Sitzung: 08.03.2022 Ausschuss für Klimaschutz, Klimafolgenanpassung, Planung und Kreisentwicklung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0131/2022
Beschluss:
Die Stellungnahme zum LROP –
2. Entwurf wird zur Kenntnis genommen.
Das Niedersächsische
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz plant die
Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogrammes (LROP). Hierfür wurde das
zweite Beteiligungsverfahren durchgeführt unter Veröffentlichtung eines zweiten
Entwurfes vom 03.01. bis 31.01.2022 (www.lrop-online.de/2020). Neben einer beschreibenden Darstellung mit Zielen und
Grundsätzen sowie einer Begründung gibt es eine zeichnerische Darstellung.
Diese Landesverordnung bildet den übergeordneten
(Entwicklungs-) Rahmen für eine Konkretisierung auf Regionalplan- und
Bebauungsplan-Ebene. Den Trägern öffentlicher Belange wurde die Gelegenheit
gegeben, sich auf die raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beziehen, eine
Stellungnahme abzugeben oder Hinweise zu regional oder lokal konkretisierbaren
Vorhaben zu geben.
Die für den Landkreis Friesland relevanten Änderungen
– auch im Vergleich zum 1. Entwurf – können Sie der Präsentation (im Nachgang
mit der Niederschrift zur Sitzung) sowie der Stellungnahme zum LROP – 2.
Entwurf (Anlage 1) entnehmen.
Frau Tammen stellt
den Tagesordnungspunkt anhand einer Präsentation vor, die Sie im Anhang
wiederfinden.
Herr KTA Eilers
berichtet, dass die Gemeinde Zetel auch viele weiße (planungsrechtlich
mögliche, zu beplanende) Flächen hat. Es gibt einige Investoren für
Photovoltaikanlagen. Er befürwortet weniger und dafür größere Flächen für
PV-Anlagen.
Frau Tammen fährt
fort, da die Punkte in der Präsentation gut beantwortet werden. Die Kommunen
können für sich entscheiden wie sie bezüglich PV-Anlagen aufgestellt sein
wollen. Einige Flächen und Böden sind geeigneter als andere. Der Landkreis hat
durch den zweiten Entwurf des Landes-Raumordnungsprogramm den Auftrag gemeinsam
mit den Kommunen sowie landwirtschaftlichen Fachbehörden, eine
Herangehensweise, möglicherweise durch gemeinsame Kriterien, und einen
Leitfaden für die Kommunen auszuarbeiten. Bei der Windenergie erfolgte die
Steuerung über eine Potenzialstudie, was ebenfalls für das Thema Freiflächen-PV
auf kommunaler Ebene denkbar wäre. Dort sollen konkrete Positivflächen
ausgewiesen werden, damit einerseits die Planungssicherheit für Investoren und
andererseits eine wirtschaftliche Entwicklung für die Kommune gegeben sind. Die
Gemeinde hat die Planungshoheit und kann Rahmenbedingungen für Antragsteller
festlegen. Besonders gut geeignet sind Flächen bei Bahntrassen oder Autobahnen,
da diese wenige Auswirkungen auf die Landwirte haben und nach EEG gesondert
vergütet werden. Der Landkreis hat für den 10.03.2022 die
Landwirtschaftsverbände und die Kommunen für eine offene Abstimmungsrunde
eingeladen.
Herr KTA Eilers
möchte wissen, ob der Landkreis sich mit den Hauptverwaltungs-beamten
zusammensetzt, damit die Kommunen einheitlich mit dem Thema umgehen. Er
bevorzugt Normen für eine Struktur, wie bei Potenzialstudien. Seiner Meinung
nach, sind Windenergie und Photovoltaikanlagen eine gute Kombination, da immer
eine Energie erzeugt werden kann und so weniger Kabel verlegt werden müssen.
Frau Tammen
antwortet, dass der Landkreis einheitlich vorgeht. Die bereits gestarteten
Projekte befinden sich alle auf weißen Flächen im Regionalplan, auf denen kein
anderer Raumbelang der Nutzung entgegenstehe. Dabei soll kein Landwirt
bevorzugt werden. Es ist eine Austauschplattform für die Kommunen einzurichten.
Herr KTA Kühne
betont die Wichtigkeit dieser Änderungen. Bei einer Verpachtung von Flächen
kann die landwirtschaftliche Nutzung nicht zur PV-Nutzung konkurrieren, da
diese viel mehr Gewinn einbringen. Mit den Änderungen werden die Landwirte
unterstützt und die Ernährungsgrundlagen gesichert. Es sollen sowohl die
Ausbauziele erreicht werden, als auch eine langfristige Struktur aufgebaut
werden, wo eine landwirtschaftliche Existenz erhalten bleibt.
Frau Tammen äußert,
dass man die Entwicklung der PV-Anlagen noch steuern kann. Auch in den
Innenbereichen bei Neubauten ist es wichtig, erneuerbare Energien einzubinden.
Mit dem Beschluss einer neuen Bauordnung führt Niedersachsen ab 2023 eine Solarpflicht
für neue Nichtwohngebäude ein. Bei Wohngebäuden muss die spätere Installation
einer PV-Anlage mitgeplant werden.
Herr KTA Kühne
stimmt Herr KTA Eilers zu, dass viele Bürger eine Kapitalanlagemöglichkeit
suchen, da die Zinsen gering sind. Ein Problem gibt es, wenn externe Investoren
alle Flächen pachten, die für die Landwirtschaft vorgesehen sind.
Herr KTA Eilers hebt
die Wichtigkeit des Systems der PV-Anlagennutzung hervor, wie bei der
Windenergie.
Frau KTA Beckmann
fragt, ob die Flächen an der A29 für PV-Anlagen eingeplant sind. Zudem schlägt
sie vor, PV-Anlagen auf Parkplätze zu installieren. Außerdem berichtet sie von
einem Landwirt in Jade, der PV-Anlagen senkrecht installiert hat, sodass seine
landwirtschaftliche Nutzung nicht beeinträchtigt wird.
Frau Tammen
befürchtet, dass es in Friesland zu windig für senkrechten PV-Anlagen ist. Für
die landwirtschaftlichen Gerätschaften sind senkrechte PV-Anlagen allerdings
praktischer. Dies ist jedoch von den Feldfrüchten abhängig und ist an die
Gegebenheiten anzupassen. Die überdachten Parkflächen bei beispielsweise
Supermärkten sind sehr sinnvoll, um einen zusätzlichen Schutz für das Auto zu
bieten. Ein Discounter erprobt dies sogar in Pilotprojekten. Von der
Raumordnung ist es leicht die bereits versiegelten Flächen für eine PV-Nutzung
anzubieten. Bezüglich der A29 wird das Thema in der niedersächsischen
Freiflächensolaranlagenverordnung aufgenommen. Die Nutzung darf allerdings
nicht gegen dem LROP stehen. Die bedeutet, dass die dort gekennzeichneten
landwirtschaftlichen Flächen nicht für PV-Anlagen zur Verfügung stehen. Diese
Regelungen können sich allerdings in Zukunft ändern.
Frau Tammen fährt
mit der Präsentation fort.
Frau KTA Beckmann
möchte wissen, wie der Landkreis grünes Gas definiert.
Frau Tammen
antwortet, dass grünes Gas im Zusammenhang mit Wasserstoff gemeint ist.
Frau KTA Beckmann
erfragt, ob dabei nur die erneuerbaren Energien zum Einsatz kommen.
Frau Tammen stimmt Frau KTA Beckmann zu. Zudem ist es an der standörtlichen
Gegebenheit anzupassen. Die Energiequellen sollen in unserem Landkreis
aufgebaut werden, um Transportkosten einzusparen.
Anlage zur Niederschrift:
Präsentation LROP – Neuerungen 2. Entwurf
Abstimmungsergebnis:
zur Kenntnis genommen
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |