Sitzung: 22.09.2022 Ausschuss für Bauen und Mobilität, Katastrophen- und Feuerschutz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0273/2022
Beschluss:
Der Strategie einer weiter
intensivierten Verkehrsüberwachung im Zuge der Bundesstraße 210 (Schortens und
Jever) mit einer Kombination aus Standorten der stationären und mobilen
Verkehrsüberwachung sowie der Anschaffung der dafür erforderlichen Komponenten
(Ausschreibung in 2023) wird zugestimmt.
Die Einstellung der
erforderlichen Haushaltsmittel bleibt der Haushaltsplanung für 2023
vorbehalten.
Beschlusslage der politischen
Gremien ist nach wie vor (zuletzt November/Dezember 2021):
„…An der Strategie der massiven
Verkehrsüberwachung auf der Strecke u.a. durch den Landkreis Friesland wird
festgehalten, weitere Initiativen zur Verkehrsüberwachung
(u.a. „section control“) werden ausdrücklich befürwortet.“
Nachdem die Fa. Jenoptik als
bisher einziger Anbieter einer Abschnittskontrolle (= „section control“) in
Deutschland mit einer durch die Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (= PTB)
zugelassenen Anlage (B 6 in Niedersachsen als ehem. Pilotanlage, die inzwischen
im Regelbetrieb läuft) diese Technik nicht mehr entwickelt, gibt es bundesweit
keine zugelassene Technik für die sog. Abschnittskontrolle „am Markt“.
Ein Mitbewerber bietet bislang
lediglich im benachbarten Ausland die Abschnittskontrolle an und hat dort
Erfahrungen gesammelt. Es besteht dort grundsätzliches Interesse, auch in
Deutschland eine Verkehrsbehörde zu finden, die die Technik –natürlich die
jeweilige Zulassung (PTB) vorausgesetzt- einsetzen möchte, sozusagen als
„Pilotanwender“.
Ungeachtet der Kosten von
mindestens ca. 300.000 € bestünde das zeitliche Hindernis der PTB-Zulassung,
hier wäre von einem Vorlauf von mindestens einem Jahr auszugehen von
Installation eines möglichen Systems bis Zulassung der Technik an eben diesem
konkreten Standort. Außerdem würde –wegen der vorhandenen Anschlussstellen und
der damit verbundenen „Ein- und Ausfahrer“- nur eine Teilstrecke der B 210 in
die Abschnittskontrolle einbezogen werden können.
Als mögliche Alternative zur
Abschnittskontrolle wurde inzwischen ein anderes Modell der Verkehrsüberwachung im Zuge der B 210 seitens der
Polizeiinspektion WHV/FRI vorgeschlagen und final unter Beteiligung der
Straßenmeisterei Jever gemeinsam entwickelt:
Hierbei handelt es sich um eine Kombination von Anlagen der stationären
Verkehrsüberwachung mit mobilen Standorten. Für die Gesamtstrecke der B 210 (OU
Schortens und OU Jever) mit mehr als 9 km Länge wurden mehrere mögliche
Standorte von stationären Anlagen („Blitzer“) herausgearbeitet, die
beispielsweise u.a. im Bereich einer Sperrfläche (also Übergang zwei- auf
einspurig) liegen. Desweiteren würden sich Standorte zwischen AK Wilhelmshaven
und AS Schortens sowie zwischen AS Jever-Zentrum und AS Jever-West anbieten,
kombiniert mit den vorhandenen (und ggf. noch auszudehnenden) Standorten für
eine mobile Verkehrsüberwachung, schwerpunktmäßig mit einer zusätzlichen Anlage
zur semi-stationären Verkehrsüberwachung (sog. „Verkehrsüberwachungsanhänger“).
Bei Realisierung dieses Modells würde sich eine intensive
Verkehrsüberwachung wie angestrebt an der kompletten Strecke der B 210 ergeben,
konkret vorgeschlagen werden:
- 5 stationäre Anlagen, jeweils mit
Tiefbauarbeiten für notwendige Fundamente;
- 3 Messgeräte mit entsprechender
Messtechnik, die wechselweise zwischen den o.g. Anlagen getauscht werden;
- 1 Verkehrsüberwachungsanhänger, der
ausschließlich für die eingerichteten Standorte an der B 210 genutzt wird
Hinsichtlich der erforderlichen Stromversorgung der stationären Anlagen
zeigt die bereits grob vorgenommene Markterkundung, dass Solarpanels kaum
nutzbar sein werden. Ungeachtet der Tatsache, dass diese mit einem gesonderten
Netzwerkschrank mit entsprechenden Batterien kombiniert werden müssten, spricht
auch der relativ hohe Stromverbrauch gegen eine solarbetriebene Versorgung.
Anzustreben wird nach derzeitigem Stand ein Stromanschluss für die o.g.
stationären Anlagen sein, so dass hierfür selbstverständlich zusätzliche Kosten
anfallen würden.
Eine grobe Kostenkalkulation
ergibt folgende Kostengrößen bei Realisierung sämtlicher o.g. Komponten:
a.) 5 stationäre Anlagen
mit jeweils ca. 35.000 € =
175.000 €
b.) 3 Messgeräte mit
jeweils 45.000 € =
135.000 €
c.) 1
Verkehrsüberwachungsanhänger =
160.000 €
Gesamt 470.000 €
brutto ca. 560.000 €
Bei einer evtl. Ausschreibung
würde auf jeden Fall zu berücksichtigen sein, dass es aufgrund der Eigenart der
B 210 als Kraftfahrstraße mit nicht vorhandenen Seitenstreifen unbedingt
auszuschließen ist, die stationären Anlagen von der Fahrbahn aus im Rahmen von
erforderlichen Arbeiten zu erreichen. Evtl. betriebliche Tätigkeiten
–mindestens der o.g. Wechsel der Messtechnik- wären somit jeweils rückwärtig zu
realisieren, was die konkrete Standortauswahl beeinflussen kann.
Zu den entstehenden Fallzahlen
und natürlich den damit verbundenen Buß- und Verwarngeldeinnahmen können keine
Prognosen abgegeben werden, zu gegebener Zeit würde auch über evtl.
Personalkosten für die Bearbeitung der ggf. zusätzlichen Fälle eine Kalkulation
vorgenommen werden.
Herr Landrat Ambrosy führt in die Thematik ein, verweist auf die
Beschlusslage der Gremien und stellt dar, dass insbesondere der Arbeitsauftrag
einer möglichen Einführung der Abschnittskontrolle „section control“ geprüft
wurde. Er und Herr Hinrichs stellen jedoch klar, dass „section control“ nach
intensiven Gesprächen unter Einbeziehung des Innenministeriums und der
Polizeidirektion ausgeschlossen werde. Zum einen habe sich der Anbieter der
einzigen Pilotanlage (Anm.: B 6 im Bereich Hannover) aus diesem Segment
zurückgezogen, zum anderen könne mit einer evtl. Abschnittskontrolle nur
jeweils ein Teilbereich der unfallauffälligen B 210 in den Fokus genommen
werden (hier handelt es sich um eine Gesamtlänge von mehr als 9 km, in deren
Verlauf es keine besondere Häufung an bestimmten Stellen gebe, sondern eine
Aneinanderreihung der Unfälle wie eine „Perlenkette“).
Die Polizeiinspektion WHV/FRI habe maßgeblich ein alternatives
Maßnahmenpaket entwickelt, das sich aus einem Netz von stationären Anlagen und
weiteren Messpunkten für die mobile Verkehrsüberwachung zusammensetze. Herr Schönheim führt aus, dass die
Polizei dieses Konzept in aller Deutlichkeit unterstütze, auch die letzten
Überwachungsmaßnahmen haben gezeigt, dass es vornehmste Aufgabe sei, die nach
wie vor hohen Geschwindigkeiten nachhaltig zu senken, der Überwachungsdruck
könne durch diese Maßnahmen entscheidend intensiviert werden. Ggf. sei es auch
möglich, mit entsprechenden (nichtamtlichen) Schildern auf die
Verkehrskontrollen hinzuweisen und insofern einen evtl. Vorwurf der Abzocke zu
entkräften.
Diesen Vorschlag begrüßt Herr
Landrat Ambrosy und betont, dass es natürlich vordringliches Ziel sei, die
Unfallzahlen nachhaltig zu senken und das damit verbundene Leid zu verhindern.
Herr Hinrichs erläutert, dass inzwischen anlässlich
Gesprächen und Besichtigungen vor Ort gemeinsam mit Polizei und
Straßenbaulastträger mögliche Standorte für fünf stationäre Anlagen (von denen
deren drei mit Messtechnik bestückt würden mit wechselndem Einsatz) sowie weiteren
Standorten für die mobile Überwachung erarbeitet wurden, so beinhaltet das
Konzept auch die Anschaffung eines weiteren Verkehrsüberwachungsanhängers. Eine
grobe Markterkundung habe eine finanzielle Größenordnung von ca. 560.000 €
ergeben.
Herr Landrat Ambrosy verweist auf geführte Gespräche, um ggf.
finanzielle Beteiligungen des Innenministeriums bzw. der Polizeidirektion
Oldenburg zu generieren. Allerdings werde von dort auf die kommunale Aufgabe
der Verkehrsüberwachung verwiesen, natürlich können derzeit auch keine
konkreten Aussagen über den Grad der Refinanzierung durch Buß- und
Verwarngeldeinnahmen getroffen werden.
Herr KTA Burgenger verweist in diesem Zusammenhang auf die
schlechte Sicht bei Nässe und bittet um Prüfung, ob eine Beschränkung der zul.
Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h bei Nässe nicht ein zusätzliches probates
Mittel sei.
Herr Hinrichs und Herr
Schönheim betonen, dass hierfür greifbare Zahlen heranzuziehen wären, die
Auswertung der Unfallstatistiken habe hierfür nie Ansatzpunkte geliefert, es
bestünden keine Auffälligkeiten hinsichtlich des Auftretens von Unfällen bei
Nässe. Herr Hinrichs führt noch aus,
dass sicherlich auch anlässlich der im nächsten Jahr wohl anstehenden Sanierung
des „alten“ Abschnittes – also der Ortsumgehung Jever - durch den Bund neue
Möglichkeiten geprüft würden (ggf. andere Art der Markierungen, also
„erhabener“ Art und damit verbundener grds. besserer Sichtbarkeit bei Nässe),
allerdings sollten auch damit nicht zu große Hoffnungen verbunden werden, so
ist auch bei anderen Sanierungsmaßnahmen oftmals erkennbar, dass infolge einer
Sanierung das Geschwindigkeitsniveau noch steige.
Herr KTA Eilers verweist noch auf die relativ große
Kostenmasse, die es im Rahmen der Haushaltsplanung zu beordnen gelte, weitere
Gespräche hinsichtlich Kostenbeteiligungen Dritter seien hier immer zu
begrüßen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig beschlossen
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Herr KTA Schürgers beendet seine Online-Teilnahme an der Sitzung um 17:19 Uhr.