Sitzung: 05.09.2022 Ausschuss für Finanzen und Digitalisierung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0260/2022
Beschluss:
Der Kreistag beschließt gemäß §58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG über die
Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 147.000 € über- und außerplanmäßig im
Haushaltsjahr 2022. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
1.
Überplanmäßige
Kosten für die Beschaffung des Wechselträgerfahrzeuges i.H.v. 72.000 €.
2.
Überplanmäßige
Kosten für die Ausstattung der neuen Werkstatt der FTZ sowie die Gerätschaften
für die Kreisfeuerwehr i.H.v. 15.000 €.
3.
Außerplanmäßige
Beschaffung eines Kompressors i.H.v. 60.000 €.
1.
Wechselträgerfahrzeug
Ursprünglich wurde die Anschaffung eines
neuen Wechselträgerfahrzeugs im Jahre 2019 geplant. Die Auftragserteilung für
den Wechselträger erfolgte daraufhin im Jahr 2021. Für die Beschaffung des
Wechselträgerfahrzeugs wurde im Jahre 2019 ein Betrag von 95.000 EUR eingeplant
und nach 2020 übertragen. Weitere 25.000 EUR wurden zudem im Jahre 2020 als
Auszahlung eingeplant. Ein Betrag von 5.000 EUR wurde 2020 als Einnahme
eingeplant, jedoch nicht erzielt. Im Jahre 2021 wurden durch den Verkauf des
alten Wechselträgerfahrzeugs 8.000 EUR erzielt. Nachdem der Betrag mit den
eingeplanten 5.000 EUR verrechnet wurde, bleiben 3.000 EUR über.
Insgesamt ist somit die Situation entstanden, dass für den Auftrag
lediglich 118.000 EUR zur Verfügung stehen, die nach 2022 übertragen werden
können, anstatt der erforderlichen 190.000 EUR. Somit wurden 72.000 EUR zu
wenig eingeplant.
Da sich der Wechselträger in der finalen Fertigstellung befindet und
somit eine Zahlung der Auftragssumme erforderlich ist, sind überplanmäßige
Finanzmittel in Höhe von 72.000 EUR erforderlich.
Die Deckung kann im Budget sichergestellt werden.
2.
Ausstattung der FTZ sowie Gerätschaften für
die Kreisfeuerwehr
Bezeichnung |
Betrag |
I.
Maskenprüfgerät
FTZ |
9.200
EUR |
II.
Neuen Atemschutzmasken
(Strecke) |
11.300
EUR |
III.
Masken und Funk
für den Gefahrgutzug |
25.000
EUR |
IV.
FTZ Einrichtung
aufgr. Umbau |
87.000
EUR |
V.
Messgerät A |
10.000
EUR |
VI.
Dekon Dusche |
8.000
EUR |
VII.
Dekon Zelt |
5.000
EUR |
Summe |
155.500
EUR |
Zu Punkt I.:
Die Beschaffung des Maskenprüfgerätes ist zwingend erforderlich, da eine
adäquate Prüfung der Atemschutzmasken für die Feuerwehr ansonsten nicht möglich
ist.
Zu Punkt II. und III.:
Momentan sind sowohl für die Atemschutzstrecke als auch für den
Gefahrgutzug der Kreisfeuerwehr, Atemschutzmasken vorhanden, die auf einem
Unterdrucksystem basieren. Aufgrund einer neuen internationalen Norm, ist es
nicht mehr zulässig, unterdruckbasierte Atemschutzmasken zu verwenden. Aus
diesem Grund muss auf ein überdruckbasiertes System umgestellt werden.
Zu Punkt IV.:
Im Rahmen des Umbaus der FTZ, ist eine neue Werkstatthalle entstanden.
Nach der Durchführung von erforderlichen Ausbesserungsarbeiten, ist der Umbau
spätestens im September 2022 abgeschlossen.
Damit die neue Werkstatt vollumfänglich genutzt werden kann, muss sie
mit den passenden Einrichtungsgegenständen ausgestattet werden. Dazu zählen:
Werkbänke, Schränke, Regale, Möglichkeiten zur Gefahrstofflagerung, Maschinen,
ein Hochdruckreiniger, eine Hebebühne und eine Grubenausstattung für die
Fahrzeuggrube.
Zu Punkt V.:
Der Gefahrgutzug der Kreisfeuerwehr verfügt momentan nicht über die
passenden Messgeräte, um atomare Strahlung feststellen zu können. Die
vorhandenen Geräte entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und
sind dementsprechend „abgelaufen“.
Bei einem Einsatz des Gefahrgutzugs in jüngster Vergangenheit, ist die
Bedeutung dieser Messgeräte deutlich geworden. Konkret wurde auf dem Gelände
des Zweckverbands Abfallwirtschaftszentrum Friesland/Wittmund atomare Strahlung
vermutet. Um die Situation aufzuklären, mussten Messgeräte aus Wilhelmshaven
angefordert werden.
Zu Punkt VI. und VII.:
Bei einem Einsatz des Gefahrgutzugs im Winter 2021, ist die bisherige
Dekon Dusche irreparabel beschädigt worden und musste daraufhin entsorgt
werden.
Eine neue Dusche ist zwingend erforderlich, da rechtlich gesehen, keine
Einsatze mit CSA Schutzanzügen durchgeführt werden dürfen, wenn keine Dusche
für die Dekontamination vorhanden ist.
Das Dekon Zelt dient den Einsatzkräften als angemessener und
sichtgeschützter Ort zum Wechseln der Kleidung, nach einem Einsatz mit einem
Schutzanzug.
Die oben genannten Positionen
sind, wie bereits erwähnt, aufgrund der neuen Werkstatt der FTZ erforderlich.
Weiterhin konnten einige dieser Positionen nicht beschafft werden, da das
betroffene Personal aus dem Fachbereich 32, durch die Corona Zeit stark
eingebunden wurde.
In einer gemeinsamen Besprechung zwischen den Kreisbrandmeistern, Fachbereich 32, Dezernatsleitung 2 sowie Landrat wurde deutlich, dass diese Beschaffungen zwingend erforderlich sind.
Nach der Übertragung von Haushaltsresten stehen für 2022 lediglich ca. 140.500 EUR für die Einrichtung der Werkstatt und Beschaffung von beweglichem Vermögen für die Kreisfeuerwehr zur Verfügung.
Somit sind 15.000 EUR überplanmäßige Mittel erforderlich. Auch dieser Betrag lässt sich im Budget decken.
3. Atemluftkompressor
der FTZ
Der
Atemluftkompressor in der FTZ ist zwingend erforderlich um die Atemluftflaschen
der Feuerwehren im Landkreis zu befüllen.
Dieser ist bereits sehr alt und eine Instandhaltung kaum noch möglich, sodass ein Ausfall droht. Da hiervon die Sicherheit und Einsatzfähigkeit des Brandschutzes unter Atemschutz abhängt, ist eine kurzfristige Ersatzbeschaffung erforderlich.
Aufgrund des vorhandenen Systems
zum befüllen der Atemluftflaschen, sind einige patentierte Komponenten
vorhanden. Deshalb kann der Atemluftkompressor nur durch einen Kompressor der
Firma Draeger ersetzt werden. Nach Rücksprache mit der Firma Draeger, werden
sich die Kosten auf ungefähr 60.000 EUR belaufen.
Aus diesem Grund werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 60.000 EUR benötigt. Ausreichende Deckungsmöglichkeiten sind im Budget vorhanden.
Herr KTA Dieter
Janßen fragt, ob die baulichen Maßnahmen in der FTZ abgeschlossen seien.
Herr Niebuhr
erklärt, dass die baulichen Maßnahmen abgeschlossen sind und mit dieser Vorlage
kleinere Beschaffungen getätigt werden.
Einstimmig
beschlossen
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung |
0 |