Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zum Zwecke der Aufhebung des Bahnüberganges im Zuge der Kreisstraße 110 („Zum Jadebusen“) in Varel

 

1.    den Abschluss einer Planungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn vorzunehmen;

2.    in enger Abstimmung mit der Stadt Varel unter Verwendung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie aus 2010 die Planung für die Phasen 1 und 2 nach HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung) zu beauftragen, wobei die Einstellung der über den Betrag von 100.000 € hinausgehenden Mittel (Haushalt 2022) der Haushaltsplanung für 2023 vorbehalten bleibt;

3.    in weiteren Verhandlungen mit den Beteiligten (Stadt Varel und Deutsche Bahn) die Umsetzung dieses Vorhabens voranzutreiben.

 


Begründung:

 

Hintergrund:

 

Es geht bekanntlich um eine mögliche Aufhebung des BÜ im Zuge der K 110 (Zum Jadebusen) in Varel; diese wäre insbesondere für die Flüssigkeit des Straßenverkehrs (Verkehre Richtung bzw. von Dangast, Notfalleinsätze/ mögliche längere Schrankenschließzeiten wg. JadeWeserPort) von großem Interesse. In der gemeinsamen Machbarkeitsstudie zur Aufhebung sämtlicher BÜ in Varel (Stadt/Landkreis/Bahn) wurde seinerzeit (2010/2011) die grundsätzliche Machbarkeit bestätigt, diese Ergebnisse wären eine mögliche Grundlage für weitere Planungen.

 

Die Beschlüsse der politischen Gremien des Landkreises aus 2012 sehen vor, dass „die Verwaltung beauftragt wird, auf der Grundlage der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und in enger Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG und der Stadt Varel eine konkrete Planung der Aufhebung des höhengleichen Bahnüberganges im Zuge der K 110 voranzutreiben.“

 

 

Rechtslage:

 

Die Änderung des § 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) aus 2020 ist zum einen für die kommunale Seite sehr interessant, denn das frühere „Straßenbaulastträger-Drittel“ einer Kreuzungsmaßnahme entfiele.

 

Zur Erinnerung: Aufteilung der sog. kreuzungsbedingten Kosten…

 

…früher: 1/3 Bund, 1/3 Bahn, 1/3 (kommunaler) Straßenbaulastträger

…neu (seit März 2020): 3/6 Bund, 2/6 Bahn, 1/6 Land (also Kommune ist nur noch Kreuzungsbeteiligter, aber nicht mehr kostenbeteiligt!). Wir wären also nicht mehr am Bau  hinsichtlich der Kosten beteiligt aufgrund des EKrG!

 

Daraus folgt, dass wir zwar Kreuzungsbeteiligter wären, jedoch keine Baukosten dem Landkreis zufielen. Allerdings könnten die Planungskosten wiederum bei einer Kostenteilung nach EKrG im Rahmen der Verwaltungskosten (max. 20 %) angesetzt werden, was dem Landkreis nach neuem „Muster“ (weil nicht mehr Kostenbeteiligter) verwehrt bliebe.

 

 

Sachstand und möglicher Ausblick:

 

Nachdem regelmäßige Nachfragen bei der Deutschen Bahn erfolglos blieben, bleibt aufgrund aktuell erfolgter Abstimmungen festzuhalten: Eine Initiative der DB Netz ist weiterhin nicht in Sicht, die Vertreter der Bahn signalisieren, dass ungeachtet des grundsätzlichen Interesses an einer Aufhebung höhengleicher BÜ konkret nicht in die Planung dieses BÜ eingestiegen würde. Die Mittelfristplanung der DB lässt eine Realisierung bis 2030 auf keinen Fall zu, eine mögliche Schätzgröße wurde sich Richtung 2035 bewegen.

 

Sofern in diesem Stadium eine Planung angeschoben werden sollte, wäre diese folglich nur durch die kommunale Seite möglich!

 

Angesichts der seinerzeit in der Machbarkeitsstudie genannten Kostengröße von ca. 15 Mio. € würde die dort als mögliche Vorzugsvariante Nr. 6 behandelte Lösung („Trogbauwerk“ unter der Bahn) heute sicherlich annähernd 20 Mio. € betragen.

 

Bei einer Planung würden zumindest die Phasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) inklusive einer vertieften Variantenuntersuchung (diese würde später bei einer Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ohnehin gefordert, unabhängig vom evtl. Planfeststellungsverfahren) durchgeführt werden. Nach vorliegender Berechnung würde die o.g. Planung ca. 200.000 € Kosten verursachen, die nicht förderfähig wären.

 

Zuvor wäre eine Planungsvereinbarung mit der Bahn sinnvoll und unbedingt anzustreben, denn dadurch würde die fachliche Mitwirkung der Bahn festgeschrieben und zum anderen das eigentliche Ziel betont, nämlich die Aufhebung des Bahnüberganges (Bauherr Bahn), ohne diese Planungsvereinbarung könnte die Planung seitens des Landkreises natürlich auch übernommen werden, aber aufgrund fehlender „Verbindlichkeit“ wäre hiervon abzuraten.

 

Im Masterplan Kreisstraßen und demzufolge im Finanzhaushalt ist im laufenden Jahr ein Ansatz von 100.000 € verankert, der für die o.g. Planung des Projektes verwendet werden könnte.

 

 

 

Herr Hinrichs erläutert die Vorlage und erklärt, dass bereits anlässlich der letzten Sitzung im Mai sowie der Bereisung die Thematik besprochen wurde. Die Gespräche mit der Stadt Varel und die derzeitige Situation (Änderung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes, mögliche Gespräche mit der Bahn etc.) führten zu der Notwendigkeit, jetzt eine Entscheidung darüber zu treffen, ob dieses Projekt durch die kommunale Seite konkret beplant und zuvor eine Planungsvereinbarung mit der Bahn abgeschlossen werden solle. Klar sei, dass eine Realisierung dieser Maßnahme durch die Bahn ohnehin nicht vor 2030/ 2035 erfolge, aber nur das Anschieben der Planung das Projekt überhaupt ermögliche.

 

Herr KTA Homfeldt bestätigt die aus seiner Sicht bestehende Notwendigkeit, nunmehr entsprechend zu beschließen, Frau KTA Herfel ergänzt, dass es nach den gemachten Erfahrungen schwierig sei, insbesondere in zeitlicher Hinsicht verlässliche Aussagen der Bahn zu erhalten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

Ja:

10

Nein:

  0

Enthaltung:

  0