Beschluss: vertagt

 

 


Zum Antrag der Gruppe CDU/ZV/UWG/WPW zur Prüfung der finanziellen Absicherung der Tagespflegepersonen hat die Verwaltung mit Vorlage 0173/2022 auf die mit Vorlage 0170/2020 geschilderte Ausgangslage hingewiesen.

 

 

Frau Sudholz betont ergänzend zu ihren Ausführungen zu TOP 8.1, wie wichtig und notwendig die Tagespflegepersonen für den Landkreis Friesland sind. Aus ihrer Sicht werden die Tagespflegepersonen irgendwann nicht mehr in die Lage versetzt sein, ihre Arbeit qualitativ gut durchzuführen, da sie - mangels Ausfallgeldern - im Krankheitsfall weiter tätig sein müssen bzw. keinen Urlaub nehmen können.

 

Frau Vogelbusch erläutert, dass die Ablehnung von Ausfallgeldern erst im letzten Herbst beschlossen wurde. Mit dem neuen NKiTaG und den entsprechenden Durchführungsverordnungen wird die Verwaltung regelmäßig eventuelle Anpassungen prüfen.

 

Frau Renken ergänzt, dass mit dem neuen NKiTaG weitere Aufgaben auf die Tagespflegepersonen zugekommen sind und auch die Förderung der Kindertagespflege neu ausformuliert worden ist. Sie empfiehlt den Tagespflegepersonen, sich über die Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V. darüber zu informieren und zu überlegen, wie man sich als Selbständige unter Berücksichtigung der neuen Herausforderungen aufstellt.

 

Frau Rothenburg weist auf das Schreiben der Berufsvereinigung für Kindertagespflegepersonen e.V. nebst Forderungspapier, die Unterlagen sind vorab per E-Mail sowie als Tischvorlage zur Verfügung gestellt worden (Anlagen 2 und 3 zu TOP 8.2), hin und bittet, den Forderungskatalog auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses zu nehmen. Sie ist erschrocken über den Hinweis zur Neubewertung der Zahlung von Ausfallgeldern im Zusammenhang mit dem neuen NKiTaG, da dieses rückwirkend zum 01.08.2021 in Kraft getreten ist.

 

Frau Renken erklärt, dass die finanziellen Auswirkungen des neuen NKiTaG sowie die jeweiligen Durchführungsverordnungen noch nicht abschließend geklärt bzw. veröffentlicht worden sind. Die Verwaltung ist nicht untätig gewesen, sondern hat den Tagespflegepersonen unter Berücksichtigung des neuen NKiTaG bereits Fortbildungsangebote unterbreitet und Beratung angeboten.

 

Herr Langer fragt nach, ob der Antrag noch erforderlich ist, wenn der Verwaltung der Auftrag bereits per Gesetz vorliegt.

 

Frau Sudholz zieht den Antrag der Gruppe CDU/ZV/UWG/WPW - unter der Prämisse, dass die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschuss darstellt, wie für die Tagespflegepersonen auf Grundlage des NKiTaG die finanzielle Absicherung aussehen kann (sofern die Durchführungsverordnung geklärt und veröffentlicht worden ist) - zurück.