Sitzung: 14.06.2022 Ausschuss für Klimaschutz, Klimafolgenanpassung, Planung und Kreisentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0222/2022
Beschluss:
Der
Integration des Geothermiepotenzialkatasters wird zugestimmt.
Während dem Projekt „Kommunale
Wärmeplanung und Erneuerbare Energien“ entstand das Gründach- und
Solardachkataster. Mithilfe des Katasters können sich die Bürgerinnen und
Bürger kostenlos im Internet für jedes einzelne Gebäude im Landkreis anzeigen
lassen, wie groß das jeweilige Solarthermie-, Photovoltaik- und
Gründachpotential ist. Den Landkreisen Friesland und Wittmund wurde das
Angebot unterbreitet, zusätzlich zu den bereits bestehenden Katastern ein
Geothermiepotenzialkataster zu integrieren. Mithilfe des
Geothermiepotenzialkatasters könnte durch räumliche Visualisierung den
Bürgerinnen und Bürgern Auskunft über die Einsatzmöglichkeiten von
Erdwärmekollektoren und Erdwärmesonden gegeben werden.
Entsprechend entstünden pro Landkreis
folgende Kosten:
Im Landkreis Friesland können die
diesjährigen Bruttokosten von 770€
durch eingesparte Gelder gedeckt werden, da die ursprünglich für die Aktion
„Stadtradeln“ vorgesehenen Mittel größtenteils vom Land übernommen worden
sind und die Aktion für den Landkreis somit kostengünstiger war. |
||||||||
Herr Homfeldt ruft den TOP 4.2.2 auf. Herr Lang knüpft an den vorherigen TOP
4.2.1 an und erklärt, dass die Integration des Geothermiepotenzialkatasters
gemeinsam von den Landkreisen Wittmund und Friesland durchgeführt werden
würde. Die Kosten belaufen sich für beide Landkreise auf je 550 Euro.
Zusätzlich käme eine jährliche Gebühr von 220 Euro dazu. Die Kosten für
dieses Jahr seien bereits gedeckt. Herr Homfeldt fragt, ob in Anbetracht der
Summen dieses Vorhaben nicht eigentlich ein Geschäft der laufenden Verwaltung
sei. Herr Dr. Dehrendorf stellt klar, dass das
Thema Geothermiepotenzialkataster in der Sitzung aufgegriffen werden solle,
um die Öffentlichkeit darüber zu unterrichten und die Methode aufzuzeigen,
mit der vorgegangen werde. Die Erkenntnisse, die im Rahmen des Projekts
„Kommunale Wärmeplanung und Erneuerbare Energien“ entstehen, würden so
aufbereitet, dass jeder sie niederschwellig nutzen könne. Ein Gutachten
erstellen zu lassen, um zu erfahren, ob sich eine PV-Anlage auf einem Dach
lohne, sei sehr aufwendig und mit ca.
250 Euro kostenintensiv. Es gab lt. seiner Aussage eine Förderung, sodass die
Kosten deutlich geringer ausfielen. Dies wurde sehr gut angenommen. Durch das
Geothermiepotenzialkataster hat nun jeder die Möglichkeit ein Gutachten für
sein Haus erstellen zu lassen. Durch diese vereinfachte Möglichkeit eines
Gutachtens für Geothermie sollen die Bürger zum Handeln animiert werden.
Dieses Gutachten sei umfangreich und werde auf Grund der Daten generiert, die
im GIS (der Liegenschaftskarte) vorliegen. Herr KTA Mandel stellt diesbezüglich die
Frage, ob mit diesem Gutachten ein Antrag bei der entsprechenden Behörde
entfalle. Herr Dehrendorf erklärt, dass dieses
Gutachten eine erste Einschätzung sei, ob sich das aufwendige
Antragsverfahren lohne. Herr Homfeldt möchte wissen, ob sich
ebenso mit dem Thema der tiefen Geothermie beschäftigt wurde. Herr Lang erwidert, dass es sich um
oberflächennahe Geothermie handele. Tiefe Geothermie sei im
Geothermiepotenzialkataster nicht berücksichtigt. Herr Homfeldt fragt weiterhin, ob es eine
Möglichkeit gebe, in größerer Tiefe zu untersuchen. Er führt aus, dass es im
norddeutschen Raum bereits in 600 – 800 m Tiefe recht hohe und somit nutzbare
Temperaturen gebe. Gerade für größere Gebäude oder beispielsweise Hallenbäder
sei dies sehr interessant. Herr Dr. Dehrendorf fügt hinzu, dass die
Datentiefe die unterschiedlichen geologischen Potentiale der einzelnen
Standorte bewusst mache. Aufgrund dieser Daten ergibt sich, welche Art von
Sonden geeignet sei. Herr Dr. Dehrendorf merkt an, dass
detaillierte geologische Daten zur möglichen Bohrungstiefe nachgereicht
würden. Herr Homfeldt merkt an, dass es aus Sicht
der Verwaltung sicherlich Sinn mache, die Möglichkeiten einer tiefen
Geothermie zu klären, um die geologischen Verhältnisse des Landkreises zu
erfassen. Nachtrag zum Protokoll von Herrn Lang: In dem Projekt „Kommunale Wärmeplanung und
Erneuerbare Energien“ wurden keine Daten zur tiefen Geothermie verarbeitet
oder erhoben. Im Gegensatz zur oberflächennahen Geothermie gibt es bisher zu
wenige Tiefen-Bohrungen, um ein großräumiges Potenzialkataster erstellen zu
können. Bei der oberflächennahen Geothermie wird Erdwärme aus bis zu 400 m
Tiefe genutzt, während bei der tiefen Geothermie die Erdwärme in Tiefen von
mehr als 400 Metern verwendet wird. Weiter ist zu ergänzen, dass bei
Bohrungen bis 100 m die Untere Wasserbehörde des Landkreises zuständige
Behörde ist und Bohrungen tiefer 100 m gesetzlich als Bergbau nach Bergrecht
eingestuft werden und in der Zuständigkeit des Landesbergamts (LBEG)
Niedersachsen liegen. Keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen. Anlagen:
keine Beschlussvorschlag: Der Integration des
Geothermiepotenzialkatasters wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: einstimmig
beschlossen
|
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja: |
11 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |