Beschluss: einstimmig beschlossen

Antrag der Gruppe: „Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Verwaltungsdienstleistungen durch externe Dienstleister erbracht werden können.“

Begründung der Gruppe: „Der Landkreis Friesland wird in den kommenden Jahren sparen müssen. Vor diesem Hintergrund halten wir es für geboten zu prüfen, welche Leistungen hoheitlich sind und zwingend durch den Landkreis erbracht werden müssen und welche Aufgaben auf Grundlage eines vorhandenen Angebotes extern vergeben werden können. Es gilt zu analysieren, in welchem Bereich eine Auslagerung von Tätigkeiten ggf. finanziell sinnvoll sein kann.“

 

Die Verwaltung hat dazu in der Vorlage folgende Stellungnahme abgebeben:

 

Der Produktkatalog ist die Übersicht über die von der Verwaltung erbrachten Leistungen. Daraus ist zu ersehen, dass die weit überwiegende Anzahl der Verwaltungsleistungen öffentlich-rechtlicher Natur ist.

Leistungen, die durch externe Dienstleister erbracht werden könnten, sind fast ausschließlich in der Produktgruppe 111, „Verwaltungssteuerung und –service“ auszumachen. Hier sind insbesondere zu nennen:

 

P1.01.11.111220/111230/111290 Personalverwaltung und Entgeltabrechnung: Die Entgeltabrechnung (einschl. Beihilfeabrechnungen) wird bereits durch einen Dritten, den Bezirksverband Oldenburg bzw. die Versorgungskasse Oldenburg, wahrgenommen. Die programmtechnische Durchführung der Abrechnung für die Beamten und Tarifbeschäftigten erfolgt seit dem 01.01.2018 durch die KDO (Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg). Die detaillierten Abrechnungsdaten werden hier eingegeben.

 

P1.01.11.111340 Buchhaltung und Kassenrechnung/P1.01.11.111360 Fremde Kassengeschäfte: Der Landkreis Friesland erledigt die Buchhaltung, die Kassengeschäfte und die Jahresabschlussarbeiten für die Zweckverbände Schlossmuseum Jever, Abfallwirtschaft Wiefels, JadeWeserPark und Veterinäramt JadeWeser. Da standardmäßige Buchhaltungssoftwares in der Regel nicht das kommunale Haushaltsrecht (Finanzrechnung) abbilden können, ist eine Erledigung durch externe Dienstleister nicht ohne Weiteres möglich; möglich wäre aber die Erledigung durch ein jeweils anderes Zweckverbandsmitglied.

 

P1.01.11.111410 Baumanagement: Der Landkreis Friesland hat sowohl eigene Bedienstete für die Bauplanung und –überwachung und die laufende Bauunterhaltung, bedient sich jedoch schon jetzt auch externer Büros für diese Aufgaben. Eine vollständige Verlagerung baufachlichen Sach- und Fachverstandes auf Externe wird aufgrund des großen Gebäudebestandes für nicht sinnvoll gehalten. Insbesondere ist bei einer externen Vergabe weiterhin die Bauherrenfunktion zu gewährleisten sowie die Steuerung der externen Büros. Auch hierfür ist qualifiziertes Fachpersonal einzusetzen, um die Baumaßnahmen sach-, zeit- und kostengerecht umzusetzen.

 

P1.01.11.111420 Bewirtschaftung:  Umfasst auch Hausmeister- und Reinigungsdienste. Die Reinigung der Gebäude erfolgt nur zum Teil durch externe Dienstleister, vorwiegend durch eigenes Personal. Auf die ausführlichen Vorlagen zu 1248/2021 und 0146/2012 zu diesem Themenkomplex sei verwiesen. In der Vergangenheit ergaben sich bei der Vergabe an Externe häufig Mängel in Bezug auf Reinigungsqualität –intensität und -häufigkeit und bei der Stellung von Ersatzpersonal  bei Krankheit und Urlaub. Es sind dann z.B. einzelne Schulen einige Tage lang nicht gereinigt worden, teilweise wurde unter dem Tarif des TVöD gezahlt. Ebenso ist der Aufwand für die eindeutige Beschreibung der zu vergebenden Leistungen nicht unerheblich und bei Änderungen stets mit geänderten Vergütungen (Nachträge) verbunden. Eigenes Personal ist im Sinne der Arbeitszuweisung flexibler, jedoch ist auch hier die Personalgewinnung schwierig geworden und benötigt neben der Steuerung durch den FB 61 auch Kapazitäten im Bereich FB10 – Personal.

 

P1.01.11.111700 Technikunterstützte Informationsverarbeitung:  Vergabe an Externe schwierig wegen der gewachsenen IT-Architektur (Netzwerk, Hard- und Software), für die umfangreiches Detailwissen vorgehalten werden muss und wegen der erforderlichen schnellen Reaktionszeiten bei Ausfällen und Notfällen, auch für die Schaffung schneller Hilfs- und Übergangslösungen.

 

… sowie

P1.01.12.122700 Veterinärwesen

P1.02.27.271000 Volkshochschule, Musikschule

P1.05.53.537030/537040 Abfallwirtschaft

P1.05.57.571010 Wirtschaftsförderung (wg. Zweckverband JadeWeserPark)

Hier sind bereits Aufgaben öffentlicher Art ausgelagert worden, und zwar an Zweckverbände bzw. eine GmbH (VHS/MS), weil die jeweiligen Aufgaben in Kooperation mit Anderen jeweils wirtschaftlicher wahrgenommen werden können als in Eigenregie.

Im Übrigen wird der Punkt Wirtschaftsförderung bereits in einem anderen Antrag behandelt.

 

Landrat Ambrosy erklärt, dass sich die Verwaltung nicht gegen eine Vergabe von Leistungen an Externe sträube, es komme aber sehr auf den Einzelfall an. Als Beispiel nennt er die Gebäudereinigung.

 

Herr Homfeldt entgegnet, dass es ihm darauf ankomme, dass die Prüfung, ob Aufgaben ausgelagert werden, als permanenter Prozess verstanden wird, auch im Zusammenhang mit den sich verschlechternden Haushaltsdaten der nächsten Jahre. Er schlägt vor, dass die Verwaltung über die Situation einmal im Jahr im Zusammenhang mit der Beratung des Haushaltsentwurfs des Folgejahres berichtet.

 

Diesem Vorschlag stimmt der Ausschuss einstimmig zu:

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

11

Nein:

0

Enthaltung:

0