Beschluss:

Antrag der Gruppe CDU/ZV/UWG/WPW:

Die Verwaltung wird beauftragt, vor dem Hintergrund der mittelfristigen Finanzplanung alle Masterpläne auf den Prüfstand zu stellen sowie die freiwilligen Leistungen um 10 % zu reduzieren.

 


Begründung der Gruppe CDU/ZV/UWG/WPW: Der aktuelle Haushaltsentwurf und insbesondere die mittelfristige Finanzplanung zeigen, auf, dass in den kommenden Jahren mit erheblichen Haushaltsdefiziten zu rechnen ist. Daraus kann sich die Auflage ergeben, schon für das kommende Jahr ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen zu müssen. Das führt dann unweigerlich zu Einschnitten. Ziel der gestaltenden Finanzpolitik muss es sein, die aktuell prognostizierte Neuverschuldung auf ein Mindestmaß zu beschränken.“

 

Herr KTA Mandel spricht sich dafür aus, diesen Antrag in seine zwei Bestandteile aufzuteilen und hier das Thema der Reduzierung der freiwilligen Leistungen zu behandeln. Die Masterpläne seien im Übrigen schon jetzt seitens der Verwaltung einer ständigen Prüfung unterworfen.

Herr KTA D. Janßen spricht sich dagegen aus, freiwillige Leistungen pauschal um 10 % zu kürzen. Dies würde Vereine, die Bildungsregion, das Frauenhaus und andere treffen.

Herr KTA Homfeldt betont, so sei der Antrag nicht gemeint. Der Kreis sollte vorsorglich prüfen, in welchen Bereichen bei den freiwilligen Leistungen Einsparungen möglich seien. Angesichts der mittelfristigen Finanzplanung würde sonst künftig kein Spielraum mehr sein.

Herr KTA Schürgers spricht sich gegen pauschale Kürzungen aus. Man müsse vor Kürzungen mit den bisher geförderten Einrichtungen und Institutionen sprechen.

Herr KTA Mandel führt aus, dass solche Kürzungen unter anderen bei der Wirtschaftsförderung Schäden verursachen würden.

Im Anschluss an die Diskussion wurde der Antrag abgelehnt:


Abstimmungsergebnis:

 

Der Antrag wurde abgelehnt:

 

Ja:

4

Nein:

7

Enthaltung:

0