Sitzung: 03.03.2022 Ausschuss für Bauen und Mobilität, Katastrophen- und Feuerschutz
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 0128/2022
Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Maßnahmen an Kreisstraßen (Bau
und Planung)
Der letztjährige Auftrag für Unterhaltung und Instandsetzung von
Kreisstraßen, nämlich für die speziellen Oberflächenbehandlungen und
Profilierungsmaßnahmen auf Fahrbahnen und Radwegen an verschiedenen Kreisstraßen-
und Radwegabschnitten ist zum größten Teil ausgeführt worden.
Turnusgemäß wird ein weiterer Auftrag – insbesondere mit Blick auf den
Zustand der Fahrbahnen nach Abschluss der Winterdienstperiode – im Frühjahr
vorbereitet.
K 86, Fahrbahnsanierung in 2 Bauabschnitten, L
808 bis Friederikensiel
Der Auftrag für den 1. Bauabschnitt zur
Fahrbahnsanierung der K 86 ist bereits im letzten Jahr mit einem Volumen von
knapp 200.000 € vergeben worden. Die Arbeiten sollen kurz vor den Osterferien
beginnen. Eine erforderliche Vollsperrung erfolgt wegen des dortigen
Schulbusverkehrs innerhalb der Osterferien.
Die Ausschreibung des zweiten Bauabschnitts wird
derzeit vorbereitet, so dass dieser ebenfalls noch in diesem Frühjahr
beauftragt und dann – aufgrund der ebenfalls erforderlichen Vollsperrung - in
den Sommerferien durchgeführt werden kann.
K 109, Fahrbahnsanierung, Mühlenstraße
Derzeit wird auch die Sanierung der Fahrbahn an
der Mühlenstraße in Varel (nach endgültiger Beendigung der Planung einer Radverkehrsanlage)
geplant und die Ausschreibung vorbereitet. Die Umsetzung der Maßnahme ist in
den Sommerferien vorgesehen.
K 113, Radwegneubau Neuwangerooger Straße, Varel
Der Bau des Radweges an der K 113 hat zunächst Ende letzten Jahres mit
vorbereitenden Maßnahmen – nämlich der Herstellung der Entwässerung - begonnen.
Aufgrund der Witterung wurden die Arbeiten über die Wintermonate zunächst
eingestellt und mit dem eigentlichen Radwegbau sowie der Herstellung der
Querungshilfe im Ortseingangsbereich Neuwangerooge soll im zeitigen Frühjahr
begonnen werden.
Die Maßnahme wird mit Mitteln der GVFG Förderstelle, Nds Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr, GB Oldenburg, in Höhe von 75 % gefördert. Gleichzeitig
erhält der Landkreis Fördermittel des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit in Höhe von rund 112.000 €.
K 332, Radwegneubau Siebetshaus bis Kreisel Rahrdum
Im Sommer 2021 ist der Planverzicht für den Neubau des abgesetzten Radweges
an der K 332 ergangen. Die Baumaßnahme wurde von der GVFG Förderstelle, Nds.
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Oldenburg, in das
Jahresbauprogramm 2022 aufgenommen und wird voraussichtlich mit einem Anteil
von 75 % gefördert. Gleichzeitig wurde ein Antrag auf Fördermittel des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gestellt. Eine Zusage steht
hier allerdings noch aus.
Die Ausschreibung der Baumaßnahme wird derzeit von der Nds. Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr vorbereitet. Das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren
soll im Frühsommer erfolgen, so dass mit der Baumaßnahme noch im Herbst dieses
Jahres begonnen werden kann. Die Maßnahme soll in mehreren Bauabschnitten
umgesetzt werden, um die Einschränkungen für den Verkehr und die Anwohner so
gering wie möglich zu halten.
K 93, Radwegneubau von Sillenstede nach Waddewarden, Schortens/ Wangerland
Wie bereits berichtet sind die aus der im Zeitraum Dezember 2020 – Januar
2021 durchgeführten Online-Bürgerbefragung ergangenen Hinweise und Anregungen
inzwischen von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – GB Aurich -
in die Planunterlagen eingearbeitet und alle erforderlichen Anpassungen
vorgenommen worden.
Die für die Durchführung des offiziellen Planfeststellungsverfahrens
erforderlichen Unterlagen müssen jetzt allerdings noch an zwei (!) in der
Zwischenzeit rechtskräftig umgesetzte Flurbereinigungsverfahren angepasst
werden. Erst nach Vorlage der geprüften Unterlagen kann hier das offizielle
Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden mit dem Ziel, dieses so schnell
wie möglich abschließen und die Maßnahme dann in das Jahresbauprogramm 2023 des
Landes anmelden zu können. Hierzu muss dann auch parallel der Grunderwerb von
den betroffenen Anliegern durchgeführt werden.
Gelingt die Herstellung der Baureife nicht rechtzeitig, kann die Maßnahme
erst in den Jahren 2024 ff. umgesetzt werden.
Verbreiterung von Radwegen im Rahmen der Profilierung
Profilierung ist die Erneuerung der Asphaltdeckschicht einer Fahrbahn oder
eines Radweges in Teilbereichen. Hierbei wird die oberste Deckschicht
abgefräst, um Unebenheiten, Risse u.ä. zu entfernen, anschließend wird eine
neue Deckschicht auf den vorhandenen Unterbau aufgebracht.
Rein technisch betrachtet ist die Verbreiterung von Radwegtrassen im Rahmen
von Profilierungsmaßnahmen möglich.
Für eine Verbreiterung von z. B. 0,5 m würde an beiden Seiten des Radweges
eine Auskofferung in einer Breite von 0,25 m + 0,10 m, also insg. 0,35 m
erfolgen. Die zusätzlichen 10 cm über das Maß der Verbreiterung heraus dienen
dazu, die Lasten im Randbereich besser abtragen zu können. In diesen
Auskofferungsbereichen würde Mineralgemisch bis auf Höhe der herzustellenden
bituminösen Befestigung eingebaut, anschließend wird die vorhandene bituminöse
Befestigung einschließlich der Mineralgemisch-Schicht in einer Stärke von ca.
10 cm durchgefräst, profiliert und verdichtet. Als Abschluss wird die neue
bituminöse Befestigung in einer Stärke von 10 cm und der vorgesehenen neuen Breite hergestellt.
Die gleiche Bauweise ist vorgesehen, wenn z.B. nur an einer Seite des
Radweges eine Verbreiterung von z.B. 0,5 m erfolgen soll.
Die Probleme stellen allerdings
immer die räumlichen und rechtlichen Grenzen dar, in denen wir uns bewegen.
Der Trennstreifen zwischen Fahrbahn und Radweg sollte nach Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen außerorts 1,75 m betragen (sh. Abb. 1, Anlage Querschnitte).
Dies wird in der Örtlichkeit gerade bei älteren Radverkehrsanlagen oft schon
nicht erreicht, vielmehr bewegen sich die vorhandenen Trennstreifen oftmals in
einer Breite von 1,20 m bis 1,50 m. Ebenso variieren die Abstände zu
angrenzenden Gräben oftmals zwischen 0,5 m bis 1,0 m.
Bild von der Kreisstraße 294 zwischen
Sande und Schortens
Soll nun der Radweg beidseitig um 0,25 m verbreitert werden, verringern
sich diese Abstände nochmals, so dass einerseits der Radweg näher an die
Fahrbahn und ebenso an einen möglicherweise vorhandenen Graben heranrückt. Hier
erhöht sich somit das Gefährdungspotenzial.
Sollte ein „Heranrücken“ an einen Graben mangels Platzes nicht möglich
sein, wäre in der Konsequenz dieser ggf. zu verdrängen. Hier kommt
möglicherweise auch die Beseitigung von Bewuchs ins Spiel, so dass schnell auch
naturschutzrechtliche Belange zu prüfen sind (Kompensation o.ä.). Gleichzeitig
stellt sich natürlich auch die Frage, ob denn auf dem Straßengrundstück
überhaupt der Platz für eine Verschiebung eines Grabens vorhanden ist. In den
meisten Fällen wird dies kaum möglich sein, so dass man hier in die Situation
kommt, für die Verbreiterung eines Radweges Grunderwerb tätigen zu müssen (Abb.
1.1 und 1.2 der Anlage).
Dies ist dann nicht mehr im Rahmen einer Profilierungsmaßnahme möglich,
sondern müsste über ein offizielles Verfahren (Plangenehmigung,
Planfeststellungsverfahren) beordnet werden.
Nur auf den wenigsten Radwegstrecken entlang von Kreisstraßen wird diese
Vorgehensweise ohne die genannten Probleme und Konsequenzen möglich sein. Eine
dieser Strecken ist die K 340, Oldenburger Straße, Varel, nämlich einige
hundert Meter vor der Kreisgrenze zum Ammerland. Hier ist genug Platz
vorhanden, allerdings wären auch hier Bäume und ggf. Leitungen zu
berücksichtigen.
Im Rahmen einer möglichen Antragstellung zum Förderprogramm „Stadt und
Land“ sind bereits einige – voraussichtlich auch für das derzeitig in
Erarbeitung befindliche Fahrradkonzept des Landkreises – wichtige
Radwegstrecken auf eine mögliche Verbreiterung untersucht worden mit dem
Ergebnis, dass hier überwiegend die genannten Folgen auftreten, d.h. mangelnde
Abstände, mangelnder Platz auf dem Straßengrundstück, zu entfernender Bewuchs,
so dass hier nicht im Rahmen von Profilierungen verbreitert werden kann,
sondern Planverfahren erforderlich wären. Es wurde daher entschieden, zunächst
auf die Erstellung des Fahrradkonzepts zu warten, um dann das weitere Vorgehen
in Bezug auf die dort genannten Haupt-Radverkehrsrouten zu prüfen.
Andere
verkehrsrechtliche Angelegenheiten
Fahrradkonzept für den Landkreis Friesland
Nachdem sich zunächst das Büro SVK Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen
GmbH, Aachen, mit den Arbeitspaketen „Bestandsaufnahme“ und „Bewertung“ der
sehr umfassenden Informationen intensiv beschäftigt hat, beginnt am 03.03. die
(digitale und analoge) Öffentlichkeitsbeteiligung zum Thema „Wie fährt man in
Friesland Rad…?“. Parallel hat die Verwaltung einen Internet-Auftritt unter www.friesland.de/fahrradkonzept aufgebaut, der ebenfalls am 03.03.
freigeschaltet wird; es wurden darüber hinaus begleitende Plakate erstellt
sowie ein Logo zur Thematik in Auftrag gegeben. Die Beteiligung wird bis zum
31.03. möglich sein, am 09.03. findet eine weitere (zweite) Sitzung der
Arbeitsgruppe statt, hier werden erste Entwürfe zur Netzplanung sowie den
möglichen Qualitätskriterien der (Radvorrang-)Routen diskutiert. Im Anschluss
wird die Lenkungsgruppe informiert, bevor die weiteren Arbeitspakete
„Workshops“ und „Befahrungen“ auf dem Programm stehen.
Herr Hinrichs erläutert die Vorlage und erklärt insbesondere, aus
welchen Gründen eine (nennenswerte) Verbreiterung insbesondere auf mögliche
Breiten von 2,50 m oder gar 3,00 m (Radvorrangrouten) im Rahmen einer
Profilierungsmaßnahme in der Praxis schwierig bis nahezu unmöglich ist.
Bezugnehmend auf das Fahrradkonzept verweist er auf den heutigen Start
der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Thema „Wie fährt Friesland Rad…?“. Plakate
wurden rechtzeitig an die Schulen in Trägerschaft des Landkreises verteilt,
außerdem (dort in Kombination mit den ebenfalls möglichen Papier-Fragebögen) an
die Rathäuser und Verwaltungsgebäude des Landkreises.
Herr Landrat Ambrosy stellt bezugnehmend auf eine Bürgeranfrage aus dem
letzten Umweltausschuss dar, dass die Thematik „Alleenschutz“ (u.a. an
Kreisstraßen) noch gelegentlich dargestellt werde. Anm.: Nach Abstimmung
zwischen den Fachbereichen Umwelt und Straßenverkehr im Nachgang der Sitzung
erfolgt eine Aufbereitung der Gesamtthematik durch den Fachbereich Umwelt;
sofern verkehrsrechtliche Dinge und/oder Kreisstraßen betroffen sind, wird
dieses inhaltlich eng mit der Straßenbauverwaltung des Landes und dem
Fachbereich Straßenverkehr abgestimmt.
Auf Nachfrage von Herrn KTA Burgenger wird durch die Herren Buchholz,
Borcherding und Schumacher die Vorgehensweise der Unterhaltung von Radwegen
(Radwegunterhaltungsgerät mit Wildkrautbürste, Problem Breite) dargestellt,
aber auch der „Mähturnus“ (2 x jährlich) nach dem einheitlichen
Bundesleistungsheft, das seitens der Straßenbauverwaltung auch an Kreisstraßen
angewendet wird. Naturgemäß handelt es sich um ein Thema, in dem es häufig auch
um eine Abwägung zwischen intensiver Unterhaltung des „radwegbegleitenden“
Grüns und dem Wunsch nach extensiver Unterhaltung aus naturschutzfachlichen
Gründen geht. Herr Hinrichs verweist insgesamt zu dem Thema auf die Inhalte des
zu erarbeitenden Fahrradkonzeptes, denn naturgemäß dürfte den zu definierenden
Vorrangrouten hinsichtlich Breite (u.a. die mögliche diskutierte Breite von 3,0
m), aber auch Unterhaltungsstandards eine große Bedeutung beigemessen werden.
Auf Nachfrage von Frau KTA Jensen zur geplanten Fahrbahnsanierung an der
K 86 (Friederikensiel bis L 808) betonten Herr Hinrichs und Herr Borcherding,
dass die Sanierung in zwei Abschnitten geplant sei, eine möglichst kurz
gehaltene Vollsperrung zumindest für die Dauer des Asphalteinbaus sei jedoch
unumgänglich. Die abschnittsweise Abarbeitung hat den Vorteil, dass die
betroffenen Anlieger jeweils von einer Seite (überwiegend) erreichbar bleiben.
Bei der K 86 zeigt sich die Notwendigkeit am Beispiel, dass eine Abarbeitung
wegen der Aufrechterhaltung des Schülerverkehrs in den Ferien geplant sei
(Abschnitte in den Osterferien und Sommerferien), aber dadurch eine gewisse
Betroffenheit touristischer Verkehre nicht zu vermeiden sei. Wichtig sei stets
(auch bezüglich der von Herrn Vorsitzenden Buß genannten Behindertentransporte)
eine frühzeitige Abstimmung mit allen Beteiligten, um die Beeinträchtigungen
auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Herr Hinrichs beantwortet die Nachfrage von Herrn KTA Eilers nach dem
Sachstand an der K 103 (Kreisstraße) in Bredehorn, dass dort in Abstimmung mit
der Dorfgemeinschaft ein durchaus innovatives Verfahren gewählt wurde, denn die
Bürgerinnen und Bürger konnten im Rahmen einer Umfrage der Dorfgemeinschaft
mitwirken an einer Meinungsfindung zu den Themen „geschlossene Ortschaft“ (also
eine verkehrsbehördliche Angelegenheit wegen der Aufstellung von Ortstafeln)
und einem möglichen Votum zur Radwegplanung. Es gab kein einstimmiges Votum zu
den Punkten, aber eine Empfehlung der Dorfgemeinschaft, die sich auf der
Grundlage der Umfrage für eine geschlossene Ortschaft im Bereich der
geschlossenen Bebauung ausspricht und die Planung eines Radweges an der „freien
Strecke“. Vor dem Hintergrund des Fahrradkonzeptes (s.o., „überregionale
Routen“, Ergebnisse nach wie vor im Sommer geplant) wird diese Empfehlung
seitens der Verwaltung aufbereitet und nach Abstimmung auch mit dem kommunalen
Nachbarn Landkreis Ammerland den politischen Gremien zwecks Entscheidung
vorgelegt werden.
Frau KTA Wittke fragt nach der Straßenbaulast der Kanalseitenwege (u.a.
zwischen Dykhausen und Sande, schlechter Zustand, mangelnde Breite), woraufhin
Herr Hinrichs und Herr Landrat Ambrosy betonen, dass es sich hier um Wege des
NLWKN handelt, die für den Radfahrer freigegeben sind (aufgrund von historischen
Vereinbarungen mit den jeweiligen Gemeinden), aber nicht förmlich als Radwege
gewidmet sind. Dieses Verfahren wird vielfach angewendet, so z.B. auch häufig
mit den Deichbänden zur Mitnutzung der Deichsicherungswege durch Radfahrer.
Herr KTA Burgenger schlägt nochmals ein Fahrradzählgerät (zur
Beschaffung von objektiven punktuellen Daten zum Radverkehrsaufkommen) vor, das
nach Darstellung von Herrn Hinrichs ohnehin noch in diesem Jahr angeschafft
werden wird, derzeit befinde man sich diesbezüglich in Abstimmung mit dem
Planungsbüro (Fahrradkonzept), um ein geeignetes System für unsere Belange zu
finden und anschließend im Rahmen einer Ausschreibung zu beschaffen.
Abstimmungsergebnis:
zur Kenntnis genommen
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |