Sitzung: 26.04.2022 Ausschuss für Klimaschutz, Klimafolgenanpassung, Planung und Kreisentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 1
Vorlage: 0175/2022
Beschluss:
2)
Die Verwaltung wird damit beauftragt
eine entsprechende Stellungnahme innerhalb der Antragskonferenz zum
Raumordnungsverfahren der 380kV Leitung Wilhelmshaven 2 - Conneforde abzugeben.
TenneT baut ein neues Umspannwerk im Gebiet
Wilhelmshaven und von dort zwei neue 380-kV-Leitungsabschnitte: eine rund 30
Kilometer lange Leitung nach Conneforde sowie eine etwa fünf Kilometer lange
Verbindung zum bestehenden Umspannwerk in Fedderwarden. Im Zuge der
Vorbereitung der Antragskonferenz für ein Raumordnungsverfahren sind
verschiedene Varianten zu ermitteln, tiefer zu prüfen und die Empfehlung einer
Vorzugsvariante abzugeben.
Nachdem am 22.02.22 das Vorhaben und
verschiedene Trassenalternativen dem Gemeinderat der Gemeinde Bockhorn sowie
dem zuständigen Fachausschuss des Landkreises von der Vorhabenträgerin
vorgestellt wurden, fand nun am 15.03.22 ein fachliches Gespräch bzgl. der
einzelnen Varianten der 380 kV Leitung Wilhelmshaven 2 – Conneforde (WiCo2) mit
dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems aus Oldenburg (ArL) sowie ein
weiteres Gespräch mit der Gemeinde Bockhorn und der Vorhabenträgerin am
06.04.22 statt.
Vorab ist klarzustellen, dass keine der
identifizierten Trassenvarianten konfliktfrei ist und ohne eine Verletzung
eines Ziels oder Grundsatzes der Raumordnung auskommt. Festzuhalten bleibt,
dass alle Varianten mit mehr oder weniger schwierigen Restriktionen versehen
sind und sich keine Vorzugsvariante aufdrängt. Sowohl die westlichen als auch
östlichen Trassenvarianten haben erhebliche städtebauliche aber auch
wirtschaftliche Auswirkungen auf die Entwicklung Bockhorns, sodass bei keiner
Variante von einer „Musterlösung“ zu sprechen ist. Neben den Betroffenheiten
der einzelnen Schutzgüter ist deshalb die spätere rechtlich sichere Umsetzung
der gefundenen Variante ein weiteres Entscheidungskriterium. Dies entspricht
auch der Bedeutung des Vorhabens, da das Vorhaben WiCo 2 eine wesentliche
Voraussetzung für die Realisierung des NVP Wilhelmshaven ist.
Das Projekt Wilhelmshaven 2-Conneforde ist
als Vorhaben Nr. 73 im aktuellen Bundesbedarfsplan verankert. Dieses ist leider
ohne den Zusatz „F“ enthalten, sodass eine Teil-Erdverkabelung laut
bundesgesetzlichen Vorgaben nicht möglich ist. Im von der Bundesnetzagentur
bestätigten Netzentwicklungsplan 2030 (2019) ist es als Projekt P175 enthalten
-
Die aufgeführten Varianten beziehen sich auf die neuen
Tennet Bezeichnung der Geodaten vom Termin 15.03.22 (alte Bezeichnung in
Klammern der Übersicht erhalten).
-
In der näheren Betrachtung sind folgende drei
Varianten enthalten:
o
V01 als Vorzugsvariante im Bockhorner Westen (ehemals
U08)
o
U06 (ehemals U07)
o
U07 (ehemals U07a)
Die Variante U08 bzw. ehemals U9, ist
aufgrund der sehr erheblichen Mehrlänge und der Menge an Restriktionen
(insbesondere VRG NuL Friedrichsfeld mit Verletzung von CEF-Maßnahmen) direkt
auszuschließen.
Zusammenfassung der Betroffenen Schutzgüter/
Vorranggebiete
Längen für den Abschnitt
Driefel bis Conneforde:
Alternative |
V01 |
U06 |
U07 |
U08 |
Länge km |
12,53 |
15,8 |
13,92 |
18,58 |
Vergleich |
100% |
126% |
111% |
148% |
Die Alternative U08 wird wegen der
Mehrlänge von fast 50% und der Unterschreitung des 400 m-Abstands zu 51
Wohngebäuden im Innenbereich (Ziel der Raumordnung) im Zuge einer
Neutrassierung nachfolgend nicht weiter betrachtet. Maßgeblich ist hier vor
allem, dass die energiewirtschaftliche Genehmigungsfähigkeit aufgrund der
Mehrlängen nur sehr eingeschränkt gegeben ist.
Schutzgut Mensch – Wohngebäude
Alternative |
V01 |
U06 |
U07 |
|||
|
Bestands-trasse |
Neutrasse |
Bestands-trasse |
Neutrasse |
Bestands-trasse |
Neutrasse |
Unterschreitung 400 m Abstand zu Wohngebäuden
(Innenbereich) |
227 Gebäude |
|
|
|
|
|
Unterschreitung 200 m Abstand zu
Wohngebäuden (Außenbereich) |
|
13 Gebäude |
|
51 Gebäude |
|
36 Gebäude |
Schutzgut Mensch – Erholung
Alternative |
V01 |
U06 |
U07 |
|||
|
Bestands-trasse |
Neutrasse |
Bestands-trasse |
Neutrasse |
Bestands-trasse |
Neutrasse |
Querung Vorranggebiet landschaftsbe-zogene Erholung |
|
- |
- |
- |
- |
- |
Querung Vorbehaltsgebiet landschaftsbe-zogene Erholung |
860m+ |
|
123m |
2153m+ |
|
2153m+ |
Schutzgut Natur und Landschaft
Alternative |
V01 |
U06 |
U07 |
|||
|
Bestands-trasse |
Neutrasse |
Bestandstrasse |
Neutrasse |
Bestands-trasse |
Neutrasse |
Querung Vorranggebiet Natur und Landschaft |
2,20 km |
2,20 km |
|
2,60 km |
|
2,30 km |
Querung Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft |
0,38 km |
0,38 km |
|
0,36 km |
|
0 km |
Querung wertvolle Bereiche für Gastvögel |
0 km |
0 km |
|
3,10 km |
|
0 km |
Querung wertvolle Bereiche für Brutvögel |
0 km |
0 km |
|
3,10 km |
|
2,20 km |
Querung von Landschafts-schutzgebieten |
1,60 km |
1,60 km |
|
0 km |
|
0 km |
Querung von Gebieten mit Wallhecken |
0 km |
0 km |
|
1,60 km |
|
0,90 km |
Der erste Prüfschritt ist die
Anzahl und Länge der Querungen von Vorranggebiet Natur und Landschaft (VRG NuL)
sowie naturschutzfachlicher Bewertung hinsichtlich des Zielkonflikts, ob die Querung
mit einer Freileitung 380kV vereinbar ist. Vereinbar bedeutet, dass das
Vorhaben keine Auswirkungen hat, die dem Ziel widersprechen oder seine
Umsetzung dauerhaft erheblich erschweren. Neben den naturschutzrechtlichen
Verbotsbestimmungen, die eine oder mehrere Varianten ausschließen, werden die
Varianten auf Bündelung mit bestehenden Trassen sowie Länge der Querung durch
Naturschutzgebiete sowie reine Überspannung, bei Maststandorten außerhalb des
Schutzgebietes, geprüft.
Die Querung der Vorranggebiete
für Natur und Landschaft sowie weiterer wertvoller Bereiche:
V01 Gequert
wird das LSG FRI 111 Neuenburger Holz. Schutzzweck ist die Entwicklung und
Erhaltung des Landschaftsbildes und einer artenreichen Flora und Fauna mit
bedrohten Pflanzen und Pflanzengesellschaften sowie der starken
Amphibienpopulation. Die Querung widerspricht dem Schutzzweck nicht, da die
geplante Leitung die bereits vorhandene 220 kV Leitung lediglich ersetzt.
V06 Gequert
werden die Kompensationsflächen östlich von Driefel (Nr.56 Niederungen des
Zeteler Tiefs und der Woppenkamper Bäke, Brunner Bäke mit Niederung).
Kompensiert werden hier die Eingriffsfolgen durch den Windpark Hiddels. Als
Kompensationsziel ist die Entwicklung extensiver, mesophiler Grünlandflächen
festgeschrieben. Diese Flächen, direkt neben dem Zeteler Tief, sollen sich
dadurch zu Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Brut- und Rastvögel entwickeln.
Somit dienen sie der Avifauna als Ausweichflächen für die im Windpark verloren
gegangenen Flächen. Durch die notwendigen Baumaßnahmen der Mastanlagen und die
Überspannung der Kompensationsflächen kommt es zu einer starken Reduzierung der
Wertigkeit und damit zu der Notwendigkeit einer Nachkompensation. Dies
widerspricht den Kompensationszielen und erschwert deren Umsetzung erheblich.
Nördlich
und östlich von Steinhausen werden Entwicklungsflächen im Biotopverbund
„Brunner Bäke mit Niederung“ tangiert bzw. durchlaufen. Als vorrangige
Entwicklung ist die Pufferung der Brunner Bäke, Sanierung beeinträchtigter
abiotischer Funktionen Wasser- und Stoffretention, Erhöhung der Fläche
unterrepräsentierter Biotoptypen, Vernetzung von Feuchtlebensräumen, Erhöhung
Klimaschutzfunktion durchzuführen.
Zudem
stellen die Bereiche sehr wichtige Biotopverbundstrukturen gemäß des Niedersächsischen
Weges und des Landesraumordnungsprogrammes dar.
Eine
erhebliche Beeinträchtigung dieser Entwicklungsmaßnahmen durch die Baumaßnahme
und die Überspannung hat erhebliche Auswirkungen auf die Erreichbarkeit der
dort formulierten Ziele in Bezug auf die notwendige Durchgängigkeit dieses
Verbundsystems.
Zudem
führt die geplante Trasse nördlich und östlich von Steinhausen durch wertvolle
Bereiche für Gast- und Brutvögel. Diese Bereiche wurden durch die staatliche
Vogelschutzwarte entsprechend kartiert. Bestätigt wurden die Kartiergebnisse
durch die avifaunistischen Gutachten im Zuge der Windparkplanung.
Gemeinsam
mit den Kompensationsflächen östlich von Driefel und dem Biotopverbundsystem
Brunner Bäke stellt dieser Brut- und Rastvogelbereich einen Gesamtkomplex dar.
Ziel ist es den Brut- und Rastvögeln in den Gewässerräumen der BrunnerBäke, des
Zeteler Tiefs und der Woppenkamper Bäke neue und erweiterte Fortpflanzungs- und
Lebensstätten zu bieten. Durch die Zerschneidung aufgrund der geplanten Trasse
(Baumaßnahme und Überspannung) ist ein Austausch bzw. die Neubesiedelung durch
die Avifauna und damit eine gegenseitige Aufwertung der Bereiche stark
eingeschränkt, was die Erreichbarkeit der hier formulierten Ziele erheblich
erschwert.
Östlich
von Bockhorn wird das dort sehr gut ausgeprägte Wallheckgebiet überspannt.
Angrenzend zu dem Wallheckengebiet wurde im Zuge der Brutvogelkartierung für
den Landschaftsrahmenplan im Bereich Jeringhave/ Rotenhahn eine lokale
Bedeutung der Population ermittelt. Aufgrund der unmittelbaren Nähe ist eine
ähnliche Bedeutung des Wallheckengebietes für den Brutvogelbestand nicht
auszuschließen.
Durch
die Baumaßnahmen kommt es zu Beseitigungen und massiven Störungen des
Gehölzbestandes der Wallhecken. Dies führt zu Verlusten von Fortpflanzungsstätten.
Die
Überspannung der Gehölze hat zur Folge, dass die Brutvögel aufgrund der
Geräusche und der Bewegung der Leitungsseile diese Bereiche meiden
(Fluchtdistanzunterschreitung).
Somit
verliert der geschützte Wallheckenbereich stark an Bedeutung für den
Artenschutz und dies widerspricht den Schutzzielen dieses ökologischen
Verbundsystems erheblich.
V07 Gequert
wird der ehem. Flugplatz Friedrichsfeld. Die Kartierungen zum
Landschaftsrahmenplan haben aufgrund großflächiger Vorkommen gefährdeter
Biotoptypen, Standort zahlreicher gefährdeter Pflanzenarten und Brutgebiet
gefährdeter Vogelarten eine Naturschutzgebietswürdigkeit (NWB) ergeben. Als
Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung gefährdeter Biotoptypen und
Lebensstätten gefährdeter Tier- und Pflanzenarten gefordert.
Zur
Erreichung dieser Ziele wurde das gesamte Gelände als Kompensationsgebiet für
den Bau der A 20 planfestgestellt.
Auszug
aus dem Planfeststellungsbeschluss
Die
Trassenvariante mit den notwendigen Baumaßnahmen und der Überspannung der
Kompensationsfläche widerspricht sowohl der Naturschutzgebietswürdigkeit wie
auch der Eignung des Geländes als CEF Maßnahme für den Bau der A 20.
Vorranggebiet Natur und
Landschaft (Landschaftsschutzgebiet Neuenburger Holz, Biotopverbund Gewässer,
Kompensationsfläche Friedrichsfeld):
Wertvolle Bereiche für Gastvögel und Brutvögel:
Räumliche Nutzungen
Alternative |
V01 |
U06 |
U07 |
|||
|
Bestands-trasse |
Neutrasse |
Bestands-trasse |
Neutrasse |
Bestands-trasse |
Neutrasse |
Querung Vorranggebiet Rohstoffgewinnung |
525m (nur Vorbehalts-gebiet Ton) |
|
525m (nur Vorbehalts-gebiet Ton) |
350m |
|
350m |
Querung Windpark |
|
|
|
481m |
|
481m |
Querung des Windparks Hiddels von U06 und U07(blau):
Das Vorbehaltsgebiet Sand, östlich von Steinhausen,
wird nur am Rande geschnitten. Hier beträgt die Länge 215m. Aufgrund des großen
Maßstabs von 1:50.000 im Regionalplan wird dies als raumordnerische
Ungenauigkeit und somit nicht ein als zu kreuzendes Sandvorbehaltsgebiet
eingestuft.
Laut dem Landesraumordnungsprogramm (LROP
(VO 2017 sowie 2.Entwurf 2020) sowie dem Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP
2020) gibt es Ziele und Grundsätze der Raumordnung sowie ein entsprechendes
Urteil, dass insbesondere auf die Bündelung der neuen Trasse mit bestehenden
Trassensystemen als verbindliche Planungsvorgabe festlegen.
LROP VO 2017, Ziffer 04, Satz
6:
Bei der Planung von neuen Standorten, Trassen und Trassenkorridoren für
Hoch- und Höchstspannungs- und raumbedeutsamen Gasleitungen sollen
Vorbelastungen und die Möglichkeiten der Bündelung mit vorhandener und
geplanter technischer Infrastruktur berücksichtigt werden.
LROP 2020 - 2. Entwurf, Ziffer
05:
Bei
der Planung von Hoch- und Höchstspannungswechselstromleitungen sollen
energiewirtschaftsrechtlich zulässige Erdkabeloptionen frühzeitig als
Planungsalternativen in die Raumverträglichkeitsprüfung einbezogen werden,
insbesondere zur Lösung von Konflikten bei Siedlungsannäherungen und Konflikten
mit dem Gebiets- und Artenschutz nach dem Naturschutzrecht.
Diese LROP 2020-Regelung ist noch im
Entwurf, der allerdings bis Oktober verabschiedet sein soll. Dies ist im
Speziellen bei der Engstelle Bockhorn eine wesentliche Chance, die heute noch
nicht mögliche Erdverkabelung eventuell im Rahmen der Planfeststellung realisieren
zu können. Da so zeitgleich eine mögliche Realisierung und Trassenalternative
(mit kürzerer Länge, geringer Rauminanspruchnahme und geringer Querung von
Raumansprüchen) ermöglicht würde und zudem der Wohnumfeldschutz gewahrt bleibe.
Wohingegen der Wohnumfeldschutz bei den anderen Varianten durch die Mehrlängen
abgearbeitet wird.
Auch das RROP sieht grundsätzlich den
Vorrang der Trassenbündelung und Nutzung von Bestandstrassen vor:
RROP 2020, Kap. 4.2, Abs. 03,
Satz 3
„Die vorhandenen Leitungstrassen und die
damit beanspruchten sowie zukünftig zu beanspruchenden Vorranggebiete
(Leitungs-)Korridore sind unter diesen Zielfestlegungen auf ihre Eignung für
Aus- und Neubau sowie Bündelung zu überprüfen und gemäß ihrer Eignung zu
sichern.“
Planungsprinzipien
Trassenkonzept nach dem RROP 2020, Begründung, S.290:
-
Die kürzeste Verbindung zwischen Knotenpunkten/
geringste Rauminanspruchnahme: Es muss mindestens ein Planvorhaben realisiert
werden können; längere Verbindungen dürfen bei Berücksichtigung bzw. der
Unterbringung von mehreren neuen Trassen gewählt werden,
-
Bündelung mit bisherigen Leitungen (Bündelungsgebot),
-
Entwicklung neuer Trassen ist möglich, sofern eine
Bündelung und Ersatz von Bestandsleitungen nicht möglich ist oder zu Inanspruchnahme
höherer Raumwiderstände führt,
-
Bei der Planung von neuen Trassen soll eine
Überlagerung mit Vorranggebieten Natur und Landschaft sowie Vorranggebieten
Erholung vermieden werden, sofern der Schutzzweck von nach Naturschutzrecht
geschützten Gebieten entgegensteht,
-
Bei ELT-Leitungen ist eine Überlagerung oder Querung
mit Vorranggebieten Windenergie nicht möglich.
Wie oben dargestellt, ist
keine der geprüften Trassenvarianten frei von Konflikten. Gegenüber den anderen
Varianten weist V01 das höchste Maß der Verletzung des Wohnumfeldschutzes auf,
weil eine Unterschreitung des 400 m-Abstands zu 227 Wohngebäuden im
Innenbereich (Ziel der Raumordnung im Landes-Raumordnungsprogramm - LROP)
erfolgt. Die Varianten U08 und U07 hingegen sind energiewirtschaftlich
gesonderte zu begründen (Mehrlänge) und/oder weisen erhebliche rechtliche
Schwierigkeiten (Friedrichsfeld, CEF) und naturschutzfachliche Probleme auf.
Würde beispielsweise die auch nicht konfliktfreie U06 gewählt werden, so würde
V01 für den ebenfalls in Planung befindlichen B-Korridor zur Verfügung stehen.
Da dieser in Form eines Erdkabels geführt wird gäbe es auch keine Konflikte mit
dem Wohnumfeldschutz, zumal es sich um eine unmittelbare Bundesfachplanung ohne
vorgeschaltetes Raumordnungsverfahren handelt. Die erhofften städtebaulichen
und landwirtschaftlichen Entwicklungsspielräume würden im Westen trotz
Oberleitung im Osten der Gemeinde Bockhorn verwehrt bleiben.
Stellt man nun die reinen
Konflikte in die Abwägung, erscheint keine Lösung möglich. Nach
Netzentwicklungsplan, Bundesfachplanung (für den B-Korridor) und dem
Bundesbedarfsplangesetz ist eine Nullvariante nicht vorgesehen. Ein Ausweichen
auf andere Gemarkungen wurde zudem ebenfalls geprüft.
Nach den Regelungen des LROP
(Kapitel 4.2 Ziffer 07 Satz 5) hat bei der Weiterentwicklung des
Leitungstrassennetzes für Leitungen mit einer Nennspannung von mehr als 110 kV
die Nutzung vorhandener Leitungstrassen und Leitungstrassenkorridore nur dann
Vorrang vor der Festlegung neuer Leitungstrassen und Leitungstrassenkorridore,
wenn die vorhandenen Leitungstrassen und Leitungstrassenkorridore für den Aus-
und Neubau geeignet sind.
Dieses ist westlich von
Bockhorn wegen der Unterschreitungen des Abstandsbereichs zu den Wohnhäusern im
Innenbereich zunächst nicht der Fall. Gleichzeitig ist die Eignung der übrigen
Varianten ebenfalls nicht i. S. d. Kapitel 4.2 Ziffer 07 Satzes 5 nachgewiesen.
Sie sind nicht konfliktfrei und / oder energiewirtschaftlich weniger effizient.
In diesem Sinne kann eine
Abwägung und Entscheidung nur entlang der gültigen Regelungen insbesondere des
LROP und RROP sowie der kumulativen Betrachtung von Neubelastungen des Raumes
erfolgen.
Für Flaschenhalssituationen
beinhaltet das LROP die Ausnahmeregelungen nach Kapitel 4.2 Ziffer 07 Satz 9
LROP. Der Abstand zum Wohnen kann dieser Abstand ausnahmsweise dann
unterschritten werden, wenn
a)
gleichwohl ein gleichwertiger vorsorgender Schutz der
Wohnumfeldqualität gewährleistet ist oder
b)
keine geeignete energiewirtschaftlich zulässige Trassenvariante
die Einhaltung der Mindestabstände ermöglicht.
Es handelt sich damit um eine
Alternativbetrachtung, die im Folgenden abgeprüft wird.
Zu lit. a):
Ein gleichwertiger
vorsorgender Schutz der Wohnumfeldqualität (Buchstabe a) beispielsweise durch
sichtverschattende Gehölzbestände ist unzweifelhaft nicht gegeben und auch
nicht herzustellen.
Zu lit. b):
Die Voraussetzungen des
Buchstaben b wären erfüllt, wenn keine Trassenvariante die Ziele der
Raumordnung und fachgesetzliche Vorgaben einhalten könnte. Hier ist
insbesondere zu betrachten, ob die Querungen der im RROP dargestellten
Vorranggebiete Natur und Landschaft, die teilweise auf LROP-Vorgaben beruhen,
bei den Varianten U06 und U07 zielkonform und ohne Verletzung von
fachgesetzlichen Verbotstatbeständen, beispielsweise nach Naturschutzrecht,
möglich wären. Dies ist bei U06 und U07 nicht der Fall, sodass bei allen drei
möglichen Varianten Ziele der Raumordnung verletzt werden. Dem gegenüber greift
die V01 auch in die Vorranggebiete Natur und Landschaft, hier vor allem die
Driefeler Wiesen, ein. Es findet aber durch den Ersatzneubau effektiv keine
Mehrbelastung des Raumes statt. Alle übrigen Trassenvarianten würden zudem
gegen ein Ziel der Raumordnung (Abstand zur Wohnbebauung, Vorranggebiete Natur
und Landschaft oder Vorranggebiete Windenergienutzung und Rohstoffgewinnung)
sowie dem Bündelungsgebot, gemäß RROP 2020, Kap. 4.2, Abs. 03, Satz 3
verstoßen, da sie weder bündeln noch Konflikte lösen und einen Zielkonflikt der
Raumordnung beinhalten.
Insofern sind die
Voraussetzungen für lit. b) grundsätzlich gegeben.
Da alle Alternativen
„harte“ Kriterien (Ziele der Raumordnung und fachgesetzliche Verbotstatbestände)
verletzen, ist V01 über die Ausnahme in Kapitel 4.2 Ziffer 07 Satz 9
Buchstabe b LROP raumordnerisch möglich.
Zusätzliches Gewicht erhält
in diesem Fall dann auch die Frage der Neubelastung des (Landschafts-) Raums
sowie bestehende rechtliche Sicherungen von Trassen. Die betroffenen
Wohngebäude wurden jedoch nach dem Bau der im RROP 2020 und auch schon im RROP
2003 gesicherten 220-kV-Bestandsleitung errichtet. Hinzu kommt, dass in dem für
diesen Bereich gültigen Bebauungsplan bereits eine Hochspannungsfrei-Leitung
der Spannungsebene 380 kV dargestellt ist. Der Trassenverlauf ist überwiegend
auch eigentumsrechtlich in Form von Dienstbarkeiten abgesichert.
Die Nutzung der
Bestandstrasse entspricht zudem den Vorgaben des RROP 2020, Kap. 4.2, Abs. 03,
Satz 3.
Damit entspricht Variante V01
auch positiv den Zielvorgaben nach dem LROP und verletzt nicht nur nicht Ziele
der Raumordnung, wodurch sich raumordnerisch eine höhere Legitimität ergründet
– trotz erheblicher Zielverletzung durch die Abstände zur Wohnbebauung.
Naturschutzfachlich ist eine Bündelung der Trasse einer Neuinanspruchnahme
ebenfalls vorzuziehen. Daher wird von Verwaltungsseite die Variante V01
vorgeschlagen, da der Zielkonflikt Wohnbebauung über das LROP/ Aufnahmeregelung
bzw. über Vorranggebiete Natur und Landschaft Driefeler Wiesen aufgrund der
Bündelung mit der bestehenden 220 kV Leitung am verträglichsten erscheint und
die geringste Neuinanspruchnahme getroffen wird.
Aufgrund
der Zielverletzung durch die Abstände zur Wohnbebauung und der Resolution des
Kreistags des Landkreises Friesland spricht sich der Landkreis Friesland als
erste Priorität der Variante V01 mit Teil-Erdkabeloption aus. Eine
entsprechende Stellungnahme wird im Rahmen der Beteiligung zum
Bundesbedarfsplangesetzt abgegeben. Erst wenn diese Option der
Teil-Erdverkabelung rechtlich, technisch und verfahrenstechnisch nicht möglich
ist, spricht sich der Landkreis Friesland für die Variante V01 als herkömmliche
Alternative aus.
Beide Gremien tagen gemeinsam. Herr Ihmels weist
in Absprache mit dem Bockhorner Bürgermeister Krettek darauf hin, dass der
Ausschuss (Fachausschuss des Landkreises Friesland und der Gemeindeausschuss
Bockhorn) im Anschluss einen Beschluss fassen wird. Dies könne der Rat der
Gemeinde ebenfalls tun oder aber nochmals in den Lauf Fachausschuss, VA und Rat
gehen, da die Informationen durch die Firma Tennet am heutigen Tage zur
Verfügung gestellt werden.
Herr Ihmels
übergibt das Wort an Herrn Neuhaus, der die Sach- und Rechtslage erklärt. Die
Planung der 380 kV-Leitung laufe bereits seit einigen Monaten. Auf Grund des Bundesbedarfsplanes ist diese
Trasse vorgeschrieben, sodass eine Nullvariante, um Bockhorn zu entlasten,
nicht möglich sei. Es finde eine
Abwägung zwischen verschiedenen Varianten statt. Keine Variante sei komplett
zufriedenstellend, allerdings würde die gewählt werden, die die geringste
Anzahl an neuen Konflikten und erstmaligen Inanspruchnahmen verursacht.
Herr Ihmels bittet Herrn Bürgermeister
Krettek die Situation aus Sicht Bockhorns zu schildern. Herr Krettek fordert,
dass die Belastung der Bockhorner Bürger/innen so gering wie möglich gehalten
werde. Es bestehe ein sehr enger Austausch zwischen der Gemeinde Bockhorn, dem
Landkreis Friesland und dem Vorhabenträger Tennet. Es sei eine Variante
gefunden, bei der für die Bockhorner
Bürger/innen die geringsten Nachteile entständen. Insbesondere seien die
Bürger, die am Neuenburger Urwald wohnen, betroffen. Er stellt klar, dass die
Spekulationen, die 220 kV Leitung würde komplett entfernt werden bzw. als
Verkabelung kommen würde, nicht der Wahrheit entsprächen. Weder die Verwaltung noch die Politik haben eine solche
Aussage getroffen.
Herr Weiß der Firma Tennet beginnt mit dem
Vortrag über die Variantenwahl. Er stellt zwei weitere Mitarbeiter der Firma
Tennet vor, Herrn Dehning und Frau Klassen. Die Firma Tennet sei einer von
vier Übertragungsnetzbetreibern und
dabei der größte Stromtransporteur in Deutschland und der einzige
grenzüberschreitende Übertragungsnetzbetreiber in Europa. Tennet gehöre einem
holländischen Mutterkonzern an. Das Netzgebiet umfasse Bayern, Hessen,
Schleswig-Holstein, Niedersachsen. Es gebe verschiedene Netzentwicklungspläne
nach Bundesbedarfsplangesetz , ebenso würden Offshore-Netzentwicklungspläne
durch die Bundesnetzagentur überprüft und bestätigt. Die bestätigten Pläne
fließen in das Bundesbedarfsplangesetz. Der Bundesgesetzgeber beauftrage
daraufhin gesetzlich und verpflichtend, diese Projekte termingerecht
durchzuführen. Im Anschluss würden die im Netzentwicklungsplan definierten
Anfangs- und Endpunkte auf möglichst raumverträgliche Trassenkorridore untersucht. Herrn Weiß sei
bewusst, dass jede Leitung ein Kompromiss sei. Es sei keine Leitung mehr in
Deutschland baubar, die nicht in irgendeiner Form auf Restriktionen und
Einschränkungen stoße. Zum aktuellen Projekt habe Tennet eine gewisse
Raumkenntnis, da die Firma bereits für das Vorgängerprojekt Wilhelmshaven-Conneforde
I tätig gewesen sei. Die Gemeinde und der Landkreis haben gemeinsam die
vorhandenen Raumrestriktionen besprochen. Hierbei wären Siedlungen,
Rohstoffabbau usw. berücksichtigt. All diese Überlegungen fließen in die
Planung ein. Für das aktuelle Projekt und insbesondere die Engstelle Bockhorn
habe sich die Firma außergewöhnlich viel Zeit genommen, insgesamt dauern die
Überlegungen bereits über 10 Monate an.
Herr Weiß stellt das Projekt vor. Es diene
der Erhöhung der Übertragungskapazität. Der Startpunkt liege nördlich von
Wilhelmshaven, dort sei ein sog. Suchraum definiert. Hier solle der
Umspannwerksstandort realisiert werden. Die anderen beiden
Umspannwerksstandorte seien ebenfalls bereits definiert, diese befänden sich in
Fedderwarden und Conneforde. Diese drei Punkte sollen nun mit den 380
kV-Leitungen verbunden werden. Dies seien ähnliche Leitungen wie die von
Wilhelmshaven – Conneforde und Emden – Conneforde, wobei sich in Bockhornerfeld
ein 4-Systemgestänge befinde. Die
Leitung bestehe ansonsten aus einem 2-Systemgestänge, was bedeute, dass sich 2
Traversen übereinander befinden. Am 15.06.2022 möchte Tennet in Zusammenarbeit
mit dem Amt für regionale Landesentwicklung die Antragskonferenz zum
Raumordnungsverfahren durchführen und ins Raumordnungsverfahren gehen. 2 Wochen
später fänden 3 Informationsmärkte in der Region statt, um im Detail über die
Planungen und den aktuellen Informationsstand zu informieren.
Zur aktuellen Planung seien sehr wenige
Varianten übrig geblieben, die überhaupt denkbar seien. Jedes Für und Wider
wurde gegeneinander abgewogen und eine Vorzugsvariante wurde identifiziert.
Keine der Varianten sei konfliktfrei. Er veranschaulicht die potentiellen
Möglichkeiten anhand einer Präsentation und erläutert die Vorzugsvariante. Herr
Weiß erklärt, dass das Projekt ein reines Freileitungsprojekt sei, es gebe
keine gesetzliche Legitimation ein Erdkabel zu verlegen. Die bestehende 220
kV-Leitung werde abgebaut und durch eine 380 kV-Leitung ersetzt. Die lila
Variante (U09) stelle keine gute
Variante dar. Die Variante gelb in Kombination mit grün (U07/U07a) stelle
ebenfalls keine gute Variante dar, da es starke umweltfachliche Restriktionen
gebe und ebenfalls eine Kompensationsfläche der Küstenautobahn mit einem
bereits abgeschlossenen Verfahren gebe. Die gelbe Variante in Kombination mit
der blauen (U07/V08) komme nicht in Frage, da der Ortsteil Osterforde um ca.
300° eingeschlossen würde und somit fast vollständig umschlossen werde. Die
blaue Variante sei somit die einzig realisierbare Variante (V08).
Berücksichtigt dabei seien das Neubaugebiet Urwaldstraße und der Klosterhof
Grabhorn mit dem Friedwald, beides solle so wenig wie möglich bis gar nicht
tangiert werden.
Herr Ambrosy ergänzt, dass es einen
einstimmigen Beschluss des Kreistages gebe, in dem ein Erdkabel gefordert sei.
Er gibt an, dass mit allen verfügbaren Mitteln, unter anderem über kommunale
Spitzenverbände und eine Bundesratsinitiative, um eine Erdverkabelung gekämpft
würde. Aus Kostengründen habe sich der Bund dennoch für eine Freileitung,
anstatt für die geforderte Erdverkabelung entschieden. Er gibt an, dass das
geplante Vorhaben aufgrund der Energiewende nicht das letzte sein würde.
Herr Bergfeld, in seiner Funktion als
Ratsmitglied der Gemeinde Bockhorn, betitelt das Vorhaben als
Schildbürgerstreich und betont, dass es ihm schwerfalle, Verständnis für die
neue Trasse aufzubringen. Er gibt an, dass vor 3 Jahren in der Westumgehung von
Bockhorn eine 380 kV-Bestandsleitung realisiert wurde. Er bemängelt, dass eine Variante gewählt
werde, die mitten durch ein bebautes Gebiet gehe. Er hält die Zahl der
belasteten Haushalte, die lt. Beschlussvorlage 229 seien, zu niedrig gegriffen
und ist der Meinung, dass dies noch weitaus mehr Haushalte / Wohnhäuser
betreffe.
Herr Weiß zeigt sich verständnisvoll. Er
erklärt, dass er ebenfalls im Vorgängerprojekt tätig war. Er hielt es anfangs
für einen Fehler im Gesetz, dass für die vorangegangenen Projekte keine
Erdverkabelung vorgesehen war. Er gibt an, dass es sich dabei per Gesetz um sog.
Pilotvorhaben handelte, an denen man ausgewählte Technik ausprobieren wollte.
Im Gleichstrombereich würden Kabel erdverlegt zum üblichen Ablauf gehören. Im
Wechselstrombereich sei dies auf dieser Spannungsebene Neuland. Die Technik sei
eine andere. Ebenso dürfe man nicht vergessen, dass beim Wechsel von
Wechselstrom auf Gleichstrom Konvertoren benötigt würden. Da man im
Wechselstrombereich bleibe, werde dies im genannten Projekt nicht benötigt. Um
von Freileitung unter die Erde zu kommen, werde eine sog. Kabelübergangsanlage
benötigt. Am Bockhorner Urwald gebe es dafür „kleine Umspannwerke“, die
deutlich größer seien, als einfache Masten. Die gesetzlichen Möglichkeiten
einer Erdverkabelung seien verwehrt. Herr Weiß betont, dass die Firma Tennet
keine Technologien bevorzugt. Er berichtet, dass die Projekte Emden Ost –
Conneforde, sowie Wilhelmshaven – Conneforde die ersten beiden
Erdkabel-Projekte seien, die in Betrieb genommen wurden. In beiden Projekten
gab es massive Probleme in Hinblick auf die Kabel. Gerade in Bezug auf die
Technik gebe es trotz genauer Berechnungen vor allem in Anfangszeiten Probleme.
Aktuell würden fehlerhafte Kabel ausgetauscht.
Herr Scherer, ein weiteres Ratsmitglied der
Gemeinde Bockhorn, meldet sich zu Wort und fragt, wie es sich in Bezug auf
Unwetter mit einer Freileitung verhält. Bei Unwetterwarnungen, wie
beispielsweise Starkstürmen etc. würde davor gewarnt werden, sich unter
Strommasten aufzuhalten. Er fragt, wie dies für die Menschen, die unmittelbar
am Urwald wohnen, zu realisieren sei. Er möchte wissen, wer die Verantwortung
trägt und wie es moralisch zu vertreten sei, falls es zu einem Unfall komme. Er
fügt hinzu, dass es seiner Ansicht nach in Hinblick auf Sicherheit sehr wichtig
sei, wenigstens in den Bereichen, die sich in unmittelbarer Häusernähe
befinden, ein eine Erdverkabelung zu wählen.
Herr Weiß antwortet, dass alle Masten
geerdet und mit jeweils 2 Blitzschutzseilen ausgestattet seien. Ein Blitz würde
somit mit hoher Wahrscheinlichkeit eher den Masten, als ein nahegelegenes Haus
treffen. Ebenso würden Berechnungen für einen abgeleiteten Blitz für jeden
Teilabschnitt der Leitungen durchgeführt werden. Alle Masten werden beim Bau
den Anforderungen entsprechend statisch überprüft. Noch höhere
Überprüfungsanforderungen gebe es, wenn ein Mast an einer exponierten Stelle,
wie z.B. ein Wohngebiet stehe. Alle Länder im Bundesgebiet seien in sog. Wind-
und Eislastzonen unterteilt. Die Leitung wird somit bereits vor dem Bau
dementsprechend ausgelegt. Im hiesigen Gebiet gelte die höchste Windlast- und
Eislastzone, nämlich 4/4, bzw. 2/2. Der Mast sei somit, was die Statik
anbelangt, maximal ausgelegt. Eine 100% Garantie würde es aber, wie in allen
anderen Bereichen ebenso, nicht geben.
Durch die OffshoreParks in der Nordsee kommt
es auch an anderen Orten zu Umspannwerken. Frau Bartelmei, in Ratsmitglied der
Gemeinde Bockhorn, möchte wissen, ob eine derartige Belastung auch andernorts
vorhanden sei und ob die Möglichkeit bestehe, dass Tennet sich mit weiteren
Kommunen, die ähnliche Problematik der Trassenplanung treffe, zusammenschließe,
um sich dann gemeinsam ans Wirtschaftsministerium zu wenden und so auf diesem
Wege versuchen, die bestehende Planung bürgernah zu strukturieren, um im besten
Falle doch noch eine Erdverkabelung zu erwirken.
Herr Weiß antwortet, dass es derzeit noch 3
Offshore-Projekte gebe, wovon 2 Richtung Unterweser gingen, das dritte würde in
Wilhelmshaven 2 mit einem Konverter anschließen um 2 GB, vergleichbar mit der
Energie eines Atomkraftwerkes, abzutransportieren. Tennet sei mit Amprion in
Kontakt, die den B-Gleichstromkorridor
Richtung Süden (NRW), habe. Tennet versuche in solchen viel betroffenen
Gebieten wie Bockhorn zu bündeln,in diesem Fall
in Zusammenarbeit mit dem Landkreis und Amprion. Er zeigt anhand der
Präsentation, die diesem Protokoll als Anlage hinzugefügt ist, die bestehende, in der Erde liegende, 380
kV-Leitung und diverse Pipelines an gleicher Stelle, mit dem Urwald auf der
einen Seite und dem Jadebusen auf der anderen Seite. Gerade für eine solche
Leitungsinfrastruktur sei nicht ausreichend Platz vorhanden.
Herr Heidrich vom Amt für regionale
Landesentwicklung wirft ein, dass der Bereich Bockhorn im Bereich
Trassenplanung einer der konfliktreichsten Stellen sei. Im Verlauf der Leitung
Wilhelmshaven – Conneforde gebe es 2 Teilerdverkabelungsbereiche. Das Land
Niedersachsen, federführend das Umweltministerium unter Herrn Olaf Lies, habe
bereits mehrfach an dieser Stelle für eine Erdverkabelung plädiert. Auch könne
man in der Landespolitik nicht erklären, warum vor 2 Jahren für viel Geld mit
einem enormen Aufwand eine Erdverkabelung gelegt wurde, um das gesamte Umfeld
zu schützen und nun 2 Jahre später eine Freileitung aufs Erdkabel gesetzt
würde.
Ein weiteres Bockhorner Ratsmitglied stellt
die Frage, wie groß die Gefahr sei, dass eine Leitung reißen könne, wie vor ca.
10 Jahren in Wiesmoor geschehen.
Herr Weiß berichtet, dass es sich in dem
genannten Fall in Wiesmoor um eine 110 kV-Leitung, mit einem Querschnitt von
5,65 cm mit mittig sitzender Stahlseele der Firma Avacon, handelte. Die
heutigen Seile sind sog. Finch-Seile. Herrn Weiß sei bei dieser Art von
Leitungen kein Vorkommen bekannt, dass ein Seil gerissen sei. Er fügt zudem
hinzu, dass im Falle eines Reißens die Spannung mithilfe von Sicherheitsmechanismen
im millisekundenbereich abgeschaltet sei, bevor das Seil auf dem Boden
auftreffe. Lediglich ist es schon einmal passiert, dass bei einer Demontage ein
solches Seil auf die Autobahn gefallen sei. Zu dem Zeitpunkt war der Bereich
jedoch gesperrt, sodass niemand zu Schaden gekommen sei. Für solche Arbeiten an
kritischen Stellen würden aber immer Vorkehrungen getroffen werden, wie
beispielsweise Schutzgerüste oder Seilzugverfahren.
Herr KTA Ratzel fragt, ob die 220 kV-Leitung
über die gesamte Strecke durch eine 380 kV-Leitung ersetzt werde oder es sich
nur um einen Teilbereich handele und an anderer Stelle die Leitung vollständig
neu gebaut würde.
Herr Weiß berichtet, dass ab Fedderwarden
Richtung Süden bis Conneforde die bestehende 220 kV-Leitung abgebaut werde und
dafür eine neue 380 kV-Leitung gebaut. Die bestehende 220kV-Leitung ist
teilweise von 1972, sodass nicht immer komplett in der exakt gleichen Trasse
gebaut werden könne. Wo immer dies möglich sei, würde man den gleichen Trassenverlauf
wählen. Bei Restriktionen müsse aber vom bisherigen Verlauf abgewichen werden.
Er zeigt am Beispiel der schwarz-grün gestrichelten Linie, dass der Abstand zur
bestehenden Wohnbebauung optimiert werde.
Herr KTA Ratzel fragt weiterhin, was es für
Auswirkungen auf den Mensch und die gesamte Umgebung habe, wenn die Leitungen über Baugebiete
hinweg liefen.
Herr Weiß erklärt, dass eine Leitung
natürlich immer visuelle Auswirkungen habe. Jeder Leitung liegt die
Bundesimmissionsverordnung zu Grunde, was bedeute, dass die Leitungen so
berechnet werden, dass Mensch und Tier nach der aktuellen Vorgabe des
Gesetzgebers in Bezug auf Elektromagnetismus nicht beeinträchtigt werden.
Herr Dehning der Firma Tennet fügt hinzu,
dass dies auch der Grund sei, warum einige Leitungen etwas höher als andere
seien. In dem Moment, wo die Spannungsebene erhöht werde, werde gleichzeitig
der Bodenabstand vergrößert.
Frau KTA Esser hat die Frage gestellt, ob
auch das bestehende Erdkabel ersetzt würde. Dies wurde von Herrn Weiß verneint,
da es sich bereits um eine neue Leitung, also um ein 380 kv-Kabel handele und
dieses weiterhin Bestand hat.
Des Weiteren wurde die Frage gestellt, ob
das geplante Projekt das letzte dieser Art sein würde, oder die Trasse in
Zukunft noch ausgebaut werden würde und wenn dies der Fall wäre, ob
diesbezüglich mit den betroffenen Grundstückseigentümern Gespräche geführt
würden.
Herr Weiß entgegnet, dass die Firma Tennet
aktuell lediglich den Auftrag für die beschriebene 380 kV-Leitung Wilhelmshaven
2 – Conneforde habe. Seines Wissens sei im Netzentwicklungsplan, der bis zum
Jahr 2035 vorgeplant sei, keine weitere Leitung im Bereich des
Wechselstrombereichs zwischen Wilhelmshaven und Conneforde geplant. Zu dieser
Leitung kommt der B-Korridor als Gleichstromtrasse hinzu, in Summe habe man
somit bereits 3 Leitungen die Richtung Süden verlaufen. Wie der Bedarf nach
2035 sei, kann nicht vorausgesagt werden.
Frau Tammen vervollständigt den Beitrag und
erwähnt, dass 2030 drei unterschiedliche Landtrassen geplant seien. Zwei davon
würden nach Unterweser geführt werden. Die einzelnen Korridore, die zwischen
Landkreis Friesland und Landkreis Ammerland durchgeführt würden, wurden in der
Antragskonferenz behandelt.
Herr Weiß merkt an, dass die Landtrassen für
das Wohngebiet Bockhorn keine Rolle spielen würden.
Seitens Herrn Schweizer, ein weiteres
Ratsmitglied der Gemeinde Bockhorn, kommt der Einwand, ob mit der geplanten
Leitung der neuste Stand der Technik verbaut würde und ob es durch
Supra-Leitungen die Möglichkeit gebe, die Trassen zu verschmälern und dadurch
andere Korridore nutzbar seien.
Herr Weiß gibt an, dass bei den Leitungen
Luft als Isolator verwendet werde. Unabhängig davon, welche Technik man
verwende, müsse die Isolation sichergestellt werden. Bei der Nutzung von Luft
als Isolator müsse ein Sicherheitsabstand auf der Spannungsebene von mindestens
7,80 m gewährleistet sein. Pro Traversenebene beträgt bei der aktuellen
Seildicke, bei der 4er-Bündel verwendet werden, zusätzlich der Aufhängung und
der Isolatoren und Hinzurechnung der Traverse, entsteht eine Breite von ca.
15m. Wenn man die Trasse verschmälern möchte, kann man dies bis zu einem
bestimmten Grad tun, dies würde allerdings bedeuten, dass dementsprechend höher
gebaut werden müsse, da die Isolation gleichbleibend gewährleistet werden
müsse.
Herr Schweizer fragt weiterhin, ob man in
dem Falle der Verschmälerung weiter außerhalb des Ortes bzw. außerhalb der
bisher festgelegten Zonen bleiben könne.
Herr Weiß erwähnt, dass die Höhe der Leitung
für das Neubaugebiet selber keine Rolle spiele. Aufgrund des physischen
Bestehens der Bestandsleitung in Verbindung mit dem Bebauungsplan, in dem die
potentielle 380 kV-Leitung schon aufgenommen sei, sowie das Nichtvorhandensein
von Alternativen, sei es unerheblich, welche Breite/Höhe die Trasse habe. Es
gebe sog. Hochtemperaturseile, die ein spezielles Monitoring bekommen. Die
Temperatur der genannten Seile werde insgesamt heißer und könne mehr Strom
tragen. In der Fläche setzt man diese jedoch nicht ein, da sie wesentlich
teurer seien und sie den Temperaturen dauerhaft standhalten müssen. Die Assets
der Firma Tennet werden auf ca. 50 Jahre gesetzt. Sollten diese Leitungen
dieser Belastung nicht für diesen langen Zeitraum standhalten, würden bei einem
vorzeitigen Tausch der Leitung zusätzliche Kosten entstehen, die wiederum über
Netzentgelte eingeholt werden müssen. Insgesamt sei dies ein
volkswirtschaftliches Problem. Der gesamte Energieausbau und der Ausstieg aus
dem russischen Gas sei für Deutschland rein finanziell gesehen eine
Mammutaufgabe. Alle zusätzlichen, nicht zwangsläufig notwendigen Kosten, müssen eingespart werden. Wenn es
aber helfen würde, eine Situation gänzlich zu entschärfen, würde die Firma
Tennet diese Option wählen, vorausgesetzt diese sei zulässig und vom
Gesetzgeber legitimiert.
Herr Dehning ergänzt, dass in Gänze Restriktionen
vorhanden seien, die im Grunde genommen gar keine Freileitung realisieren
ließen. Zudem gebe es im Osten der Gemeinde bisher keine linienhafte
Infrastruktur, es läge keine Pipeline und keine Stromleitung. Es sei sich nicht
sicher, ob 110 kV-Netze lägen, Höchstspannungsleitungen seien aber nicht
vorhanden. Wenn Tennet dort eine Leitung bauen würde, könnte es in
Folgeprojekten zu Bündelungsoptionen kommen. In dem vorhandenen Projekt ginge
es um die Abwägung zwischen einer Belastung eines gänzlich unbelasteten Raumes
und einem Leitungsneubau in einem vorbelasteten Raum. Im Bockhorner Westen
stehe bereits schon eine 220 kV-Leitung. Herr Weiß verdeutlicht die Aussage
anhand der Präsentation. Die dünnen schwarzen Striche stellen eine Pipeline
bzw. eine geplante Pipeline-Infrastruktur dar. Da Tennet gezwungen sei, mit
anderer linienhafter Infrastruktur zu bündeln, geschehe dies gemeinsam mit dem
auf der Karte dargestellten blauen Trassenverlauf. Es würde nicht nur mit der
bereits liegenden 380 kV-Leitung gebündelt werden, sondern auch mit anderer
bereits vorhandener Pipeline-Infrastruktur.
Herr Bergfeld, ein Ratsmitglied der Gemeinde
Bockhorn, stellt die Frage, ob eine
weitere Leitung durch Bockhorn ausgeschlossen sei, da lt. Aussage von Herrn
Weiß keine andere Variante in Frage käme und es bereits aktuell zu gravierenden
Problemen käme.
Herr Weiß stimmt diesem Einwand zu, gibt
aber zu bedenken, dass man derzeit lediglich vom heutigen Stand ausgehen könne.
Zum jetzigen Zeitpunkt sei keine weitere Leitung bis 2035 geplant. Bis dahin
würden unter Umständen aber andere Technologien entwickelt werden, es könne
somit nie komplett ausgeschlossen werden. Dennoch seien die physischen Lücken
in Bockhorn bereits bebaut und es würden keine bestehenden Häuser unterbaut.
Frau Klassen fügt hinzu, dass auch
entsprechende Sicherheitsabstände zu den Leitungen eingehalten werden müssen.
Diese Korridore seien dementsprechend angepasst. Eine Gasleitung brauche aber
beispielsweise einen entsprechend geringeren Korridor und somit bestünde die
Möglichkeit einen solchen Korridor nochmal zu durch- bzw. zu überqueren.
Herr Scherer, ein Ratsmitglied der Gemeinde
Bockhorn, erinnert daran, dass nur nach dem heutigen Stand und der aktuellen
Gesetzeslage gearbeitet sowie beschlossen werden könne. Die Technologie
entwickle sich stetig weiter und die Energiewende sei in vollem Gange, daher
sei es seiner Ansicht nach unbekannt, wie es planungstechnisch in 15 – 20
Jahren aussehe.
Herr Weiß teilt mit, dass man mit den zwei
Leitungen Wilhelmshaven 1 – Conneforde, Wilhelmshaven 2 – Conneforde, sowie dem
Gleichstromkorridor B relativ leistungsfähig in dem Nord-Süd-Gefälle
aufgestellt sei. Eine Garantie, dass nicht doch noch weiterer Ausbau
stattfinden solle, gebe es aber nicht. Er gibt an, dass bereits in den letzten
Jahren die energiewirtschaftlichen Ziele bei der Firma Tennet einige Male nach
oben korrigiert wurden.
Ein weiteres Ratsmitglied der Gemeinde
Bockhorn fragt, ob die gewählte Trasse für evtl. andere Projekte/Leitungen
ausbaufähig sei. Herr Weiß betont nochmal, dass es keine weiteren Alternativen,
als die gewählte Variante gebe, allerdings wisse man nicht, wie sich das
Planungsrecht verändere. Das geplante Projekt sei lt. Stand heute kein
Erdkabelprojekt. Wenn ein zukünftiges Projekt realisiert werden solle und um
die vorhandenen Restriktionen wisse und beispielsweise rein theoretisch die
Möglichkeit der Erdverkabelung bestünde, könne dies dann unter Umständen
umgesetzt werden oder es wechsele z.B. die Technologie in den Gleichstrombereich.
Gleichstromtrassen seien gerade in der Erdkabelvariante schmaler und benötigen
somit weniger Platz. Dies alles sei derzeit so nicht geplant, könne aber unter
Umständen eintreffen.
Das gleiche Ratsmitglied befürchtet, dass
durch das Wohngebiet nach der Verlegung des Erdkabels nun eine 380kV-Leitung
gebaut werden würde und in 10 – 15 Jahren durch Vorantreiben der Energiewende
wieder Erdkabel verlegt würden. Die Pilotprojekt-Erdverkabelung sei seiner
Ansicht nach aus Druck heraus entstanden, da in Süddeutschland entschieden
wurde, das Landschaftsbild nicht Strommasten zu stören. Herr Ambrosy fügt hinzu, dass das Erdkabel
nicht aufgrund der politischen Entscheidung in Bayern gelegt wurde, sondern
hier vor Ort durch gute politisch, sehr solide Arbeit entstanden sei.
Herr Scherer erwähnt weiterhin, dass die
Planer immer nur auf der Grundlage der derzeitigen Gesetzeslage arbeiten
können. Evtl. habe diese aber nach einigen Jahren keine Gültigkeit mehr. Die
Bundesregierung habe seiner Ansicht nach mit einer übereilten, sehr schlecht
vorbereiteten Energiewende zu kämpfen. Er stellt die Frage in den Raum, was die
zahlreichen Windkraftanlagen nützten, wenn die Energie nicht transportiert
werden könne.
Herr Weiß stimmt dem zu und sagt, dass auch
die Firma Tennet vom aktuellen Tagesgeschehen überrascht würde und somit nicht
verlässlich in die Zukunft planen könne.
Herr Ihmels fragt, ob es noch weitere Fragen
zum Vortrag gibt. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Herr Weiß weist abschließend auf die
kommenden Informationsmärkte in der letzten Juniwoche dieses Jahres hin. Sie fänden an 3
verschiedenen Orten statt, unter anderem im Bereich Bockhorn. Das
Kartenmaterial zur Trassenplanung inklusive Abwägungen können online, öffentlich
zur Vorbereitung der Antragskonferenz, über die Webseite von Tennet abgerufen
werden.
Herr Ihmels bedankt sich bei Herrn Weiß für
den Vortrag. Er fragt, ob die Verwaltungen etwas zur Rechts- und Sachlage
hinzufügen möchten. Dies wird verneint.
Der Landkreis Friesland stimmt über ihren Beschlussvorschlag
ab. Herr Homfeldt spricht die Kreistagsabgeordneten des Fachausschusses an und
fragt, ob es noch weitere Fragen zur Sitzungsvorlage gibt oder ob der Wunsch
besteht, das Thema Trassenplanung erneut in den Fraktionen zu beraten. Dies
wird verneint. Ebenso fragt er, ob der Beschlussvorschlag noch einmal vorgelesen werden soll oder ob
nach Vorlage entschieden werden kann. Er kommt zur Beschlussfassung. Er bittet
um Handzeichen, ob dem Beschluss wie vorgelegt zugestimmt werden kann.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Herr Haschen ergreift das Wort und teilt
mit, dass er es sehr begrüße, dass der
Landkreis Friesland und der Gemeinderat Bockhorn gemeinsam tagen. Das
gemeinsame Ziel sei es, die Belastung der Bürger so gering wie möglich zu
halten. Er teilt mit, dass dem Gemeinderat Bockhorn der Beschlussvorschlag des
Landkreises Friesland in dieser Hinsicht nicht eindeutig genug formuliert sei.
Dieses Thema sei im Fachausschuss der Gemeinde Bockhorn noch nicht beraten. Er
schlägt im Namen der Gemeinde Bockhorn und des Rates vor, eine eigene
Stellungnahme zu erstellen, in der ganz deutlich hervorgehe, dass nur eine
Erdverkabelung in Frage käme.
Herr Homfeld ergänzt, dass aus der
Formulierung klar hervorgehe, dass eine Erdverkabelung priorisiert werde,
jedoch sei die Rechtslage, wie bereits erläutert, eindeutig. Er betont, dass
weder der Gemeinderat, noch der Kreisausschuss bzw. der Ausschuss des
Landkreises einen offensichtlich rechtwidrigen Beschluss fassen könne und dies
der Grund sei, weshalb die gewählte Formulierung im Beschlussvorschlag
getroffen wurde.
Herr Ihmels bedankt sich für den Hinweis und
fragt nach weiteren Wortmeldungen.
Herr Krettek, der Bürgermeister von Bockhorn
meldet sich zu Wort. Die gemeinsam ausgearbeitete Stellungnahme könne Ende Mai
2022 im Bauausschuss entsprechend diskutiert werden. Anfang Juni 2022 könne der
VA einberufen werden. Es sei also noch möglich, eigene Ideen in Form einer
härteren, klareren Formulierung in diese Stellungnahme einzubauen. Am
15.06.2022 sei die Antragskonferenz.
Herr Ambrosy betont, dass der Fachausschuss
soeben dem Beschlussvorschlag zugestimmt habe, die endgültige Entscheidung würde der Kreistag am
08.06.2022 fassen. Somit bestehe in der Zwischenzeit noch die Möglichkeit miteinander
zu kommunizieren und bei Notwendigkeit noch Abstimmungen zwischen Gemeinde und
Landkreis zu veranlassen.
Herr Heidrich vom Amt für regionale
Landesentwicklung fügt hinzu, dass bei Antragskonferenzen, in diesem Falle der
15.06.2022, die Möglichkeit bestehe, sich schriftlich zu äußern. Dies sei somit
bis Ende Juni 2022 möglich. Bei einer Stellungnahme im Rahmen der
Antragskonferenz würde dies nach geltender Rechtslage abgehandelt. Wenn noch
eine Veränderung angestrebt würde, gebe es nur noch die Möglichkeit das
Anliegen direkt an Berlin zu richten.
Herr Scherer meldet sich und ergänzt, dass
durch Einwendungen kostbare Zeit gewonnen werden könne und zum
Entscheidungszeitpunkt unter Umständen bereits eine neue Rechtslage Gültigkeit
hätte. Er betont, dass trotz allem keine falschen Illusionen geweckt werden
sollen und nicht allzu große Hoffnungen entstehen sollen, dass noch eine
Veränderung herbeigeführt werden könne. Mit dem Beschluss müsse man lernen
umzugehen.
Herr Ihmels verkündet den Beschluss. Der
Antrag bestehe, dass das Thema Trassenplanung nochmals im Fachausschuss der
Gemeinde Bockhorn besprochen würde und die entsprechende Vorlage des
Landkreises genutzt würde, um die eigene gemeindliche Meinung einzubringen. Die
CDU-Fraktion beantragt die Zurückweisung der Thematik in die Fraktionen sowie
eine Beratung und Beschlussfassung in
der kommenden Ratssitzung der Gemeinde Bockhorn am 14.06.2022. Der Antrag der CDU-Fraktion und der Beschlussvorschlag
der Gemeinde Bockhorn werden einstimmig angenommen.
Er schließt den TOP und beendet die
gemeinsame Sitzung.
Herr
Homfeld schließt die Sitzung um 20:58 Uhr.
Anlage zur Niederschrift:
Präsentation WiCo2_Präsentation_Bockhorn_20220426
Abstimmungsergebnis:
zur Kenntnis
genommen
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |