Vogelschutzgebiet V64 „Marschen am Jadebusen“ wurde im November 2021 in
Kooperation mit dem Landkreis Wesermarsch beim Land Niedersachsen beantragt.
f)
Ökologische Beratung
der Landwirte ausbauen:
o Bereits begonnen, hat
die konkrete Abstimmung von Maßnahmen mit den landwirtschaftlichen Betrieben
und die zugehörende Beratung zu Fördermöglichkeiten aus NiB-AUM[2] und der Leistung von
Erschwernisausgleichen im Rahmen von ELER-Maßnahmen.
g)
Dialog
Naturschutz-Landwirtschaft
o Der Runde Tisch Naturschutz
soll gestärkt werden, der nächste Runde Tisch ist im Frühjahr 2022 geplant
o Die Pachtverträge auf
den Kompensationsflächen werden derzeit überarbeitet und werden angepasst, dies
erfolgt im Dialog mit den Landwirten vor Ort und den Kommunen
h)
Aktionsprogramm
Insektenvielfalt
o Mitarbeit beim
Monitoring von Insekten der Agrarlandschaft (MonViA)
o Partner des Projekts
„Blühendes Friesland“ zum Schutz von Wegrändern und Säumen. Die Ausweitung des
Projekts befindet sich derzeit in der Umsetzung, dabei liegt die Konzentration
vor allem auf der Kooperation mit Kleingärtnern, Bauhöfen, Straßenmeistereien
und Gewerbetreibenden (vgl. auch d)
i) Rote Liste
o Mitbetreuung von Datensammelportalen (Naturkieker; Biodiversitätsatlas)
o Mitarbeit
beim Monitoring von Insekten der Agrarlandschaft (MonViA)
KTA Eilers und
Jensen verweisen darauf, dass die Umsetzung des Niedersächsischen Wegs eine vom
Land übertragene Aufgabe sei. Es sei daher nicht hinzunehmen, dass die
Landkreise zur Bewältigung der Aufgabe erforderliches Fachpersonal selbst
finanzieren müssten. Die zugewiesenen Landesmittel reichten bei weitem nicht
aus, um die bei den Landkreisen entstehenden Kosten zu decken. Es sei daher
erforderlich dass der Landkreis sich beim Land für eine Refinanzierung der entstehenden
Aufwendungen einsetzt.
Auf den Vortrag der
Verwaltung, dass das Land Niedersachsen in ausgewählten Modellregionen
Beratungsleistungen der Landwirtschaftskammer gegenüber Landwirten anbiete
stellt KTA Beckmann die Frage, um welche Regionen es sich konkret handelt.
Die Verwaltung
antwortet: Die Pilotregionen sind die Landkreise
Emsland, Lüchow-Dannenberg und die Region Peine – Wolfenbüttel. Der Landkreis
Friesland wird sich um eine von fünf weiteren Pilotregionen bewerben.
KTA Beckmann fragt,
man am Kreishaus noch mehr Blühflächen anlegen könne?
Die Verwaltung
antwortet: ja, es sind noch weitere Maßnahmen geplant allerdings sind dabei
auch vorhandene Pflegeeinschränkungen zu berücksichtigen.
KTA Beckmann
erkundigt sich nach dem diesjährigen Blühflächenprogramm. Vor allem fragt sie,
wo und wie interessierte Bürger an Saatmischungen gelangen können?
Die Verwaltung
antwortet: Naturschutzstiftung Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven hat den Auftrag
Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität u.a. für den Landkreis Friesland
durchzuführen. Hierfür er hält sie vom Landkreis Friesland jährliche
Zuweisungen. Einen Teil dieser wird auch für die Verteilung von Saatmischung an
interessierte Bürger verwendet. Hierfür müssen die Bürger bei der
Naturschutzstiftung einen Antrag stellen. Damit die Wege auch für Bürger aus
dem Südkreis kurz bleiben, prüft die Verwaltung ob das Saatgut auch in Ortsnähe
zu den Abnehmern ausgegeben werden kann.
[1] WiN = Wege in Niedersachsen – ein Projekt des Niedersächsischen Heimatbund e.V. gefördert von
der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung
[2] NiB-AUM = Niedersächsische und Bremer Agrarumweltmaßnahmen
(weitergehende Informationen unter: www.ml.niedersachsen.de Suchwort: NiB-AUM)