Sitzung: 06.09.2022 Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0263/2022
Beschluss:
Der Bericht zum Rechtskreiswechsel ukrainischer Geflüchteter wird zur Kenntnis genommen.
Seit dem 01.06.2022 besteht für die ukrainischen Geflüchteten der Zugang
in die regulären Sozialsicherungssysteme in
Deutschland. Die Grundversorgung mit Leistungen zum Lebensunterhalt wird
seitdem durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) oder der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) erbracht.
Hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der
Ukraine, die erwerbsfähig sind, haben einen Zugang zu Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) des Jobcenters. Über den aktuellen
Sachstand des durchgeführten Rechtskreiswechsels der ukrainischen Geflüchteten
wird in der Sitzung mündlich berichtet.
Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen bittet Herrn Bruns um seinen
Bericht.
Herr Bruns führt die Vorlage anhand einer PowerPoint-Präsentation aus.
Er teilt mit, der Rechtskreiswechsel ukrainischer Geflüchteter sei zum
01.06.2022 in Kraft getreten. Um den Rechtskreiswechsel für die ukrainischen
Geflüchteten möglichst einfach zu gestalten, habe man einen Online-Antrag
entwickelt, welcher den Vorteil habe, dass man den in deutscher Sprache
verfassten Antrag direkt in die Muttersprache der Antragstellenden übersetzen
lassen könne. Des Weiteren geht Herr Bruns detailliert auf den gesetzlichen
Übergangszeitraum für die Bewältigung der Neuanträge bis zum 31.08.2022 ein. Er
berichtet ferner ausführlich über den uneingeschränkten Zugang zu Leistungen
der Grundsicherungssysteme bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen.
Herr Bruns schließt seinen Bericht mit Informationen zur Zugangsstatistik. Er
teilt hierzu mit, dass zum 01.09.2022 460 ukrainische Geflüchtete in den
Rechtskreis des SGB II gewechselt seien.
Frau Burkhardt berichtet anschließend zum Rechtskreiswechsel über
Veränderungen im Hinblick auf die Integrationsarbeit. Frau Burkhardt teilt mit,
dass man Personen, welche klassischen Wohnraum haben beziehen können, reguläre
Beratungsangebote unterbreiten könne. Die Beratungsgespräche würden mittels
Video-Dolmetschen geführt. In den ersten Beratungsgesprächen ginge es zunächst
um die Schaffung von Vertrauen. Vielen Hilfesuchenden sei das System, dass beispielsweise
eine Kommune bei der Vermittlung in Arbeit unterstütze, aus der Ukraine nicht
bekannt. Frau Burkhardt führt
detailliert aus, durch welche Angebote die Geflüchteten bei ihrer Integration
in den Arbeitsmarkt unterstützt würden.
Frau Burkhardt schließt ihren Bericht mit ausführlichen Informationen
zur Anerkennung von Berufsabschlüssen für den hiesigen Arbeitsmarkt.
KTA Kück stellt die Frage, ob es bereits gelungen sei, ukrainische
Geflüchtete in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Frau Burkhardt bestätigt, dass es bereits Erfolge bei der Integration in
den Arbeitsmarkt gäbe.
KTA Wilken erkundigt sich, ob es hinsichtlich der angesprochenen
Sprachkurse eine Kooperation mit der VHS gäbe.
Frau Burkhardt bestätigt eine Kooperation mit der VHS und fügt ergänzend
hinzu, dass ebenfalls weitere Partner wie beispielsweise IBIS oder die
VITA-Akademie eingebunden seien.
KTA Sudholz erkundigt sich, ob die Geflüchteten eine Arbeitserlaubnis
benötigten, um eine Tätigkeit aufzunehmen.
Herr Bruns antwortet, dass dieses der Fall sei, wenn sich die
Geflüchteten noch im Asylbewerberleistungsgesetz befänden. Es gäbe allerdings
keine Vorrangprüfung mehr. Erläuternd führt Herr Bruns aus, eine Vorrangprüfung
bedeute, dass erst festgestellt müsse, ob für die angefragte Beschäftigung ein
deutscher Arbeitnehmer zur Verfügung stehe. Im Weiteren teilt Herr Bruns mit,
dass für Geflüchtete, welche sich noch nicht im Rechtskreis des SGB II
befänden, die Ausländerbehörde einer Beschäftigung zustimmen müsse. Sobald sich die Geflüchteten im Rechtskreis
SGB II befänden, seien sie eines deutschen Arbeitnehmers gleichgestellt.
KTA Sudholz erkundigt sich nach der Dauer der Bearbeitung zur
Vermittlung der Geflüchteten in ein Arbeitsverhältnis.
Herr Bruns antwortet, dass diese mehrere Monate andauern werde. Man warte derzeit zunächst auf die
Einrichtung neuer Sprachkurse. Er erläutert, dass deutsche Sprachkenntnisse die
Basis seien, um erfolgreich in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu vermitteln
zu können.
KTA Wilken erkundigt sich nach der erkennungsdienstlichen Erfassung der
Geflüchteten und stellt diesbezüglich die Frage, ob weiterhin nur wenige Geräte
zur Erfassung zur Verfügung stünden.
Herr Niebuhr teilt mit, dass man zwar ein zweites Gerät habe, allerdings
gäbe es hier erhebliche technische Probleme bis hin zum Ausfall der Geräte.
Herr Tetz führt ergänzend an, dass selbst nach der Erfassung der
Geflüchteten noch weitere Zeit benötigt werde.
Es müsse dann auch die Erfassung der biometrischen Daten erfolgen. Man
habe daher einen Personenkreis, welcher noch nicht erfasst sei und zudem einen
weiteren Personenkreis mit Erfassung, dieser allerdings mit noch keiner
Feststellung der biometrischen Daten.
KTA Sudholz erkundigt sich, ob ausreichend Dolmetscher zur Verfügung
stünden.
Herr Bruns antwortet, dass man ausschließlich mit Video-Dolmetschen
arbeite, weil damit immer auch kurzfristig Dolmetscher zur Verfügung
stünden. Man habe das Video-Dolmetschen
an allen Arbeitsplätzen im Jobcenter installiert und somit habe man die
Möglichkeit, auch spontan auf Anfragen zu reagieren. Man habe das
Video-Dolmetschen bereits 2016 eingeführt und damit durchgängig gute
Erfahrungen gemacht.
Frau Sudholz erkundigt sich nach der Feststellung der Impfnachweise.
Herr Tetz teilt mit, dass man in den Einrichtungen beispielsweise
Corona-Schutzimpfungen anbiete, die Nachfrage hier allerdings nicht sehr hoch
sei.
Herr Neumann fügt ergänzend hinzu, dass die Impfungen, beispielsweise
Kinderschutzimpfungen wie Masern, überwiegend in der Ukraine durchgeführt
worden seien. Eine flächendeckende Prüfung sei allerdings aufgrund der Umstände
der Flucht nicht möglich. Viele Unterlagen seien nicht mehr vorhanden bzw. in
den Heimatorten der Flüchtlinge zurückgeblieben. Weiter teilt Herr Neumann mit,
dass die Nachfrage nach Corona-Schutzimpfungen niedrig sei, was sich wohl
daraus begründe, dass viele bereits geimpft seien, allerdings mit den hier
nicht zugelassenen Impfstoffen. Die Akzeptanz der Geflüchteten sei nicht
vorhanden, eine neue Impfserie mit den hier zugelassenen Impfstoffen zu
beginnen. Solange dieses so sei, gelten diese Personen alle als nicht geimpft.
Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Das Gremium hat den Bericht einstimmig zur Kenntnis genommen.