Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.    Der Landkreis und die angehörigen Kommunen bilden eine Sicherheitspartnerschaft.

2.    Es werden gemeinschaftlich auf der Grundlage eines technischen Konzeptes kreisweit Sirenen aufgebaut. Hierzu wird ein gemeinsamer Arbeitskreis das Konzept sowie die technischen Spezifikationen besprechen.

3.    Der Kreisausschuss stimmt den aus der Anlage ersichtlichen Standorten der Sirenen zu.

4.    Der Landkreis bemüht sich um Fördergelder.

5.    Die Kosten werden nach Abzug der Fördergelder auf drei Haushaltsjahre verteilt und jeweils hälftig von den Kommunen (insg. 50%) sowie vom Landkreis (50%) getragen.

6.    Die Aufteilung der Kosten unter den Kommunen regeln diese untereinander.

 


Im vergangenen Jahr wurde beschlossen, dass im Landkreis Friesland ein flächendeckendes Sirenenwarnsystem aufgebaut werden soll, um im Bedarfsfall (Katastrophe, Großschadensereignis oder ähnliches) die Bevölkerung warnen zu können.

 

Insbesondere die neueren Naturkatastrophen (so zum Beispiel die Sturzflut im Ahrtal) haben deutlich gezeigt, dass die Warnung der Bevölkerung lediglich durch die Warn-App´s (wie bei uns KatWARN) und Rundfunk nicht zwingend ausreichend sein muss. Insbesondere fehlt hierdurch die Weckfunktion eines lauten Signals.

 

Da die Warnung der Bevölkerung nicht ausschließlich im Katastrophenfall (Zuständigkeit des Landkreises), sondern auch vielmals (und zu einem prozentual wesentlich höherem Wert) unterhalb der Katastrophenschwelle erforderlich sein kann (Zuständigkeit der Kommunen), ist beabsichtigt, dieses Projekt gemeinschaftlich durchzuführen. Eine dritte Zuständigkeit kommt im Verteidigungsfall hinzu, denn der Bund ist für den Zivilschutz zuständig.

 

Der Landkreis hat bereits entsprechende Haushaltsmittel für die Jahre 2021 bis 2023 in die Planung aufgenommen (gesamt 3.000.000,00 EUR).

 

Da bereits deutlich wird, dass neben der ersten Fördersumme des Bundes auch das Land eine entsprechende Förderung in Aussicht stellen will, wird der Landkreis sich um diese Fördergelder bemühen.

 

Die Konzepterstellung durch ein entsprechendes Planungsbüro wurde bereits in Auftrag gegeben.

 

Da auch die Kommunen einen gewissen Bedarf an weiteren Möglichkeiten bzgl. der Warnung der Bevölkerung sehen, ist die Gründung einer Sicherheitspartnerschaft beabsichtigt.

 

Die Kosten sollen wie folgt getragen werden:

 

Die Kosten abzgl. Der erhaltenen Fördergelder, werden zu 50% vom Landkreis getragen. Die restlichen 50% tragen die Kommunen. Eine entsprechende Aufteilung der Kosten unter den Kommunen ist noch offen. Diese regeln die Kommunen untereinander.

 

Der Entwurf des Beschallungskonzepts liegt vor. Auf der Grundlage des Entwurfs erfolgt am 11.05.2022 eine enge Abstimmung mit den Bürgermeistern und den Städte- und Gemeindebrandmeistern.

 

Die endgültigen Standorte der Sirenen können aufgrund technischer Voraussetzungen leicht von denen in dem erarbeiteten Konzept abweichen.

 

 

 

Herr Vorsitzender Buß weist auf die Vorstellung des Sirenenkonzeptes in der vergangenen Woche in Horumersiel hin.

 

Herr Niebuhr erläutert ergänzend zur Vorlage, dass hier 55 Standorte erwähnt seien, nach Gespräch mit der Feuerwehr und den Gemeinden habe sich ergeben, dass noch bis zu 10 Sirenen hinzukommen. Der Gutachter leuchte die Fläche aus und empfiehlt dann, ob die Sirenen gesetzt werden oder nicht. Gem. Gutachter liegt der Preis für eine Sirene, die auf ein Haus gesetzt wird, zwischen 15.000 und 20.000 Euro. Für eine Sirene, die auf Mast gesetzt wird, liegt der Preis bei max. 40.000 Euro. Hochgerechnet komme man insgesamt auf eine Investitionssumme von 1,46 Millionen Euro abzüglich einer Förderung. Da das Projekt es vorsieht, dass die Kosten zur Hälfte mit den Städten und Gemeinden geteilt werden, komme man auf eine Belastung für den Landkreis auf max. 700.000 €. Herr Niebuhr bittet um Zustimmung des Ausschusses vorbehaltlich der Zustimmung der Städte und Gemeinden. Die Stadt Varel habe bereits beschlossen und bei der Gemeinde Sande stehe dieses auf der Tagesordnung.

 

Herr KTA Theemann erkundigt sich nach den laufenden Betriebskosten in der Folge. Herr Niebuhr antwortet, dass hierzu noch keine konkreten Kalkulationen vorliegen. Der nächste Schritt wäre die Ausschreibung mit Festlegung welche Kosten ganz genau entstehen. Es gibt die grobe Schätzung des Gutachters und hier aufgeführt sind die Investitionskosten.

 

Frau KTA Jenssen kritisiert das Kartenmaterial bei der Vorstellung des Sirenenkonzeptes in Horumersiel. Herr Landrat Ambrosy weist darauf hin, dass es sich bei der Veranstaltung um reine Information zum „Arbeiten im Prozess“ handelte und nicht um einen abgeschlossenen Beratungsgegenstand. Weiterhin möchte Frau KTA Jenssen wissen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit des Erhaltens der Fördergelder sei. Herr Landrat Ambrosy erklärt, dass der Innenminister die Mittel für Zivilschutz von 5 Mio. EUR auf 40 Mio. EUR pro Jahr aufgestockt habe. Es wird in Verhandlungen versucht die vollen 50% Fördermittel zu erhalten.

 

Herr KTA Eilers spricht auf den im Beschlussvorschlag genannten Arbeitskreis an und regt dazu an, das Kreiskommando der Feuerwehr unter der Führung des Kreisbrandmeisters damit zu beauftragen sich hierüber auszutauschen, um dann ein Konzept zu erhalten in dem erfasst ist, wie viele Sirenen gebraucht werden und wo sie stehen sollen. Das Ergebnis solle dann der Politik vorgelegt werden.

 

Herr Niebuhr ergänzt zu dem Vorschlag von Herrn KTA Eilers zum Arbeitskreis, dass hier nicht nur Vertreter der Feuerwehr, sondern auch die Städte und Gemeinden mit einbezogen werden sollten.

 

 

Ebenfalls in Ergänzung zur Vorlage erörtert Herr Landrat Ambrosy zu den Sirenen, dass diese redundant seien. Im Falle eines Stromausfalles sind diese Sirenen bis zu 3 Monate mit Strom versorgt und könnten in dieser Zeit 10 Mal ausgelöst werden. Bei innerörtlichen Lagen installierte Sirenen ist eine Sprachsteuerung sinnvoll und möglich. Für die Feuerwehr ist es sehr wichtig, dass auf den Feuerwehrgerätehäusern eine Sirene installiert ist, die im Bedarfsfall mit Hand angesteuert werden kann. Die Standorte der Sirenen innerorts sind auf öffentlichen Gebäuden vorgesehen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

Ja:

10

Nein:

  0

Enthaltung:

  0