Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Integration des Geothermiepotenzialkatasters wird zugestimmt.

 


Während dem Projekt „Kommunale Wärmeplanung und Erneuerbare Energien“ entstand das Gründach- und Solardachkataster. Mithilfe des Katasters können sich die Bürgerinnen und Bürger kostenlos im Internet für jedes einzelne Gebäude im Landkreis anzeigen lassen, wie groß das jeweilige Solarthermie-, Photovoltaik- und Gründachpotential ist. Den Landkreisen Friesland und Wittmund wurde das Angebot unterbreitet, zusätzlich zu den bereits bestehenden Katastern ein Geothermiepotenzialkataster zu integrieren. Mithilfe des Geothermiepotenzialkatasters könnte durch räumliche Visualisierung den Bürgerinnen und Bürgern Auskunft über die Einsatzmöglichkeiten von Erdwärmekollektoren und Erdwärmesonden gegeben werden.

               
Bei Annahme des Angebots würden für die Landkreise Friesland und Wittmund insgesamt folgende Kosten entstehen:

Einmalige Bruttokosten:

1.100€

Jährliche Bruttogebühr:

440€

 

Entsprechend entstünden pro Landkreis folgende Kosten:

Einmalige Bruttokosten:

550€

Jährliche Bruttogebühr:

220€

 

Im Landkreis Friesland können die diesjährigen Bruttokosten von 770€ durch eingesparte Gelder gedeckt werden, da die ursprünglich für die Aktion „Stadtradeln“ vorgesehenen Mittel größtenteils vom Land übernommen worden sind und die Aktion für den Landkreis somit kostengünstiger war.

 

 

Herr Homfeldt ruft den TOP 4.2.2 auf.

Herr Lang knüpft an den vorherigen TOP 4.2.1 an und erklärt, dass die Integration des Geothermiepotenzialkatasters gemeinsam von den Landkreisen Wittmund und Friesland durchgeführt werden würde. Die Kosten belaufen sich für beide Landkreise auf je 550 Euro. Zusätzlich käme eine jährliche Gebühr von 220 Euro dazu. Die Kosten für dieses Jahr seien bereits gedeckt.

Herr Homfeldt fragt, ob in Anbetracht der Summen dieses Vorhaben nicht eigentlich ein Geschäft der laufenden Verwaltung sei.

Herr Dr. Dehrendorf stellt klar, dass das Thema Geothermiepotenzialkataster in der Sitzung aufgegriffen werden solle, um die Öffentlichkeit darüber zu unterrichten und die Methode aufzuzeigen, mit der vorgegangen werde. Die Erkenntnisse, die im Rahmen des Projekts „Kommunale Wärmeplanung und Erneuerbare Energien“ entstehen, würden so aufbereitet, dass jeder sie niederschwellig nutzen könne. Ein Gutachten erstellen zu lassen, um zu erfahren, ob sich eine PV-Anlage auf einem Dach lohne, sei sehr aufwendig  und mit ca. 250 Euro kostenintensiv. Es gab lt. seiner Aussage eine Förderung, sodass die Kosten deutlich geringer ausfielen. Dies wurde sehr gut angenommen. Durch das Geothermiepotenzialkataster hat nun jeder die Möglichkeit ein Gutachten für sein Haus erstellen zu lassen. Durch diese vereinfachte Möglichkeit eines Gutachtens für Geothermie sollen die Bürger zum Handeln animiert werden. Dieses Gutachten sei umfangreich und werde auf Grund der Daten generiert, die im GIS (der Liegenschaftskarte) vorliegen.          

Herr KTA Mandel stellt diesbezüglich die Frage, ob mit diesem Gutachten ein Antrag bei der entsprechenden Behörde entfalle.

Herr Dehrendorf erklärt, dass dieses Gutachten eine erste Einschätzung sei, ob sich das aufwendige Antragsverfahren lohne.

Herr Homfeldt möchte wissen, ob sich ebenso mit dem Thema der tiefen Geothermie beschäftigt wurde.

Herr Lang erwidert, dass es sich um oberflächennahe Geothermie handele. Tiefe Geothermie sei im Geothermiepotenzialkataster nicht berücksichtigt.

Herr Homfeldt fragt weiterhin, ob es eine Möglichkeit gebe, in größerer Tiefe zu untersuchen. Er führt aus, dass es im norddeutschen Raum bereits in 600 – 800 m Tiefe recht hohe und somit nutzbare Temperaturen gebe. Gerade für größere Gebäude oder beispielsweise Hallenbäder sei dies sehr interessant.

Herr Dr. Dehrendorf fügt hinzu, dass die Datentiefe die unterschiedlichen geologischen Potentiale der einzelnen Standorte bewusst mache. Aufgrund dieser Daten ergibt sich, welche Art von Sonden geeignet sei.

Herr Dr. Dehrendorf merkt an, dass detaillierte geologische Daten zur möglichen Bohrungstiefe nachgereicht würden.

Herr Homfeldt merkt an, dass es aus Sicht der Verwaltung sicherlich Sinn mache, die Möglichkeiten einer tiefen Geothermie zu klären, um die geologischen Verhältnisse des Landkreises zu erfassen.

 

Nachtrag zum Protokoll von Herrn Lang: In dem Projekt „Kommunale Wärmeplanung und Erneuerbare Energien“ wurden keine Daten zur tiefen Geothermie verarbeitet oder erhoben. Im Gegensatz zur oberflächennahen Geothermie gibt es bisher zu wenige Tiefen-Bohrungen, um ein großräumiges Potenzialkataster erstellen zu können. Bei der oberflächennahen Geothermie wird Erdwärme aus bis zu 400 m Tiefe genutzt, während bei der tiefen Geothermie die Erdwärme in Tiefen von mehr als 400 Metern verwendet wird. Weiter ist zu ergänzen, dass bei Bohrungen bis 100 m die Untere Wasserbehörde des Landkreises zuständige Behörde ist und Bohrungen tiefer 100 m gesetzlich als Bergbau nach Bergrecht eingestuft werden und in der Zuständigkeit des Landesbergamts (LBEG) Niedersachsen liegen.

Keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen.

Anlagen:                                                                                                                                              

keine

Beschlussvorschlag:                                                                                                                          Der Integration des Geothermiepotenzialkatasters wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Ja:

11

Nein:

0

Enthaltung:

0

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

Ja:

11

Nein:

0

Enthaltung:

0