Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmer im Landkreis Friesland wird entsprechend der als Anlage beigefügten Fassung der Änderungsverordnung geändert.

 


 

Mit der Vorlage 0218/2022, auf die vollinhaltlich Bezug genommen wird, soll die Verordnung über Beförderungsentgelte und –bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmer im Landkreis Friesland entsprechend des Antrages des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe geändert und die Taxitarife zum 30.09.2022 erhöht werden.

 

Nunmehr hat der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen mitgeteilt, dass in dem Antrag des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen ein Fehler vorhanden ist und der Tarif so nicht eichfähig wäre:

 

Die Grundgebühr für jede Fahrt beträgt

a.)    an Werktagen in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr 6,00 € inklusive einer Fahrleistung von 430,56 m oder einer Anfangszeit von 93 Sekunden;

b.)    an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen in der Nachtzeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr 7,00 € inklusive einer Fahrleistung von 412,92 (410,77) m oder einer Anfangszeit von 93 Sekunden.

 

Die Zahl 410,77 m ist somit gegen die korrekte Angabe von 412,92 m auszutauschen.

 

Es handelt sich hierbei lediglich um einen Fehler, der eine Differenz von 0,53 Ct pro Fahrt an Sonn- und Feiertagen bzw. nachts entstehen lässt, aus Gründen der Rechtssicherheit sollte jedoch eine erneute Vorbereitung im Fachausschuss erfolgen.

 

In der als Anlage beigefügten Änderungsverodnung ist der o.g. Fehler somit berichtigt worden.

Herr KTA Dieter Janßen fragt, nach der Beförderungspflicht von Taxiunternehmen nach 23:00 Uhr im Landkreis Friesland.

 

Herr Janßen wird dies in Erfahrung bringen und dem Protokoll anfügen

 

 


Einstimmig beschlossen

 

Ja:

10

Nein:

  0

Enthaltung

  0