Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Strategie einer weiter intensivierten Verkehrsüberwachung im Zuge der Bundesstraße 210 (Schortens und Jever) mit einer Kombination aus Standorten der stationären und mobilen Verkehrsüberwachung sowie der Anschaffung der dafür erforderlichen Komponenten (Ausschreibung in 2023) wird zugestimmt.

 

Die Einstellung der erforderlichen Haushaltsmittel bleibt der Haushaltsplanung für 2023 vorbehalten.

 

 


 

Beschlusslage der politischen Gremien ist nach wie vor (zuletzt November/Dezember 2021):

 

„…An der Strategie der massiven Verkehrsüberwachung auf der Strecke u.a. durch den Landkreis Friesland wird festgehalten, weitere Initiativen zur Verkehrsüberwachung (u.a. „section control“) werden ausdrücklich befürwortet.“

 

Nachdem die Fa. Jenoptik als bisher einziger Anbieter einer Abschnittskontrolle (= „section control“) in Deutschland mit einer durch die Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (= PTB) zugelassenen Anlage (B 6 in Niedersachsen als ehem. Pilotanlage, die inzwischen im Regelbetrieb läuft) diese Technik nicht mehr entwickelt, gibt es bundesweit keine zugelassene Technik für die sog. Abschnittskontrolle „am Markt“.

 

Ein Mitbewerber bietet bislang lediglich im benachbarten Ausland die Abschnittskontrolle an und hat dort Erfahrungen gesammelt. Es besteht dort grundsätzliches Interesse, auch in Deutschland eine Verkehrsbehörde zu finden, die die Technik –natürlich die jeweilige Zulassung (PTB) vorausgesetzt- einsetzen möchte, sozusagen als „Pilotanwender“.

 

Ungeachtet der Kosten von mindestens ca. 300.000 € bestünde das zeitliche Hindernis der PTB-Zulassung, hier wäre von einem Vorlauf von mindestens einem Jahr auszugehen von Installation eines möglichen Systems bis Zulassung der Technik an eben diesem konkreten Standort. Außerdem würde –wegen der vorhandenen Anschlussstellen und der damit verbundenen „Ein- und Ausfahrer“- nur eine Teilstrecke der B 210 in die Abschnittskontrolle einbezogen werden können.

 

 

Als mögliche Alternative zur Abschnittskontrolle wurde inzwischen ein anderes Modell der Verkehrsüberwachung im Zuge der B 210 seitens der Polizeiinspektion WHV/FRI vorgeschlagen und final unter Beteiligung der Straßenmeisterei Jever gemeinsam entwickelt:

 

Hierbei handelt es sich um eine Kombination von Anlagen der stationären Verkehrsüberwachung mit mobilen Standorten. Für die Gesamtstrecke der B 210 (OU Schortens und OU Jever) mit mehr als 9 km Länge wurden mehrere mögliche Standorte von stationären Anlagen („Blitzer“) herausgearbeitet, die beispielsweise u.a. im Bereich einer Sperrfläche (also Übergang zwei- auf einspurig) liegen. Desweiteren würden sich Standorte zwischen AK Wilhelmshaven und AS Schortens sowie zwischen AS Jever-Zentrum und AS Jever-West anbieten, kombiniert mit den vorhandenen (und ggf. noch auszudehnenden) Standorten für eine mobile Verkehrsüberwachung, schwerpunktmäßig mit einer zusätzlichen Anlage zur semi-stationären Verkehrsüberwachung (sog. „Verkehrsüberwachungsanhänger“).

 

Bei Realisierung dieses Modells würde sich eine intensive Verkehrsüberwachung wie angestrebt an der kompletten Strecke der B 210 ergeben, konkret vorgeschlagen werden:

 

  • 5 stationäre Anlagen, jeweils mit Tiefbauarbeiten für notwendige Fundamente;
  • 3 Messgeräte mit entsprechender Messtechnik, die wechselweise zwischen den o.g. Anlagen  getauscht werden;
  • 1 Verkehrsüberwachungsanhänger, der ausschließlich für die eingerichteten Standorte an der B 210 genutzt wird

 

Hinsichtlich der erforderlichen Stromversorgung der stationären Anlagen zeigt die bereits grob vorgenommene Markterkundung, dass Solarpanels kaum nutzbar sein werden. Ungeachtet der Tatsache, dass diese mit einem gesonderten Netzwerkschrank mit entsprechenden Batterien kombiniert werden müssten, spricht auch der relativ hohe Stromverbrauch gegen eine solarbetriebene Versorgung.

 

Anzustreben wird nach derzeitigem Stand ein Stromanschluss für die o.g. stationären Anlagen sein, so dass hierfür selbstverständlich zusätzliche Kosten anfallen würden.

 

Eine grobe Kostenkalkulation ergibt folgende Kostengrößen bei Realisierung sämtlicher o.g. Komponten:

 

a.)     5 stationäre Anlagen mit jeweils ca. 35.000 €                     = 175.000 €

b.)    3 Messgeräte mit jeweils 45.000 €                                          = 135.000 €

c.)     1 Verkehrsüberwachungsanhänger                                        = 160.000 €

 

 Gesamt                 470.000 €

  brutto         ca. 560.000 €

 

Bei einer evtl. Ausschreibung würde auf jeden Fall zu berücksichtigen sein, dass es aufgrund der Eigenart der B 210 als Kraftfahrstraße mit nicht vorhandenen Seitenstreifen unbedingt auszuschließen ist, die stationären Anlagen von der Fahrbahn aus im Rahmen von erforderlichen Arbeiten zu erreichen. Evtl. betriebliche Tätigkeiten –mindestens der o.g. Wechsel der Messtechnik- wären somit jeweils rückwärtig zu realisieren, was die konkrete Standortauswahl beeinflussen kann.

 

Zu den entstehenden Fallzahlen und natürlich den damit verbundenen Buß- und Verwarngeldeinnahmen können keine Prognosen abgegeben werden, zu gegebener Zeit würde auch über evtl. Personalkosten für die Bearbeitung der ggf. zusätzlichen Fälle eine Kalkulation vorgenommen werden.

 

 

 

Herr Landrat Ambrosy führt in die Thematik ein, verweist auf die Beschlusslage der Gremien und stellt dar, dass insbesondere der Arbeitsauftrag einer möglichen Einführung der Abschnittskontrolle „section control“ geprüft wurde. Er und Herr Hinrichs stellen jedoch klar, dass „section control“ nach intensiven Gesprächen unter Einbeziehung des Innenministeriums und der Polizeidirektion ausgeschlossen werde. Zum einen habe sich der Anbieter der einzigen Pilotanlage (Anm.: B 6 im Bereich Hannover) aus diesem Segment zurückgezogen, zum anderen könne mit einer evtl. Abschnittskontrolle nur jeweils ein Teilbereich der unfallauffälligen B 210 in den Fokus genommen werden (hier handelt es sich um eine Gesamtlänge von mehr als 9 km, in deren Verlauf es keine besondere Häufung an bestimmten Stellen gebe, sondern eine Aneinanderreihung der Unfälle wie eine „Perlenkette“).

 

Die Polizeiinspektion WHV/FRI habe maßgeblich ein alternatives Maßnahmenpaket entwickelt, das sich aus einem Netz von stationären Anlagen und weiteren Messpunkten für die mobile Verkehrsüberwachung zusammensetze. Herr Schönheim führt aus, dass die Polizei dieses Konzept in aller Deutlichkeit unterstütze, auch die letzten Überwachungsmaßnahmen haben gezeigt, dass es vornehmste Aufgabe sei, die nach wie vor hohen Geschwindigkeiten nachhaltig zu senken, der Überwachungsdruck könne durch diese Maßnahmen entscheidend intensiviert werden. Ggf. sei es auch möglich, mit entsprechenden (nichtamtlichen) Schildern auf die Verkehrskontrollen hinzuweisen und insofern einen evtl. Vorwurf der Abzocke zu entkräften.

 

Diesen Vorschlag begrüßt Herr Landrat Ambrosy und betont, dass es natürlich vordringliches Ziel sei, die Unfallzahlen nachhaltig zu senken und das damit verbundene Leid zu verhindern.

 

Herr Hinrichs erläutert, dass inzwischen anlässlich Gesprächen und Besichtigungen vor Ort gemeinsam mit Polizei und Straßenbaulastträger mögliche Standorte für fünf stationäre Anlagen (von denen deren drei mit Messtechnik bestückt würden mit wechselndem Einsatz) sowie weiteren Standorten für die mobile Überwachung erarbeitet wurden, so beinhaltet das Konzept auch die Anschaffung eines weiteren Verkehrsüberwachungsanhängers. Eine grobe Markterkundung habe eine finanzielle Größenordnung von ca. 560.000 € ergeben.

 

Herr Landrat Ambrosy verweist auf geführte Gespräche, um ggf. finanzielle Beteiligungen des Innenministeriums bzw. der Polizeidirektion Oldenburg zu generieren. Allerdings werde von dort auf die kommunale Aufgabe der Verkehrsüberwachung verwiesen, natürlich können derzeit auch keine konkreten Aussagen über den Grad der Refinanzierung durch Buß- und Verwarngeldeinnahmen getroffen werden.

 

Herr KTA Burgenger verweist in diesem Zusammenhang auf die schlechte Sicht bei Nässe und bittet um Prüfung, ob eine Beschränkung der zul. Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h bei Nässe nicht ein zusätzliches probates Mittel sei.

 

Herr Hinrichs und Herr Schönheim betonen, dass hierfür greifbare Zahlen heranzuziehen wären, die Auswertung der Unfallstatistiken habe hierfür nie Ansatzpunkte geliefert, es bestünden keine Auffälligkeiten hinsichtlich des Auftretens von Unfällen bei Nässe. Herr Hinrichs führt noch aus, dass sicherlich auch anlässlich der im nächsten Jahr wohl anstehenden Sanierung des „alten“ Abschnittes – also der Ortsumgehung Jever - durch den Bund neue Möglichkeiten geprüft würden (ggf. andere Art der Markierungen, also „erhabener“ Art und damit verbundener grds. besserer Sichtbarkeit bei Nässe), allerdings sollten auch damit nicht zu große Hoffnungen verbunden werden, so ist auch bei anderen Sanierungsmaßnahmen oftmals erkennbar, dass infolge einer Sanierung das Geschwindigkeitsniveau noch steige.

 

Herr KTA Eilers verweist noch auf die relativ große Kostenmasse, die es im Rahmen der Haushaltsplanung zu beordnen gelte, weitere Gespräche hinsichtlich Kostenbeteiligungen Dritter seien hier immer zu begrüßen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

Ja:

10

Nein:

  0

Enthaltung:

  0

 

Herr KTA Schürgers beendet seine Online-Teilnahme an der Sitzung um 17:19 Uhr.