Sitzung: 09.06.2022 Ausschuss für Bauen und Mobilität, Katastrophen- und Feuerschutz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0219/2022
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt,
zum Zwecke der Aufhebung des Bahnüberganges im Zuge der Kreisstraße 110 („Zum
Jadebusen“) in Varel
1. den Abschluss einer Planungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn vorzunehmen;
2. in enger Abstimmung mit der Stadt Varel unter Verwendung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie aus 2010 die Planung für die Phasen 1 und 2 nach HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung) zu beauftragen, wobei die Einstellung der über den Betrag von 100.000 € hinausgehenden Mittel (Haushalt 2022) der Haushaltsplanung für 2023 vorbehalten bleibt;
3. in weiteren Verhandlungen mit den Beteiligten (Stadt Varel und Deutsche Bahn) die Umsetzung dieses Vorhabens voranzutreiben.
Begründung:
Hintergrund:
Es geht bekanntlich um eine mögliche Aufhebung des BÜ im Zuge der K 110
(Zum Jadebusen) in Varel; diese wäre insbesondere für die Flüssigkeit des
Straßenverkehrs (Verkehre Richtung bzw. von Dangast, Notfalleinsätze/ mögliche längere
Schrankenschließzeiten wg. JadeWeserPort) von großem Interesse. In der
gemeinsamen Machbarkeitsstudie zur Aufhebung sämtlicher BÜ in Varel
(Stadt/Landkreis/Bahn) wurde seinerzeit (2010/2011) die grundsätzliche
Machbarkeit bestätigt, diese Ergebnisse wären eine mögliche Grundlage für
weitere Planungen.
Die Beschlüsse der politischen Gremien des Landkreises aus 2012 sehen
vor, dass „die Verwaltung beauftragt wird, auf der Grundlage der Ergebnisse der
Machbarkeitsstudie und in enger Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG und der
Stadt Varel eine konkrete Planung der Aufhebung des höhengleichen
Bahnüberganges im Zuge der K 110 voranzutreiben.“
Rechtslage:
Die Änderung des § 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) aus 2020 ist zum
einen für die kommunale Seite sehr interessant, denn das frühere
„Straßenbaulastträger-Drittel“ einer Kreuzungsmaßnahme entfiele.
Zur Erinnerung: Aufteilung der sog. kreuzungsbedingten Kosten…
…früher: 1/3 Bund, 1/3 Bahn, 1/3 (kommunaler) Straßenbaulastträger
…neu (seit März 2020): 3/6 Bund, 2/6 Bahn, 1/6 Land (also Kommune ist
nur noch Kreuzungsbeteiligter, aber nicht mehr kostenbeteiligt!). Wir wären
also nicht mehr am Bau hinsichtlich der
Kosten beteiligt aufgrund des EKrG!
Daraus folgt, dass wir zwar Kreuzungsbeteiligter wären, jedoch keine
Baukosten dem Landkreis zufielen. Allerdings könnten die Planungskosten
wiederum bei einer Kostenteilung nach EKrG im Rahmen der Verwaltungskosten
(max. 20 %) angesetzt werden, was dem Landkreis nach neuem „Muster“ (weil nicht
mehr Kostenbeteiligter) verwehrt bliebe.
Sachstand und möglicher Ausblick:
Nachdem regelmäßige Nachfragen bei der Deutschen Bahn erfolglos blieben,
bleibt aufgrund aktuell erfolgter Abstimmungen festzuhalten: Eine Initiative
der DB Netz ist weiterhin nicht in Sicht, die Vertreter der Bahn signalisieren,
dass ungeachtet des grundsätzlichen Interesses an einer Aufhebung höhengleicher
BÜ konkret nicht in die Planung dieses BÜ eingestiegen würde. Die
Mittelfristplanung der DB lässt eine Realisierung bis 2030 auf keinen Fall zu,
eine mögliche Schätzgröße wurde sich Richtung 2035 bewegen.
Sofern in diesem Stadium eine Planung angeschoben werden sollte, wäre
diese folglich nur durch die kommunale Seite möglich!
Angesichts der seinerzeit in der Machbarkeitsstudie genannten Kostengröße
von ca. 15 Mio. € würde die dort als mögliche Vorzugsvariante Nr. 6 behandelte
Lösung („Trogbauwerk“ unter der Bahn) heute sicherlich annähernd 20 Mio. €
betragen.
Bei einer Planung würden zumindest die Phasen 1 (Grundlagenermittlung)
und 2 (Vorplanung) inklusive einer vertieften Variantenuntersuchung (diese
würde später bei einer Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ohnehin gefordert,
unabhängig vom evtl. Planfeststellungsverfahren) durchgeführt werden. Nach
vorliegender Berechnung würde die o.g. Planung ca. 200.000 € Kosten
verursachen, die nicht förderfähig wären.
Zuvor wäre eine Planungsvereinbarung mit der Bahn sinnvoll und unbedingt
anzustreben, denn dadurch würde die fachliche Mitwirkung der Bahn
festgeschrieben und zum anderen das eigentliche Ziel betont, nämlich die
Aufhebung des Bahnüberganges (Bauherr Bahn), ohne diese Planungsvereinbarung
könnte die Planung seitens des Landkreises natürlich auch übernommen werden,
aber aufgrund fehlender „Verbindlichkeit“ wäre hiervon abzuraten.
Im Masterplan Kreisstraßen und demzufolge im Finanzhaushalt ist im
laufenden Jahr ein Ansatz von 100.000 € verankert, der für die o.g. Planung des
Projektes verwendet werden könnte.
Herr Hinrichs erläutert die Vorlage und erklärt, dass bereits anlässlich
der letzten Sitzung im Mai sowie der Bereisung die Thematik besprochen wurde.
Die Gespräche mit der Stadt Varel und die derzeitige Situation (Änderung des
Eisenbahnkreuzungsgesetzes, mögliche Gespräche mit der Bahn etc.) führten zu
der Notwendigkeit, jetzt eine Entscheidung darüber zu treffen, ob dieses
Projekt durch die kommunale Seite konkret beplant und zuvor eine
Planungsvereinbarung mit der Bahn abgeschlossen werden solle. Klar sei, dass
eine Realisierung dieser Maßnahme durch die Bahn ohnehin nicht vor 2030/ 2035
erfolge, aber nur das Anschieben der Planung das Projekt überhaupt ermögliche.
Herr KTA Homfeldt bestätigt die aus seiner Sicht bestehende
Notwendigkeit, nunmehr entsprechend zu beschließen, Frau KTA Herfel ergänzt,
dass es nach den gemachten Erfahrungen schwierig sei, insbesondere in
zeitlicher Hinsicht verlässliche Aussagen der Bahn zu erhalten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |