Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Bericht zum Rechtskreiswechsel ukrainischer Geflüchteter wird zur Kenntnis genommen.


Seit dem 01.06.2022 besteht für die ukrainischen Geflüchteten der Zugang in die regulären Sozialsicherungssysteme in Deutschland. Die Grundversorgung mit Leistungen zum Lebensunterhalt wird seitdem durch die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) erbracht.

 

Hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die erwerbsfähig sind, haben einen Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) des Jobcenters. Über den aktuellen Sachstand des durchgeführten Rechtskreiswechsels der ukrainischen Geflüchteten wird in der Sitzung mündlich berichtet.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen bittet Herrn Bruns um seinen Bericht.

 

Herr Bruns führt die Vorlage anhand einer PowerPoint-Präsentation aus. Er teilt mit, der Rechtskreiswechsel ukrainischer Geflüchteter sei zum 01.06.2022 in Kraft getreten. Um den Rechtskreiswechsel für die ukrainischen Geflüchteten möglichst einfach zu gestalten, habe man einen Online-Antrag entwickelt, welcher den Vorteil habe, dass man den in deutscher Sprache verfassten Antrag direkt in die Muttersprache der Antragstellenden übersetzen lassen könne. Des Weiteren geht Herr Bruns detailliert auf den gesetzlichen Übergangszeitraum für die Bewältigung der Neuanträge bis zum 31.08.2022 ein. Er berichtet ferner ausführlich über den uneingeschränkten Zugang zu Leistungen der Grundsicherungssysteme bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen. Herr Bruns schließt seinen Bericht mit Informationen zur Zugangsstatistik. Er teilt hierzu mit, dass zum 01.09.2022 460 ukrainische Geflüchtete in den Rechtskreis des SGB II gewechselt seien.

 

Frau Burkhardt berichtet anschließend zum Rechtskreiswechsel über Veränderungen im Hinblick auf die Integrationsarbeit. Frau Burkhardt teilt mit, dass man Personen, welche klassischen Wohnraum haben beziehen können, reguläre Beratungsangebote unterbreiten könne. Die Beratungsgespräche würden mittels Video-Dolmetschen geführt. In den ersten Beratungsgesprächen ginge es zunächst um die Schaffung von Vertrauen. Vielen Hilfesuchenden sei das System, dass beispielsweise eine Kommune bei der Vermittlung in Arbeit unterstütze, aus der Ukraine nicht bekannt.  Frau Burkhardt führt detailliert aus, durch welche Angebote die Geflüchteten bei ihrer Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt würden.  Frau Burkhardt schließt ihren Bericht mit ausführlichen Informationen zur Anerkennung von Berufsabschlüssen für den hiesigen Arbeitsmarkt.

 

KTA Kück stellt die Frage, ob es bereits gelungen sei, ukrainische Geflüchtete in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

 

Frau Burkhardt bestätigt, dass es bereits Erfolge bei der Integration in den Arbeitsmarkt gäbe.

 

KTA Wilken erkundigt sich, ob es hinsichtlich der angesprochenen Sprachkurse eine Kooperation mit der VHS gäbe.

 

Frau Burkhardt bestätigt eine Kooperation mit der VHS und fügt ergänzend hinzu, dass ebenfalls weitere Partner wie beispielsweise IBIS oder die VITA-Akademie eingebunden seien.

 

KTA Sudholz erkundigt sich, ob die Geflüchteten eine Arbeitserlaubnis benötigten, um eine Tätigkeit aufzunehmen.

 

Herr Bruns antwortet, dass dieses der Fall sei, wenn sich die Geflüchteten noch im Asylbewerberleistungsgesetz befänden. Es gäbe allerdings keine Vorrangprüfung mehr. Erläuternd führt Herr Bruns aus, eine Vorrangprüfung bedeute, dass erst festgestellt müsse, ob für die angefragte Beschäftigung ein deutscher Arbeitnehmer zur Verfügung stehe. Im Weiteren teilt Herr Bruns mit, dass für Geflüchtete, welche sich noch nicht im Rechtskreis des SGB II befänden, die Ausländerbehörde einer Beschäftigung zustimmen müsse.  Sobald sich die Geflüchteten im Rechtskreis SGB II befänden, seien sie eines deutschen Arbeitnehmers gleichgestellt.

 

KTA Sudholz erkundigt sich nach der Dauer der Bearbeitung zur Vermittlung der Geflüchteten in ein Arbeitsverhältnis.

 

Herr Bruns antwortet, dass diese mehrere Monate andauern werde.  Man warte derzeit zunächst auf die Einrichtung neuer Sprachkurse. Er erläutert, dass deutsche Sprachkenntnisse die Basis seien, um erfolgreich in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu vermitteln zu können. 

 

KTA Wilken erkundigt sich nach der erkennungsdienstlichen Erfassung der Geflüchteten und stellt diesbezüglich die Frage, ob weiterhin nur wenige Geräte zur Erfassung zur Verfügung stünden.

 

Herr Niebuhr teilt mit, dass man zwar ein zweites Gerät habe, allerdings gäbe es hier erhebliche technische Probleme bis hin zum Ausfall der Geräte.

 

Herr Tetz führt ergänzend an, dass selbst nach der Erfassung der Geflüchteten noch weitere Zeit benötigt werde.  Es müsse dann auch die Erfassung der biometrischen Daten erfolgen. Man habe daher einen Personenkreis, welcher noch nicht erfasst sei und zudem einen weiteren Personenkreis mit Erfassung, dieser allerdings mit noch keiner Feststellung der biometrischen Daten.

 

KTA Sudholz erkundigt sich, ob ausreichend Dolmetscher zur Verfügung stünden.

 

Herr Bruns antwortet, dass man ausschließlich mit Video-Dolmetschen arbeite, weil damit immer auch kurzfristig Dolmetscher zur Verfügung stünden.  Man habe das Video-Dolmetschen an allen Arbeitsplätzen im Jobcenter installiert und somit habe man die Möglichkeit, auch spontan auf Anfragen zu reagieren. Man habe das Video-Dolmetschen bereits 2016 eingeführt und damit durchgängig gute Erfahrungen gemacht.

 

Frau Sudholz erkundigt sich nach der Feststellung der Impfnachweise.

 

Herr Tetz teilt mit, dass man in den Einrichtungen beispielsweise Corona-Schutzimpfungen anbiete, die Nachfrage hier allerdings nicht sehr hoch sei.

 

Herr Neumann fügt ergänzend hinzu, dass die Impfungen, beispielsweise Kinderschutzimpfungen wie Masern, überwiegend in der Ukraine durchgeführt worden seien. Eine flächendeckende Prüfung sei allerdings aufgrund der Umstände der Flucht nicht möglich. Viele Unterlagen seien nicht mehr vorhanden bzw. in den Heimatorten der Flüchtlinge zurückgeblieben. Weiter teilt Herr Neumann mit, dass die Nachfrage nach Corona-Schutzimpfungen niedrig sei, was sich wohl daraus begründe, dass viele bereits geimpft seien, allerdings mit den hier nicht zugelassenen Impfstoffen. Die Akzeptanz der Geflüchteten sei nicht vorhanden, eine neue Impfserie mit den hier zugelassenen Impfstoffen zu beginnen. Solange dieses so sei, gelten diese Personen alle als nicht geimpft.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Janßen lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen. 


Abstimmungsergebnis:

Das Gremium hat den Bericht einstimmig zur Kenntnis genommen.