Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:
Der Landkreis Friesland begrüßt das angedachte Öffnungsszenario der Bund-Länder-Konferenz zum 21.3. Der Landkreis Friesland geht davon aus, dass auf dieser Grundlage der Corona-Regeln wieder Osterfeuer in Friesland wie bis 2019 stattfinden können.

 

 



Antrag der CDU private Osterfeuer zuzulassen.

 

Im vergangenen Jahr scheint der Eindruck entstanden zu sein, dass im Landkreis Friesland eine andere Rechtslage bezüglich der Zulassung von Osterfeuern herrschte als in seinen Nachbarlandkreisen. Dies ist nicht der Fall gewesen. Gemäß Erlass MU waren kleine Feuer zu Ostern sowohl im Landkreis Friesland zugelassen, als auch in den Nachbarkommunen. Seitens des Landes Niedersachsen wurde im Jahr 2021 das klassische Osterfeuer zur Brauchtumspflege wegen der damals geltenden Coronabestimmungen abgesagt. Denn die klassischen Osterfeuer zeichnen sich dadurch aus, dass im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ein Brauch gefeiert wird und dabei Sträucher und Äste verbrannt werden. Da diese für jedermann zugänglich sind, war wegen der damals herrschenden Kontaktbeschränkung eine Durchführung nicht möglich.

 

Private Osterfeuer in den eigenen Gärten auf Feuerstellen oder in Feuerkörben sind unabhängig dieser (Brauchtums-)Regel möglich. Zu beachten sind dabei jedoch die jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen.

 

Ob in diesem Jahr die klassischen Osterfeuer stattfinden können, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht landesseitig geregelt. Grundsätzlich gilt, soll ein Osterfeuer abgebrannt werden hat der Veranstalter bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde dieses Feuer anzuzeigen. Die zuständige Kommune entscheidet dann, ob der Charakter eines Brauchtums vorliegt oder nicht. Sollte dieser Charakter nicht vorliegen, ist das Entzünden nicht erlaubt und stellt eine Abfallbeseitigung dar. Denn bei einem Osterfeuer hat der Brauchtumsgedanke im Vordergrund zu stehen und nicht die Abfallbeseitigung.

 

Der Landkreis Friesland hat, wie jede andere Kommune auch, keine rechtliche Möglichkeit von diesen gesetzlichen Vorgaben abzuweichen oder etwas „zuzulassen“. Es bleibt abzuwarten, ob das Land auf Grundlage der pandemischen Lage wieder eine zentrale Regelung bezüglich der klassischen Brauchtumsfeuer vorgibt. Ohne eine solche landesseitige Vorgabe bleibt es bei der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden über den Tatbestand des Brauchtums zu entscheiden. Unabhängig von der dann gültigen Rechtslage werden kleine Feuer wie im letzten Jahr auch in diesem Jahr möglich sein.

 

Den im Antrag formulierten Wunsch, den Familien wieder die Möglichkeit geben, in familiärem und nachbarschaftlichem Rahmen im Außenbereich zusammen zu kommen, stand und steht demnach aus dem Fachrecht nichts entgegen.

Landrat Ambrosy betonte zunächst, dass die Kreisverwaltung es begrüßen würde, dass Osterfeuer wie bis zum Jahr 2019 als Brauchtumsfeuer stattfinden könnte. Nach bisherigen Informationen wird vss. Die Bund-Länder-Konferenz am 16.2.2022 beschließen, dass die Corona-Maßnahmen schrittweise aufgehoben werden sollen. Der 20.3. wäre demnach alle gravierenden Einschränkungen aufgehoben, so dass dann die CoronoVO des Landes nicht mehr gegen das Versammenl am Osterfeuer spräche. Das wäre aus seiner Sicht zu begrüßen.

Nach Auffassung von KTA Neugebauer besteht weder eine Anzeige- noch Genehmigungspflicht bei/durch die Städte und Gemeinden.

Antwort der Verwaltung: Für die Osterfeuer ist keine Genehmigung erforderlich. Ausreichend ist eine Anzeige bei der Stadt oder Gemeinde, zumindest in Bezug auf die umweltrechtlichen Belange. Entsprechend den Vorgaben des Landes ist eine Anzeige notwendig, um die Einhaltung möglicher betroffener Rechtslagen (Bsp. Abfall- oder Naturschutzrecht) überprüfen zu können. Vor allem ist die Anzeige für den Brandschutz sinnvoll. Sämtliche Gemeinde- und Ortsbrandmeister müssen im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr über alle Feuer in Kenntnis gesetzt werden, da diese Feuer sonst einen brandschutzrechtlichen Verstoß darstellen. Daneben stellen nicht angezeigte Brauchtumsfeuer eine unerlaubte Abfallbeseitigung dar. Sofern also ein Brauchtum nicht angezeigt ist, muss nach Rechtslage von einer unerlaubten Abfallbeseitigung ausgegangen werden.

 

KTA Jensen fragt, warum 2021 im Landkreis Wittmund die Osterfeuer brannten und im Landkreis Friesland nicht?

Antwort der Verwaltung: Die Kreisverwaltung verwies auf die einheitliche Rechtslage in Niedersachsen zu Ostern 2021 hin. Ob und warum es große Osterfeuer in Landkreisen gegeben hat, kann die Kreisverwaltung nicht beantworten, da sie nur auf dem eigenen Kreisgebiet entscheidungsbefugt ist.

 

KTA Jensen fragt weiter, warum im Jahr 2020 nach Absage der Osterfeuer keine Alternative für das Abbrennen von Brauchtumsfeuern geschaffen wurde, obgleich nach Landesverordnung diese Möglichkeit bestanden habe?

Antwort der Verwaltung: Die Entscheidung darüber lag bei den Städten und Gemeinden. Nach Rücksprache mit den Orts- und Kreisbrandmeistern wurde aus deren Sicht ein Feuer im Sommer gesehen. Der seitens des Landkreises vorgeschlagene Termin rund um „Erntedank“ wurde von den Städten und Gemeinden nicht erwogen.

 

Als Ergebnis der politischen Erörterung zieht der Landrat auf Bitten von KTA Ratzel die Vorlage der Kreisverwaltung zurück. Über den Gruppenantrag der CDU/ZV/UWG/WPW wurde ebenfalls nicht abgestimmt, da der Ausschuss einstimmig dem Vorschlag des Landrates folgendem Beschluss als Kompromiss beschoss:

 

Der Landkreis Friesland begrüßt das angedachte Öffnungsszenario der Bund-Länder-Konferenz zum 21.3. Der Landkreis Friesland geht davon aus, dass auf dieser Grundlage der Corona-Regeln wieder Osterfeuer in Friesland wie bis 2019 stattfinden können.

 

Nachträgliche Anmerkung der Kreisverwaltung: Am 16.2.2022 hat die Bund-Länder-Konferenz den angekündigten Stufenplan bis 21.3.2022 beschlossen, so dass – Stand 16.2.2022 und vorbehaltlich der konkreten Infektionslage zu Ostern – davon ausgegangen werden kann, dass Osterfeuer in traditionell hergebrachter Weise stattfinden kann.

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