Sitzung: 29.03.2022 Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
Beschluss: zurückverwiesen an die Fraktionen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 1
Vorlage: 0149/2022
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der Stadt Schortens wird abgelehnt.
Beschluss:
Der Antrag geht zurück in die Fraktion
Sachverhalt
O. g. Förderantrag wurde am 24.02.2022 an den Landkreis Friesland
gestellt. Die Stadt Schortens bittet um Gewährung eines Zuschusses für die
Erweiterung des Bürgerhauses in Schortens.
Der Rat der Stadt Schortens hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 der
Sanierung und Erweiterung des Bürgerhauses im Umfang von 4.717.982 EUR
zugestimmt. Nach Abzug von Fördermitteln aus der Städtebauförderung und vom
Projektträger Jülich beträgt der städtische Eigenanteil 1.513.833 EUR.
Letzterer ist im Haushalt der Stadt Schortens für die Jahre 2021 und 2022
veranschlagt und vom Rat beschlossen.
Umfang der Förderung
Aufgrund der Leitlinien für die Gewährung von Zuschüssen für die
Errichtung und Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen wäre eine
Höchstförderung von 454.150 EUR möglich (30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter
gedeckten förderfähigen Kosten des Vorhabens, soweit entsprechende
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, höchstens jedoch 20 % bzw. maximal
500.000 EUR).
Fördervoraussetzungen
Fraglich ist jedoch, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Es
werden aus der Leitlinie Zuschüsse für die Errichtung und Erweiterung von
touristischen Grundeinrichtungen gewährt. Weiterhin sind diese Maßnahmen nur
förderfähig, wenn sie in erster Linie dem Tourismus dienen.
Antragsbegründung der Stadt
Schortens
Das Bürgerhaus Schortens ist mit seinem Kulturprogramm überregional für
Veranstaltungen insbesondere im Kleinkunstbereich bekannt und hat damit ein
Alleinstellungsmerkmal im Landkreis Friesland. Neben der Sanierung ist eine
Erweiterung im Eingangsbereich für den Ticketverkauf, Leitungsbüro, Lagerraum
neben der Bühne und Schaffung von weiteren multifunktionalen Räumlichkeiten im
Obergeschoss neben der Stadtbücherei vorgesehen. Hierdurch werden zusätzliche
Kapazitäten für Veranstaltungen im Umfang von rund 100 m² geschaffen. Ebenso
ist eine Erneuerung der Technik – insbesondere der Bühnentechnik vorgesehen.
Für die in der Leitlinie geforderte Voraussetzung „Errichtung und
Erweiterung von fremdenverkehrlichen Grundeinrichtungen“ gibt es keine
Definition.
Daher sollen nachfolgende
Ausführungen dazu dienen, eine korrekte Auslegung der Begrifflichkeit
„Errichtung und Erweiterung von fremdenverkehrlichen Grundeinrichtungen“
vorzunehmen.
- „Fremdenverkehr“
(der veraltete Begriff wird in der Leitlinie noch verwendet) –
zeitgemäßer: Tourismus, touristischer Reiseverkehr - umfasst die
Gesamtheit aller Erscheinungen und Beziehungen, die mit dem Verlassen des
üblichen Lebensmittelpunktes und dem Aufenthalt an einer anderen
Destination bzw. dem Bereisen einer anderen Region verbunden sind.
- Der Tourismus ist
die temporäre Ortsveränderung durch Reisen von Personen in Destinationen,
die sich außerhalb ihres üblichen Wohn- oder Arbeitsorts befinden.
- Die touristische
Infrastruktur umfasst – neben den allgemein unter Infrastruktur
subsummierten Einrichtungen wie Verkehrsverbindungen, Ver- und
Entsorgungseinrichtungen – auch die gesamte Palette der
Freizeiteinrichtungen: Kurhäuser, Seilbahnen, Tennis- und Golfplätze,
Schwimmbäder, Erlebnis- und Freizeitbäder, Promenaden, Lehrpfade, etc.
- Touristisches
Angebot lässt sich auch definieren als das Angebot aller Wirtschaftsgüter,
Dienstleistungen und Güter, die von Gästen in Anspruch genommen oder
käuflich erworben werden können und die durch die Reisen von Besucher
veranlasst werden.
Errichtung und Erweiterung von
touristischen Grundeinrichtungen
Grundsätzlich könnte es sich bei der Erweiterung des Bürgerhauses um die
Erweiterung einer touristischen Grundeinrichtung handeln. Die Schaffung von
Räumlichkeiten für die Bücherei, zudem im Obergeschoss, die auch
multifunktional genutzt werden können, zählt nicht dazu.
Im Ergebnis könnte allenfalls ein Teil der Erweiterung des Bürgerhauses
als touristische Grundeinrichtung angesehen werden.
Maßnahmen, die in erster Linie
dem Tourismus dienen
Ferner müsste diese Maßnahme in erster Linie dem Tourismus dienen. Aus
den zuvor gemachten Ausführungen darf stark bezweifelt werden, dass diese
Einrichtung überwiegend dem Tourismus dient. Auch die stark überwiegende
Vermarktung des Angebotes mit dem Bürgerhaus-Abo (ABO A; ABO B; ABO C, ABO D,
ABO E, Wahlgutscheine) spricht nicht für eine überwiegende touristische
Nutzung. Für alle Veranstaltungen gibt es auch Karten im freien Verkauf nach
Verfügbarkeit. In der Begründung wird die Bekanntheit des Bürgerhauses
Schortens mit seinem Kulturprogramm überregional für Veranstaltungen im
Kleinkunstbereich herausgestellt. Insofern hat das Bürgerhaus ein kulturelles,
nicht jedoch ein touristisches Alleinstellungsmerkmal im Landkreis Friesland.
Hinzu kommt, dass die Kulturveranstaltungen zwischen September und Mai und
damit eher außerhalb der Hauptferien- und Urlaubszeit angeboten werden.
Dass die Erweiterung des Bürgerhauses in erster Linie dem Tourismus
dient, wurde im Antrag weder nachgewiesen, noch dürfte es aufgrund der zuvor
gemachten Ausführungen gelingen, dies nachzuweisen. Auch die Bezeichnung des
Hauses als Bürgerhaus und nicht beispielsweise als Gästehaus gibt einen Hinweis
darauf, für welche Nutzer/innen es in erster Linie bestimmt ist. Mehr als
fraglich ist auch, dass Touristen eigens für eine Veranstaltung im Bürgerhaus
anreisen und für mindestens 24 Stunden vor Ort verweilen.
Ergebnis
Das Bürgerhaus Schortens besticht durch ein hervorragendes
Kulturprogramm über die Grenzen der Stadt Schortens hinaus, aber sicher nicht
im touristischen Sinne. Aus zuvor genannten Gründen ist eine Zuschussgewährung
aus den Leitlinien für die Gewährung von Zuschüssen für die Errichtung und
Erweiterung von Fremdenverkehrseinrichtungen leider nicht möglich.
Die
Stadt Schortens entgegnet darauf:
Sie führen in Ihrer Argumentation an, dass
das Bürgerhaus vornehmlich von festen Abonnenten in Anspruch genommen wird. Zum
einen kommen diese zu 35% aus anderen Regionen und fallen damit unter den
Tagestourismus und zum anderen macht der Einzelkartenverkauf ca. 30-40% der
BesucherInnen aus. Tourismus findet in der Nordseeregion nicht nur im Sommer
oder während der Ferienzeiten statt. Ein überwiegender Teil der Feriengäste ist
in die Altersgruppe 50+ einzuordnen, welche außerhalt der Saison während ihres
Urlaubes das Kulturangebot des Bürgerhauses nutzen. Gerade diese sind
Zielgruppe des Kulturprogramms und nicht Familien mit Kindern.
Daneben gibt es auch während der Sommermonate
diverse Kultur- und Kunstveranstaltungen am und im Bürgerhaus. Museen, Theater,
Konzerthäuser, Kunstausstellungen, Freilichtmuseen, Tierparks etc. zählen zu
touristischen Einrichtungen und bieten ihre Veranstaltungen ganzjährig an.
Warum das Bürgerhaus in Schortens hierunter nicht fallen sollte, erschließt
sich mir nicht.
Anliegend noch eine kurze Zusammenfassung
über das umfangreiche Angebot unseres Bürgerhauses seitens der Leiterin unseres
Bürgerhauses Lotta Klein:
Allgemein
Das Bürgerhaus Schortens ist kultureller
Mittelpunkt der Stadt Schortens und wird für Veranstaltungen jeder Art
(Kulturabo, Außenveranstaltungen, Anmietungen, Tagungen und Kongresse),
Ausstellungen und örtliche Vereins- und Gruppentreffen genutzt. Die
Veranstaltungen und Ausstellungen haben eine überregionale Strahlkraft und
tragen einen wesentlichen Bestandteil zur Außenwahrnehmung der Stadt Schortens
bei und erfreuen sich auch einem überregionalen Publikum.
Veranstaltungen
Kulturabo
Zwischen September und Mai gastieren
namenhafte Künstler aus Kleinkunst, Kabarett und Musik im Bürgerhaus. Obwohl
das Bürgerhaus Schortens sich großer Beliebtheit bei den örtlichen Bürgern
erfreut, reicht die Strahlkraft weit über die Grenzen des Landkreises hinaus.
Von den 840 Abonnenten der Spielzeit 2019-2022 waren 68% Bewohner des
Landkreises Friesland und 32% Bürger benachbarter Landkreise (Wilhelmshaven,
Wittmund, Aurich, Leer) oder gar weiter entfernter Regionen (Oldenburg, Emden,
Butjadingen). Im Einzelkartenverkauf veranschaulicht sich dies noch weiter:
Etwa 65% der Besucherkommen durchschnittlich aus dem Landkreis Friesland, 35%
aus anderen Regionen. Der Einzelkartenverkauf macht im Schnitt etwa 30-40% der
BesucherInnen aus.
Anmietungen & Kongresse
Über die Veranstaltungen des Kulturabos
hinaus werden die Räumlichkeiten des Bürgerhaueses ganzjährig auch für
Anmietungen vergeben. Neben kulturellen Veranstaltungen externer Veranstalter
finden auch überregionale Tagungen und Kongresse (z.B. jährlicher
Ärztekongress) im Bürgerhaus statt.
Veranstaltungen im Sommer
Im Sommer werden auf dem Bürgerhaus-Platz
und im Bürgerhaus Sommerveranstaltungen angeboten. Im Juni und Juli finden
Konzerte des „Schortenser Musiksommer – umsonst und draußen“ in Kooperation mit
dem Gastronomiepächter auf dem Bürgerhaus-Platz statt. Im Juli lädt der
jährliche Kunsthandwerkermarkt zum Stöbern und Staunen ein. Ca.
3.000-4.000 BesucherInnen und 80 überregionale AusstellerInnen genießen die
gemütliche und sommerliche Atmosphäre des anspruchsvollen Marktes.
Ausstellungen
Ganzjährig stellen Künstler Ihre Werke im
Foyer des Bürgerhauses aus. Die Werke können jederzeit zu den Öffnungszeiten
des Kulturbüros oder bei Veranstaltungen besichtigt werden.
Bedeutung von Kultur für Tourismus
„Kultur liegt im Trend. Für mehr als die
Hälfte der Touristen gehören Kunst und Kultur zum Urlaub dazu. Deutschland hat
weltweit den Ruf als Land der Dichter und Denker. In Europa liegen wir als
Kulturreiseziel vor Frankreich auf Platz 1. Reisende schätzen unsere
historischen Sehenswürdigkeiten, Museen und Ausstellungen, Festivals, Theater
und vieles mehr.“ - Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz
Mit dem Besucher kultureller
Veranstaltungen, Ausstellungen oder sonstiger kultureller Begegnungen verharren
die BesucherInnen auch eine Zeit lang am Ort, nutzen die gastronomischen
Angebote, den Einzelhandel und übernachten auch im Hotel. Kulturtourismus
leistet daher einen signifikanten wirtschaftlichen Beitrag in der Region.
Die Übernachtungszahlen der Stadt Schortens
haben sich bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie auf ca. 50.000 Übernachtungen
(inkl. Camping) in 2019 gesteigert. Gleichzeitig hat sich die Dauer der Übernachtungen
verkürzt, sodass davon auszugehen ist, dass der ganzjährige Wochenendtourismus
zugenommen hat. Auch in der Außenwahrnehmung spielt das Bürgerhaus eine
signifikante Rolle für den Tourismus. Zahlreiche Beherbergungsangebote der
Stadt Schortens und des Landkreises Friesland werben mit der Nähe zum
Bürgerhaus.
Herr Homfeld erklärt sich auf Grund
seiner Zugehörigkeit zum Verwaltungsausschuss der Stadt Schortens für befangen
und setzt sich bei der Abstimmung zurück.
Frau Esser schlägt vor, den Antrag an die Fraktionen zurückzuverweisen, da die Förderrichtlinie nicht passend ist. Frau Vogelbusch bestätigt dieses und weist darauf hin, dass es weder einen anderen Fördertopf noch Haushaltsmittel hierfür gibt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |