Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII in den Tageseinrichtungen für Kinder im Landkreis Friesland zur Kenntnis.



Die „Arbeitsgruppe zur Entwicklung gemeinsamer Qualitätsstandards in Tageseinrichtungen für Kinder im Landkreis Friesland“ hat in insgesamt 9 Sitzungen Handlungsempfehlungen zur Ergänzung der gemeinsamen Empfehlung zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII in den Tageseinrichtungen entwickelt.


Ziel der Handlungsempfehlungen ist die Konkretisierung der mit den Trägern der Einrichtungen abgeschlossenen Vereinbarungen nach §§ 8 a und 72 a SGB VIII sowie die Entwicklung eines Verfahrens, mit dem Kindeswohlgefährdung frühzeitig aufgedeckt werden kann, ohne dass die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen angegriffen oder eingeschränkt werden.


Die Handlungsempfehlungen orientieren sich an der Praxis in den Tageseinrichtungen für Kinder und sollen jährlich nivelliert werden.



Frau Kaiser-Fuchs als Teilnehmerin des Arbeitskreises stellte die erarbeiteten Handlungsempfehlungen des Arbeitskreises den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses vor.


Herr Wehnemann erklärte, dass die von den Kindergärten erarbeiteten Handlungsempfehlungen an die Träger der Kindergärten zur Kenntnis weitergegeben werden sollen mit der Empfehlung zur Umsetzung vor Ort in den Kindergärten.


Herr Zielke äußerte, dass er es gut findet, dass solche Handlungsempfehlungen wie auch z.B. das Projekt „Hand in Hand“ initiiert werden. Er sieht allerdings Probleme der Akzeptanz in den Kindergärten. Es gebe bereits Negativstimmen, wie z.B. mit der Handlungsempfehlung umgegangen werden solle.


Landrat Ambrosy differenzierte, dass es sowohl positive wie auch negative Stimmen gebe. Man solle die Handlungsempfehlungen zunächst auf den Weg bringen, der Landkreis und die Gemeinden befänden sich insoweit auf einem positiven Weg. Es sollten qualitativ ähnliche Standards in allen Städten und Gemeinden des Landkreises durch die Handlungsempfehlungen verabredet werden.


Bezüglich des Beobachtungsbogens erläuterte Landrat Ambrosy, dass dieser Bogen aus Nordrhein-Westfalen übernommen worden sei und speziell für die Fachkräfte in den Kindergärten und Ärzte wäre.


Laut Herrn Mammen handelte es sich bei den gleichen Standards um einen Wunsch des Arbeitskreises. Es sei somit positiv, dass sich verschiedene Teilnehmer wie z.B. das Diakonische Werk Varel, verschiedene ErzieherInnen von Kindergärten und auch die Verwaltung eine gemeinsame Vereinbarung ausgearbeitet hätten.


Herr Etzold teilte mit, dass aus seiner Sicht die Handlungsempfehlungen positiver formuliert werden sollten. Es käme zu häufig das Wort „nicht“ vor. Außerdem fand er auf Seite 5 der Handlungsempfehlung einen strittigen Verweis und bat auch um Positivformulierung des Copyrights. Frau Kaiser-Fuchs sicherte eine Überarbeitung des Entwurfes zu.


Frau Kaiser-Fuchs erklärte, dass alle Anlagen der Handlungsempfehlung für die Sicherheit der Mitarbeiter aufgenommen wurden.


Herr Nack berichtete von der letztjährigen Fachveranstaltung im Waisenstift Varel, dort sei das Projekt „Hand in Hand“ positiv von den Erzieherinnen aufgenommen worden. Das Papier sei somit grundsätzlich akzeptiert worden, inwieweit eine Umsetzung möglich wäre müsse abgewartet werden.


Frau Andersen wies auf Punkt 8 auf Seite 7 der Handlungsempfehlung hin, wo die Vorlage von Führungszeugnissen von Mitarbeitern gefordert werde. Sie erklärte, dass bei Neueinstellungen auf ein Führungszeugnis bestanden werden könne. Eine Nachforderung eines Führungszeugnisses bei bereits eingestellten Mitarbeitern wäre nicht möglich.


Herr Etzold äußerte, die Handlungsempfehlung sei für die Praxis aus seiner Sicht zu lang.


Frau Andersen erläuterte, dass es sich bei dem Beobachtungsbogen und der Handlungsempfehlung um zwei verschiedene Sachen handele. Die Handlungsempfehlung sei verpflichtend und sei letztlich auch ein Instrument um sicher dokumentieren zu können. Die Teilnahme am Beobachtungsverfahren wäre freiwillig.


Frau Kaiser-Fuchs legte dar, dass die Handlungsempfehlung hauptsächlich für die Mitarbeiter der Kindergärten wäre. Die Fachberatung des Landkreises habe den Arbeitskreis moderiert, mehr als die teilnehmenden Personen seitens der Kindergärten hätten sich aus Zeitgründen nicht gefunden. Den § 8a SGB VIII gebe es bereits seit mehreren Jahren, eine Handlungsempfehlung wäre somit dringend notwendig.


Herr Wolfgang Janßen bestätigte, dass gute Standards nötig seien, die auch einheitlich sein müssten. Heutzutage wäre es wichtig zu wissen, was für Kinder in einem Kindergarten sind. Schon im Kindergarten müsse man sich damit beschäftigen.


Landrat Ambrosy stellte klar, dass die Handlungsempfehlung den Trägern von Kindergärten in einer Art Workshop vorgestellt werden soll.


Die seitens des Jugendhilfeausschusses vorgebrachten Anmerkungen bzw. Änderungswünsche sollen in den Entwurf eingearbeitet werden, anschließend soll die Handlungsempfehlung dem Kreisausschuss zur Kenntnis vorgelegt werden. Die überarbeitete Fassung inkl. der Anlagen 1 und 2 sind dem Protokoll als Anlage beigefügt, die Anlage 3 der Handlungsempfehlungen wurde gestrichen.