Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

1)      Den Ausführungen und der fachlichen Stellungnahme mit der Vorzugstrasse V01 - sowohl als Teil-Erdverkabelung erster Priorität als auch herkömmlicher Oberleitung zweiter Priorität - werden zugestimmt.

2)      Die Verwaltung wird damit beauftragt eine entsprechende Stellungnahme innerhalb der Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren der 380kV Leitung Wilhelmshaven 2 - Conneforde abzugeben.

 


TenneT baut ein neues Umspannwerk im Gebiet Wilhelmshaven und von dort zwei neue 380-kV-Leitungsabschnitte: eine rund 30 Kilometer lange Leitung nach Conneforde sowie eine etwa fünf Kilometer lange Verbindung zum bestehenden Umspannwerk in Fedderwarden. Im Zuge der Vorbereitung der Antragskonferenz für ein Raumordnungsverfahren sind verschiedene Varianten zu ermitteln, tiefer zu prüfen und die Empfehlung einer Vorzugsvariante abzugeben.

Nachdem am 22.02.22 das Vorhaben und verschiedene Trassenalternativen dem Gemeinderat der Gemeinde Bockhorn sowie dem zuständigen Fachausschuss des Landkreises von der Vorhabenträgerin vorgestellt wurden, fand nun am 15.03.22 ein fachliches Gespräch bzgl. der einzelnen Varianten der 380 kV Leitung Wilhelmshaven 2 – Conneforde (WiCo2) mit dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems aus Oldenburg (ArL) sowie ein weiteres Gespräch mit der Gemeinde Bockhorn und der Vorhabenträgerin am 06.04.22 statt.

Vorab ist klarzustellen, dass keine der identifizierten Trassenvarianten konfliktfrei ist und ohne eine Verletzung eines Ziels oder Grundsatzes der Raumordnung auskommt. Festzuhalten bleibt, dass alle Varianten mit mehr oder weniger schwierigen Restriktionen versehen sind und sich keine Vorzugsvariante aufdrängt. Sowohl die westlichen als auch östlichen Trassenvarianten haben erhebliche städtebauliche aber auch wirtschaftliche Auswirkungen auf die Entwicklung Bockhorns, sodass bei keiner Variante von einer „Musterlösung“ zu sprechen ist. Neben den Betroffenheiten der einzelnen Schutzgüter ist deshalb die spätere rechtlich sichere Umsetzung der gefundenen Variante ein weiteres Entscheidungskriterium. Dies entspricht auch der Bedeutung des Vorhabens, da das Vorhaben WiCo 2 eine wesentliche Voraussetzung für die Realisierung des NVP Wilhelmshaven ist.

Das Projekt Wilhelmshaven 2-Conneforde ist als Vorhaben Nr. 73 im aktuellen Bundesbedarfsplan verankert. Dieses ist leider ohne den Zusatz „F“ enthalten, sodass eine Teil-Erdverkabelung laut bundesgesetzlichen Vorgaben nicht möglich ist. Im von der Bundesnetzagentur bestätigten Netzentwicklungsplan 2030 (2019) ist es als Projekt P175 enthalten

-          Die aufgeführten Varianten beziehen sich auf die neuen Tennet Bezeichnung der Geodaten vom Termin 15.03.22 (alte Bezeichnung in Klammern der Übersicht erhalten).

-          In der näheren Betrachtung sind folgende drei Varianten enthalten:

o   V01 als Vorzugsvariante im Bockhorner Westen (ehemals U08)

o   U06 (ehemals U07)

o   U07 (ehemals U07a)

 

Die Variante U08 bzw. ehemals U9, ist aufgrund der sehr erheblichen Mehrlänge und der Menge an Restriktionen (insbesondere VRG NuL Friedrichsfeld mit Verletzung von CEF-Maßnahmen) direkt auszuschließen.

 

Zusammenfassung der Betroffenen Schutzgüter/ Vorranggebiete

 

Längen für den Abschnitt Driefel bis Conneforde:

 

Alternative

V01

U06

U07

U08

Länge km

12,53

15,8

13,92

18,58

Vergleich
12,53 km = 100%

100%

126%

111%

148%

 

Die Alternative U08 wird wegen der Mehrlänge von fast 50% und der Unterschreitung des 400 m-Abstands zu 51 Wohngebäuden im Innenbereich (Ziel der Raumordnung) im Zuge einer Neutrassierung nachfolgend nicht weiter betrachtet. Maßgeblich ist hier vor allem, dass die energiewirtschaftliche Genehmigungsfähigkeit aufgrund der Mehrlängen nur sehr eingeschränkt gegeben ist.

Schutzgut Mensch – Wohngebäude

 

Alternative

V01

U06

U07

 

Bestands-trasse

Neutrasse

Bestands-trasse

Neutrasse

Bestands-trasse

Neutrasse

Unterschreitung 400 m Abstand zu Wohngebäuden (Innenbereich)

227 Gebäude

 

 

 

 

 

Unterschreitung

200 m Abstand zu Wohngebäuden (Außenbereich)

 

13 Gebäude

 

51 Gebäude

 

36 Gebäude

 

 

 

 

 

Schutzgut Mensch – Erholung

 

Alternative

V01

U06

U07

 

Bestands-trasse

Neutrasse

Bestands-trasse

Neutrasse

Bestands-trasse

Neutrasse

Querung Vorranggebiet landschaftsbe-zogene Erholung

 

-

-

-

-

-

Querung Vorbehaltsgebiet landschaftsbe-zogene Erholung

860m+
123m

 

123m

2153m+
395m+
750m

 

2153m+
395m

 

Schutzgut Natur und Landschaft

 

Alternative

V01

U06

U07

 

Bestands-trasse

Neutrasse

Bestandstrasse

Neutrasse

Bestands-trasse

Neutrasse

Querung Vorranggebiet Natur und Landschaft

2,20 km

2,20 km

 

2,60 km

 

2,30 km

Querung Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft

0,38 km

0,38 km

 

0,36 km

 

0 km

Querung wertvolle Bereiche für Gastvögel

0 km

0 km

 

3,10 km

 

0 km

Querung wertvolle Bereiche für Brutvögel

0 km

0 km

 

3,10 km

 

2,20 km

Querung von Landschafts-schutzgebieten

1,60 km

1,60 km

 

0 km

 

0 km

Querung von Gebieten mit Wallhecken

0 km

0 km

 

1,60 km

 

0,90 km

 

Der erste Prüfschritt ist die Anzahl und Länge der Querungen von Vorranggebiet Natur und Landschaft (VRG NuL) sowie naturschutzfachlicher Bewertung hinsichtlich des Zielkonflikts, ob die Querung mit einer Freileitung 380kV vereinbar ist. Vereinbar bedeutet, dass das Vorhaben keine Auswirkungen hat, die dem Ziel widersprechen oder seine Umsetzung dauerhaft erheblich erschweren. Neben den naturschutzrechtlichen Verbotsbestimmungen, die eine oder mehrere Varianten ausschließen, werden die Varianten auf Bündelung mit bestehenden Trassen sowie Länge der Querung durch Naturschutzgebiete sowie reine Überspannung, bei Maststandorten außerhalb des Schutzgebietes, geprüft.

Die Querung der Vorranggebiete für Natur und Landschaft sowie weiterer wertvoller Bereiche:

V01        Gequert wird das LSG FRI 111 Neuenburger Holz. Schutzzweck ist die Entwicklung und Erhaltung des Landschaftsbildes und einer artenreichen Flora und Fauna mit bedrohten Pflanzen und Pflanzengesellschaften sowie der starken Amphibienpopulation. Die Querung widerspricht dem Schutzzweck nicht, da die geplante Leitung die bereits vorhandene 220 kV Leitung lediglich ersetzt.

V06        Gequert werden die Kompensationsflächen östlich von Driefel (Nr.56 Niederungen des Zeteler Tiefs und der Woppenkamper Bäke, Brunner Bäke mit Niederung). Kompensiert werden hier die Eingriffsfolgen durch den Windpark Hiddels. Als Kompensationsziel ist die Entwicklung extensiver, mesophiler Grünlandflächen festgeschrieben. Diese Flächen, direkt neben dem Zeteler Tief, sollen sich dadurch zu Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Brut- und Rastvögel entwickeln. Somit dienen sie der Avifauna als Ausweichflächen für die im Windpark verloren gegangenen Flächen. Durch die notwendigen Baumaßnahmen der Mastanlagen und die Überspannung der Kompensationsflächen kommt es zu einer starken Reduzierung der Wertigkeit und damit zu der Notwendigkeit einer Nachkompensation. Dies widerspricht den Kompensationszielen und erschwert deren Umsetzung erheblich.

Nördlich und östlich von Steinhausen werden Entwicklungsflächen im Biotopverbund „Brunner Bäke mit Niederung“ tangiert bzw. durchlaufen. Als vorrangige Entwicklung ist die Pufferung der Brunner Bäke, Sanierung beeinträchtigter abiotischer Funktionen Wasser- und Stoffretention, Erhöhung der Fläche unterrepräsentierter Biotoptypen, Vernetzung von Feuchtlebensräumen, Erhöhung Klimaschutzfunktion durchzuführen.

Zudem stellen die Bereiche sehr wichtige Biotopverbundstrukturen gemäß des Niedersächsischen Weges und des Landesraumordnungsprogrammes dar.

Eine erhebliche Beeinträchtigung dieser Entwicklungsmaßnahmen durch die Baumaßnahme und die Überspannung hat erhebliche Auswirkungen auf die Erreichbarkeit der dort formulierten Ziele in Bezug auf die notwendige Durchgängigkeit dieses Verbundsystems.

Zudem führt die geplante Trasse nördlich und östlich von Steinhausen durch wertvolle Bereiche für Gast- und Brutvögel. Diese Bereiche wurden durch die staatliche Vogelschutzwarte entsprechend kartiert. Bestätigt wurden die Kartiergebnisse durch die avifaunistischen Gutachten im Zuge der Windparkplanung.

Gemeinsam mit den Kompensationsflächen östlich von Driefel und dem Biotopverbundsystem Brunner Bäke stellt dieser Brut- und Rastvogelbereich einen Gesamtkomplex dar. Ziel ist es den Brut- und Rastvögeln in den Gewässerräumen der BrunnerBäke, des Zeteler Tiefs und der Woppenkamper Bäke neue und erweiterte Fortpflanzungs- und Lebensstätten zu bieten. Durch die Zerschneidung aufgrund der geplanten Trasse (Baumaßnahme und Überspannung) ist ein Austausch bzw. die Neubesiedelung durch die Avifauna und damit eine gegenseitige Aufwertung der Bereiche stark eingeschränkt, was die Erreichbarkeit der hier formulierten Ziele erheblich erschwert.

Östlich von Bockhorn wird das dort sehr gut ausgeprägte Wallheckgebiet überspannt. Angrenzend zu dem Wallheckengebiet wurde im Zuge der Brutvogelkartierung für den Landschaftsrahmenplan im Bereich Jeringhave/ Rotenhahn eine lokale Bedeutung der Population ermittelt. Aufgrund der unmittelbaren Nähe ist eine ähnliche Bedeutung des Wallheckengebietes für den Brutvogelbestand nicht auszuschließen.

Durch die Baumaßnahmen kommt es zu Beseitigungen und massiven Störungen des Gehölzbestandes der Wallhecken. Dies führt zu Verlusten von Fortpflanzungsstätten.

Die Überspannung der Gehölze hat zur Folge, dass die Brutvögel aufgrund der Geräusche und der Bewegung der Leitungsseile diese Bereiche meiden (Fluchtdistanzunterschreitung).

Somit verliert der geschützte Wallheckenbereich stark an Bedeutung für den Artenschutz und dies widerspricht den Schutzzielen dieses ökologischen Verbundsystems erheblich.

V07        Gequert wird der ehem. Flugplatz Friedrichsfeld. Die Kartierungen zum Landschaftsrahmenplan haben aufgrund großflächiger Vorkommen gefährdeter Biotoptypen, Standort zahlreicher gefährdeter Pflanzenarten und Brutgebiet gefährdeter Vogelarten eine Naturschutzgebietswürdigkeit (NWB) ergeben. Als Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung gefährdeter Biotoptypen und Lebensstätten gefährdeter Tier- und Pflanzenarten gefordert.

                Zur Erreichung dieser Ziele wurde das gesamte Gelände als Kompensationsgebiet für den Bau der A 20 planfestgestellt.

 
               

 

 

 

 

                Auszug aus dem Planfeststellungsbeschluss

 

Die Trassenvariante mit den notwendigen Baumaßnahmen und der Überspannung der Kompensationsfläche widerspricht sowohl der Naturschutzgebietswürdigkeit wie auch der Eignung des Geländes als CEF Maßnahme für den Bau der A 20.

 

 

Vorranggebiet Natur und Landschaft (Landschaftsschutzgebiet Neuenburger Holz, Biotopverbund Gewässer, Kompensationsfläche Friedrichsfeld):

 


 

Wertvolle Bereiche für Gastvögel und Brutvögel:

 

Räumliche Nutzungen

 

Alternative

V01

U06

U07

 

Bestands-trasse

Neutrasse

Bestands-trasse

Neutrasse

Bestands-trasse

Neutrasse

Querung Vorranggebiet Rohstoffgewinnung

525m (nur Vorbehalts-gebiet Ton)

 

525m (nur Vorbehalts-gebiet Ton)

350m

 

350m

Querung Windpark

 

 

 

481m

 

481m

 


 

Querung des Windparks Hiddels von U06 und U07(blau):

 

Das Vorbehaltsgebiet Sand, östlich von Steinhausen, wird nur am Rande geschnitten. Hier beträgt die Länge 215m. Aufgrund des großen Maßstabs von 1:50.000 im Regionalplan wird dies als raumordnerische Ungenauigkeit und somit nicht ein als zu kreuzendes Sandvorbehaltsgebiet eingestuft.

Laut dem Landesraumordnungsprogramm (LROP (VO 2017 sowie 2.Entwurf 2020) sowie dem Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP 2020) gibt es Ziele und Grundsätze der Raumordnung sowie ein entsprechendes Urteil, dass insbesondere auf die Bündelung der neuen Trasse mit bestehenden Trassensystemen als verbindliche Planungsvorgabe festlegen.

LROP VO 2017, Ziffer 04, Satz 6:

Bei der Planung von neuen Standorten, Trassen und Trassenkorridoren für Hoch- und Höchstspannungs- und raumbedeutsamen Gasleitungen sollen Vorbelastungen und die Möglichkeiten der Bündelung mit vorhandener und geplanter technischer Infrastruktur berücksichtigt werden.

LROP 2020 - 2. Entwurf, Ziffer 05:

Bei der Planung von Hoch- und Höchstspannungswechselstromleitungen sollen energiewirtschaftsrechtlich zulässige Erdkabeloptionen frühzeitig als Planungsalternativen in die Raumverträglichkeitsprüfung einbezogen werden, insbesondere zur Lösung von Konflikten bei Siedlungsannäherungen und Konflikten mit dem Gebiets- und Artenschutz nach dem Naturschutzrecht.

Diese LROP 2020-Regelung ist noch im Entwurf, der allerdings bis Oktober verabschiedet sein soll. Dies ist im Speziellen bei der Engstelle Bockhorn eine wesentliche Chance, die heute noch nicht mögliche Erdverkabelung eventuell im Rahmen der Planfeststellung realisieren zu können. Da so zeitgleich eine mögliche Realisierung und Trassenalternative (mit kürzerer Länge, geringer Rauminanspruchnahme und geringer Querung von Raumansprüchen) ermöglicht würde und zudem der Wohnumfeldschutz gewahrt bleibe. Wohingegen der Wohnumfeldschutz bei den anderen Varianten durch die Mehrlängen abgearbeitet wird.

 

Auch das RROP sieht grundsätzlich den Vorrang der Trassenbündelung und Nutzung von Bestandstrassen vor:

RROP 2020, Kap. 4.2, Abs. 03, Satz 3

„Die vorhandenen Leitungstrassen und die damit beanspruchten sowie zukünftig zu beanspruchenden Vorranggebiete (Leitungs-)Korridore sind unter diesen Zielfestlegungen auf ihre Eignung für Aus- und Neubau sowie Bündelung zu überprüfen und gemäß ihrer Eignung zu sichern.“

 

Planungsprinzipien Trassenkonzept nach dem RROP 2020, Begründung, S.290:

-          Die kürzeste Verbindung zwischen Knotenpunkten/ geringste Rauminanspruchnahme: Es muss mindestens ein Planvorhaben realisiert werden können; längere Verbindungen dürfen bei Berücksichtigung bzw. der Unterbringung von mehreren neuen Trassen gewählt werden,

-          Bündelung mit bisherigen Leitungen (Bündelungsgebot),

-          Entwicklung neuer Trassen ist möglich, sofern eine Bündelung und Ersatz von Bestandsleitungen nicht möglich ist oder zu Inanspruchnahme höherer Raumwiderstände führt,

-          Bei der Planung von neuen Trassen soll eine Überlagerung mit Vorranggebieten Natur und Landschaft sowie Vorranggebieten Erholung vermieden werden, sofern der Schutzzweck von nach Naturschutzrecht geschützten Gebieten entgegensteht,

-          Bei ELT-Leitungen ist eine Überlagerung oder Querung mit Vorranggebieten Windenergie nicht möglich.

Wie oben dargestellt, ist keine der geprüften Trassenvarianten frei von Konflikten. Gegenüber den anderen Varianten weist V01 das höchste Maß der Verletzung des Wohnumfeldschutzes auf, weil eine Unterschreitung des 400 m-Abstands zu 227 Wohngebäuden im Innenbereich (Ziel der Raumordnung im Landes-Raumordnungsprogramm - LROP) erfolgt. Die Varianten U08 und U07 hingegen sind energiewirtschaftlich gesonderte zu begründen (Mehrlänge) und/oder weisen erhebliche rechtliche Schwierigkeiten (Friedrichsfeld, CEF) und naturschutzfachliche Probleme auf. Würde beispielsweise die auch nicht konfliktfreie U06 gewählt werden, so würde V01 für den ebenfalls in Planung befindlichen B-Korridor zur Verfügung stehen. Da dieser in Form eines Erdkabels geführt wird gäbe es auch keine Konflikte mit dem Wohnumfeldschutz, zumal es sich um eine unmittelbare Bundesfachplanung ohne vorgeschaltetes Raumordnungsverfahren handelt. Die erhofften städtebaulichen und landwirtschaftlichen Entwicklungsspielräume würden im Westen trotz Oberleitung im Osten der Gemeinde Bockhorn verwehrt bleiben.

Stellt man nun die reinen Konflikte in die Abwägung, erscheint keine Lösung möglich. Nach Netzentwicklungsplan, Bundesfachplanung (für den B-Korridor) und dem Bundesbedarfsplangesetz ist eine Nullvariante nicht vorgesehen. Ein Ausweichen auf andere Gemarkungen wurde zudem ebenfalls geprüft.

Nach den Regelungen des LROP (Kapitel 4.2 Ziffer 07 Satz 5) hat bei der Weiterentwicklung des Leitungstrassennetzes für Leitungen mit einer Nennspannung von mehr als 110 kV die Nutzung vorhandener Leitungstrassen und Leitungstrassenkorridore nur dann Vorrang vor der Festlegung neuer Leitungstrassen und Leitungstrassenkorridore, wenn die vorhandenen Leitungstrassen und Leitungstrassenkorridore für den Aus- und Neubau geeignet sind.

Dieses ist westlich von Bockhorn wegen der Unterschreitungen des Abstandsbereichs zu den Wohnhäusern im Innenbereich zunächst nicht der Fall. Gleichzeitig ist die Eignung der übrigen Varianten ebenfalls nicht i. S. d. Kapitel 4.2 Ziffer 07 Satzes 5 nachgewiesen. Sie sind nicht konfliktfrei und / oder energiewirtschaftlich weniger effizient.

In diesem Sinne kann eine Abwägung und Entscheidung nur entlang der gültigen Regelungen insbesondere des LROP und RROP sowie der kumulativen Betrachtung von Neubelastungen des Raumes erfolgen.

Für Flaschenhalssituationen beinhaltet das LROP die Ausnahmeregelungen nach Kapitel 4.2 Ziffer 07 Satz 9 LROP. Der Abstand zum Wohnen kann dieser Abstand ausnahmsweise dann unterschritten werden, wenn

a)       gleichwohl ein gleichwertiger vorsorgender Schutz der Wohnumfeldqualität gewährleistet ist oder

b)      keine geeignete energiewirtschaftlich zulässige Trassenvariante die Einhaltung der Mindestabstände ermöglicht.

 

 

 

 

 

 

 

Es handelt sich damit um eine Alternativbetrachtung, die im Folgenden abgeprüft wird.

Zu lit. a):

Ein gleichwertiger vorsorgender Schutz der Wohnumfeldqualität (Buchstabe a) beispielsweise durch sichtverschattende Gehölzbestände ist unzweifelhaft nicht gegeben und auch nicht herzustellen.

Zu lit. b):

Die Voraussetzungen des Buchstaben b wären erfüllt, wenn keine Trassenvariante die Ziele der Raumordnung und fachgesetzliche Vorgaben einhalten könnte. Hier ist insbesondere zu betrachten, ob die Querungen der im RROP dargestellten Vorranggebiete Natur und Landschaft, die teilweise auf LROP-Vorgaben beruhen, bei den Varianten U06 und U07 zielkonform und ohne Verletzung von fachgesetzlichen Verbotstatbeständen, beispielsweise nach Naturschutzrecht, möglich wären. Dies ist bei U06 und U07 nicht der Fall, sodass bei allen drei möglichen Varianten Ziele der Raumordnung verletzt werden. Dem gegenüber greift die V01 auch in die Vorranggebiete Natur und Landschaft, hier vor allem die Driefeler Wiesen, ein. Es findet aber durch den Ersatzneubau effektiv keine Mehrbelastung des Raumes statt. Alle übrigen Trassenvarianten würden zudem gegen ein Ziel der Raumordnung (Abstand zur Wohnbebauung, Vorranggebiete Natur und Landschaft oder Vorranggebiete Windenergienutzung und Rohstoffgewinnung) sowie dem Bündelungsgebot, gemäß RROP 2020, Kap. 4.2, Abs. 03, Satz 3 verstoßen, da sie weder bündeln noch Konflikte lösen und einen Zielkonflikt der Raumordnung beinhalten.

Insofern sind die Voraussetzungen für lit. b) grundsätzlich gegeben.

Da alle Alternativen „harte“ Kriterien (Ziele der Raumordnung und fachgesetzliche Verbotstatbestände) verletzen, ist V01 über die Ausnahme in Kapitel 4.2 Ziffer 07 Satz 9 Buchstabe b LROP raumordnerisch möglich.

Zusätzliches Gewicht erhält in diesem Fall dann auch die Frage der Neubelastung des (Landschafts-) Raums sowie bestehende rechtliche Sicherungen von Trassen. Die betroffenen Wohngebäude wurden jedoch nach dem Bau der im RROP 2020 und auch schon im RROP 2003 gesicherten 220-kV-Bestandsleitung errichtet. Hinzu kommt, dass in dem für diesen Bereich gültigen Bebauungsplan bereits eine Hochspannungsfrei-Leitung der Spannungsebene 380 kV dargestellt ist. Der Trassenverlauf ist überwiegend auch eigentumsrechtlich in Form von Dienstbarkeiten abgesichert.

Die Nutzung der Bestandstrasse entspricht zudem den Vorgaben des RROP 2020, Kap. 4.2, Abs. 03, Satz 3.

Damit entspricht Variante V01 auch positiv den Zielvorgaben nach dem LROP und verletzt nicht nur nicht Ziele der Raumordnung, wodurch sich raumordnerisch eine höhere Legitimität ergründet – trotz erheblicher Zielverletzung durch die Abstände zur Wohnbebauung. Naturschutzfachlich ist eine Bündelung der Trasse einer Neuinanspruchnahme ebenfalls vorzuziehen. Daher wird von Verwaltungsseite die Variante V01 vorgeschlagen, da der Zielkonflikt Wohnbebauung über das LROP/ Aufnahmeregelung bzw. über Vorranggebiete Natur und Landschaft Driefeler Wiesen aufgrund der Bündelung mit der bestehenden 220 kV Leitung am verträglichsten erscheint und die geringste Neuinanspruchnahme getroffen wird.

Aufgrund der Zielverletzung durch die Abstände zur Wohnbebauung und der Resolution des Kreistags des Landkreises Friesland spricht sich der Landkreis Friesland als erste Priorität der Variante V01 mit Teil-Erdkabeloption aus. Eine entsprechende Stellungnahme wird im Rahmen der Beteiligung zum Bundesbedarfsplangesetzt abgegeben. Erst wenn diese Option der Teil-Erdverkabelung rechtlich, technisch und verfahrenstechnisch nicht möglich ist, spricht sich der Landkreis Friesland für die Variante V01 als herkömmliche Alternative aus.

 

 

Beide Gremien tagen gemeinsam. Herr Ihmels weist in Absprache mit dem Bockhorner Bürgermeister Krettek darauf hin, dass der Ausschuss (Fachausschuss des Landkreises Friesland und der Gemeindeausschuss Bockhorn) im Anschluss einen Beschluss fassen wird. Dies könne der Rat der Gemeinde ebenfalls tun oder aber nochmals in den Lauf Fachausschuss, VA und Rat gehen, da die Informationen durch die Firma Tennet am heutigen Tage zur Verfügung gestellt werden.

Herr Ihmels übergibt das Wort an Herrn Neuhaus, der die Sach- und Rechtslage erklärt. Die Planung der 380 kV-Leitung laufe bereits seit einigen Monaten.  Auf Grund des Bundesbedarfsplanes ist diese Trasse vorgeschrieben, sodass eine Nullvariante, um Bockhorn zu entlasten, nicht möglich sei.  Es finde eine Abwägung zwischen verschiedenen Varianten statt. Keine Variante sei komplett zufriedenstellend, allerdings würde die gewählt werden, die die geringste Anzahl an neuen Konflikten und erstmaligen Inanspruchnahmen verursacht.

 

Herr Ihmels bittet Herrn Bürgermeister Krettek die Situation aus Sicht Bockhorns zu schildern. Herr Krettek fordert, dass die Belastung der Bockhorner Bürger/innen so gering wie möglich gehalten werde. Es bestehe ein sehr enger Austausch zwischen der Gemeinde Bockhorn, dem Landkreis Friesland und dem Vorhabenträger Tennet. Es sei eine Variante gefunden,  bei der für die Bockhorner Bürger/innen die geringsten Nachteile entständen. Insbesondere seien die Bürger, die am Neuenburger Urwald wohnen, betroffen. Er stellt klar, dass die Spekulationen, die 220 kV Leitung würde komplett entfernt werden bzw. als Verkabelung kommen würde, nicht der Wahrheit entsprächen. Weder die  Verwaltung noch die Politik haben eine solche Aussage getroffen.             

Herr Weiß der Firma Tennet beginnt mit dem Vortrag über die Variantenwahl. Er stellt zwei weitere Mitarbeiter der Firma Tennet vor, Herrn Dehning und Frau Klassen. Die Firma Tennet sei einer von vier  Übertragungsnetzbetreibern und dabei der größte Stromtransporteur in Deutschland und der einzige grenzüberschreitende Übertragungsnetzbetreiber in Europa. Tennet gehöre einem holländischen Mutterkonzern an. Das Netzgebiet umfasse Bayern, Hessen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen. Es gebe verschiedene Netzentwicklungspläne nach Bundesbedarfsplangesetz , ebenso würden Offshore-Netzentwicklungspläne durch die Bundesnetzagentur überprüft und bestätigt. Die bestätigten Pläne fließen in das Bundesbedarfsplangesetz. Der Bundesgesetzgeber beauftrage daraufhin gesetzlich und verpflichtend, diese Projekte termingerecht durchzuführen. Im Anschluss würden die im Netzentwicklungsplan definierten Anfangs- und Endpunkte auf möglichst raumverträgliche  Trassenkorridore untersucht. Herrn Weiß sei bewusst, dass jede Leitung ein Kompromiss sei. Es sei keine Leitung mehr in Deutschland baubar, die nicht in irgendeiner Form auf Restriktionen und Einschränkungen stoße. Zum aktuellen Projekt habe Tennet eine gewisse Raumkenntnis, da die Firma bereits für das Vorgängerprojekt Wilhelmshaven-Conneforde I tätig gewesen sei. Die Gemeinde und der Landkreis haben gemeinsam die vorhandenen Raumrestriktionen besprochen. Hierbei wären Siedlungen, Rohstoffabbau usw. berücksichtigt. All diese Überlegungen fließen in die Planung ein. Für das aktuelle Projekt und insbesondere die Engstelle Bockhorn habe sich die Firma außergewöhnlich viel Zeit genommen, insgesamt dauern die Überlegungen bereits über 10 Monate an.

 

Herr Weiß stellt das Projekt vor. Es diene der Erhöhung der Übertragungskapazität. Der Startpunkt liege nördlich von Wilhelmshaven, dort sei ein sog. Suchraum definiert. Hier solle der Umspannwerksstandort realisiert werden. Die anderen beiden Umspannwerksstandorte seien ebenfalls bereits definiert, diese befänden sich in Fedderwarden und Conneforde. Diese drei Punkte sollen nun mit den 380 kV-Leitungen verbunden werden. Dies seien ähnliche Leitungen wie die von Wilhelmshaven – Conneforde und Emden – Conneforde, wobei sich in Bockhornerfeld ein 4-Systemgestänge befinde.  Die Leitung bestehe ansonsten aus einem 2-Systemgestänge, was bedeute, dass sich 2 Traversen übereinander befinden. Am 15.06.2022 möchte Tennet in Zusammenarbeit mit dem Amt für regionale Landesentwicklung die Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren durchführen und ins Raumordnungsverfahren gehen. 2 Wochen später fänden 3 Informationsmärkte in der Region statt, um im Detail über die Planungen und den aktuellen Informationsstand zu informieren.

Zur aktuellen Planung seien sehr wenige Varianten übrig geblieben, die überhaupt denkbar seien. Jedes Für und Wider wurde gegeneinander abgewogen und eine Vorzugsvariante wurde identifiziert. Keine der Varianten sei konfliktfrei. Er veranschaulicht die potentiellen Möglichkeiten anhand einer Präsentation und erläutert die Vorzugsvariante. Herr Weiß erklärt, dass das Projekt ein reines Freileitungsprojekt sei, es gebe keine gesetzliche Legitimation ein Erdkabel zu verlegen. Die bestehende 220 kV-Leitung werde abgebaut und durch eine 380 kV-Leitung ersetzt. Die lila Variante  (U09) stelle keine gute Variante dar. Die Variante gelb in Kombination mit grün (U07/U07a) stelle ebenfalls keine gute Variante dar, da es starke umweltfachliche Restriktionen gebe und ebenfalls eine Kompensationsfläche der Küstenautobahn mit einem bereits abgeschlossenen Verfahren gebe. Die gelbe Variante in Kombination mit der blauen (U07/V08) komme nicht in Frage, da der Ortsteil Osterforde um ca. 300° eingeschlossen würde und somit fast vollständig umschlossen werde. Die blaue Variante sei somit die einzig realisierbare Variante (V08). Berücksichtigt dabei seien das Neubaugebiet Urwaldstraße und der Klosterhof Grabhorn mit dem Friedwald, beides solle so wenig wie möglich bis gar nicht tangiert werden.  

Herr Ambrosy ergänzt, dass es einen einstimmigen Beschluss des Kreistages gebe, in dem ein Erdkabel gefordert sei. Er gibt an, dass mit allen verfügbaren Mitteln, unter anderem über kommunale Spitzenverbände und eine Bundesratsinitiative, um eine Erdverkabelung gekämpft würde. Aus Kostengründen habe sich der Bund dennoch für eine Freileitung, anstatt für die geforderte Erdverkabelung entschieden. Er gibt an, dass das geplante Vorhaben aufgrund der Energiewende nicht das letzte sein würde.

Herr Bergfeld, in seiner Funktion als Ratsmitglied der Gemeinde Bockhorn, betitelt das Vorhaben als Schildbürgerstreich und betont, dass es ihm schwerfalle, Verständnis für die neue Trasse aufzubringen. Er gibt an, dass vor 3 Jahren in der Westumgehung von Bockhorn eine 380 kV-Bestandsleitung realisiert wurde.  Er bemängelt, dass eine Variante gewählt werde, die mitten durch ein bebautes Gebiet gehe. Er hält die Zahl der belasteten Haushalte, die lt. Beschlussvorlage 229 seien, zu niedrig gegriffen und ist der Meinung, dass dies noch weitaus mehr Haushalte / Wohnhäuser betreffe.

Herr Weiß zeigt sich verständnisvoll. Er erklärt, dass er ebenfalls im Vorgängerprojekt tätig war. Er hielt es anfangs für einen Fehler im Gesetz, dass für die vorangegangenen Projekte keine Erdverkabelung vorgesehen war. Er gibt an, dass es sich dabei per Gesetz um sog. Pilotvorhaben handelte, an denen man ausgewählte Technik ausprobieren wollte. Im Gleichstrombereich würden Kabel erdverlegt zum üblichen Ablauf gehören. Im Wechselstrombereich sei dies auf dieser Spannungsebene Neuland. Die Technik sei eine andere. Ebenso dürfe man nicht vergessen, dass beim Wechsel von Wechselstrom auf Gleichstrom Konvertoren benötigt würden. Da man im Wechselstrombereich bleibe, werde dies im genannten Projekt nicht benötigt. Um von Freileitung unter die Erde zu kommen, werde eine sog. Kabelübergangsanlage benötigt. Am Bockhorner Urwald gebe es dafür „kleine Umspannwerke“, die deutlich größer seien, als einfache Masten. Die gesetzlichen Möglichkeiten einer Erdverkabelung seien verwehrt. Herr Weiß betont, dass die Firma Tennet keine Technologien bevorzugt. Er berichtet, dass die Projekte Emden Ost – Conneforde, sowie Wilhelmshaven – Conneforde die ersten beiden Erdkabel-Projekte seien, die in Betrieb genommen wurden. In beiden Projekten gab es massive Probleme in Hinblick auf die Kabel. Gerade in Bezug auf die Technik gebe es trotz genauer Berechnungen vor allem in Anfangszeiten Probleme. Aktuell würden fehlerhafte Kabel ausgetauscht.

Herr Scherer, ein weiteres Ratsmitglied der Gemeinde Bockhorn, meldet sich zu Wort und fragt, wie es sich in Bezug auf Unwetter mit einer Freileitung verhält. Bei Unwetterwarnungen, wie beispielsweise Starkstürmen etc. würde davor gewarnt werden, sich unter Strommasten aufzuhalten. Er fragt, wie dies für die Menschen, die unmittelbar am Urwald wohnen, zu realisieren sei. Er möchte wissen, wer die Verantwortung trägt und wie es moralisch zu vertreten sei, falls es zu einem Unfall komme. Er fügt hinzu, dass es seiner Ansicht nach in Hinblick auf Sicherheit sehr wichtig sei, wenigstens in den Bereichen, die sich in unmittelbarer Häusernähe befinden, ein eine Erdverkabelung zu wählen.

Herr Weiß antwortet, dass alle Masten geerdet und mit jeweils 2 Blitzschutzseilen ausgestattet seien. Ein Blitz würde somit mit hoher Wahrscheinlichkeit eher den Masten, als ein nahegelegenes Haus treffen. Ebenso würden Berechnungen für einen abgeleiteten Blitz für jeden Teilabschnitt der Leitungen durchgeführt werden. Alle Masten werden beim Bau den Anforderungen entsprechend statisch überprüft. Noch höhere Überprüfungsanforderungen gebe es, wenn ein Mast an einer exponierten Stelle, wie z.B. ein Wohngebiet stehe. Alle Länder im Bundesgebiet seien in sog. Wind- und Eislastzonen unterteilt. Die Leitung wird somit bereits vor dem Bau dementsprechend ausgelegt. Im hiesigen Gebiet gelte die höchste Windlast- und Eislastzone, nämlich 4/4, bzw. 2/2. Der Mast sei somit, was die Statik anbelangt, maximal ausgelegt. Eine 100% Garantie würde es aber, wie in allen anderen Bereichen ebenso, nicht geben.

Durch die OffshoreParks in der Nordsee kommt es auch an anderen Orten zu Umspannwerken. Frau Bartelmei, in Ratsmitglied der Gemeinde Bockhorn, möchte wissen, ob eine derartige Belastung auch andernorts vorhanden sei und ob die Möglichkeit bestehe, dass Tennet sich mit weiteren Kommunen, die ähnliche Problematik der Trassenplanung treffe, zusammenschließe, um sich dann gemeinsam ans Wirtschaftsministerium zu wenden und so auf diesem Wege versuchen, die bestehende Planung bürgernah zu strukturieren, um im besten Falle doch noch eine Erdverkabelung zu erwirken.

Herr Weiß antwortet, dass es derzeit noch 3 Offshore-Projekte gebe, wovon 2 Richtung Unterweser gingen, das dritte würde in Wilhelmshaven 2 mit einem Konverter anschließen um 2 GB, vergleichbar mit der Energie eines Atomkraftwerkes, abzutransportieren. Tennet sei mit Amprion in Kontakt, die  den B-Gleichstromkorridor Richtung Süden (NRW), habe. Tennet versuche in solchen viel betroffenen Gebieten wie Bockhorn zu bündeln,in diesem Fall  in Zusammenarbeit mit dem Landkreis und Amprion. Er zeigt anhand der Präsentation, die diesem Protokoll als Anlage hinzugefügt ist,  die bestehende, in der Erde liegende, 380 kV-Leitung und diverse Pipelines an gleicher Stelle, mit dem Urwald auf der einen Seite und dem Jadebusen auf der anderen Seite. Gerade für eine solche Leitungsinfrastruktur sei nicht ausreichend Platz vorhanden.

Herr Heidrich vom Amt für regionale Landesentwicklung wirft ein, dass der Bereich Bockhorn im Bereich Trassenplanung einer der konfliktreichsten Stellen sei. Im Verlauf der Leitung Wilhelmshaven – Conneforde gebe es 2 Teilerdverkabelungsbereiche. Das Land Niedersachsen, federführend das Umweltministerium unter Herrn Olaf Lies, habe bereits mehrfach an dieser Stelle für eine Erdverkabelung plädiert. Auch könne man in der Landespolitik nicht erklären, warum vor 2 Jahren für viel Geld mit einem enormen Aufwand eine Erdverkabelung gelegt wurde, um das gesamte Umfeld zu schützen und nun 2 Jahre später eine Freileitung aufs Erdkabel gesetzt würde.

Ein weiteres Bockhorner Ratsmitglied stellt die Frage, wie groß die Gefahr sei, dass eine Leitung reißen könne, wie vor ca. 10 Jahren in Wiesmoor geschehen.

Herr Weiß berichtet, dass es sich in dem genannten Fall in Wiesmoor um eine 110 kV-Leitung, mit einem Querschnitt von 5,65 cm mit mittig sitzender Stahlseele der Firma Avacon, handelte. Die heutigen Seile sind sog. Finch-Seile. Herrn Weiß sei bei dieser Art von Leitungen kein Vorkommen bekannt, dass ein Seil gerissen sei. Er fügt zudem hinzu, dass im Falle eines Reißens die Spannung mithilfe von Sicherheitsmechanismen im millisekundenbereich abgeschaltet sei, bevor das Seil auf dem Boden auftreffe. Lediglich ist es schon einmal passiert, dass bei einer Demontage ein solches Seil auf die Autobahn gefallen sei. Zu dem Zeitpunkt war der Bereich jedoch gesperrt, sodass niemand zu Schaden gekommen sei. Für solche Arbeiten an kritischen Stellen würden aber immer Vorkehrungen getroffen werden, wie beispielsweise Schutzgerüste oder Seilzugverfahren.

Herr KTA Ratzel fragt, ob die 220 kV-Leitung über die gesamte Strecke durch eine 380 kV-Leitung ersetzt werde oder es sich nur um einen Teilbereich handele und an anderer Stelle die Leitung vollständig neu gebaut würde.

Herr Weiß berichtet, dass ab Fedderwarden Richtung Süden bis Conneforde die bestehende 220 kV-Leitung abgebaut werde und dafür eine neue 380 kV-Leitung gebaut. Die bestehende 220kV-Leitung ist teilweise von 1972, sodass nicht immer komplett in der exakt gleichen Trasse gebaut werden könne. Wo immer dies möglich sei, würde man den gleichen Trassenverlauf wählen. Bei Restriktionen müsse aber vom bisherigen Verlauf abgewichen werden. Er zeigt am Beispiel der schwarz-grün gestrichelten Linie, dass der Abstand zur bestehenden Wohnbebauung optimiert werde.

Herr KTA Ratzel fragt weiterhin, was es für Auswirkungen auf den Mensch und die gesamte Umgebung  habe, wenn die Leitungen über Baugebiete hinweg liefen.

Herr Weiß erklärt, dass eine Leitung natürlich immer visuelle Auswirkungen habe. Jeder Leitung liegt die Bundesimmissionsverordnung zu Grunde, was bedeute, dass die Leitungen so berechnet werden, dass Mensch und Tier nach der aktuellen Vorgabe des Gesetzgebers in Bezug auf Elektromagnetismus nicht beeinträchtigt werden.

Herr Dehning der Firma Tennet fügt hinzu, dass dies auch der Grund sei, warum einige Leitungen etwas höher als andere seien. In dem Moment, wo die Spannungsebene erhöht werde, werde gleichzeitig der Bodenabstand vergrößert.

Frau KTA Esser hat die Frage gestellt, ob auch das bestehende Erdkabel ersetzt würde. Dies wurde von Herrn Weiß verneint, da es sich bereits um eine neue Leitung, also um ein 380 kv-Kabel handele und dieses weiterhin Bestand hat.

Des Weiteren wurde die Frage gestellt, ob das geplante Projekt das letzte dieser Art sein würde, oder die Trasse in Zukunft noch ausgebaut werden würde und wenn dies der Fall wäre, ob diesbezüglich mit den betroffenen Grundstückseigentümern Gespräche geführt würden.

Herr Weiß entgegnet, dass die Firma Tennet aktuell lediglich den Auftrag für die beschriebene 380 kV-Leitung Wilhelmshaven 2 – Conneforde habe. Seines Wissens sei im Netzentwicklungsplan, der bis zum Jahr 2035 vorgeplant sei, keine weitere Leitung im Bereich des Wechselstrombereichs zwischen Wilhelmshaven und Conneforde geplant. Zu dieser Leitung kommt der B-Korridor als Gleichstromtrasse hinzu, in Summe habe man somit bereits 3 Leitungen die Richtung Süden verlaufen. Wie der Bedarf nach 2035 sei, kann nicht vorausgesagt werden. 

Frau Tammen vervollständigt den Beitrag und erwähnt, dass 2030 drei unterschiedliche Landtrassen geplant seien. Zwei davon würden nach Unterweser geführt werden. Die einzelnen Korridore, die zwischen Landkreis Friesland und Landkreis Ammerland durchgeführt würden, wurden in der Antragskonferenz behandelt.

Herr Weiß merkt an, dass die Landtrassen für das Wohngebiet Bockhorn keine Rolle spielen würden.

Seitens Herrn Schweizer, ein weiteres Ratsmitglied der Gemeinde Bockhorn, kommt der Einwand, ob mit der geplanten Leitung der neuste Stand der Technik verbaut würde und ob es durch Supra-Leitungen die Möglichkeit gebe, die Trassen zu verschmälern und dadurch andere Korridore nutzbar seien.

Herr Weiß gibt an, dass bei den Leitungen Luft als Isolator verwendet werde. Unabhängig davon, welche Technik man verwende, müsse die Isolation sichergestellt werden. Bei der Nutzung von Luft als Isolator müsse ein Sicherheitsabstand auf der Spannungsebene von mindestens 7,80 m gewährleistet sein. Pro Traversenebene beträgt bei der aktuellen Seildicke, bei der 4er-Bündel verwendet werden, zusätzlich der Aufhängung und der Isolatoren und Hinzurechnung der Traverse, entsteht eine Breite von ca. 15m. Wenn man die Trasse verschmälern möchte, kann man dies bis zu einem bestimmten Grad tun, dies würde allerdings bedeuten, dass dementsprechend höher gebaut werden müsse, da die Isolation gleichbleibend gewährleistet werden müsse.

Herr Schweizer fragt weiterhin, ob man in dem Falle der Verschmälerung weiter außerhalb des Ortes bzw. außerhalb der bisher festgelegten Zonen bleiben könne.

Herr Weiß erwähnt, dass die Höhe der Leitung für das Neubaugebiet selber keine Rolle spiele. Aufgrund des physischen Bestehens der Bestandsleitung in Verbindung mit dem Bebauungsplan, in dem die potentielle 380 kV-Leitung schon aufgenommen sei, sowie das Nichtvorhandensein von Alternativen, sei es unerheblich, welche Breite/Höhe die Trasse habe. Es gebe sog. Hochtemperaturseile, die ein spezielles Monitoring bekommen. Die Temperatur der genannten Seile werde insgesamt heißer und könne mehr Strom tragen. In der Fläche setzt man diese jedoch nicht ein, da sie wesentlich teurer seien und sie den Temperaturen dauerhaft standhalten müssen. Die Assets der Firma Tennet werden auf ca. 50 Jahre gesetzt. Sollten diese Leitungen dieser Belastung nicht für diesen langen Zeitraum standhalten, würden bei einem vorzeitigen Tausch der Leitung zusätzliche Kosten entstehen, die wiederum über Netzentgelte eingeholt werden müssen. Insgesamt sei dies ein volkswirtschaftliches Problem. Der gesamte Energieausbau und der Ausstieg aus dem russischen Gas sei für Deutschland rein finanziell gesehen eine Mammutaufgabe. Alle zusätzlichen, nicht zwangsläufig notwendigen  Kosten, müssen eingespart werden. Wenn es aber helfen würde, eine Situation gänzlich zu entschärfen, würde die Firma Tennet diese Option wählen, vorausgesetzt diese sei zulässig und vom Gesetzgeber legitimiert.

Herr Dehning ergänzt, dass in Gänze Restriktionen vorhanden seien, die im Grunde genommen gar keine Freileitung realisieren ließen. Zudem gebe es im Osten der Gemeinde bisher keine linienhafte Infrastruktur, es läge keine Pipeline und keine Stromleitung. Es sei sich nicht sicher, ob 110 kV-Netze lägen, Höchstspannungsleitungen seien aber nicht vorhanden. Wenn Tennet dort eine Leitung bauen würde, könnte es in Folgeprojekten zu Bündelungsoptionen kommen. In dem vorhandenen Projekt ginge es um die Abwägung zwischen einer Belastung eines gänzlich unbelasteten Raumes und einem Leitungsneubau in einem vorbelasteten Raum. Im Bockhorner Westen stehe bereits schon eine 220 kV-Leitung. Herr Weiß verdeutlicht die Aussage anhand der Präsentation. Die dünnen schwarzen Striche stellen eine Pipeline bzw. eine geplante Pipeline-Infrastruktur dar. Da Tennet gezwungen sei, mit anderer linienhafter Infrastruktur zu bündeln, geschehe dies gemeinsam mit dem auf der Karte dargestellten blauen Trassenverlauf. Es würde nicht nur mit der bereits liegenden 380 kV-Leitung gebündelt werden, sondern auch mit anderer bereits vorhandener Pipeline-Infrastruktur.

Herr Bergfeld, ein Ratsmitglied der Gemeinde Bockhorn, stellt die Frage,  ob eine weitere Leitung durch Bockhorn ausgeschlossen sei, da lt. Aussage von Herrn Weiß keine andere Variante in Frage käme und es bereits aktuell zu gravierenden Problemen käme.

Herr Weiß stimmt diesem Einwand zu, gibt aber zu bedenken, dass man derzeit lediglich vom heutigen Stand ausgehen könne. Zum jetzigen Zeitpunkt sei keine weitere Leitung bis 2035 geplant. Bis dahin würden unter Umständen aber andere Technologien entwickelt werden, es könne somit nie komplett ausgeschlossen werden. Dennoch seien die physischen Lücken in Bockhorn bereits bebaut und es würden keine bestehenden Häuser unterbaut.

Frau Klassen fügt hinzu, dass auch entsprechende Sicherheitsabstände zu den Leitungen eingehalten werden müssen. Diese Korridore seien dementsprechend angepasst. Eine Gasleitung brauche aber beispielsweise einen entsprechend geringeren Korridor und somit bestünde die Möglichkeit einen solchen Korridor nochmal zu durch- bzw. zu überqueren.

Herr Scherer, ein Ratsmitglied der Gemeinde Bockhorn, erinnert daran, dass nur nach dem heutigen Stand und der aktuellen Gesetzeslage gearbeitet sowie beschlossen werden könne. Die Technologie entwickle sich stetig weiter und die Energiewende sei in vollem Gange, daher sei es seiner Ansicht nach unbekannt, wie es planungstechnisch in 15 – 20 Jahren aussehe.

Herr Weiß teilt mit, dass man mit den zwei Leitungen Wilhelmshaven 1 – Conneforde, Wilhelmshaven 2 – Conneforde, sowie dem Gleichstromkorridor B relativ leistungsfähig in dem Nord-Süd-Gefälle aufgestellt sei. Eine Garantie, dass nicht doch noch weiterer Ausbau stattfinden solle, gebe es aber nicht. Er gibt an, dass bereits in den letzten Jahren die energiewirtschaftlichen Ziele bei der Firma Tennet einige Male nach oben korrigiert wurden.

Ein weiteres Ratsmitglied der Gemeinde Bockhorn fragt, ob die gewählte Trasse für evtl. andere Projekte/Leitungen ausbaufähig sei. Herr Weiß betont nochmal, dass es keine weiteren Alternativen, als die gewählte Variante gebe, allerdings wisse man nicht, wie sich das Planungsrecht verändere. Das geplante Projekt sei lt. Stand heute kein Erdkabelprojekt. Wenn ein zukünftiges Projekt realisiert werden solle und um die vorhandenen Restriktionen wisse und beispielsweise rein theoretisch die Möglichkeit der Erdverkabelung bestünde, könne dies dann unter Umständen umgesetzt werden oder es wechsele z.B. die Technologie in den Gleichstrombereich. Gleichstromtrassen seien gerade in der Erdkabelvariante schmaler und benötigen somit weniger Platz. Dies alles sei derzeit so nicht geplant, könne aber unter Umständen eintreffen.

Das gleiche Ratsmitglied befürchtet, dass durch das Wohngebiet nach der Verlegung des Erdkabels nun eine 380kV-Leitung gebaut werden würde und in 10 – 15 Jahren durch Vorantreiben der Energiewende wieder Erdkabel verlegt würden. Die Pilotprojekt-Erdverkabelung sei seiner Ansicht nach aus Druck heraus entstanden, da in Süddeutschland entschieden wurde, das Landschaftsbild nicht Strommasten zu stören.  Herr Ambrosy fügt hinzu, dass das Erdkabel nicht aufgrund der politischen Entscheidung in Bayern gelegt wurde, sondern hier vor Ort durch gute politisch, sehr solide Arbeit entstanden sei.

Herr Scherer erwähnt weiterhin, dass die Planer immer nur auf der Grundlage der derzeitigen Gesetzeslage arbeiten können. Evtl. habe diese aber nach einigen Jahren keine Gültigkeit mehr. Die Bundesregierung habe seiner Ansicht nach mit einer übereilten, sehr schlecht vorbereiteten Energiewende zu kämpfen. Er stellt die Frage in den Raum, was die zahlreichen Windkraftanlagen nützten, wenn die Energie nicht transportiert werden könne.

Herr Weiß stimmt dem zu und sagt, dass auch die Firma Tennet vom aktuellen Tagesgeschehen überrascht würde und somit nicht verlässlich in die Zukunft planen könne.

Herr Ihmels fragt, ob es noch weitere Fragen zum Vortrag gibt. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Herr Weiß weist abschließend auf die kommenden Informationsmärkte in der letzten Juniwoche  dieses Jahres hin. Sie fänden an 3 verschiedenen Orten statt, unter anderem im Bereich Bockhorn. Das Kartenmaterial zur Trassenplanung inklusive Abwägungen können online, öffentlich zur Vorbereitung der Antragskonferenz, über die Webseite von Tennet abgerufen werden.

Herr Ihmels bedankt sich bei Herrn Weiß für den Vortrag. Er fragt, ob die Verwaltungen etwas zur Rechts- und Sachlage hinzufügen möchten. Dies wird verneint.

Der Landkreis Friesland stimmt über ihren Beschlussvorschlag ab. Herr Homfeldt spricht die Kreistagsabgeordneten des Fachausschusses an und fragt, ob es noch weitere Fragen zur Sitzungsvorlage gibt oder ob der Wunsch besteht, das Thema Trassenplanung erneut in den Fraktionen zu beraten. Dies wird verneint. Ebenso fragt er, ob der Beschlussvorschlag  noch einmal vorgelesen werden soll oder ob nach Vorlage entschieden werden kann. Er kommt zur Beschlussfassung. Er bittet um Handzeichen, ob dem Beschluss wie vorgelegt zugestimmt werden kann.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Herr Haschen ergreift das Wort und teilt mit, dass er es sehr begrüße,  dass der Landkreis Friesland und der Gemeinderat Bockhorn gemeinsam tagen. Das gemeinsame Ziel sei es, die Belastung der Bürger so gering wie möglich zu halten. Er teilt mit, dass dem Gemeinderat Bockhorn der Beschlussvorschlag des Landkreises Friesland in dieser Hinsicht nicht eindeutig genug formuliert sei. Dieses Thema sei im Fachausschuss der Gemeinde Bockhorn noch nicht beraten. Er schlägt im Namen der Gemeinde Bockhorn und des Rates vor, eine eigene Stellungnahme zu erstellen, in der ganz deutlich hervorgehe, dass nur eine Erdverkabelung in Frage käme.

Herr Homfeld ergänzt, dass aus der Formulierung klar hervorgehe, dass eine Erdverkabelung priorisiert werde, jedoch sei die Rechtslage, wie bereits erläutert, eindeutig. Er betont, dass weder der Gemeinderat, noch der Kreisausschuss bzw. der Ausschuss des Landkreises einen offensichtlich rechtwidrigen Beschluss fassen könne und dies der Grund sei, weshalb die gewählte Formulierung im Beschlussvorschlag getroffen wurde.

Herr Ihmels bedankt sich für den Hinweis und fragt nach weiteren Wortmeldungen.

Herr Krettek, der Bürgermeister von Bockhorn meldet sich zu Wort. Die gemeinsam ausgearbeitete Stellungnahme könne Ende Mai 2022 im Bauausschuss entsprechend diskutiert werden. Anfang Juni 2022 könne der VA einberufen werden. Es sei also noch möglich, eigene Ideen in Form einer härteren, klareren Formulierung in diese Stellungnahme einzubauen. Am 15.06.2022 sei die Antragskonferenz.

Herr Ambrosy betont, dass der Fachausschuss soeben dem Beschlussvorschlag zugestimmt habe, die  endgültige Entscheidung würde der Kreistag am 08.06.2022 fassen. Somit bestehe in der Zwischenzeit noch die Möglichkeit miteinander zu kommunizieren und bei Notwendigkeit noch Abstimmungen zwischen Gemeinde und Landkreis zu veranlassen.

Herr Heidrich vom Amt für regionale Landesentwicklung fügt hinzu, dass bei Antragskonferenzen, in diesem Falle der 15.06.2022, die Möglichkeit bestehe, sich schriftlich zu äußern. Dies sei somit bis Ende Juni 2022 möglich. Bei einer Stellungnahme im Rahmen der Antragskonferenz würde dies nach geltender Rechtslage abgehandelt. Wenn noch eine Veränderung angestrebt würde, gebe es nur noch die Möglichkeit das Anliegen direkt an Berlin zu richten.

Herr Scherer meldet sich und ergänzt, dass durch Einwendungen kostbare Zeit gewonnen werden könne und zum Entscheidungszeitpunkt unter Umständen bereits eine neue Rechtslage Gültigkeit hätte. Er betont, dass trotz allem keine falschen Illusionen geweckt werden sollen und nicht allzu große Hoffnungen entstehen sollen, dass noch eine Veränderung herbeigeführt werden könne. Mit dem Beschluss müsse man lernen umzugehen.

Herr Ihmels verkündet den Beschluss. Der Antrag bestehe, dass das Thema Trassenplanung nochmals im Fachausschuss der Gemeinde Bockhorn besprochen würde und die entsprechende Vorlage des Landkreises genutzt würde, um die eigene gemeindliche Meinung einzubringen. Die CDU-Fraktion beantragt die Zurückweisung der Thematik in die Fraktionen sowie eine Beratung und  Beschlussfassung in der kommenden Ratssitzung der Gemeinde Bockhorn am 14.06.2022.  Der Antrag der CDU-Fraktion und der Beschlussvorschlag der Gemeinde Bockhorn werden einstimmig angenommen.

Er schließt den TOP und beendet die gemeinsame Sitzung.

 

 Herr Homfeld schließt die Sitzung um 20:58 Uhr.

 

Anlage zur Niederschrift:

Präsentation WiCo2_Präsentation_Bockhorn_20220426

 


Abstimmungsergebnis:

 

zur Kenntnis genommen

 

Ja:

10

Nein:

0

Enthaltung:

1