Sitzung: 03.03.2022 Ausschuss für Bauen und Mobilität, Katastrophen- und Feuerschutz
Herr Landrat Ambrosy informiert über aktuelle Themen
des Katastrophen-, Feuer- und Zivilschutzes passend zum Ausschuss.
1.
Grundsatzbeschluss
des Vorgänger Kreistags ein Sirenenkonzept für den Landkreis zu erarbeiten
werde beschleunigt, da der Innenminister aufgrund des Ukraine-Krieges den
Zivilschutz stärker ausbauen lassen möchte. Herr Landrat Ambrosy betont, dass
schnell zu handeln und jedoch erst einmal das technische Gutachten abzuwarten
sei, denn zuallererst gehe es darum, genau zu wissen, wo die Masten stehen um
den gesamten Landkreis ausleuchten zu können.
2.
Die
Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden bezüglich des Themas Zivilschutz
soll stärker ausgebaut werden. Hierfür sollen die bereits im Stellenplan
enthaltenen Bedarfe zügig besetzt werden.
3.
Der
Landkreis stehe im ständigen Kontakt mit dem Land zur Thematik der zu
erwartenden Flüchtlinge. In der vergangenen Woche wurde ein Vorstab gebildet,
dieser erarbeitet grundsätzliche Dinge, die Herr Niebuhr sogleich erläutern
wird. Aktuelle Informationen werden in der wöchentlichen Pressekonferenz
bekannt gegeben.
Herr Landrat Ambrosy übergibt das Wort an Herrn
Niebuhr.
Herr Niebuhr betont, dass es für den Landkreis wichtig
sei viele hilfesuchende Familien unterzubringen, hierfür primär aber die Gemeinden
zuständig seien und daher eine enge Zusammenarbeit bestehe. Herr Niebuhr gibt
Informationen zu den bereits grundsätzlichen Vorbereitungen des Vorstabes.
1.
Es wurde
eine Internetplattform erstellt, auf der jeder Bürger und jede Bürgerin die
Möglichkeit habe, Angebote (wie z.B. Wohnraum, Dolmetschertätigkeiten,
Mobiliar) die er zur Verfügung stellen könne, mitzuteilen.
2.
Es ist
zentral eine Telefonnummer eingerichtet, die durch 2 Kollegen*innen aus dem
Stab besetzt ist, z.B. um Rückfragen zu Leistungsberechtigung,
Anspruchsleistungen etc. zu beantworten.
Der
Landkreis ist im ständigen Kontakt mit dem Land, um zu erfahren, wie es weiter
geht. Aktuell arbeitet das Land daran, dass das Aufenthaltsgesetz, welches
bisher 90 Tage Visafreiheit vorsieht, die Aufenthaltsdauer zu verlängern. Zudem
erhalten Flüchtlinge aus der Ukraine einen Sozialhilfeanspruch nach dem SGB
XII.
Ukraine-Hilfetelefon
des Landkreises Friesland: 04461-919 7500
3.
Es wurde
eine Mailadresse für Hilfs- und Vermittlungsangebote errichtet.
Herr Landrat Ambrosy fügt den Informationen von Herrn
Niebuhr hinzu, dass aufgrund der Erfahrungen aus 2015 + 2016 auf Landkreisebene
keine Spenden angenommen werden. Spendenannahmen erfolgen aktuell in hohem Maße
auf gemeindlicher Ebene und über die Wohlfahrtsverbände. Aus diesem Grund sei
eine Doppelstruktur für Spendenannahmen zu vermeiden.
Frau KTA Ramke bringt die Frage aufgrund mehrerer
Nachfragen von Außenstehenden ein, ob das Krankenhaus oder vielmehr die
umliegenden Krankenhäuser in der Lage seien alte Betten oder andere Hilfsmittel
zu spenden. Hierzu teilt sie mit, dass das aktuell passiere und die
Geschäftsführung der Friesland-Kliniken bereits 10 alte Betten und
Narkosegeräte über die Institution „Freunde helfen! Konvoi“ für die Ukraine
bereitgestellt habe.
Herr Landrat Ambrosy ergänzt, dass 2003 das komplette
Hilfskrankenhaus verladen und in den Nahen Osten geschickt wurde und
grundsätzlich alles was im Laufe der Zeit aussortiert werde, gehe in die
Krisengebiete und nicht in die Entsorgung.
Frau KTA Esser möchte wissen, wie viele Sirenen
aktuell im Landkreis vorhanden sind.
Herr Landrat Ambrosy erklärt, dass die einzige Sirene
in Friesland auf der Insel Wangerooge stehe und führt dazu aus, dass moderne
Sirenenanlagen mit funktioneller Redundanz flächendeckend in den 8 Gemeinden in
Friesland geplant seien, in den Grund- und Mittelzentrumsbereichen solle es
Sirenen auch mit Sprachsteuerung geben. Die Kosten für die Ausstattung mit
Sirenen im Landkreis werden 3 Mio. Euro (verteilt über 3 Haushaltsjahre)
betragen. Das Land Niedersachsen stellt 8 Mio. Euro zur Verfügung, nicht genug
um alle Landkreise auszustatten. Ein Gespräch mit den Städten und Gemeinden ist
vereinbart, um u.a. auch über die Nutzungsrechte zu reden. Das Land sagt, dass
10% der Kosten vom Zivil- und Katastrophenschutz (unsere Zuständigkeit) und 90%
der Kosten durch die untere Gefahrenabwehrbehörde (Gemeinde und Stadt) zu
tragen seien. Hier ist eine Abstimmung/ Einigung mit den Städten und Gemeinden
erforderlich.
Frau KTA Esser erkundigt sich, ob aktuell
einzuschätzen sei, wann eine konkrete Umsetzung des Sirenenkonzeptes möglich
sei.
Herr Landrat Ambrosy schätzt die Umsetzung im nächsten
Jahr als realistisch ein und erörtert die erforderlichen Schritte bis zur
Umsetzung. Dazu gehöre, das technische Gutachten zu beauftragen und die
Einhaltung des Vergaberechtes, Erstellung des Gutachtens und Genehmigung des
Haushaltes 2023 mit der entsprechenden Investitionsmaßnahme, Ausschreibung der
erforderlichen Ausstattung, Vergabe der Leistungen und zuletzt die Ausführung/
Umsetzung der Maßnahme.
Herr Niebuhr ergänzt dazu, dass in der ganzen
Bundesrepublik Bedarf vorhanden sei und es wenige Firmen gäbe, die die Sirenen
herrichten und aufbauen. Aus diesem Grund könne sich die Umsetzung der Maßnahme
durchaus auch verzögern.
Herr KTA Eilers erkundigt sich, ob es auf Landesebene
dasselbe System geben werde oder jeder Landkreis sein eigenes System aufbaue.
Herr Landrat Ambrosy erklärt, dass eine Absprache
mindestens mit den Nachbarlandkreisen erfolgen werde und weist in diesem
Zusammenhang auf die Schwachstelle hin, dass jede Kommune autark sei. Zudem
besage das Vergaberecht, dass nicht zu viele Vorgaben gemacht werden dürfen,
denn wenn zu viele technische Vorgaben gemacht würden, entstehe ein
Vergabeproblem. Gäbe es aus diesem Grund nur noch ein bis zwei Anbieter, verstoße
man gegen das Diskriminierungsverbot.