Sitzung: 16.05.2022 Ausschuss für Finanzen und Digitalisierung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0195/2022
Antrag
der Gruppe: „Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche
Verwaltungsdienstleistungen durch externe Dienstleister erbracht werden
können.“
Begründung
der Gruppe: „Der Landkreis Friesland wird in den kommenden Jahren
sparen müssen. Vor diesem Hintergrund halten wir es für geboten zu prüfen, welche
Leistungen hoheitlich sind und zwingend durch den Landkreis erbracht werden
müssen und welche Aufgaben auf Grundlage eines vorhandenen Angebotes extern
vergeben werden können. Es gilt zu analysieren, in welchem Bereich eine
Auslagerung von Tätigkeiten ggf. finanziell sinnvoll sein kann.“
Die Verwaltung hat dazu
in der Vorlage folgende Stellungnahme abgebeben:
Der Produktkatalog ist die Übersicht über die von
der Verwaltung erbrachten Leistungen. Daraus ist zu ersehen, dass die weit
überwiegende Anzahl der Verwaltungsleistungen öffentlich-rechtlicher Natur ist.
Leistungen, die durch externe Dienstleister
erbracht werden könnten, sind fast ausschließlich in der Produktgruppe 111,
„Verwaltungssteuerung und –service“ auszumachen. Hier sind insbesondere zu
nennen:
P1.01.11.111220/111230/111290
Personalverwaltung und Entgeltabrechnung: Die Entgeltabrechnung (einschl.
Beihilfeabrechnungen) wird bereits durch einen Dritten, den Bezirksverband
Oldenburg bzw. die Versorgungskasse Oldenburg, wahrgenommen. Die
programmtechnische Durchführung der Abrechnung für die Beamten und
Tarifbeschäftigten erfolgt seit dem 01.01.2018 durch die KDO (Kommunale
Datenverarbeitung Oldenburg). Die detaillierten Abrechnungsdaten werden hier
eingegeben.
P1.01.11.111340
Buchhaltung und Kassenrechnung/P1.01.11.111360 Fremde Kassengeschäfte: Der
Landkreis Friesland erledigt die Buchhaltung, die Kassengeschäfte und die
Jahresabschlussarbeiten für die Zweckverbände Schlossmuseum Jever, Abfallwirtschaft
Wiefels, JadeWeserPark und Veterinäramt JadeWeser. Da standardmäßige
Buchhaltungssoftwares in der Regel nicht das kommunale Haushaltsrecht
(Finanzrechnung) abbilden können, ist eine Erledigung durch externe
Dienstleister nicht ohne Weiteres möglich; möglich wäre aber die Erledigung
durch ein jeweils anderes Zweckverbandsmitglied.
P1.01.11.111410
Baumanagement: Der Landkreis Friesland hat sowohl eigene
Bedienstete für die Bauplanung und –überwachung und die laufende
Bauunterhaltung, bedient sich jedoch schon jetzt auch externer Büros für diese
Aufgaben. Eine vollständige Verlagerung baufachlichen Sach- und Fachverstandes
auf Externe wird aufgrund des großen Gebäudebestandes für nicht sinnvoll
gehalten. Insbesondere ist bei einer externen Vergabe weiterhin die
Bauherrenfunktion zu gewährleisten sowie die Steuerung der externen Büros. Auch
hierfür ist qualifiziertes Fachpersonal einzusetzen, um die Baumaßnahmen sach-,
zeit- und kostengerecht umzusetzen.
P1.01.11.111420
Bewirtschaftung: Umfasst auch
Hausmeister- und Reinigungsdienste. Die Reinigung der Gebäude erfolgt nur zum
Teil durch externe Dienstleister, vorwiegend durch eigenes Personal. Auf die
ausführlichen Vorlagen zu 1248/2021 und 0146/2012 zu diesem Themenkomplex sei
verwiesen. In der Vergangenheit ergaben sich bei der Vergabe an Externe häufig
Mängel in Bezug auf Reinigungsqualität –intensität und -häufigkeit und bei der
Stellung von Ersatzpersonal bei
Krankheit und Urlaub. Es sind dann z.B. einzelne Schulen einige Tage lang nicht
gereinigt worden, teilweise wurde unter dem Tarif des TVöD gezahlt. Ebenso ist
der Aufwand für die eindeutige Beschreibung der zu vergebenden Leistungen nicht
unerheblich und bei Änderungen stets mit geänderten Vergütungen (Nachträge)
verbunden. Eigenes Personal ist im Sinne der Arbeitszuweisung flexibler, jedoch
ist auch hier die Personalgewinnung schwierig geworden und benötigt neben der
Steuerung durch den FB 61 auch Kapazitäten im Bereich FB10 – Personal.
P1.01.11.111700
Technikunterstützte Informationsverarbeitung: Vergabe an
Externe schwierig wegen der gewachsenen IT-Architektur (Netzwerk, Hard- und
Software), für die umfangreiches Detailwissen vorgehalten werden muss und wegen
der erforderlichen schnellen Reaktionszeiten bei Ausfällen und Notfällen, auch
für die Schaffung schneller Hilfs- und Übergangslösungen.
… sowie
P1.01.12.122700
Veterinärwesen
P1.02.27.271000
Volkshochschule, Musikschule
P1.05.53.537030/537040
Abfallwirtschaft
P1.05.57.571010
Wirtschaftsförderung (wg. Zweckverband JadeWeserPark)
Hier sind bereits Aufgaben öffentlicher Art
ausgelagert worden, und zwar an Zweckverbände bzw. eine GmbH (VHS/MS), weil die
jeweiligen Aufgaben in Kooperation mit Anderen jeweils wirtschaftlicher
wahrgenommen werden können als in Eigenregie.
Im Übrigen wird der Punkt Wirtschaftsförderung
bereits in einem anderen Antrag behandelt.
Landrat Ambrosy erklärt,
dass sich die Verwaltung nicht gegen eine Vergabe von Leistungen an Externe
sträube, es komme aber sehr auf den Einzelfall an. Als Beispiel nennt er die Gebäudereinigung.
Herr Homfeldt entgegnet,
dass es ihm darauf ankomme, dass die Prüfung, ob Aufgaben ausgelagert werden,
als permanenter Prozess verstanden wird, auch im Zusammenhang mit den sich
verschlechternden Haushaltsdaten der nächsten Jahre. Er schlägt vor, dass die
Verwaltung über die Situation einmal im Jahr im Zusammenhang mit der Beratung
des Haushaltsentwurfs des Folgejahres berichtet.
Diesem Vorschlag stimmt
der Ausschuss einstimmig zu:
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
11 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |