Sitzung: 08.02.2022 Ausschuss für Finanzen und Digitalisierung
Beschluss:
Antrag der Gruppe CDU/ZV/UWG/WPW:
Die Verwaltung
wird beauftragt, vor dem Hintergrund der mittelfristigen Finanzplanung alle
Masterpläne auf den Prüfstand zu stellen sowie die freiwilligen Leistungen um
10 % zu reduzieren.
Begründung der Gruppe
CDU/ZV/UWG/WPW: „Der aktuelle
Haushaltsentwurf und insbesondere die mittelfristige Finanzplanung zeigen, auf,
dass in den kommenden Jahren mit erheblichen Haushaltsdefiziten zu rechnen ist.
Daraus kann sich die Auflage ergeben, schon für das kommende Jahr ein
Haushaltssicherungskonzept aufstellen zu müssen. Das führt dann unweigerlich zu
Einschnitten. Ziel der gestaltenden Finanzpolitik muss es sein, die aktuell
prognostizierte Neuverschuldung auf ein Mindestmaß zu beschränken.“
Herr KTA Mandel spricht sich
dafür aus, diesen Antrag in seine zwei Bestandteile aufzuteilen und hier das
Thema der Reduzierung der freiwilligen Leistungen zu behandeln. Die Masterpläne
seien im Übrigen schon jetzt seitens der Verwaltung einer ständigen Prüfung
unterworfen.
Herr KTA D. Janßen spricht sich
dagegen aus, freiwillige Leistungen pauschal um 10 % zu kürzen. Dies würde
Vereine, die Bildungsregion, das Frauenhaus und andere treffen.
Herr KTA Homfeldt betont, so
sei der Antrag nicht gemeint. Der Kreis sollte vorsorglich prüfen, in welchen
Bereichen bei den freiwilligen Leistungen Einsparungen möglich seien.
Angesichts der mittelfristigen Finanzplanung würde sonst künftig kein Spielraum
mehr sein.
Herr KTA Schürgers spricht sich
gegen pauschale Kürzungen aus. Man müsse vor Kürzungen mit den bisher
geförderten Einrichtungen und Institutionen sprechen.
Herr KTA Mandel führt aus, dass
solche Kürzungen unter anderen bei der Wirtschaftsförderung Schäden verursachen
würden.
Im Anschluss an die Diskussion wurde der Antrag abgelehnt:
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag wurde abgelehnt:
Ja: |
4 |
Nein: |
7 |
Enthaltung: |
0 |