Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

(aus dem Ausschuss Finanzen und Digitalisierung vom 05.09.2022):

 

Der Kreistag beschließt gemäß §58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG über die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 147.000 € über- und außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2022. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:

 

 

1.    Überplanmäßige Kosten für die Beschaffung des Wechselträgerfahrzeuges i.H.v. 72.000 €.

 

2.    Überplanmäßige Kosten für die Ausstattung der neuen Werkstatt der FTZ sowie die Gerätschaften für die Kreisfeuerwehr i.H.v. 15.000 €.

 

Außerplanmäßige Beschaffung eines Kompressors i.H.v. 60.000 €.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

Ja:

35

Nein:

0

Enthaltung:

0