Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

 

1.      Das Regionale Schüler- und Azubiticket wird gemäß der Mindeststandards des Landes im Landkreis Friesland zum neuen Schuljahr 22/23 eingeführt.

 

2.    Das Ticket wird allen SchülerInnen ab der 5. Klasse kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

 


Das Land Niedersachsen hat zum 1. Januar 2022 die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die ÖPNV-Aufgabenträger das Schüler- und Azubiticket einführen können und seinen Finanzierungsanteil bereitgestellt (vgl. Beratungen zur kostenlosen Schülerbeförderung für alle in 2019). Gemäß § 7e Satz 1 NNVG können Aufgabenträger in ihrem Zuständigkeitsbereich das regionale Schüler- und Azubiticket anbieten und dafür auf Antrag eine Finanzhilfe des Landes erhalten, wenn die festgelegten Mindeststandards eingehalten werden.

 

Landesweite Mindeststandards gemäß NNVG für regionale Schüler- und Azubi-Tickets (auf die für Friesland/VEJ relevanten Punkte gekürzt):

 

  • Die regionalen Schüler- und Azubi-Tickets müssen mindestens allen Auszubildenden im Sinne des § 7a Abs. 1 Satz 3 NNVG mit Ausnahme von Studierenden unabhängig von ihrem Alter zum Erwerb zur Verfügung stehen.

 

  • Die regionalen Schüler- und Azubi-Tickets müssen mindestens für die Nutzung im gesamten Zuständigkeitsbereich des jeweiligen kommunalen Aufgabenträgers nach § 4 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 NNVG gelten. Besteht im gesamten Zuständigkeitsbereich des Aufgabenträgers eine Tarif- oder Verkehrsgemeinschaft oder ein Tarif- oder Verkehrsverbund, deren oder dessen Tarifgebiet den Zuständigkeitsbereich des Aufgabenträgers überschreitet, so müssen die regionalen Schüler- und Azubi-Tickets mindestens für die Nutzung im gesamten jeweiligen Tarifgebiet gelten, soweit dieses in Niedersachsen liegt.

 

  • Die regionalen Schüler- und Azubi-Tickets müssen an allen Tagen der Woche einschließlich der Schulferien rund um die Uhr gelten.

 

  • Die regionalen Schüler- und Azubi-Tickets müssen mindestens für die Nutzung aller Verkehrsmittel des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs gelten.

 

  • Die regionalen Schüler- und Azubi-Tickets müssen im Abonnement für ein Jahr oder für einen kürzeren Zeitraum angeboten werden. Im Abonnement für ein Jahr darf der Preis beim Erwerb durch berechtigte Auszubildende zum Zeitpunkt der Mitteilung nach § 7e Satz 2 NNVG höchstens 30 Euro je Monat betragen. Im Abonnement für einen kürzeren Zeitraum und beim Erwerb durch einen Träger der Schülerbeförderung darf der Preis zum Zeitpunkt der Mitteilung nach § 7e Satz 2 NNVG 30 Euro je Monat übersteigen. Bei Tariferhöhungen darf die prozentuale Preissteigerung für regionale Schüler- und Azubi-Tickets nicht höher sein als die prozentuale Preissteigerung für Zeitfahrausweise des Nichtausbildungsverkehrs mit räumlich und zeitlich vergleichbarer Gültigkeit im Tarifgebiet.

 

Bei Einführung des Tickets und Einhaltung der o.g. Mindeststandards kann der Landkreis Friesland auf Antrag eine Finanzhilfe des Landes in Höhe von 173.834 € pro Jahr erhalten.

 

Analog zu dem im vergangen Jahr eingeführten FrieslandJugendTicket soll auch das neue regionale Schüler- und Azubiticket vielen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen kostenlos zur Verfügung gestellt werden und somit das FrieslandJugendTicket ersetzen.

 

Nach Abstimmung mit Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen in der VEJ soll das Ticket in den Landkreisen Aurich, Wittmund, Leer und Friesland allen Schülerinnen und Schülern ab der 5. Klasse an allgemeinbildenden Schulen und VollzeitschülerInnen an Berufsschulen kostenlos zur Verfügung gestellt werden, um den SchülerInnen den gesamten ÖPNV in der Region zugänglich zu machen und gleichzeitig den ÖPNV an sich dauerhaft zu stärken.

 

In Friesland werden bei positivem Beschluss dann ca. 11.000 Schülerinnen und Schüler ein kostenloses Ticket erhalten (bisher ca. 8.500 FrieslandJugendTicket), mit dem sie nicht nur zur Schule fahren können, sondern sogar den gesamten ÖPNV im Tarifgebiet der VEJ nutzen können. Die Mehrkosten dafür betragen nach Abzug der Finanzhilfe in diesem Jahr anteilig 177.000 € und ab 2023 520.000 € pro Jahr.

 

Zu einer Änderung der Schülerbeförderungssatzung führt die Einführung des Tickets nicht, da ein Anspruch auf ein kostenloses Schüler- und Azubiticket keinen Anspruch auf eine Schülerbeförderung (passende Busverbindung zur Schule oder Taxibeförderung) begründet. Hierfür gelten weiterhin die Voraussetzungen des § 114 NSchG und der Schülerbeförderungssatzung. Gleichwohl wird eine Anspruchsprüfung für das regionale Schüler- und Azubiticket durchgeführt (Schüler ab der 5. Klasse mit Wohnsitz in Friesland) und alle anspruchsberechtigten Grundschüler erhalten ebenfalls das neue Ticket anstatt der alten Schülersammelzeitkarte, sodass es für alle nur noch ein Ticket gibt. Alle weiteren Schüler, Azubis und Freiwilligendienstleistende können das regionale Schüler- und Azubiticket im freien Verkauf erwerben (30 €/Monat im Abo).

 

 

 

 

Entwicklung Schülerbeförderung Friesland

Jahr

Änderung

Anzahl Schülertickets

Anzahl Freizeittickets

Kosten

2019

-

4.000

-

2.200.000

2020

Sek II 50 %

4.500

-

2.500.000

2021

FrieslandJugendTicket

4.500

8.500 (gültig in FRI)

2.750.000

2022

Reg. Schüler/Azubiticket

11.000 (Gültigkeit VEJ-weit)

3.300.000

 

 

 

Herr Vorsitzender Buß stellt die Frage nach Wortmeldungen zum Antrag.

 

Da das ÖPNV Ticket nicht für Studierende gültig ist, möchte Herr KTA Möller wissen, ob es nicht auch möglich sei für Studierende in Friesland an der Jade Hochschule ein kostenloses ÖPNV-Ticket zu erhalten. Aktuell mache das Ticket für Studierende an der Jade Hochschule mehr als die Hälfte des Semesterbeitrages aus, nämlich 225 Euro pro Semester.

 

Herr KTA Bergfeld fügt hinzu, dass nach seinem Kenntnisstand das Semesterticket für Bus und Bahn an der Jade Hochschule im Semesterbeitrag enthalten sei und somit für jeden Studenten verpflichtend. Eine Abwahl des Tickets sei nicht möglich. Herr KTA Möller bekräftigt diese Aussage und weist darauf hin, dass es genauso auch an der Uni Oldenburg gehandhabt sei.

 

Herr KTA Eilers befürwortet das Vorhaben und ist der Meinung, dass auch das Schüler- und Azubiticket gegenwärtig auf die Bahn ausgeweitet werden solle.

 

Herr Landrat Ambrosy erklärt, dass dies gar nicht so einfach sei. Die VEJ (Verkehrsverbund Ems-Jade) verhandle bereits mit der NITAG (Niedersachsentarif GmbH). Ein Thema welches bei der VEJ ganz oben stehe. Der NLT (Niedersächsischer Landkreistag) fordere ebenfalls die Einbeziehung des Schienenverkehrs unter Kostenerstattung durch das Land.

 

Herr KTA Schürgers hat einige Verständnisfragen. Im Hinblick auf etwaige Kosteneinsparungen, könne er nicht nachvollziehen, warum alle Jugendlichen und Auszubildende und nicht nur Bedürftige das Ticket erhalten sollen. Auch regt er an, die Gültigkeit des Tickets auf eine bestimmte Uhrzeit am Tag sowie nur auf Werktage zu beschränken, um die Kosten zu senken. Zudem möchte er wissen, wie die Kosten zustande kommen und ob dieses Ticket auch Umschülern höherer Altersgruppen zur Verfügung stehe.

 

Herr Landrat Ambrosy antwortet, dass es die gute Verhandlung mit den Busunternehmen gewesen sei und es keine Rolle spiele, ob im Bus nur 1 Person befördert werde oder 20. Grundsätzlich ist ein Umschüler als ein Auszubildender anzusehen, hinsichtlich einer Altersbegrenzung sei diese Frage jedoch noch zu klären.

 

Herr KTA Eilers möchte wissen, wie stabil bzw. verlässlich die angesetzten Kosten seien.

 

Herr Landrat Ambrosy erklärt, dass durch den Kauf des Tickets die Eigenwirtschaftlichkeit der Verkehrsunternehmen gesichert sei und gleichzeitig ein Anreiz gegeben werde, in den ÖPNV umzusteigen. Dies sei vorteilhafter als ein reiner Zuschuss. Vor allem da bei langfristig steigenden Fahrgastzahlen der Zuschussbedarf sinke. 

 

Nachtrag zum Protokoll:

Wieso gilt das neue Ticket nicht für Studierende?

Gemäß Vorgaben des Landes handelt es sich um ein Ticket für Schüler, Azubis und Freiwilligendienstleistende mit Ausnahme von Studierenden. Für Studierende gibt es ja bereits das Semesterticket, welches jetzt in der neuen „CampusCard“ integriert ist. Es gilt in ganz Niedersachsen in Bus und Bahn und kostet aktuell zwischen 80 und 130 € pro Semester. Zum Wintersemester wird der Preis auf 60 bis 90 € pro Semester gesenkt.

 

Gilt das neue Ticket auch für Umschüler?

Die Mindeststandards des Landes lassen eine Beantwortung leider nicht zu, da die Begriffe „Schüler“ und „Azubi“ nicht näher definiert sind. Jedenfalls gibt es keine Altersbegrenzung. In den Tarifbestimmungen der VEJ muss also noch genau festgelegt werden, wer das Ticket tatsächlich erwerben darf bzw. wer alles als Schüler oder Azubi gilt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

Ja:

10

Nein:

  0

Enthaltung:

  0