Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt gemäß §58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG über die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 147.000 € über- und außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2022. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

 

 

1.    Überplanmäßige Kosten für die Beschaffung des Wechselträgerfahrzeuges i.H.v. 72.000 €.

 

2.    Überplanmäßige Kosten für die Ausstattung der neuen Werkstatt der FTZ sowie die Gerätschaften für die Kreisfeuerwehr i.H.v. 15.000 €.

 

3.    Außerplanmäßige Beschaffung eines Kompressors i.H.v. 60.000 €.

 

 


1.       Wechselträgerfahrzeug

 

Ursprünglich wurde die Anschaffung eines neuen Wechselträgerfahrzeugs im Jahre 2019 geplant. Die Auftragserteilung für den Wechselträger erfolgte daraufhin im Jahr 2021. Für die Beschaffung des Wechselträgerfahrzeugs wurde im Jahre 2019 ein Betrag von 95.000 EUR eingeplant und nach 2020 übertragen. Weitere 25.000 EUR wurden zudem im Jahre 2020 als Auszahlung eingeplant. Ein Betrag von 5.000 EUR wurde 2020 als Einnahme eingeplant, jedoch nicht erzielt. Im Jahre 2021 wurden durch den Verkauf des alten Wechselträgerfahrzeugs 8.000 EUR erzielt. Nachdem der Betrag mit den eingeplanten 5.000 EUR verrechnet wurde, bleiben 3.000 EUR über.

 

Insgesamt ist somit die Situation entstanden, dass für den Auftrag lediglich 118.000 EUR zur Verfügung stehen, die nach 2022 übertragen werden können, anstatt der erforderlichen 190.000 EUR. Somit wurden 72.000 EUR zu wenig eingeplant.

 

Da sich der Wechselträger in der finalen Fertigstellung befindet und somit eine Zahlung der Auftragssumme erforderlich ist, sind überplanmäßige Finanzmittel in Höhe von 72.000 EUR erforderlich.

 

Die Deckung kann im Budget sichergestellt werden.

 

2.       Ausstattung der FTZ sowie Gerätschaften für die Kreisfeuerwehr

 

Bezeichnung

Betrag

I.             Maskenprüfgerät FTZ

9.200 EUR

II.            Neuen Atemschutzmasken (Strecke)

11.300 EUR

III.          Masken und Funk für den Gefahrgutzug

25.000 EUR

IV.          FTZ Einrichtung aufgr. Umbau

87.000 EUR

V.           Messgerät A

10.000 EUR

VI.          Dekon Dusche

8.000 EUR

VII.        Dekon Zelt

5.000 EUR

Summe

155.500 EUR

 

Zu Punkt I.:

Die Beschaffung des Maskenprüfgerätes ist zwingend erforderlich, da eine adäquate Prüfung der Atemschutzmasken für die Feuerwehr ansonsten nicht möglich ist.

 

Zu Punkt II. und III.:

Momentan sind sowohl für die Atemschutzstrecke als auch für den Gefahrgutzug der Kreisfeuerwehr, Atemschutzmasken vorhanden, die auf einem Unterdrucksystem basieren. Aufgrund einer neuen internationalen Norm, ist es nicht mehr zulässig, unterdruckbasierte Atemschutzmasken zu verwenden. Aus diesem Grund muss auf ein überdruckbasiertes System umgestellt werden.

 

Zu Punkt IV.:

Im Rahmen des Umbaus der FTZ, ist eine neue Werkstatthalle entstanden. Nach der Durchführung von erforderlichen Ausbesserungsarbeiten, ist der Umbau spätestens im September 2022 abgeschlossen.

Damit die neue Werkstatt vollumfänglich genutzt werden kann, muss sie mit den passenden Einrichtungsgegenständen ausgestattet werden. Dazu zählen: Werkbänke, Schränke, Regale, Möglichkeiten zur Gefahrstofflagerung, Maschinen, ein Hochdruckreiniger, eine Hebebühne und eine Grubenausstattung für die Fahrzeuggrube.

 

Zu Punkt V.:

Der Gefahrgutzug der Kreisfeuerwehr verfügt momentan nicht über die passenden Messgeräte, um atomare Strahlung feststellen zu können. Die vorhandenen Geräte entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und sind dementsprechend „abgelaufen“.

Bei einem Einsatz des Gefahrgutzugs in jüngster Vergangenheit, ist die Bedeutung dieser Messgeräte deutlich geworden. Konkret wurde auf dem Gelände des Zweckverbands Abfallwirtschaftszentrum Friesland/Wittmund atomare Strahlung vermutet. Um die Situation aufzuklären, mussten Messgeräte aus Wilhelmshaven angefordert werden.

 

Zu Punkt VI. und VII.:

Bei einem Einsatz des Gefahrgutzugs im Winter 2021, ist die bisherige Dekon Dusche irreparabel beschädigt worden und musste daraufhin entsorgt werden.

Eine neue Dusche ist zwingend erforderlich, da rechtlich gesehen, keine Einsatze mit CSA Schutzanzügen durchgeführt werden dürfen, wenn keine Dusche für die Dekontamination vorhanden ist.

Das Dekon Zelt dient den Einsatzkräften als angemessener und sichtgeschützter Ort zum Wechseln der Kleidung, nach einem Einsatz mit einem Schutzanzug.

 

Die oben genannten Positionen sind, wie bereits erwähnt, aufgrund der neuen Werkstatt der FTZ erforderlich. Weiterhin konnten einige dieser Positionen nicht beschafft werden, da das betroffene Personal aus dem Fachbereich 32, durch die Corona Zeit stark eingebunden wurde.

 

In einer gemeinsamen Besprechung zwischen den Kreisbrandmeistern, Fachbereich 32, Dezernatsleitung 2 sowie Landrat wurde deutlich, dass diese Beschaffungen zwingend erforderlich sind.

 

Nach der Übertragung von Haushaltsresten stehen für 2022 lediglich ca. 140.500 EUR für die Einrichtung der Werkstatt und Beschaffung von  beweglichem Vermögen für die Kreisfeuerwehr zur Verfügung.

 

Somit sind 15.000 EUR überplanmäßige Mittel erforderlich. Auch dieser Betrag lässt sich im Budget decken.

 

3.       Atemluftkompressor der FTZ

 

Der Atemluftkompressor in der FTZ ist zwingend erforderlich um die Atemluftflaschen der Feuerwehren im Landkreis zu befüllen.

 

Dieser ist bereits sehr alt und eine Instandhaltung kaum noch möglich, sodass ein Ausfall droht. Da hiervon die Sicherheit und Einsatzfähigkeit des Brandschutzes unter Atemschutz abhängt, ist eine kurzfristige Ersatzbeschaffung erforderlich.

 

Aufgrund des vorhandenen Systems zum befüllen der Atemluftflaschen, sind einige patentierte Komponenten vorhanden. Deshalb kann der Atemluftkompressor nur durch einen Kompressor der Firma Draeger ersetzt werden. Nach Rücksprache mit der Firma Draeger, werden sich die Kosten auf ungefähr 60.000 EUR belaufen.

 

Aus diesem Grund werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von 60.000 EUR benötigt. Ausreichende Deckungsmöglichkeiten sind im Budget vorhanden.

 

Herr KTA Dieter Janßen fragt, ob die baulichen Maßnahmen in der FTZ abgeschlossen seien.

 

Herr Niebuhr erklärt, dass die baulichen Maßnahmen abgeschlossen sind und mit dieser Vorlage kleinere Beschaffungen getätigt werden.

 

 


Einstimmig beschlossen

 

Ja:

10

Nein:

  0

Enthaltung

  0