Herr Landrat Ambrosy informiert über aktuelle Themen des Katastrophen-, Feuer- und Zivilschutzes passend zum Ausschuss.

 

1.       Grundsatzbeschluss des Vorgänger Kreistags ein Sirenenkonzept für den Landkreis zu erarbeiten werde beschleunigt, da der Innenminister aufgrund des Ukraine-Krieges den Zivilschutz stärker ausbauen lassen möchte. Herr Landrat Ambrosy betont, dass schnell zu handeln und jedoch erst einmal das technische Gutachten abzuwarten sei, denn zuallererst gehe es darum, genau zu wissen, wo die Masten stehen um den gesamten Landkreis ausleuchten zu können.

 

2.       Die Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden bezüglich des Themas Zivilschutz soll stärker ausgebaut werden. Hierfür sollen die bereits im Stellenplan enthaltenen Bedarfe zügig besetzt werden.

 

3.       Der Landkreis stehe im ständigen Kontakt mit dem Land zur Thematik der zu erwartenden Flüchtlinge. In der vergangenen Woche wurde ein Vorstab gebildet, dieser erarbeitet grundsätzliche Dinge, die Herr Niebuhr sogleich erläutern wird. Aktuelle Informationen werden in der wöchentlichen Pressekonferenz bekannt gegeben.

 

Herr Landrat Ambrosy übergibt das Wort an Herrn Niebuhr.

 

Herr Niebuhr betont, dass es für den Landkreis wichtig sei viele hilfesuchende Familien unterzubringen, hierfür primär aber die Gemeinden zuständig seien und daher eine enge Zusammenarbeit bestehe. Herr Niebuhr gibt Informationen zu den bereits grundsätzlichen Vorbereitungen des Vorstabes.

 

1.       Es wurde eine Internetplattform erstellt, auf der jeder Bürger und jede Bürgerin die Möglichkeit habe, Angebote (wie z.B. Wohnraum, Dolmetschertätigkeiten, Mobiliar) die er zur Verfügung stellen könne, mitzuteilen.

 

https://www.friesland.de/portal/seiten/hilfe-fuer-die-menschen-in-der-ukraine-wohnraum-dolmetschertaetigkeiten-und-mobiliar-online-melden-901001408-20800.html?rubrik=901000002

 

2.       Es ist zentral eine Telefonnummer eingerichtet, die durch 2 Kollegen*innen aus dem Stab besetzt ist, z.B. um Rückfragen zu Leistungsberechtigung, Anspruchsleistungen etc. zu beantworten.

 

Der Landkreis ist im ständigen Kontakt mit dem Land, um zu erfahren, wie es weiter geht. Aktuell arbeitet das Land daran, dass das Aufenthaltsgesetz, welches bisher 90 Tage Visafreiheit vorsieht, die Aufenthaltsdauer zu verlängern. Zudem erhalten Flüchtlinge aus der Ukraine einen Sozialhilfeanspruch nach dem SGB XII.

 

Ukraine-Hilfetelefon des Landkreises Friesland: 04461-919 7500

 

3.       Es wurde eine Mailadresse für Hilfs- und Vermittlungsangebote errichtet.

 

ukraine@friesland.de

 

Herr Landrat Ambrosy fügt den Informationen von Herrn Niebuhr hinzu, dass aufgrund der Erfahrungen aus 2015 + 2016 auf Landkreisebene keine Spenden angenommen werden. Spendenannahmen erfolgen aktuell in hohem Maße auf gemeindlicher Ebene und über die Wohlfahrtsverbände. Aus diesem Grund sei eine Doppelstruktur für Spendenannahmen zu vermeiden.

 

Frau KTA Ramke bringt die Frage aufgrund mehrerer Nachfragen von Außenstehenden ein, ob das Krankenhaus oder vielmehr die umliegenden Krankenhäuser in der Lage seien alte Betten oder andere Hilfsmittel zu spenden. Hierzu teilt sie mit, dass das aktuell passiere und die Geschäftsführung der Friesland-Kliniken bereits 10 alte Betten und Narkosegeräte über die Institution „Freunde helfen! Konvoi“ für die Ukraine bereitgestellt habe.

 

Herr Landrat Ambrosy ergänzt, dass 2003 das komplette Hilfskrankenhaus verladen und in den Nahen Osten geschickt wurde und grundsätzlich alles was im Laufe der Zeit aussortiert werde, gehe in die Krisengebiete und nicht in die Entsorgung.

 

Frau KTA Esser möchte wissen, wie viele Sirenen aktuell im Landkreis vorhanden sind.

 

Herr Landrat Ambrosy erklärt, dass die einzige Sirene in Friesland auf der Insel Wangerooge stehe und führt dazu aus, dass moderne Sirenenanlagen mit funktioneller Redundanz flächendeckend in den 8 Gemeinden in Friesland geplant seien, in den Grund- und Mittelzentrumsbereichen solle es Sirenen auch mit Sprachsteuerung geben. Die Kosten für die Ausstattung mit Sirenen im Landkreis werden 3 Mio. Euro (verteilt über 3 Haushaltsjahre) betragen. Das Land Niedersachsen stellt 8 Mio. Euro zur Verfügung, nicht genug um alle Landkreise auszustatten. Ein Gespräch mit den Städten und Gemeinden ist vereinbart, um u.a. auch über die Nutzungsrechte zu reden. Das Land sagt, dass 10% der Kosten vom Zivil- und Katastrophenschutz (unsere Zuständigkeit) und 90% der Kosten durch die untere Gefahrenabwehrbehörde (Gemeinde und Stadt) zu tragen seien. Hier ist eine Abstimmung/ Einigung mit den Städten und Gemeinden erforderlich.

 

Frau KTA Esser erkundigt sich, ob aktuell einzuschätzen sei, wann eine konkrete Umsetzung des Sirenenkonzeptes möglich sei.

 

Herr Landrat Ambrosy schätzt die Umsetzung im nächsten Jahr als realistisch ein und erörtert die erforderlichen Schritte bis zur Umsetzung. Dazu gehöre, das technische Gutachten zu beauftragen und die Einhaltung des Vergaberechtes, Erstellung des Gutachtens und Genehmigung des Haushaltes 2023 mit der entsprechenden Investitionsmaßnahme, Ausschreibung der erforderlichen Ausstattung, Vergabe der Leistungen und zuletzt die Ausführung/ Umsetzung der Maßnahme.

 

Herr Niebuhr ergänzt dazu, dass in der ganzen Bundesrepublik Bedarf vorhanden sei und es wenige Firmen gäbe, die die Sirenen herrichten und aufbauen. Aus diesem Grund könne sich die Umsetzung der Maßnahme durchaus auch verzögern.

 

Herr KTA Eilers erkundigt sich, ob es auf Landesebene dasselbe System geben werde oder jeder Landkreis sein eigenes System aufbaue.

 

Herr Landrat Ambrosy erklärt, dass eine Absprache mindestens mit den Nachbarlandkreisen erfolgen werde und weist in diesem Zusammenhang auf die Schwachstelle hin, dass jede Kommune autark sei. Zudem besage das Vergaberecht, dass nicht zu viele Vorgaben gemacht werden dürfen, denn wenn zu viele technische Vorgaben gemacht würden, entstehe ein Vergabeproblem. Gäbe es aus diesem Grund nur noch ein bis zwei Anbieter, verstoße man gegen das Diskriminierungsverbot.