Beschlüsse:


a) Abstimmung über den Antrag der BfB-Fraktion vom 10.12.2008:


"Änderungsantrag:


Die Investition von 7,8 Mio. € für eine zusätzliche Trockenvergärungsanlage und die entsprechenden Kreditkosten von 600.000 € jährlich werden aus der Abfallgebührenkalkulation herausgenommen, weil

1. die erforderliche Investition vielleicht nur 3 Mio. € beträgt und

2. noch gar nicht feststeht, ob eine zusätzliche MBA überhaupt gebraucht und gebaut wird. Der Gebührenbedarf und die Gebührenerhöhung sind entsprechend niedriger anzusetzen."


b) Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Kreisausschusses vom

3. Dezember 2008:


Die vorgeschlagene und der Kreisausschuss-Niederschrift vom 3. Dezember 2008 beigefügte Änderungssatzung der Abfallgebührensatzung mit Wirkung zum 01.01.2009 einschließlich der Gebührenkalkulation 2009 bis 2011 wird beschlossen.





Der Kreistag nahm die Ausführungen zu TOP 3.2.2 der Kreisausschuss-Sitzung vom

3. Dezember 2008 zur Kenntnis. Die BfB-Fraktion hatte unter dem 10. Dezember 2008 den beigefügten bzw. abrufbaren Änderungsantrag zu diesem Punkt gestellt:


Kreistagsabgeordneter Just erklärte, die BfB-Fraktion lehne die Gebührenerhöhung von 16 % ab; sie falle nach Meinung der Fraktion zu hoch aus. Man vermute, hier werde den Bürgerinnen und Bürgern "auf Vorrat" in die Tasche gegriffen. Für den Bau einer zweiten mechanisch-biologischen Abfallanlage in Wiefels seien 7,8 Mio. einkalkuliert; an Kapitaldienst seien 600.000 € jährlich zu erwarten.


Es stehe aber nicht fest, ob eine zweite MBA überhaupt erforderlich sei. Möglicherweise seien vor diesem Hintergrund Investition und damit verbundener Kapitaldienst entbehrlich.


Kreistagsabgeordneter von Polenz verwies darauf, eine Abfallbehandlungsanlage müsse an ihrer Qualität, nicht an ihren Kosten gemessen werden. Der Vorwurf der BfB-Fraktion, den Bürgern werde auf Vorrat in die Tasche gegriffen, greife nicht. Die ständige auch in Leserbriefen in der Presse geäußerte Kritik an vermeintlichen Pleiten, Pech und Pannen bei der MBA könne nicht unwidersprochen hingenommen werden. Die Alternative der Müllverbrennung hätte niemand gewollt und wäre nicht billiger geworden.


Landrat Ambrosy verwies auf die morgens stattgefundene Sitzung des Abfallzweckverbandes Wiefels. Es sei beschlossen worden, die europaweit ausgeschriebenen Ingenieurleistungen zur Errichtung der Trockenvergärungsanlage zu vergeben. Vor einem halben Jahr sei der entsprechende Grundsatzbeschluss für diese Arbeiten gefasst worden. Der Zweckverband habe jederzeit die Möglichkeit, die Arbeiten der Techniker zu stoppen. Dieser Schritt komme nur dann in Betracht, wenn diese Alternative teurer würde als den Restmüll einem Dritten zuzuliefern.


Nach heutigem Kenntnisstand werde aber mit der Trockenvergärungsanlage das Ziel erreicht, die nötigen Mengen verarbeiten zu können und die Qualität des Materials zu verbessern. Aus Sicht des Zweckverbandes sei es daher geboten, diese Mittel für den mittelfristigen Haushalt vorzumerken und einzuplanen. Alles andere wäre nach heutigem Stand der Dinge unseriös.


Die MBA in Wiefels sei durch den Konkurs der Fa. Horstmann in einen schlechten, untragbaren Zustand geraten. Der Zweckverband habe mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bislang alles Mögliche für eine Bereinigung der Probleme getan.


Man befinde sich zurzeit in der zweiten Woche bei einem Durchsatz von rd. 1.100 Tonnen bei erforderlichen 1.300 - 1.400 Tonnen. Es gelte jetzt den weiteren Verlauf und die Konstanz dieser Werte im Auge zu behalten.


Die Entsorgung oder Verbrennung würde inkl. Transport ca. um die 180 €/Tonne kosten. Durch die Mischkalkulation (eigener Durchsatz und Entsorgung durch Dritte) befinde man sich unter diesem Preis/Tonne. Die Entsorgungskosten/Tonne seien nicht einfach zu kalkulieren, da verschiedene Abfallströme und Dienstleistungen enthalten seien. Fest stehe, dass alles daran gesetzt werde, die Leistungen so kostengünstig wie möglich zu gestalten.


Eine Gebührenerhöhung um 16 % entspreche ca. 30 - 40 Euro pro Haushalt jährlich. Von 48 Abfallentsorgungsträgern befinde sich der Landkreis Friesland zurzeit auf dem viertbesten Platz in der Gebührenhöhe. Selbst nach der Gebührenanhebung werde man unter den besten 10 und erheblich unter der landesdurchschnittlichen Gebührenhöhe von 275 € liegen. Es handele sich um die erste Anhebung nach sechs Jahren. Mit einer Gebührenanpassung vermittele man den Bürgerinnen und Bürgern entsprechend den derzeitigen Erkenntnissen und Erwartungen den wahren Ist-Zustand, Sicherheit und Berechenbarkeit.


Sollte wider Erwarten tatsächlich ein Überschuss erwirtschaftet werden, so müsse nach Gebührenrecht ohnehin eine Gebührensenkung erfolgen. Die Gremien würden dann zeitnah entsprechend handeln.









Abstimmungsergebnisse:


zu a)

Ablehnung bei 2 Ja-Stimmen für den Antrag


zu b)

Mehrheitliche Zustimmung bei

2 Gegenstimmen

und 6 Enthaltungen