Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Stellungnahme zum LROP – 2. Entwurf wird zur Kenntnis genommen.

 


Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz plant die Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogrammes (LROP). Hierfür wurde das zweite Beteiligungsverfahren durchgeführt unter Veröffentlichtung eines zweiten Entwurfes vom 03.01. bis 31.01.2022 (www.lrop-online.de/2020). Neben einer beschreibenden Darstellung mit Zielen und Grundsätzen sowie einer Begründung gibt es eine zeichnerische Darstellung.

 

Diese Landesverordnung bildet den übergeordneten (Entwicklungs-) Rahmen für eine Konkretisierung auf Regionalplan- und Bebauungsplan-Ebene. Den Trägern öffentlicher Belange wurde die Gelegenheit gegeben, sich auf die raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beziehen, eine Stellungnahme abzugeben oder Hinweise zu regional oder lokal konkretisierbaren Vorhaben zu geben.

 

Die für den Landkreis Friesland relevanten Änderungen – auch im Vergleich zum 1. Entwurf – können Sie der Präsentation (im Nachgang mit der Niederschrift zur Sitzung) sowie der Stellungnahme zum LROP – 2. Entwurf (Anlage 1) entnehmen.

 

 

 

Frau Tammen stellt den Tagesordnungspunkt anhand einer Präsentation vor, die Sie im Anhang wiederfinden.

 

Herr KTA Eilers berichtet, dass die Gemeinde Zetel auch viele weiße (planungsrechtlich mögliche, zu beplanende) Flächen hat. Es gibt einige Investoren für Photovoltaikanlagen. Er befürwortet weniger und dafür größere Flächen für PV-Anlagen.

 

Frau Tammen fährt fort, da die Punkte in der Präsentation gut beantwortet werden. Die Kommunen können für sich entscheiden wie sie bezüglich PV-Anlagen aufgestellt sein wollen. Einige Flächen und Böden sind geeigneter als andere. Der Landkreis hat durch den zweiten Entwurf des Landes-Raumordnungsprogramm den Auftrag gemeinsam mit den Kommunen sowie landwirtschaftlichen Fachbehörden, eine Herangehensweise, möglicherweise durch gemeinsame Kriterien, und einen Leitfaden für die Kommunen auszuarbeiten. Bei der Windenergie erfolgte die Steuerung über eine Potenzialstudie, was ebenfalls für das Thema Freiflächen-PV auf kommunaler Ebene denkbar wäre. Dort sollen konkrete Positivflächen ausgewiesen werden, damit einerseits die Planungssicherheit für Investoren und andererseits eine wirtschaftliche Entwicklung für die Kommune gegeben sind. Die Gemeinde hat die Planungshoheit und kann Rahmenbedingungen für Antragsteller festlegen. Besonders gut geeignet sind Flächen bei Bahntrassen oder Autobahnen, da diese wenige Auswirkungen auf die Landwirte haben und nach EEG gesondert vergütet werden. Der Landkreis hat für den 10.03.2022 die Landwirtschaftsverbände und die Kommunen für eine offene Abstimmungsrunde eingeladen.

 

Herr KTA Eilers möchte wissen, ob der Landkreis sich mit den Hauptverwaltungs-beamten zusammensetzt, damit die Kommunen einheitlich mit dem Thema umgehen. Er bevorzugt Normen für eine Struktur, wie bei Potenzialstudien. Seiner Meinung nach, sind Windenergie und Photovoltaikanlagen eine gute Kombination, da immer eine Energie erzeugt werden kann und so weniger Kabel verlegt werden müssen.

 

Frau Tammen antwortet, dass der Landkreis einheitlich vorgeht. Die bereits gestarteten Projekte befinden sich alle auf weißen Flächen im Regionalplan, auf denen kein anderer Raumbelang der Nutzung entgegenstehe. Dabei soll kein Landwirt bevorzugt werden. Es ist eine Austauschplattform für die Kommunen einzurichten.

 

Herr KTA Kühne betont die Wichtigkeit dieser Änderungen. Bei einer Verpachtung von Flächen kann die landwirtschaftliche Nutzung nicht zur PV-Nutzung konkurrieren, da diese viel mehr Gewinn einbringen. Mit den Änderungen werden die Landwirte unterstützt und die Ernährungsgrundlagen gesichert. Es sollen sowohl die Ausbauziele erreicht werden, als auch eine langfristige Struktur aufgebaut werden, wo eine landwirtschaftliche Existenz erhalten bleibt.

 

Frau Tammen äußert, dass man die Entwicklung der PV-Anlagen noch steuern kann. Auch in den Innenbereichen bei Neubauten ist es wichtig, erneuerbare Energien einzubinden. Mit dem Beschluss einer neuen Bauordnung führt Niedersachsen ab 2023 eine Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude ein. Bei Wohngebäuden muss die spätere Installation einer PV-Anlage mitgeplant werden.

 

Herr KTA Kühne stimmt Herr KTA Eilers zu, dass viele Bürger eine Kapitalanlagemöglichkeit suchen, da die Zinsen gering sind. Ein Problem gibt es, wenn externe Investoren alle Flächen pachten, die für die Landwirtschaft vorgesehen sind.

 

Herr KTA Eilers hebt die Wichtigkeit des Systems der PV-Anlagennutzung hervor, wie bei der Windenergie.

 

Frau KTA Beckmann fragt, ob die Flächen an der A29 für PV-Anlagen eingeplant sind. Zudem schlägt sie vor, PV-Anlagen auf Parkplätze zu installieren. Außerdem berichtet sie von einem Landwirt in Jade, der PV-Anlagen senkrecht installiert hat, sodass seine landwirtschaftliche Nutzung nicht beeinträchtigt wird.

 

Frau Tammen befürchtet, dass es in Friesland zu windig für senkrechten PV-Anlagen ist. Für die landwirtschaftlichen Gerätschaften sind senkrechte PV-Anlagen allerdings praktischer. Dies ist jedoch von den Feldfrüchten abhängig und ist an die Gegebenheiten anzupassen. Die überdachten Parkflächen bei beispielsweise Supermärkten sind sehr sinnvoll, um einen zusätzlichen Schutz für das Auto zu bieten. Ein Discounter erprobt dies sogar in Pilotprojekten. Von der Raumordnung ist es leicht die bereits versiegelten Flächen für eine PV-Nutzung anzubieten. Bezüglich der A29 wird das Thema in der niedersächsischen Freiflächensolaranlagenverordnung aufgenommen. Die Nutzung darf allerdings nicht gegen dem LROP stehen. Die bedeutet, dass die dort gekennzeichneten landwirtschaftlichen Flächen nicht für PV-Anlagen zur Verfügung stehen. Diese Regelungen können sich allerdings in Zukunft ändern.

 

Frau Tammen fährt mit der Präsentation fort.

 

Frau KTA Beckmann möchte wissen, wie der Landkreis grünes Gas definiert.

 

Frau Tammen antwortet, dass grünes Gas im Zusammenhang mit Wasserstoff gemeint ist.

 

Frau KTA Beckmann erfragt, ob dabei nur die erneuerbaren Energien zum Einsatz kommen.

 

Frau Tammen stimmt Frau KTA Beckmann zu. Zudem ist es an der standörtlichen Gegebenheit anzupassen. Die Energiequellen sollen in unserem Landkreis aufgebaut werden, um Transportkosten einzusparen.

 

Anlage zur Niederschrift:

Präsentation LROP – Neuerungen 2. Entwurf


Abstimmungsergebnis:

 

zur Kenntnis genommen

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0