Zum Antrag der Gruppe CDU/ZV/UWG/WPW zur
Prüfung der finanziellen Absicherung der Tagespflegepersonen hat die Verwaltung
mit Vorlage 0173/2022 auf die mit Vorlage 0170/2020 geschilderte Ausgangslage
hingewiesen.
Frau Sudholz betont ergänzend zu ihren
Ausführungen zu TOP 8.1, wie wichtig und notwendig die Tagespflegepersonen für
den Landkreis Friesland sind. Aus ihrer Sicht werden die Tagespflegepersonen
irgendwann nicht mehr in die Lage versetzt sein, ihre Arbeit qualitativ gut
durchzuführen, da sie - mangels Ausfallgeldern - im Krankheitsfall weiter tätig
sein müssen bzw. keinen Urlaub nehmen können.
Frau Vogelbusch erläutert, dass die Ablehnung
von Ausfallgeldern erst im letzten Herbst beschlossen wurde. Mit dem neuen
NKiTaG und den entsprechenden Durchführungsverordnungen wird die Verwaltung
regelmäßig eventuelle Anpassungen prüfen.
Frau Renken ergänzt, dass mit dem neuen NKiTaG
weitere Aufgaben auf die Tagespflegepersonen zugekommen sind und auch die
Förderung der Kindertagespflege neu ausformuliert worden ist. Sie empfiehlt den
Tagespflegepersonen, sich über die Berufsvereinigung der
Kindertagespflegepersonen e.V. darüber zu informieren und zu überlegen, wie man
sich als Selbständige unter Berücksichtigung der neuen Herausforderungen
aufstellt.
Frau Rothenburg weist auf das Schreiben der
Berufsvereinigung für Kindertagespflegepersonen e.V. nebst Forderungspapier,
die Unterlagen sind vorab per E-Mail sowie als Tischvorlage zur Verfügung
gestellt worden (Anlagen 2 und 3 zu TOP 8.2), hin und bittet, den
Forderungskatalog auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des
Jugendhilfeausschusses zu nehmen. Sie ist erschrocken über den Hinweis zur
Neubewertung der Zahlung von Ausfallgeldern im Zusammenhang mit dem neuen NKiTaG,
da dieses rückwirkend zum 01.08.2021 in Kraft getreten ist.
Frau Renken erklärt, dass die finanziellen
Auswirkungen des neuen NKiTaG sowie die jeweiligen Durchführungsverordnungen
noch nicht abschließend geklärt bzw. veröffentlicht worden sind. Die Verwaltung
ist nicht untätig gewesen, sondern hat den Tagespflegepersonen unter
Berücksichtigung des neuen NKiTaG bereits Fortbildungsangebote unterbreitet und
Beratung angeboten.
Herr Langer fragt nach, ob der Antrag noch
erforderlich ist, wenn der Verwaltung der Auftrag bereits per Gesetz vorliegt.
Frau Sudholz zieht den Antrag der Gruppe
CDU/ZV/UWG/WPW - unter der Prämisse, dass die Verwaltung in der nächsten Sitzung des
Jugendhilfeausschuss darstellt, wie für die Tagespflegepersonen auf Grundlage
des NKiTaG die finanzielle Absicherung aussehen kann (sofern die
Durchführungsverordnung geklärt und veröffentlicht worden ist) - zurück.